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   BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04   

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https://dejure.org/2007,840
BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - X ZR 117/04 (https://dejure.org/2007,840)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Auskunftsbegehrens mit der Begründung der Unwahrscheinlichkeit der konkreten Darlegung des Bestehens eines entgangenen Gewinns mit Hilfe der erhaltenen Angaben; Einordnung der Erteilung einer Auskunft als "unschwer"; Berücksichtigung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    §§ 138 Abs. 2, 242, 252 BGB

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu einem Auskunftsanspruch, der den Gläubiger in die Lage versetzen soll, die für eine Schadensschätzung erforderlichen Anhaltspunkte für einen entgangenen Gewinn darzulegen

  • Judicialis

    BGB § 242 Be; ; BGB § 252; ; ZPO § 287

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 252; ZPO § 287
    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs des Gläubigers zum Zweck der Schadensschätzung wegen Verletzung einer Meistbegünstigungsvereinbarung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 - X ZR 117/04 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der X. Zivilsenat des BGH sieht in der Entscheidung vom 6.2.2007 - X ZR 117/04 - in § 287 ZPO eine Darlegungs- und Beweiserleichterung für den Kläger, anders als der VI. Zivilsenat des BGH mit Urteil vom 23.1.2007 - VI ZR 67/06 - bereits vom besonders freigestellten Tatrichter ausgeht.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 252; ZPO § 287
    "Meistbegünstigungsvereinbarung"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Schadensschätzung

  • rechtsportal.de

    BGB § 242 § 252 ; ZPO § 287
    "Meistbegünstigungsvereinbarung"; Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung einer Schadensschätzung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auskunftsanspruch des Gläubigers zur Schadensschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • CIPReport PDF, S. 9 (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch aus § 242, Meistbegünstigungsvereinbarung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Meistbegünstigungsvereinbarung, Auskunftsanspruch nach Treu und Glauben, Voraussetzungen einer unschweren Auskunftserteilung, Definition unschwerer Auskunftserteilung, Abwägungskriterien für Annahme unschwerer Auskunftserteilung, Zumutbarkeit der Auskunftserteilung, ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1806
  • MDR 2007, 1030
  • GRUR 2007, 532
  • VersR 2007, 1700
  • WM 2007, 1097
 
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Wird zitiert von ... (104)

  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 387/19

    Annahmeverzugslohn - Auskunft hinsichtlich anderweitigen Erwerbs

    Erforderlich ist insoweit eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalls (BGH 6. Februar 2007 - X ZR 117/04 - Rn. 18) .
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Insbesondere darf das Gericht die Schätzung eines Mindestschadens nur ablehnen, wenn es hierzu an jeglichen greifbaren Anknüpfungstatsachen fehlt (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsvereinbarung , Rn. 15 bei juris; Urteil vom 26.07.2005, X ZR 134/04, Rn. 13 ff.; Urteil vom 30.05.2001, VIII ZR 70/00, Rn. 8 bei juris).

    Dabei sind sowohl die Art und die Schwere der Rechtsverletzung als auch die beiderseitigen Interessen des Berechtigten und des Verpflichteten angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2015, IV ZR 28/15, Rn. 15 bei juris; Urteil vom 11.02.2015, IV ZR 213/14, Rn. 24 bei juris; Urteil vom 06.02.2007, X ZR 117/04 - Meistbegünstigungsklausel , Rn. 13 bei juris).

  • OLG Schleswig, 25.01.2017 - 12 U 132/16

    Klage eines vormaligen Tiereigentümers: Auskunftsanspruch hinsichtlich des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht ein Auskunftsanspruch, wenn eine "besondere rechtliche Beziehung zwischen dem Auskunftsfordernden und dem Inanspruchgenommenen" besteht und es das "Wesen des Rechtsverhältnisses mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seiner Rechte im Ungewissen, der Inanspruchgenommene aber in der Lage ist, die verlangte Auskunft unschwer zu erteilen" (st. Rspr. siehe nur BGH, Urteile vom 7. Mai 1980 - VIII ZR 120/79, NJW 1980, 2463 und vom 6. Februar 2007 - X ZR 117/04, NJW 2007, 1806, 1807).
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