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   BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16   

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https://dejure.org/2019,16449
BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16 (https://dejure.org/2019,16449)
BGH, Entscheidung vom 18.06.2019 - X ZR 107/16 (https://dejure.org/2019,16449)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 (https://dejure.org/2019,16449)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 313, 516 Abs. 1
    Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen kurzer Nutzungsdauer zugewendeter Immobilien

  • Wolters Kluwer

    Bildung der vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilten oder jedenfalls erkannten Vorstellung des Schenkers als Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages hinsichtlich Nutzung der zugewendeten Immobilie vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als ...

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fällt beim Scheitern der Lebensgemeinschaft die Geschäftsgrundlage weg; § 313 BGB?

  • rewis.io

    Rückgabeanspruch eines Schenkers bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung der vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilten oder jedenfalls erkannten Vorstellung des Schenkers als Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages hinsichtlich Nutzung der zugewendeten Immobilie vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Lebensgemeinschaft gescheitert: Geschäftsgrundlage der Immobilienschenkung weggefallen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (42)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die von den Schwiegereltern geschenkte Immobilie - und das Ende der Lebensgemeinschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die gescheiterte Lebensgemeinschaft - und der Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung

  • lto.de (Pressebericht, 18.06.2019)

    Geldgeschenk der Schwiegereltern in spe: Die Trennung als Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei einer Schenkung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Liebes-Aus" und die Folgen - Mutter fordert vom Ex-Partner der Tochter das Geldgeschenk fürs Wohnhaus zurück

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • spiegel.de (Pressebericht, 18.06.2019)

    Ex-Partner muss geschenktes Geld nur in Ausnahmefällen zurückzahlen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Durchhalteprämie für Verbleiben bei der Partnerin

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Anspruch der Schwiegereltern auf Rückforderung von Schenkung bei Scheitern der Lebensgemeinschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann Eltern Geldgeschenke vom Ex-Partner des Kindes zurückfordern können

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Beziehung gescheitert, Geschenke zurück?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schenkungen an das unverheiratete Schwiegerkind

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Rückgängigmachung von Schenkungen bei beendeter, nichtehelicher Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschenkt ist manchmal nicht geschenkt - Rückforderung von Schenkungen von Eltern an Lebensgefährten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung eines Geldgeschenks nach Beziehungsende wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Schenkung an ein Schwiegerkind - Wenn nach dem Immobilienkauf die Beziehung kaputt geht

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Schenkungswiderruf bei gescheiterter Beziehung

  • rofast.de (Kurzinformation)

    Schenkung zurückverlangen bei Scheitern der Beziehung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schenkungen seitens der Schwiegereltern rechtens?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wann können Eltern eine Schenkung an den nichtehelichen Partner ihres Kindes zurückfordern?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schenkungen nach dem Ende nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung einer verschenkten Immobilie durch die Schwiegereltern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkung: Die Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, ein Wegfall der Geschäftsgrundlage

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschenkt ist geschenkt - Rückforderungen von Schenkungen des Schwiegereltern nur in Ausnahmefällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Müssen Geldgeschenke der Schwiegereltern nach einer Trennung zurückgezahlt werden?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldgeschenke der Eltern eines Partners müssen nach Trennung zurückgezahlt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Schenkung bei Scheitern einer Lebensgemeinschaft

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schwiegereltern-Schenkung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geldgeschenke der Schwiegereltern nach der Trennung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schenkung: Rückforderung bei Trennung?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung einer Schenkung zum Immobilienerwerb durch Eltern des nichtehelichen Partners

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Schenkungen seitens der Schwiegereltern rechtens?

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zum Wegfall der Geschäftsgrundlage nach einer Schenkung zugunsten einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Fall vor Bundesgerichtshof - Muss man Finanzspritzen von Ex-Beinah-Schwiegereltern zurückzahlen?

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    §§ 313, 516 BGB
    Rückforderung von "Schwiegerelternschenkungen" bei Scheitern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Widerruf der Elternschenkung bei beendeter Lebensgemeinschaft des Kindes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 222, 225
  • NJW 2019, 3511
  • MDR 2019, 1179
  • DNotZ 2020, 176
  • FamRZ 2019, 1595
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Die vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, und vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).

    Das Berufungsgericht hat ferner im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [zu II.]; vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623 [zu 4 b]; vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03, NJW-RR 2006, 699 [zu 2 a]; vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190 Rn. 25) angenommen, dass die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung nachträglich entfallen und sich hieraus ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Recht des Schenkers ergeben kann, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und den geschenkten Gegenstand zurückzuverlangen (§ 313 Abs. 1 und 3 BGB).

  • BGH, 06.05.2014 - X ZR 135/11

    Zur Rückforderung einer Zuwendung an den Lebensgefährten

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Die Vorstellung muss vielmehr nach § 313 Abs. 1 zur Grundlage des Vertrages geworden sein; der Geschäftswille muss, wie es bereits die Rechtsprechung vor der Kodifizierung des Instituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage formuliert hat, auf dieser Vorstellung aufbauen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1957 - V ZR 219/55, BGHZ 25, 390, 392; vom 14. Oktober 1992 - VIII ZR 91/91, BGHZ 120, 10, 23 [zu II 5 b]; vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, NJW 2012, 1718 Rn. 26; vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11, NJW 2014, 2638 Rn. 12).

    Anders als bei einer ehe- oder gemeinschaftsbezogenen Zuwendung unter Ehegatten oder Partnern einer Lebensgemeinschaft, mit der der Zuwendende etwas zur (ehelichen) Lebensgemeinschaft beiträgt und die Erwartung hegt, an dem Vermögenswert selbst weiterhin partizipieren zu können, ist eine Schenkung darauf gerichtet, den Schenker endgültig zu entreichern und den Beschenkten um den Schenkungsgegenstand zu bereichern, der ihm frei zur Verfügung stehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11, NJW 2014, 2638 Rn. 9; Urteil vom 27. Juni 2012 - XII ZR 47/09, NJW 2012, 2718 Rn. 18).

  • BGH, 03.02.2010 - XII ZR 189/06

    Rückforderung schwiegerelterlicher Zuwendungen

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Die vom (mit-)beschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder jedenfalls erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete Immobilie werde vom eigenen Kind und dessen Partner dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, kann die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden (Bestätigung von BGH, Urteile vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623, und vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190).

    Das Berufungsgericht hat ferner im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [zu II.]; vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623 [zu 4 b]; vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03, NJW-RR 2006, 699 [zu 2 a]; vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190 Rn. 25) angenommen, dass die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung nachträglich entfallen und sich hieraus ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Recht des Schenkers ergeben kann, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und den geschenkten Gegenstand zurückzuverlangen (§ 313 Abs. 1 und 3 BGB).

  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Die Vorstellung muss vielmehr nach § 313 Abs. 1 zur Grundlage des Vertrages geworden sein; der Geschäftswille muss, wie es bereits die Rechtsprechung vor der Kodifizierung des Instituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage formuliert hat, auf dieser Vorstellung aufbauen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1957 - V ZR 219/55, BGHZ 25, 390, 392; vom 14. Oktober 1992 - VIII ZR 91/91, BGHZ 120, 10, 23 [zu II 5 b]; vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, NJW 2012, 1718 Rn. 26; vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11, NJW 2014, 2638 Rn. 12).
  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Dem Umstand, dass die Immobilie für eine gewisse Zeit von den Partnern genutzt werden konnte, wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass der Beklagte, anders als bei einem Rückforderungsanspruch des Schenkers wegen Verarmung (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227), die seit der Schenkung gezogenen Nutzungen nicht herauszugeben hat.
  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 47/09

    Schenkung unter Ehegatten im Zuge der Trennung: Leibliche Abstammung eines Kindes

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Anders als bei einer ehe- oder gemeinschaftsbezogenen Zuwendung unter Ehegatten oder Partnern einer Lebensgemeinschaft, mit der der Zuwendende etwas zur (ehelichen) Lebensgemeinschaft beiträgt und die Erwartung hegt, an dem Vermögenswert selbst weiterhin partizipieren zu können, ist eine Schenkung darauf gerichtet, den Schenker endgültig zu entreichern und den Beschenkten um den Schenkungsgegenstand zu bereichern, der ihm frei zur Verfügung stehen soll (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11, NJW 2014, 2638 Rn. 9; Urteil vom 27. Juni 2012 - XII ZR 47/09, NJW 2012, 2718 Rn. 18).
  • OLG Saarbrücken, 04.10.2012 - 8 U 391/11

    Pacht- und Gestattungsvertrag: Störung der Geschäftsgrundlage auf Grund einer

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Daher ist eine Vertragsanpassung im Allgemeinen dann als unzumutbar anzusehen, wenn sie nur zu einem Vertragsinhalt führen kann, der einer Überprüfung am Maßstab eines hypothetischen Parteiwillens nicht standhält und den zumindest eine Partei in Kenntnis der geänderten Umstände nicht vereinbart hätte (vgl. OLG Saarbrücken, NJW 2012, 3731, 3734 [zu B IV 1 a]; Erman/Böttcher, BGB, 15. Aufl., § 313 Rn. 44; MünchKomm.BGB/Finkenauer, 8. Aufl., § 313 Rn. 105).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 108/03

    Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Das Berufungsgericht hat ferner im Ausgangspunkt zutreffend und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1971 - V ZR 134/69, NJW 1972, 247 [zu II.]; vom 19. Januar 1999 - X ZR 60/97, NJW 1999, 1623 [zu 4 b]; vom 21. Dezember 2005 - X ZR 108/03, NJW-RR 2006, 699 [zu 2 a]; vom 3. Februar 2010 - XII ZR 189/06, BGHZ 184, 190 Rn. 25) angenommen, dass die Geschäftsgrundlage einer solchen Schenkung nachträglich entfallen und sich hieraus ein Anspruch auf Vertragsanpassung oder ein Recht des Schenkers ergeben kann, vom Schenkungsvertrag zurückzutreten und den geschenkten Gegenstand zurückzuverlangen (§ 313 Abs. 1 und 3 BGB).
  • BGH, 26.11.2014 - XII ZB 666/13

    Rückforderung von Schwiegerelternschenkungen an das Schwiegerkind zur Bedienung

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Die Entscheidungen des XII. Zivilsenats, die hierzu Anlass geben könnten (s. insbesondere Beschluss vom 26. November 2014 - XII ZB 666/13, NJW 2015, 690 Rn. 21 ff., 28), betreffen anders als der Streitfall Schenkungen an den Ehegatten eines Kindes des Schenkers.
  • BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55

    Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 18.06.2019 - X ZR 107/16
    Die Vorstellung muss vielmehr nach § 313 Abs. 1 zur Grundlage des Vertrages geworden sein; der Geschäftswille muss, wie es bereits die Rechtsprechung vor der Kodifizierung des Instituts des Wegfalls der Geschäftsgrundlage formuliert hat, auf dieser Vorstellung aufbauen (BGH, Urteile vom 23. Oktober 1957 - V ZR 219/55, BGHZ 25, 390, 392; vom 14. Oktober 1992 - VIII ZR 91/91, BGHZ 120, 10, 23 [zu II 5 b]; vom 1. Februar 2012 - VIII ZR 307/10, NJW 2012, 1718 Rn. 26; vom 6. Mai 2014 - X ZR 135/11, NJW 2014, 2638 Rn. 12).
  • BGH, 03.12.1971 - V ZR 134/69

    Widerruf einer Sachschenkung wegen groben Undanks - Maßgebliche Kriterien für die

  • BGH, 01.02.2012 - VIII ZR 307/10

    Vertragsübernahme: Pflicht des Übernehmers zur Übernahme der Verbindlichkeiten

  • OLG Frankfurt, 12.10.2021 - 6 UF 67/20

    Kein Wegfall der Geschäftsgrundlage für Immobilienschenkung bei Scheidung

    Es bestehe kein Anlass, dies aufgrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2014 (Az.: XII ZB 666/13) anders zusehen, weil diese Entscheidung durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Juni 2019 (Az.: X ZR 107/16) relativiert werde.

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Geschäftsgrundlage die nicht zum eigentlichen Vertragsinhalt erhobenen, bei Vertragsschluss aber zutage getretenen gemeinsamen Vorstellungen beider Vertragsparteien sowie die der einen Vertragspartei erkennbaren und von ihr nicht beanstandeten Vorstellungen der anderen vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2014 - XII ZB 666/13 -, Rn. 19; Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 -, Rn. 12).

    Eine solche könne allenfalls aufgrund besonderer, im Einzelfall vom Tatrichter festzustellender Umstände angenommen werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 -, Rn. 19 ff. - zu den Unterschieden zwischen den Entscheidungen des X. und XII. Zivilsenats im Hinblick auf die Feststellung der Geschäftsgrundlage siehe Chiusi, in: Staudinger, BGB (2021), § 516 Rn. 145).

    Vielmehr muss als weitere Voraussetzung hinzukommen, dass dem Zuwendenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2014 - XII ZB 666/13 -, Rn. 22; Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 -, Rn. 28).

    Eine Ausgleichspflicht ist durch die bei Wegfall noch vorhandene Vermögensmehrung begrenzt und davon beeinflusst, inwieweit sich Vorstellungen verwirklicht haben, wobei es bei Immobilien ohne konkrete Anhaltspunkte keine allgemeine Grenze der vorgestellten Nutzungsdauer gibt und eine quotenmäßige Berechnung eines Rückzahlungsbetrags den Anforderungen des § 313 BGB nicht gerecht wird (vgl. in der Entscheidung des X. Zivilsenats wiedergegebene Mitteilung des XII. Zivilsenats zur Frage der Erforderlichkeit der Vorlage an den Großen Senat, BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 -, Rn. 44; ebenfalls gegen eine schematische Betrachtung Koch, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 1374 Rn. 36; Kohlenberg, in: Johannsen/Henrich/Althammer, Familienrecht, 7. Aufl. 2020, § 1374 Rn. 28; für eine lineare Abschreibung gemessen an der Lebensdauer der Beschenkten: Schwab, in: Münchener Kommentar, Münchener Kommentar zum BGB, 8. Aufl. 2019, § 812 Rn. 540; ebenso Wever, FamRZ 2016, 857, 860 f. allerdings nicht als alleiniges Kriterium der Entscheidung über die Umsetzung der Vertragsanpassung).

    Selbst wenn hier von sich widersprechenden Entscheidungen des Senats auszugehen wäre (vgl. dazu Wever/Frank, FamRZ 2020, 885, 894), was angesichts der Ausführungen in der Entscheidung des X. Zivilsenats (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 -, Rn. 44) zweifelhaft ist, käme es vorliegend auf die konkreten Teilvoraussetzungen einer Vertragsanpassung nach § 313 Abs. 1 BGB nicht an.

  • OLG Oldenburg, 14.10.2020 - 11 UF 100/20

    Schenkung von den Schwiegereltern

    Der Beschenkte schuldet gerade keine Gegenleistung (BGHZ 222, 225 = FamRZ 2019, 1595 Tz. 11 bis 16).
  • OLG Karlsruhe, 04.12.2023 - 5 UF 48/23

    Rückforderung einer Schwiegerelternzuwendung

    Bei der Rückforderung einer Zuwendung von Schwiegereltern kann auch ein teilweiser Rückforderungsforderungsanspruch bestehen (entgegen BGH vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16, juris Rn. 37).

    Denn typischerweise ist die beabsichtigte Langfristigkeit der Nutzung ein wesentlicher Beweggrund für die Zuwendung privaten Grundeigentums, und regelmäßig ist ohne weiteres die Annahme gerechtfertigt, der Schenker hätte den Geschäftswillen zur Zuwendung nicht entwickelt, wenn er gewusst hätte, dass die (gemeinsame) Nutzung der Immobilie durch die Beschenkten nur kurzfristig sein werde (so auch BGH vom 18.06.2019 - X ZR 107/16, juris Rn. 19; ebenso bereits BGH vom 26.11.2014 - XII ZB 666/13, juris Rn. 19 f.).

    Innerhalb welchen Zeitraums bei späterem Scheitern der Ehe von einer solchen Vorzeitigkeit entgegen der Erwartungen der Eltern auszugehen ist, wird seit der Entscheidung des damals für nichteheliche Lebensgemeinschaften zuständigen X. Zivilsenats des BGH (BGH vom 18.06.2019 - X ZR 107/16, juris) kontrovers diskutiert.

    Danach sei dann, wenn sich die Vorstellung einer dauerhaften gemeinsamen Nutzung des Grundeigentums nicht verwirklicht habe, im Allgemeinen die Annahme gerechtfertigt, der Schenker hätte in Kenntnis dieses Umstands von der Schenkung abgesehen, und es ist ihm in diesem Fall, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nicht zuzumuten, dem Beschenkten das Geschenk (wertmäßig) auch nur teilweise zu belassen (BGH vom 18.06.2019 - X ZR 107/16, juris Rn. 37).

    Diese Berechnung wurde aber nicht nur in der genannten Entscheidung des X. Zivilsenats des BGH verworfen (BGH vom 18.06.2019 - X ZR 107/16, juris Rn. 37), vielmehr sei die Quotenberechnung in der Vorentscheidung (OLG Brandenburg vom 26.10.2016 - 4 U 159/15, juris) nach dessen Mitteilung auch vom XII. Zivilsenat des BGH als "den Anforderungen des § 313 BGB nicht gerecht" angesehen worden (a.a.O. Rn. 44 a.E.).

  • OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 3 U 55/22

    Rückforderung einer Schenkung an den früheren Schwiegersohn nach Scheidung von

    Zur Begründung hat es - unter Anwendung der Grundsätze aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18.06.2019, X ZR 107/16 - im Wesentlichen darauf abgestellt, dass - obwohl davon auszugehen sei, dass es sich bei dem dem Kläger übertragenen Miteigentumsanteil jedenfalls teilweise um eine Schenkung der Beklagten handele, eine Rückforderung nicht in Betracht komme.

    Da die Immobilie nach dem Kauf mehr als 10 Jahre gemeinsam genutzt worden sei, komme eine Anpassung, wie sich aus der Entscheidung des BGH vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) ergebe, ohnehin nicht mehr in Betracht.

    Jedenfalls für Schenkungen an den mit dem eigenen Kind verheirateten Partner teilt er insbesondere nicht die Auffassung des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) betreffend eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, auf die das Landgericht seine Entscheidung gestützt hat.

    Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat zwar in seinem Urteil vom 18.06.2019 (X ZR 107/16) eine quotenmäßige Berechnung eines Rückzahlungsbetrages abgelehnt, da dieser den Anforderungen des § 313 BGB nicht gerecht werde.

  • OLG Celle, 10.05.2021 - 6 U 9/21

    Ehe nach yezidischem Ritus; Übergabe von Schmuck als Schenkung; Grundsätze des

    Dies gilt auch für Fälle der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, BGH, X ZR 107/16, Urteil vom 18. Juni 2019.

    Bis zu dieser Grenze hat danach der Schenker grundsätzlich das Risiko zu tragen, dass die künftige Lebensgestaltung des Beschenkten und sein Umgang mit dem Geschenk nicht den Vorstellungen entsprechen, die mit dem Schenkungsversprechen verbunden waren, BGH, X ZR 107/16, Urteil vom 18. Juni 2019.

    Dies gilt selbst dann, wenn, anders als hier, Grundeigentum oder Geld zum Erwerb von Grundeigentum geschenkt wird und anzunehmen ist, dass der Grunderwerb regelmäßig auf eine längere Dauer ausgelegt ist, BGH, X ZR 107/16, Urteil vom 18. Juni 2019.

    Dieser Vorrang der Anpassung gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Parteien in Voraussicht der veränderten Umstände den Vertrag nicht mit anderem Inhalt, sondern gar nicht geschlossen hätten, BGH, X ZR 107/16, Urteil vom 18. Juni 2019.

  • OLG Oldenburg, 11.10.2020 - 11 UF 100/20

    Rückforderung einer sog. Schwiegerelternschenkung

    ( BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 Rn. 11 - 16).

    Für den Fall der sog. Schwiegerelternschenkung hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 (Rn. 17/18) -, folgendes ausgeführt:.

    Die Annahme, dass der Geschäftswille des Schenkers auf der Vorstellung von einer bestimmten oder gar lebenslangen Dauer der Beziehung aufbaut, entspricht daher nicht der Lebenserfahrung ( BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 Rn. 20).

  • OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 11 U 62/19

    Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens

    Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, kann die vom mitbeschenkten Partner des eigenen Kindes geteilte oder zumindest erkannte Vorstellung des Schenkers, eine zugewendete oder mithilfe zugewendeter Geldbeträge erworbene und hergerichtete Immobilie werde von dem Paar dauerhaft als gemeinschaftliche Wohnung oder Familienwohnung genutzt, die Geschäftsgrundlage eines Schenkungsvertrages bilden, die in der Regel dann weggefallen ist, wenn die gemeinsame Nutzung des Grundstücks nur kurze Zeit angedauert hat (so BGH, Urt. v. 18.06.2019 - X ZR 107/16, LS 1 und 2, m.w.N., juris = BeckRS 2019, 16224).
  • OLG Koblenz, 31.03.2021 - 13 UF 698/20

    Rückzahlung von Eltern-Schenkungen nach Ehescheidung der Kinder Voraussetzungen

    Diese Einschätzung steht nicht im Widerspruch zu der Rechtsprechung des 10. Zivilsenates des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 107/16 -, BGHZ 222, 225 -239 = FamRZ 2019, 1595 -1599).

    Darüber hinaus ist in beiden Fallgestaltungen für die Bewertung, ob Hoffnungen oder Erwartungen Geschäftsgrundlage der Schenkung geworden sind, auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen (BGH, Urteil vom 18.06.2019 aaO., Rn 21).

  • VG Berlin, 06.09.2022 - 34 K 348.20

    Kostenerstattung für einen Repatriierungsflug

    Zivilrechtlich bestehen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft keine familienrechtlichen Ansprüche, sondern allenfalls solche nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen (etwa Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, vgl. BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 - X ZR 107/16 -, juris Rn. 11).
  • LAG Köln, 23.09.2020 - 11 Sa 215/20

    Kein Anspruch auf Ausgleich wegen Rentennachteil; Anpassung einer

    Eine Vertragsanpassung hat zudem aufgrund fehlender Zumutbarkeit zu unterbleiben, wenn sie nur zu einem Vertragsinhalt führen kann, der einer Überprüfung am Maßstab eines hypothetischen Parteiwillens nicht standhält oder den zumindest eine Partei in Kenntnis der geänderten Umstände nicht vereinbart hätte (BGH, Urteil vom 18.06.2019 - X ZR 107/16 - m.w.N.).
  • LG Lübeck, 21.10.2021 - 14 S 10/21

    Yacht-Chartervertrag: Anspruch auf Vertragsanpassung wegen Wegfall der

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