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   BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84   

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https://dejure.org/1984,548
BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84 (https://dejure.org/1984,548)
BGH, Entscheidung vom 27.09.1984 - X ZR 12/84 (https://dejure.org/1984,548)
BGH, Entscheidung vom 27. September 1984 - X ZR 12/84 (https://dejure.org/1984,548)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vertrag über die Lieferung der Zündholzschachteln mit Werbeaufdruck als Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen - Beurteilung einer formularmäßigen Preiserhöhungsklausel - Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben - Rücksichtnahme auf die im ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AGBG § 9, § 24 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 242, § 138
    Zündholzschachteln; Zulässigkeit eines Preisbestimmungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 92, 200
  • NJW 1985, 426
  • ZIP 1985, 40
  • MDR 1985, 318
  • BB 1985, 480
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.02.1984 - VIII ZR 54/83

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Tagespreisklausel in den AGB des

    Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84
    Im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten ist ein Preisbestimmungsrecht des Unternehmers, das nicht mit einem folgenlosen Lösungsrecht des Bestellers gekoppelt ist, wenn der vom Unternehmer bestimmte Preis den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Abruf der Werkleistung nicht unerheblich übersteigt, nicht zu beanstanden (Ergänzung zu BGH NJW 1984, 1177, 1179 f) [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83].

    Mit Rücksicht darauf wird in der Literatur ein Bedürfnis für langfristige Bestellungen mit Listenpreisklauseln, die im nicht-kaufmännischen Verkehr unwirksam wären (siehe BGHZ 82, 21 ff; BGH NJW 1983, 1603, 1604 [BGH 18.05.1983 - VIII ZR 20/82]; 1984, 1177), [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]weitgehend als anerkennenswert befürwortet (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz Kommentar, 1984, § 24 Rdz. 17; siehe auch Löwe/Graf von Westfalen/Trinkner, Großkommentar zum AGB-Gesetz, Bd. II 2. Aufl. 1983, § 11 Nr. 1 Rdn. 25 und 29 und § 24 Rdn. 18).

    Im Geschäftsverkehr unter Kaufleuten ist ein Preisbestimmungsrecht des Unternehmers, das nicht mit einem folgenlosen Lösungsrecht des Bestellers gekoppelt ist, wenn der vom Unternehmer bestimmte Preis den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten in der Zeit zwischen Bestellung und Abruf der Werkleistung nicht unerheblich übersteigt (vgl. BGH NJW 1984, 1177, 1179 f [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83] für die Tagespreisklausel im nicht-kaufmännischen Neuwagengeschäft) nicht zu beanstanden; jedenfalls nicht bei einem Vertrag über Werkleistungen, die aus in der Person des Bestellers liegenden Gründen während längerer Zeiträume für den Geschäftsbetrieb des Bestellers zu erbringen sind, wenn dem Vertrag nach der Abnahmemenge gestaffelte Preise zugrunde liegen.

  • BGH, 23.10.1980 - VII ZR 324/79

    Kündigung des Auftraggebers - Vergütungsanspruch des Auftragnehmers

    Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84
    Das Berufungsgericht wertet den Vertrag der Parteien über die Lieferung der Zündholzschachteln mit dem Werbeaufdruck im Anschluß an das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23. Oktober 1980 - VII ZR 324/79 (Der Betrieb 1981, 315) als Werklieferungsvertrag über nicht vertretbare Sachen, aus dem sich bei einer Kündigung durch den Besteller nach § 651 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz in Verbindung mit § 649 Satz 2 BGB ein Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der Ersparnis des Unternehmers ergeben könne.
  • BGH, 11.06.1980 - VIII ZR 174/79

    Zulässigkeit von Preiserhöhungsklauseln beim Zeitschriftenabonnement - Verwendung

    Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84
    Soweit das Berufungsgericht zur Stütze für seine Ansicht von der Unwirksamkeit der hier streitigen formularmäßigen Preiserhöhungsklausel auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 1980 - VIII ZR 174/79 (NJW 1980, 2518, 2519) verweist, übersieht es, daß die Verhältnisse bei einer Preiserhöhungsklausel bei einem Zeitschriftenabonnement für Nichtkaufleute, über das damals entschieden wurde, und bei einer Preiserhöhungsklausel bei einem Vertrieb von Werbezündholzschachteln für den Geschäftsbetrieb eines Kaufmanns im Sinne von § 4 HGB verschieden sind.
  • BGH, 07.10.1981 - VIII ZR 229/80

    Wirksamkeit einer Haftungsfreizeichnung

    Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84
    Mit Rücksicht darauf wird in der Literatur ein Bedürfnis für langfristige Bestellungen mit Listenpreisklauseln, die im nicht-kaufmännischen Verkehr unwirksam wären (siehe BGHZ 82, 21 ff; BGH NJW 1983, 1603, 1604 [BGH 18.05.1983 - VIII ZR 20/82]; 1984, 1177), [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]weitgehend als anerkennenswert befürwortet (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz Kommentar, 1984, § 24 Rdz. 17; siehe auch Löwe/Graf von Westfalen/Trinkner, Großkommentar zum AGB-Gesetz, Bd. II 2. Aufl. 1983, § 11 Nr. 1 Rdn. 25 und 29 und § 24 Rdn. 18).
  • BGH, 18.05.1983 - VIII ZR 20/82

    Verbindlichkeit eines Kaufvertrages über ein Kfz bei Erhöhung des Kaufpreises in

    Auszug aus BGH, 27.09.1984 - X ZR 12/84
    Mit Rücksicht darauf wird in der Literatur ein Bedürfnis für langfristige Bestellungen mit Listenpreisklauseln, die im nicht-kaufmännischen Verkehr unwirksam wären (siehe BGHZ 82, 21 ff; BGH NJW 1983, 1603, 1604 [BGH 18.05.1983 - VIII ZR 20/82]; 1984, 1177), [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]weitgehend als anerkennenswert befürwortet (Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz Kommentar, 1984, § 24 Rdz. 17; siehe auch Löwe/Graf von Westfalen/Trinkner, Großkommentar zum AGB-Gesetz, Bd. II 2. Aufl. 1983, § 11 Nr. 1 Rdn. 25 und 29 und § 24 Rdn. 18).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    (1) Nach dieser Vorschrift ist bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206 und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43).
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 233/16

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei

    (1) Nach dieser Vorschrift ist bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206 und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43).
  • BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13

    Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten

    (a) Bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, ist auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen (§ 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206, zu § 24 AGBG).

    Im Hinblick darauf, dass im Handelsverkehr Preisklauseln in verschiedenster Ausgestaltung weit verbreitet sind, wird ihre Wirksamkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr nicht denselben strengen Maßstäben unterworfen wie gegenüber Verbrauchern; Verbraucher sind vor Preiserhöhungsklauseln stärker zu schützen als Unternehmer (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 16. Januar 1985 - VIII ZR 153/83, aaO; vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, aaO; Staudinger/Coester, aaO Rn. 330d; Staudinger/Coester-Waltjen, aaO; Thomas, AcP 209 (2009), 84, 112 ff. mwN).

  • BGH, 28.07.2015 - XI ZR 434/14

    Unwirksame Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung von Geschäftsgirokonten

    Bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die gegenüber einem Unternehmer verwendet werden, ist zwar auf die Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs Rücksicht zu nehmen (§ 310 Abs. 1 Satz 2 BGB) und darüber hinaus den Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urteile vom 27. September 1984 - X ZR 12/84, BGHZ 92, 200, 206 und vom 14. Mai 2014 - VIII ZR 114/13, BGHZ 201, 230 Rn. 43).
  • BGH, 06.03.1986 - III ZR 195/84

    Auslegung einer Zinsänderungsklausel

    Dieser hat im Anschluß an die Begründung des AGB-Gesetzes (BT-Drucks. 10/3319, S. 22) darauf hingewiesen, daß die Frage, ob ein einseitiges Preisänderungsrecht, das keine Einschränkungen, insbesondere keine Konkretisierung der dafür maßgebenden Faktoren enthält und dem Vertragsgegner keine Lösungsmöglichkeit gewährt, stets gegen § 9 AGBG verstößt, nicht ohne Berücksichtigung der Art des konkreten Vertrages, der typischen Interessen der Vertragschließenden und der die jeweilige Klausel begleitenden Regelung entschieden werden kann (BGHZ 93, 252, 257 [BGH 16.01.1985 - VIII ZR 153/83]; vgl. auch die Urteile des X. Zivilsenats in BGHZ 92, 200, 206 f. und vom 29. Oktober 1985 - X ZR 12/85 -, dazu Anm. Bunte EWiR § 11 Nr. 1 AGBG 1/86).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Soweit der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 1985 (BGHZ 93, 252 [BGH 16.01.1985 - VIII ZR 153/83]) - auf das die Beklagte hingewiesen hat - und ebenso der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. September 1984 = BGHZ 92, 200) Preisänderungsvorbehalte auch dann für zulässig gehalten haben, wenn sie die Preiserhöhungsfaktoren nicht konkretisieren und dem Vertragspartner auch kein Lösungsrecht einräumen, ist dies ausdrücklich mit den Besonderheiten der zu beurteilenden Vertragsverhältnisse und der Verwendung der Klausel im kaufmännischen Geschäftsverkehr gerechtfertigt worden.
  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 198/84

    Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassung bei verzögertem Baubeginn

    Ebenso wie bei Kaufverträgen (BGHZ 82, 21, 25; 90, 69, 77 [BGH 01.02.1984 - VIII ZR 54/83]; BGH NJW 1983, 1603 [BGH 18.05.1983 - VIII ZR 20/82], jeweils m. w. Nachw.) sind bei Werkverträgen über ein Bauvorhaben - jedenfalls im nichtkaufmännischen Verkehr - Vergütungsänderungsvorbehalte regelmäßig dann mit § 9 AGBG unvereinbar und unwirksam, weil unangemessen, wenn sie es dem Unternehmer als Verwender ermöglichen, über die Abwälzung der konkreten Kostensteigerungen (etwa der Lohn- und Materialkosten) hinaus die vereinbarte Festpreisvergütung ohne jede Begrenzung einseitig anzuheben, etwa um einen zusätzlichen Gewinn zu erzielen (zum kaufmännischen Verkehr in einem allerdings anders gelagerten Fall vgl. BGH NJW 1985, 426).
  • BGH, 26.11.1984 - VIII ZR 214/83

    Zulässigkeit einzelner Bestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der

    Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwar in einer - das zitierte Senatsurteil nicht erwähnenden - Entscheidung vom 27. September 1984 (X ZR 12/84, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt) das Preisbestimmungsrecht eines Unternehmers im Verkehr unter Kaufleuten unbeanstandet gelassen.
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 153/83

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Preisanpassungsklausel

    Im Hinblick auf die nach § 24 Satz 2 2. Halbs. AGBG zu berücksichtigenden Gewohnheiten und Gebräuche des Handelsverkehrs, in dem Preisklauseln in verschiedenster Ausgestaltung ständig vorkommen (zutreffend Trinkner aaO § 11 Nr. 1 Rdn. 24), spricht aber schon viel dafür, ihre Wirksamkeit bei Verwendung gegenüber Kaufleuten nicht denselben strengen Maßstäben wie im nichtkaufmännischen Verkehr zu unterwerfen (BGHZ 92, 200; Trinkner aaO Rdn. 24, 25, 29; Staudinger/Karsten Schmidt, BGB 12. Aufl. Vorbem. vor § 244 Rdn. 168 a.E.; Bartsch DB 1983, 214, 215; anders offenbar Staudinger/Schlosser aaO § 11 Nr. 1 Rdn. 26; Baur aaO S. 104; Wolf aaO § 11 Nr. 1 Rdn. 24, andererseits aber auch aaO § 24 Rdn. 17).
  • OLG Dresden, 03.08.2016 - 5 U 138/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in den AGB einer Bank

    Bei der Inhaltskontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist den Besonderheiten des kaufmännischen Verkehrs angemessen Rechnung zu tragen (BGH, Urt. v. 27.09.1984, XI ZR 12/84; BGHZ 92, 200 [206]).
  • OLG Bremen, 17.05.2017 - 1 U 70/16

    Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts in einem Darlehensvertrag

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

  • BGH, 06.04.1989 - III ZR 281/87

    Formularmäßige Vereinbarung der Festsetzung neuer Konditionen bei einem

  • BVerfG, 13.06.2005 - 1 BvR 2875/04

    Verletzung des Grundrechts aus GG Art 3 Abs 1 in seiner Ausprägung als

  • LG Neuruppin, 17.02.2016 - 5 O 9/15

    Rückforderungen aus einem Darlehensvertrag, Wirksamkeit des Widerrufs, Vorliegen

  • LG Mainz, 20.06.2006 - 12 HKO 82/05

    Franchisevertrag; Allgemeine Geschäftsbedingungen: Nichtigkeit eines den Vertrieb

  • LAG Niedersachsen, 14.01.1992 - 6 Sa 524/91

    Anwendbarkeit des AGBG; Erwerb eines Firmenwagens; Verkaufs- und

  • OLG Dresden, 27.10.1999 - 18 U 1019/99

    Wirksamkeit einer Nachbewertungsklausel

  • LG Neuruppin, 24.09.2015 - 5 O 66/15

    Unwirksamkeit der AGB-Klausel über die Zahlung eines Bearbeitungsentgelts bei

  • OLG Frankfurt, 23.05.1996 - 1 U 29/95

    Schuldrechtliche Anpassungsklausel

  • LG Frankfurt/Oder, 08.12.2015 - 19 O 22/15

    Unternehmerdarlehensvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über

  • LG Wiesbaden, 12.06.2015 - 2 O 298/14

    Vereinbarung von Bearbeitungsgebühren in Darlehnsvertrag mit Unternehmer nicht

  • LG Hamburg, 13.12.2005 - 416 O 264/05
  • AG Köln, 27.05.2004 - 138 C 48/04

    Kauf eines vierbändigen HGB-Kommentars als Sukzessivlieferungsvertrag in Form

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1998 - 22 U 42/98

    C.i.c. bei Beratung des Bestellers über dessen Bedarf

  • OLG München, 16.04.1997 - 7 U 5311/96

    Inhaltskontrolle von Mitzinserhöhungsklauseln in vorformulierten gewerblichen

  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 25 U 187/95
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