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   BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88   

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BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88 (https://dejure.org/1989,1772)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1989 - X ZR 116/88 (https://dejure.org/1989,1772)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1989 - X ZR 116/88 (https://dejure.org/1989,1772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 286; BGB § 282

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 275, 282; ZPO § 286
    Einbeziehung eines mit einem Freispruch endenden Strafverfahrens in die Beweiswürdigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Strafverfahren und Brandreden als Brandstiftungsindizien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 446
  • MDR 1990, 542
  • VersR 1990, 173
  • VersR 1990, 437
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1952 - IV ZR 168/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Es geht wegen der Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten nicht an, die bloße Tatsache, daß gegen einen im Strafverfahren wegen Brandstiftung oder Beteiligung hieran freigesprochenen Beklagten ein Strafverfahren stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zu dessen Nachteil ausschlagen zu lassen (Abweichung von BGH NJW 1952, 1170 wegen Gesetzesänderung).

    Die vom Berufungsgericht insoweit zitierte Entscheidung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 17. April 1952 (BGH NJW 1952, 1170) ist in diesem Punkt überholt, nachdem die seinerzeit noch geltende unterschiedliche Wertung eines Freispruchs wegen erwiesener Unschuld und eines solchen mangels Beweises im Wege der Gesetzesänderung aufgegeben worden ist.

    In dem erstgenannten Fall (BGH NJW 1952, 1170) konnte der auf Schadensersatz in Anspruch genommene Schuldner von ihm verwahrten Schmuck nicht zurückgeben, weil dieser ihm nach seiner Behauptung entwendet worden war.

  • BGH, 19.05.1965 - Ib ZR 97/63

    Haftung von Annahmestellen des Süd-Lotto für den Verlust von Lottoscheinen -

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Bei der letztgenannten Entscheidung (BGH NJW 1965, 1583) ging es ebenfalls um die Entlastung eines Schuldners wegen eines in seinem Verantwortungs- und Gefahrenbereichs entstandenen Verlustes (Haftung der Annahmestellen des "Süd-Lotto" für das Abhandenkommen von Lottoscheinen).
  • BGH, 08.05.1958 - II ZR 304/56

    Beweislast beim Schleppvertrag

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Der zweite Fall (BGHZ 27, 236) betraf die Beschädigung eines Schleppkahns durch "Raken" auf dem Grund eines Flußbettes, für die der Schleppunternehmer verantwortlich gemacht wurde.
  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72

    Ausbruch eines Feuers in einer Siloanlage - Freistellung von der Haftung für

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Insbesondere wird das Berufungsgericht dieses Vorbringen unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1975, 686, 687) zu würdigen haben.
  • RG, 21.12.1920 - VII 315/20

    Spediteur als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Der richtige rechtliche Anknüpfungspunkt für diese Beurteilung ist allerdings nicht § 325 BGB, sondern § 644 Abs. 1 Satz 3 BGB, weil es im vorliegenden Fall nicht um die Unmöglichkeit der von dem Beklagten zu erbringenden Werkleistung, sondern um die Gefahrtragung für die dem Werkunternehmer von dem Besteller zur Verarbeitung übergebenen Stoffe (Garne) geht (vgl. RGZ 101, 152, 153).
  • BGH, 12.11.1952 - II ZR 67/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.11.1989 - X ZR 116/88
    Wie schon das Reichsgericht (RGZ 54, 344; 120, 69; RG Recht 1924 Nr. 1214) und ihm folgend der Bundesgerichtshof (BGH NJW 1953, 59, 60) in Übereinstimmung mit den Motiven zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Bd. 2 S. 47) ausgesprochen haben, kann im Anwendungsbereich des § 282 BGB nicht verlangt werden, daß der Schuldner in jedem Falle den Umstand zu beweisen hat, der die unverschuldete Unmöglichkeit seiner Leistung herbeigeführt hat.
  • BGH, 29.11.2023 - VIII ZR 164/21

    Im Rückgewährschuldverhältnis bestehen Rücksichtnahmepflichten!

    Zur Führung des Entlastungsbeweises nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB genügt es insoweit grundsätzlich, wenn der Schuldner darlegt und nachweist, dass nach dem vorgetragenen Sachverhalt ernstlich in Betracht kommende - einschließlich der von dem Gläubiger geltend gemachten - Möglichkeiten eines eigenen Verschuldens nicht bestehen, weil er insoweit alle ihm obliegende Sorgfalt beachtet hat (vgl. BGH, Urteile vom 12. November 1952 - II ZR 67/52, NJW 1953, 59 unter 1; vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446 unter I 2 c; Beschluss vom 20. Juli 2016 - VIII ZR 238/15, WuM 2016, 682 Rn. 16 mwN [zur Entlastung des Mieters bei aufgelaufenen Mietrückständen]; Staudinger/Schwarze, BGB, Neubearb.
  • BGH, 01.10.2013 - VI ZR 409/12

    Dachdeckerhaftung: Heißklebearbeiten in feuergefährdeter Umgebung;

    Sie meinen jedoch, an den insoweit bei unaufklärbarer Ursache für den Schuldner möglichen Entlastungsbeweis, dass er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; Palandt/Grüneberg, BGB, 72. Aufl., § 280 Rn. 40), habe das Berufungsgericht zu hohe Anforderungen gestellt.
  • BGH, 19.10.1995 - IX ZR 82/94

    Zulässigkeit einer Anschlußrevision nach Teilannahme der (Haupt-)Revision;

    In einem solchen Fall ist der Schuldner vielfach nicht in der Lage, die näheren Umstände der Schadensentstehung darzulegen und zu beweisen; die Beweislastumkehr darf aber nicht zu einer Zufallshaftung führen (BGH, Urt. v. 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; Staudinger/Emmerich aaO.).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    So geht es z.B. nicht an, die bloße Tatsache, daß gegen den Versicherungsnehmer ein Strafverfahren stattgefunden hat, bei zivilrechtlichen Beweisüberlegungen zum Nachteil des Versicherungsnehmers ausschlagen zu lassen, wenn das Strafverfahren nicht zu einer rechtskräftigen Verurteilung geführt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88 - VersR 1990, 173 unter I 2 b bb).
  • OLG Düsseldorf, 28.08.2012 - 21 U 74/10

    Verwertbarkeit eines im Rahmen eines staatsanwaltschaftlichen

    Ist die Ursache unaufklärbar, kann sich der Schuldner durch den Beweis entlasten, dass er alle ihm obliegende Sorgfalt beobachtet hat (Palandt/Grüneberg, § 280, Rdnr. 40; BGH, Urteil vom 14.11.1989, NJW-RR 90, 446).

    Ergibt sich bei dieser Abwägung für eine von der Beklagten zu 1. nicht zu vertretende Brandentstehung ein so hohes Maß an Wahrscheinlichkeit, dass demgegenüber die Wahrscheinlichkeit einer von der Beklagten zu 1. zu verantwortenden Brandlegung zurücktritt, dann ist der nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB zu führende Entlastungsbeweis als erbracht anzusehen (BGH, Urteil vom 14.11.1989, a.a.O.).

  • BGH, 09.11.2004 - X ZR 119/01

    Anforderungen an die Entlastung durch den Reiseveranstalter; Mitverschulden des

    (2) Der Schuldner, dem der Entlastungsbeweis obliegt, braucht nicht in jedem Fall speziell den Umstand zu beweisen, der die unverschuldete Schadensursache herbeigeführt hat (vgl. RGZ 74, 342, 344; BGH, Urt. v. 12.11.1952 - II ZR 67/52, NJW 1952, 59; Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/89, NJW-RR 1990, 446 u. I 2 c).
  • BGH, 01.02.2002 - V ZR 61/01

    Pflege - Zur Beweislast für die Unzumutbarkeit von Pflegeleistungen

    Der Grundgedanke der Vorschrift, daß der Schuldner den Beweis fehlenden Verschuldens zu führen hat, weil er den Vorgängen, die zur Unmöglichkeit geführt haben, in der Regel näher steht und diese besser kennt als der Gläubiger (BGHZ 4, 192, 195; BGH, Urt. v. 19. Mai 1965, Ib ZR 97/63, NJW 1965, 1583, 1584, v. 14. November 1981, X ZR 116/88, NJW-RR 1989, 446, 447; MünchKomm-BGB/Emmerich, 4. Aufl., § 282 Rnr. 3; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 282 Rnr. 3; Staudinger/Löwisch, BGB [2001], § 282 Rnr. 3; Baumgärtel/Strieder, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 2. Aufl., § 282 Rnr. 3), trifft nur zu, wenn feststeht, daß die Umstände, die zum Erlöschen eines vertraglichen Leistungsanspruchs führen, dem Verantwortungsbereich des Schuldners zuzurechnen sind.
  • OLG Hamm, 20.01.2011 - 28 U 139/10

    Gewährleistungsansprüche des Käufers eines Gebrauchtwagens; Anspruch auf

    cc) Zwar muss der beweispflichtige Schuldner nicht nur die Umstände widerlegen, die für sein Verschulden sprechen, sondern auch diejenigen Umstände, die für die Ursächlichkeit eines etwaigen Verschuldens sprechen (BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, unter I 2 c).
  • OLG Hamm, 26.01.2023 - 2 U 49/21

    Lebensmittelproduzenten treffen ohne Anlass keine gesteigerten Prüfpflichten

    An den ihm gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB obliegenden Entlastungsbeweis dürfen allerdings keine zu hohen Anforderungen gestellt werden; er ist geführt, wenn der Verkäufer dartut und gegebenenfalls beweist, dass er den für ihn geltenden Sorgfaltsmaßstab eingehalten hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, 446, 447; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2009 - 26 U 29/08, juris Rn. 31 [Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen]; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 280 Rn. 40 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 09.06.2023 - 11 S 13/23

    Ordentliche Kündigung wegen offener Betriebskostennachzahlungen

    An den Entlastungsbeweis dürfen keine zu strengen Anforderungen gestellt werden (vgl. etwa: BGH Urt. v. 14.11.1989 - X ZR 116/88, NJW-RR 1990, [447] 446).
  • AG Bad Homburg, 29.04.2014 - 2a C 467/11

    Waschanlage - Wartungsanweisungen einhalten!

  • OLG Zweibrücken, 12.09.2003 - 3 W 177/03

    Personenstandsrecht: Anforderungen an den Nachweis einer ausländischen

  • OLG Jena, 21.03.2013 - 1 U 447/12

    Äußere Brandwand fehlt: Kein Mitverschulden des Geschädigten!

  • BGH, 16.06.1992 - X ZR 90/90

    Unzulässiges Beweismaß für Entlastungsbeweis

  • OLG Köln, 22.10.1996 - 9 U 64/96

    Persönliche Glaubwürdigkeit des angeblich bestohlenen Versicherungsnehmers;

  • OLG Düsseldorf, 19.05.2004 - 13 U 52/03

    Beweislast für die Kausalität der Pflichtverletzung des Schuldners für den

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.10.2022 - 15 S 885/22

    Reparaturkosten, Berufung, Schadensersatzanspruch, Fahrzeug,

  • LG Flensburg, 03.08.2018 - 4 O 229/15

    Indizien für eine Eigenbrandstiftung durch den Versicherungsnehmer

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2011 - L 2 R 339/12
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