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   BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09   

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BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09 (https://dejure.org/2010,2029)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2010 - X ZB 9/09 (https://dejure.org/2010,2029)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2010 - X ZB 9/09 (https://dejure.org/2010,2029)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    PatG § 2a Abs. 1 Nr. 2, § 5, § 14, § 34 Abs. 3 Nr. 3; EPÜ Art. 69 Abs. 1, Art. 78 Abs. 1 lit. c; EPÜ 2000 Art. 53 lit. c, Art. 57

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    § 2a Abs 1 Nr 2 PatG, § 5 PatG, § 14 PatG, § 34 Abs 3 Nr 3 PatG, Art 53 Buchst c EuPatÜbk 2000
    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwähnung einer in einem Patentanspruch enthaltenen Zweckangabe, Wirkungsangabe oder Funktionsangabe eines Erfindungsgegenstands als Orientierungshilfe für einen Fachmann bei der technisch-gegenständlichen Erfassung und Einordnung des Gegenstands der Lehre - Erfassung ...

  • rewis.io

    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwähnung einer in einem Patentanspruch enthaltenen Zweckangabe, Wirkungsangabe oder Funktionsangabe eines Erfindungsgegenstands als Orientierungshilfe für einen Fachmann bei der technisch-gegenständlichen Erfassung und Einordnung des Gegenstands der Lehre; Erfassung ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentanmeldung: Anforderungen an die Angaben im Patentanspruch; Patentierfähigkeit der im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahren; gewerbliche Anwendbarkeit - Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Verweisung an BPatentG: Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 187, 20
  • GRUR 2010, 1081
  • GRUR Int. 2011, 336
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.06.2006 - X ZR 105/04

    Luftabscheider für Milchsammelanlage

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Im Allgemeinen wird die Sache oder Vorrichtung aber unabhängig von dem Zweck, zu dem sie nach den Angaben im Patentanspruch verwendet werden soll, durch räumlich-körperlich umschriebene Merkmale als Schutzgegenstand definiert (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • BGH, 08.07.2008 - X ZB 13/06

    Momentanpol II

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • BPatG, 06.03.2008 - 21 W (pat) 45/05
    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Ein am menschlichen oder tierischen Körper vorgenommenes, Art. 52 Abs. 4 EPÜ 1973 unterfallendes Diagnostizierverfahren liegt nach der Spruchpraxis des Europäischen Patentamts nur vor, wenn es als Verfahrensschritte die Untersuchungsphase mit der Sammlung von Daten, den Vergleich dieser Daten mit Normwerten, die Feststellung einer signifikanten Abweichung und die Zuordnung der Abweichung zu einem bestimmten Krankheitsbild (Diagnose) umfasst (vgl. EPA, Große Beschwerdekammer, Stellungnahme vom 16. Dezember 2005 - G 1/04, GRUR Int. 2006, 514, insb. Gliederungspunkte 5 und 6.2.2 der Begründung; vgl. auch BPatG, Beschluss vom 6. März 2008 - 21 W(pat) 45/05, GRUR 2008, 981 - Verfahren zur gesundheitlichen Orientierung).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Im Allgemeinen wird die Sache oder Vorrichtung aber unabhängig von dem Zweck, zu dem sie nach den Angaben im Patentanspruch verwendet werden soll, durch räumlich-körperlich umschriebene Merkmale als Schutzgegenstand definiert (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 - X ZR 105/04, GRUR 2006, 923 Rn. 15; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 140/05, GRUR 2009, 837 Rn. 15 - Bauschalungsstütze).
  • EuG, 30.01.2002 - T-35/99

    Keller und Keller Meccanica / Kommission

    Auszug aus BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09
    Dass Letztere entsprechend der Spruchpraxis der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts als Verfahren zur chirurgischen Behandlung zu bewerten ist (vgl. EPA, Entscheidung vom 30. Juli 1993 - T 182/90 unter 2.3 der Entscheidungsgründe; Entscheidung vom 29. September 1999 - T 35/99, Ziffern 2 und 10 der Entscheidungsgründe), ist vorliegend ohne Einfluss auf die Beurteilung des Anmeldungsgegenstands und kann unterstellt werden, weil die Navigation selbst kein Abschnitt des beanspruchten Verfahrens ist.
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 1/09

    Dentalgerätesatz - EPÜ Art. 54 Abs. 1, 2

    Ihr Zweck ist es, Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers vom Patentschutz auszunehmen, um die Entscheidungsfreiheit des Arztes bei der Auswahl von Maßnahmen zur Beseitigung von Krankheiten oder von Untersuchungsmethoden zu deren Erkennung zu erhalten (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006 - X ZR 236/01, BGHZ 170, 215 = GRUR 2007, 404 - Carvedilol II; Beschluss vom 28. November 2000 - X ZB 20/99, GRUR 2001, 321 - Endoprotheseeinsatz; zur Schutzfähigkeit eines im Zusammenhang mit der Durchführung eines chirurgischen Verfahrens verwendeten Verfahrens vgl. auch BGH, Beschluss vom 31. August 2010 - X ZB 9/09, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2015 - 15 U 109/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Mikrometer

    Allerdings kann es sich im Einzelfall so verhalten, dass die Wirkungsangabe mittelbar eine bestimmte, in den übrigen Merkmalen so nicht zum Ausdruck kommende Konstruktion umschreibt (vgl. BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; BGH, GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

    Welche Konstellation im Einzelfall vorliegt, muss mittels Auslegung der Patentschrift geklärt werden (BGH, GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGHZ 187, 20 = GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; BGH, GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 2 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Parametrierung

    Unter derartigen Umständen ist die Wirkungsangabe für die Verletzungsprüfung irrelevant (BGHZ 112, 140, 155 f. - Befestigungsvorrichtung II; BGH, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation).

    Ausreichend, aber auch erforderlich ist vielmehr, dass ein solcher Prüfstand bzw. ein solches Prüffeld konstruierbar ist, welcher bzw. welches mittels des beanspruchten Verfahrens parametrierbar ist (vgl. BGH, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; zum Sachanspruch: Senat, Urt. v. 11.02.2016, Az.: I-2 U 19/15, NJOZ 2016, 1014 = BeckRS 2016, 09689; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. A, Rz. 65 und 67).

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