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   BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04   

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BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04 (https://dejure.org/2006,5808)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2006 - X ZR 103/04 (https://dejure.org/2006,5808)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - X ZR 103/04 (https://dejure.org/2006,5808)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit; Ratio legis der Regelungen über die Ablehnung von gerichtlichen Sachverständigen; Vorliegen objektiver Gründe für Zweifel an der Unvoreingenommenheit und Unparteilichkeit des ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.12.1998 - X ZR 64/97

    Besorgnis der Befangenheit wegen wissenschaftlicher Kooperation und finanzieller

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04
    Das Gesetz will mit diesen Vorschriften der Neutralität und Distanz des Richters wie des Sachverständigen gegenüber den Parteien gewährleisten und so die Voraussetzungen für ein faires Verfahren schaffen (vgl. Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, 1994-1998, 551 f. m.w.N.).

    Es bedarf keiner Entscheidung der Frage, ob eine mit Fördergeldern verbundene Kooperation einer Partei eines Patentnichtigkeitsverfahrens mit einem Institut einer technischen Universität, dem der Lehrstuhl eines gerichtlichen Sachverständigen zugeordnet ist, für sich und in jedem Fall die Besorgnis der Befangenheit ohne Rücksicht darauf begründen kann, ob es sich bei dem Institut um ein solches handelt, bei dem mehrere unabhängig voneinander arbeitende Abteilungen oder Lehrstühle unterschiedlicher Forschungsbereiche angesiedelt sind, oder ob in derartigen Fällen eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung weiterer Umstände angezeigt sein kann (zur Problematik vgl. Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, Bausch, aaO, S. 551 ff.).

  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BGH, 21.02.2006 - X ZR 103/04
    Denn nach der Rechtsprechung des Senats sind die vorgetragenen Ablehnungsgründe in ihrer Gesamtheit zu würdigen (Sen.Beschl. v. 25.02.1997 - X ZR 137/94, Bausch, aaO, S. 559 ff.).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Zwar wird eine Gesamtwürdigung der maßgeblichen Umstände bei Forschungskooperationen zwischen der organisatorischen Einheit der Hochschule, der der Sachverständige angehört, und einer Prozesspartei oder einem mit dieser verbundenen Unternehmen zu dem Ergebnis führen können, dass der Ablehnungsgrund der Besorgnis der Befangenheit ausgefüllt ist (vgl. Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97 bei Bausch BGH 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 21.2.2006 - X ZR 103/04, im Druck nicht veröffentlicht; zur Gesamtabwägung Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94, bei Bausch BGH 1994-1998, 559 - Sachverständigenablehnung 03).
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2022 - 15 U 83/19

    Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen im Sinne des § 406 Abs. 1

    Darauf, ob der gerichtliche Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich befangen fühlt, kommt es nicht an (BGH, Beschl. v. 21.02.2006, Az.: X ZR 103/04, BeckRS 2006, 3433).

    Die Würdigung der unter bb) ausgeführten Ablehnungsgründe in ihrer Gesamtheit (BGH, Beschl. v. 25.02.1997 - X ZR 137/94; Beschl. v. 21.02.2006 - X ZR 103/04, BeckRS 2006, 3433) rechtfertigt die Besorgnis, dass der Sachverständige der Klägerin bei Beantwortung der Beweisfrage nicht mit der erforderlichen Neutralität und Objektivität gegenüber steht.

  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 13 W 13/12

    Sachverständigenablehnung - Geschäftliche Kontakte mit Firmen aus dem Konzern der

    Das Gesetz will mit diesen Vorschriften die Neutralität und Distanz des Richters wie des Sachverständigen gegenüber den Parteien gewährleisten und so die Voraussetzungen für ein faires Verfahren schaffen (vgl. BGH Beschluss v. 21.02.2006 - X ZR 103/04 - m.w.N.).

    In diesem Zusammenhang ist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21.02.2006 (X ZR 103/04) hinzuweisen, in der eine Befangenheit auch deshalb bejaht wurde, weil eine Kooperation mit der beklagten Patentinhaberin auf einer Internetseite des Instituts, dem der gerichtlich bestellte Sachverständige angehörte, dargestellt wurde.

  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 4 W 15/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen

    Von Bedeutung ist auch, ob es sich um gegenwärtige oder zumindest nicht um lange zurückliegende Verbindungen handelt (vgl. dazu BGH aaO.) und wie sich die Kooperation nach außen hin darstellt (BGH Beschluss vom 21.02.2006 - X ZR 103/04 - nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2012 - 13 W 93/12

    Sachverständigenablehnung in einer Arzthaftungssache: Befangenheitsbesorgnis bei

    Das Gesetz will mit diesen Vorschriften die Neutralität und Distanz des Richters wie des Sachverständigen gegenüber den Parteien gewährleisten und so die Voraussetzungen für ein faires Verfahren schaffen (vgl. BGH Beschluss v. 21.02.2006 - X ZR 103/04 - m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 04.11.2010 - 5 W 1771/10

    Besorgnis der Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen:

    Nicht erheblich ist auch, ob das Gericht selbst volles Vertrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen hat (zu allem BGH, Beschluss vom 21.02.2006, X ZR 103/04; OLG Naumburg, Beschluss vom 13.11.2009, 10 W 64/09 mit zahlreichen Nachweisen zur obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • FG Hamburg, 21.02.2023 - 6 K 199/21

    FGO: Befangenheit Sachverständiger

    Darauf, ob der gerichtliche Sachverständige tatsächlich befangen ist oder sich befangen fühlt, kommt es nicht an (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 2022, I-15 U 83/19, juris Rn. 16; BGH, Beschluss vom 21. Februar 2006, X ZR 103/04, juris Rn. 5; zu Richtern: BFH, Beschlüsse vom 4. September 2017, IX B 84/17, BFH/NV 2017, 1619; vom 12. September 2013, X S 30/13, BFH/NV 2014, 51; vom 24. August 2011, V S 16/11, BFH/NV 2011, 2087; vom 29. Juni 2000, III B 102/99, BFH/NV 2001, 48).
  • OLG Karlsruhe, 28.03.2012 - 4 W 14/12

    Besorgnis der Befangenheit des Sachverständigen wegen enger Kooperation mit einer

    Von Bedeutung ist auch, ob es sich um gegenwärtige oder zumindest nicht um lange zurückliegende Verbindungen handelt (vgl. dazu BGH aaO.) und wie sich die Kooperation nach außen hin darstellt (BGH Beschluss vom 21.02.2006 - X ZR 103/04 - nach [...]).
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2009 - X ZR 103/04   

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https://dejure.org/2009,15872
BGH, 05.05.2009 - X ZR 103/04 (https://dejure.org/2009,15872)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2009 - X ZR 103/04 (https://dejure.org/2009,15872)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - X ZR 103/04 (https://dejure.org/2009,15872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Patentverletzung bei einer Hochdruck-Quecksilberdampfentladungslampe; Mangelnde Ausführbarkeit der patentierten Lehre als Nichtigkeitsgrund; Zurückführung eines Patentanspruchs auf eine erfinderische Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54; EPÜ Art. 56; EPÜ Art. 138 Abs. 1
    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage gegen ein Patent für eine Hochdruck-Quecksilberdampfentladungslampe mit einem Kolben aus hochtemperaturfestem Material

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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