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   BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89   

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https://dejure.org/1990,80
BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89 (https://dejure.org/1990,80)
BGH, Entscheidung vom 23.01.1990 - X ZB 9/89 (https://dejure.org/1990,80)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89 (https://dejure.org/1990,80)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Patentnichtigkeitsverfahren - Einspruchsverfahren - Ausführungsbeispiel - Patentanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 22 Abs. 1
    Erweiterung des Schutzbereichs eines Patents im Einspruchsverfahren; Beschränkung eines Patentanspruchs durch Aufnahme sämtlicher Merkmale eines Ausführungsbeispiels in den Patentanspruch

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 110, 123
  • NJW 1990, 3270
  • MDR 1990, 622
  • GRUR 1990, 432
  • BB 1990, 881
  • DB 1990, 1281
 
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Wird zitiert von ... (239)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.12.1975 - X ZR 51/72

    Zulässige Beschränkung des Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
    Er darf aber weder dessen Schutzbereich erweitern (§ 22 Abs. 1 a.E. PatG 1981), noch an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere setzen (BGH, Beschl. v. 16.01.1990 - X ZB 24/87 - Spreizdübel - zur Veröffentlichung bestimmt; BGHZ 66, 17, 29 Alkylendiamine I - für das Nichtigkeitsverfahren).

    Ebenso wäre es unzulässig, aus der Beschreibung einen Ausschnitt in den Patentanspruch zu übernehmen, der sich nur unter Aufbietung schöpferischer Tätigkeit der Beschreibung entnehmen läßt (vgl. BGHZ 66, 17, 29).

  • BGH, 17.09.1987 - X ZR 56/86

    "Abschlußblende"; Beschränkung eines Patentanspruchs auf eine bestimmte Art der

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
    Andernfalls würde sich der Patentschutz dann nicht mehr auf die ursprünglich beanspruchte Erfindung beziehen, sondern auf ein davon wesensverschiedenes "Aliud", was vor allem mit dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit nicht mehr vereinbar wäre (vgl. dazu BGH GRUR 1988, 287, 288/289 - Abschlußblende).
  • BGH, 30.05.1956 - I ZR 43/55

    Selbstbeschränkung des Patentinhabers im Nichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
    Der Patentinhaber kann sein Patent im Einspruchsverfahren beschränken, wie das für das Nichtigkeitsverfahren anerkannt ist (BGHZ 21, 8 ff.).
  • BGH, 16.01.1990 - X ZB 24/87

    Rechtsfolgen beschränkter Verteidigung eines Patents

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
    Er darf aber weder dessen Schutzbereich erweitern (§ 22 Abs. 1 a.E. PatG 1981), noch an die Stelle der ihm erteilten patentgeschützten Erfindung eine andere setzen (BGH, Beschl. v. 16.01.1990 - X ZB 24/87 - Spreizdübel - zur Veröffentlichung bestimmt; BGHZ 66, 17, 29 Alkylendiamine I - für das Nichtigkeitsverfahren).
  • BGH, 03.03.1977 - X ZR 22/73

    Patent hinsichtlich der besonderen Errichtung einer Mehrzweckhalle - Auslegung

    Auszug aus BGH, 23.01.1990 - X ZB 9/89
    Die Einfügung eines weiteren Merkmals aus der Beschreibung in den Patentanspruch ist nicht zulässig, wenn es dort zwar erwähnt, in seiner Bedeutung für die im Anspruch umschriebene Erfindung jedoch nicht zu erkennen ist (s. BGH GRUR 1977, 598, 599 1. Sp. - Autoscooter-Halle).
  • BGH, 11.02.2014 - X ZR 107/12

    Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: Voraussetzungen

    Solche Verallgemeinerungen sind vornehmlich dann zugelassen worden, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; aus jüngerer Zeit BGHZ 194, 107 Rn. 52 - Polymerschaum; BGH, GRUR 2012, 1133 Rn. 31 f. - UV-unempfindliche Druckplatte).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    Winkelmesseinrichtung

    Eine solche Änderung kann nicht mehr als nach § 21 Abs. 2 PatG statthafte Beschränkung angesehen werden (vgl. schon BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 125 f. = GRUR 1990, 432, 433 - Spleißkammer).
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Solche Verallgemeinerungen sind vornehmlich dann zugelassen worden, wenn von mehreren Merkmalen eines Ausführungsbeispiels, die zusammengenommen, aber auch für sich betrachtet dem erfindungsgemäßen Erfolg förderlich sind, nur eines oder nur einzelne in den Anspruch aufgenommen worden sind (ständige Rechtsprechung seit BGH, Beschluss vom 23. Januar 1990 - X ZB 9/89, BGHZ 110, 123, 126 - Spleißkammer; zuletzt Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 34 - Elektronenstrahltherapiesystem).
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