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   BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09   

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https://dejure.org/2012,1240
BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09 (https://dejure.org/2012,1240)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2012 - X ZR 111/09 (https://dejure.org/2012,1240)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09 (https://dejure.org/2012,1240)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 9 PatG, § 139 PatG
    Patentverletzungsverfahren: Auslegung des Klageantrags hinsichtlich der Geltendmachung von über die angegriffene Ausführungsform hinausgehenden Ausführungsformen - Rohrreinigungsdüse II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Hinderung der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung nicht nur wegen einer bestimmten angegriffenen Ausführungsform durch das Prozessrecht (hier: Patent 195 16 780 - hydrodynamische Düse für die Reinigung von Rohren und Kanälen)

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung des Klageantrags hinsichtlich der Geltendmachung von über die angegriffene Ausführungsform hinausgehenden Ausführungsformen - Rohrreinigungsdüse II

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; PatG § 9; PatG § 139
    Hinderung der Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung nicht nur wegen einer bestimmten angegriffenen Ausführungsform durch das Prozessrecht (hier: Patent 195 16 780 - hydrodynamische Düse für die Reinigung von Rohren und Kanälen)

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung des Klageantrags hinsichtlich der Geltendmachung von über die angegriffene Ausführungsform hinausgehenden Ausführungsformen - Rohrreinigungsdüse II

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    URTEIL ist unvollständig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ansprüche wegen Patentverletzung und der rechtskräftig abgeschlossene Vorprozess

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Rohrreinigungsdüse II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 872
  • MDR 2012, 536
  • GRUR 2012, 485
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.2005 - X ZR 126/01

    Blasfolienherstellung

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Dass ein solches umfassendes Klagebegehren zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden soll, kann regelmäßig nicht schon daraus abgeleitet werden, dass es der Kläger unterlässt, einen - wie geboten (BGH, Urteil vom 30. März 2005, X ZR 126/01, BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung) - auf die von ihm vorgetragene angegriffene Ausführungsform zugeschnittenen Klageantrag zu formulieren.

    (b) Dass ein solches umfassendes Klagebegehren zur gerichtlichen Entscheidung gestellt werden soll, kann jedoch in aller Regel nicht schon daraus abgeleitet werden, dass der Kläger es unterlässt, einen - wie geboten (BGH, Urteil vom 30. März 2005 - X ZR 126/01, BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung) - auf die von ihm vorgetragene angegriffene Ausführungsform zugeschnittenen Klageantrag zu formulieren.

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 234/02

    Taxameter

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Für die Definition des Streitgegenstands können sie nur soweit Bedeutung erlangen, als sie die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens beeinflussen können, weil es entweder nach dem Gesetz (wie etwa vor oder nach Veröffentlichung der Patenterteilung oder innerhalb oder außerhalb des territorialen Geltungsbereichs des Patentgesetzes begangene Handlungen) oder auf Grund einer entsprechenden Beschränkung des Klageantrags (wie etwa bei einer auf Handlungen während eines Teils der Patentlaufzeit beschränkten Schadensersatzklage) insoweit auf den Ort oder den Zeitpunkt der Handlung ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Mai 2004 - X ZR 234/02, BGHZ 159, 66, 70 ff. = GRUR 2004, 755 - Taxameter).

    Ebenso wie mangels abweichender Anhaltspunkte im Parteivortrag anzunehmen ist, dass sich das Rechtsschutzbegehren auf sämtliche Handlungen des Beklagten erstrecken soll, die diejenigen Merkmale aufweisen, aus denen der Kläger die Qualifikation der Handlungen als rechtsverletzend herleitet (BGHZ 159, 66, 70 f. = GRUR 2004, 755 - Taxameter), ist umgekehrt mangels abweichender Anhaltspunkte anzunehmen, dass der Kläger Ansprüche nur wegen solcher Handlungen des Beklagten geltend machen will, die sich auf eine Ausführungsform beziehen, für die der Kläger vorträgt, dass sie auf Grund ihrer tatsächlichen Ausgestaltung sämtliche Merkmale des Patentanspruchs aufweist und vom Beklagten entgegen § 9 PatG benutzt wird oder benutzt zu werden droht.

  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 1/01

    "Reinigungsarbeiten"; Bindung an Unterlassungsanträge

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Das Berufungsgericht ist auch von zutreffenden Grundsätzen zur Bestimmung der Wirkung der (materiellen) Rechtskraft eines Urteils ausgegangen: Urteile sind der Rechtskraft insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden worden ist (§ 322 Abs. 1 ZPO), wobei die Bestimmung des erhobenen Anspruchs nach dem der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde liegenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff unter Würdigung der gestellten Anträge und des zu ihrer Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalts zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5 = NJW 1992, 1172; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02, BGHZ 153, 173, 175; Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342 = GRUR 2003, 716 f. - Reinigungsarbeiten) und zur Auslegung der Urteilsformel, d.h. zur Klärung, wieweit über den erhobenen Anspruch entschieden worden ist, Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen sind.

    Die Identität des Klagegrunds wird (erst) aufgehoben, wenn dieser Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts durch neue Tatsachen verändert wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2006 - KZR 45/05, GRUR 2007, 172 Rn. 11 - Lesezirkel II; Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342, 348 f. = GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten).

  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Der Senat kann nicht in der Sache selbst entscheiden (§ 563 Abs. 3 ZPO), weil das Berufungsgericht von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig keine Feststellungen getroffen hat, die zur Grundlage einer Auslegung des Klagepatents gemacht und zur Beantwortung der Verletzungsfrage sowie des vom Beklagten geltend gemachten Vorbenutzungsrechts herangezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04, BGHZ 172, 298, Rn. 39 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 10.12.2002 - X ARZ 208/02

    Prüfungskompetenz des Gerichts im Gerichtsstand der unerlaubten Handlung

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Das Berufungsgericht ist auch von zutreffenden Grundsätzen zur Bestimmung der Wirkung der (materiellen) Rechtskraft eines Urteils ausgegangen: Urteile sind der Rechtskraft insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden worden ist (§ 322 Abs. 1 ZPO), wobei die Bestimmung des erhobenen Anspruchs nach dem der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde liegenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff unter Würdigung der gestellten Anträge und des zu ihrer Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalts zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5 = NJW 1992, 1172; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02, BGHZ 153, 173, 175; Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342 = GRUR 2003, 716 f. - Reinigungsarbeiten) und zur Auslegung der Urteilsformel, d.h. zur Klärung, wieweit über den erhobenen Anspruch entschieden worden ist, Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen sind.
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Das Berufungsgericht ist auch von zutreffenden Grundsätzen zur Bestimmung der Wirkung der (materiellen) Rechtskraft eines Urteils ausgegangen: Urteile sind der Rechtskraft insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden worden ist (§ 322 Abs. 1 ZPO), wobei die Bestimmung des erhobenen Anspruchs nach dem der höchstrichterlichen Rechtsprechung zugrunde liegenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff unter Würdigung der gestellten Anträge und des zu ihrer Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalts zu erfolgen hat (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1, 5 = NJW 1992, 1172; Beschluss vom 10. Dezember 2002 - X ARZ 208/02, BGHZ 153, 173, 175; Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342 = GRUR 2003, 716 f. - Reinigungsarbeiten) und zur Auslegung der Urteilsformel, d.h. zur Klärung, wieweit über den erhobenen Anspruch entschieden worden ist, Tatbestand und Entscheidungsgründe des Urteils heranzuziehen sind.
  • BGH, 11.10.2006 - KZR 45/05

    Lesezirkel II

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Die Identität des Klagegrunds wird (erst) aufgehoben, wenn dieser Kern des in der Klage angeführten Lebenssachverhalts durch neue Tatsachen verändert wird (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2006 - KZR 45/05, GRUR 2007, 172 Rn. 11 - Lesezirkel II; Urteil vom 3. April 2003 - I ZR 1/01, BGHZ 154, 342, 348 f. = GRUR 2003, 716 - Reinigungsarbeiten).
  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Zutreffend hat das Berufungsgericht allerdings angenommen, dass die entgegenstehende Rechtskraft einer früheren Entscheidung als negative Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigen ist (BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227 f. Rn. 9 f. mwN).
  • BGH, 16.04.2002 - KZR 5/01

    "Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag"; Umfang der Rechtskraft eines

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Anstelle des Tatbestands und der Entscheidungsgründe ist in diesem Fall zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft auf das Parteivorbringen zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05, GRUR 2008, 933 Rn. 13 - Schmiermittel; Urteil vom 16. April 2002 - KZR 5/01, GRUR 2002, 915 f. - Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Auszug aus BGH, 21.02.2012 - X ZR 111/09
    Anstelle des Tatbestands und der Entscheidungsgründe ist in diesem Fall zur Bestimmung der Reichweite der Rechtskraft auf das Parteivorbringen zurückzugreifen (BGH, Urteil vom 14. Februar 2008 - I ZR 135/05, GRUR 2008, 933 Rn. 13 - Schmiermittel; Urteil vom 16. April 2002 - KZR 5/01, GRUR 2002, 915 f. - Wettbewerbsverbot in Realteilungsvertrag).
  • BGH, 17.12.2002 - XI ZR 90/02

    Umfang der Rechtskraft eines klageabweisenden Versäumnisurteils

  • BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 68/17

    Hinreichende Bestimmtheit eines Klageantrags durch konkrete Bezeichnung des

    Inhalt und die Reichweite des Klagebegehrens werden nicht allein durch den Wortlaut des gestellten Klageantrags bestimmt; vielmehr ist dieser unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen (BGH, Urteile vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, NJW-RR 2012, 872 Rn. 23; vom 21. Juni 2016 - II ZR 305/14, aaO Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 08.12.2021 - VIII ZR 190/19

    Zum sog. Dieselskandal: Ersatzlieferung eines erheblich höherwertigen

    bb) Das Berufungsgericht hat insoweit - wie die Revision mit Recht rügt - übersehen, dass der Inhalt und die Reichweite des Klagebegehrens nicht nur durch den Wortlaut des gestellten Klageantrags bestimmt wird; vielmehr ist dieser unter Berücksichtigung der Klagebegründung auszulegen (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 21. März 2018 - VIII ZR 68/17, aaO Rn. 31; vom 21. Juni 2016 - II ZR 305/14, WM 2016, 1599 Rn. 12; vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, NJW-RR 2012, 872 Rn. 23; Beschluss vom 8. Januar 2019 - VIII ZR 225/17, NJW 2019, 1133 Rn. 39; jeweils mwN; siehe auch Senatsurteil vom 21. Juli 2021 - VIII ZR 357/20, aaO Rn. 18 [markierter Prospektauszug]; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20. Mai 2020 - 17 U 328/19, juris Rn. 62 [in der Fahrzeugrechnung dokumentierte Konfiguration]).
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Dieses entspricht - unabhängig von der Frage einer wortsinngemäßen oder äquivalenten Verletzung und ohne der Sache nach einen anderen Streitgegenstand als der Hauptantrag zu definieren - der Forderung, im Klageantrag und in einem diesem entsprechenden Urteilsausspruch zum Ausdruck zu bringen, durch welche Ausgestaltung des angegriffenen Erzeugnisses die erfindungsgemäße Lehre verwirklicht wird, und damit nicht den Gegenstand des Klagepatents, sondern den Streitgegenstand zu bezeichnen (BGH, Urteil vom 30. Mai 2005 - X ZR 126/01, BGHZ 162, 365 - Blasfolienherstellung; BGH, Urteil vom 21. Februar 2012 - X ZR 111/09, GRUR 2012, 485 - Rohrreinigungsdüse II).
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