Rechtsprechung
BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 5 Abs. 1 Buchst. c, Abs. 3; Art. 6 Abs. 1; Art. 8 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 5 Abs 3 EGV 261/2004, Art 6 Abs 1 EGV 261/2004, Art 7 Abs 1 Buchst a EGV 261/2004, Art 8 Abs 1 EGV 261/2004
Fluggastrechte bei großer Verspätung bzw. Flugannulierung: Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Fluglotsenstreik; Zumutbarkeitsgrenze für von dem Luftverkehrsunternehmen zu treffende Vorsorgemaßnahmen der Flugplaneinhaltung; Anspruchsabwehr durch Flugumbuchung - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beeinträchtigung der Einhaltung des Flugplans eines Luftverkehrsunternehmens durch außergewöhnliche Umstände (hier: Fluglotsenstreik) und Ansprüche der Passagiere auf Ausgleichszahlungen
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik der Fluglotsen; keine Verpflichtung der Luftverkehrsunternehmen, ohne konkreten Anlass Vorkehrungen wie das Vorhalten von Ersatzflugzeugen zu treffen, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände ...
- reise-recht-wiki.de
Personalstreik ist ein außergewöhnlicher Umstand
- rewis.io
Fluggastrechte bei großer Verspätung bzw. Flugannulierung: Vorliegen außergewöhnlicher Umstände bei Fluglotsenstreik; Zumutbarkeitsgrenze für von dem Luftverkehrsunternehmen zu treffende Vorsorgemaßnahmen der Flugplaneinhaltung; Anspruchsabwehr durch Flugumbuchung
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnliche Umstände" / Generalstreik / Radarausfall BGH, Urt. v. 12.6.2014 - X ZR 121/13
- dgfr.de
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsanspruch / "außergewöhnliche Umstände" / Generalstreik / Radarausfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigung der Einhaltung des Flugplans eines Luftverkehrsunternehmens durch außergewöhnliche Umstände (hier: Fluglotsenstreik) und Ansprüche der Passagiere auf Ausgleichszahlungen
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und Radarausfall
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Radarausfall, Generalstreik - und keine Ausgleichszahlung für die Flugpassagiere
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Flugverspätung durch Generalstreik
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Ausgleichszahlung bei Generalstreik und Radarausfall
- spiegel.de (Pressebericht)
Flugpassagiere haben bei Streik keinen Anspruch auf Entschädigung
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei Generalstreik und Radarausfall - diese stellen aussergwöhnliche Umstände dar
- haerlein.de (Kurzinformation)
Flugverspätung und Annullierung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) - Keine Ausgleichszahlung bei Generalstreik oder Radarausfall
- blogspot.com (Leitsatz)
Außergewöhnliche Umstände sind Fluglotsenstreiks
- blogspot.com (Kurzinformation)
Keine Ausgleichszahlung bei Generalstreik und Radarausfall
- bista.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung bei Streik in Griechenland
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entschädigungszahlung für Verspätung oder Annullierung des Fluges auch bei Streik oder Radarausfall?
Verfahrensgang
- AG Hannover, 17.12.2012 - 447 C 3825/12
- LG Hannover, 02.09.2013 - 1 S 3/13
- BGH, 12.06.2014 - X ZR 121/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 3303
- MDR 2014, 1130
- NZV 2014, 513
- VersR 2015, 774
- WM 2014, 2060
Wird zitiert von ... (71)
- BGH, 15.01.2019 - X ZR 15/18
Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen …
Ob eine erheblich verspätete Ankunft eines auf diesen Flug sowie einen direkten Anschlussflug gebuchten Fluggastes an seinem Endziel durch eine Umbuchung auf einen anderen (Anschluss-)Flug verhindert werden kann, ist hingegen nur im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 Buchst. c FluggastrechteVO von Bedeutung (Bestätigung von BGH, Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 12/12, NJW 2013, 682 = RRa 2013, 19; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293).aa) Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16;… Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).
Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17;… BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11; BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 11).
Zum anderen muss das Luftverkehrsunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert (im Einzelnen hierzu BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 21 bis 25).
Ein Ausweichen auf die technischen Einrichtungen eines anderen Terminals musste sich dem Berufungsgericht im Hinblick darauf, dass den Maßstab für die zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung einer Annullierung oder großen Verspätung allein die vorhandenen oder in der gegebenen Situation erreichbaren Ressourcen bilden (vgl. BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 25), ebenfalls nicht als naheliegende, auf ihre Zumutbarkeit hin zu prüfende Maßnahme aufdrängen.
Flug im Sinne der Verordnung ist, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schon mehrfach ausgesprochen hat, nicht die Beförderung eines einzelnen Fluggasts auf einer bestimmten Route, sondern ein Beförderungsvorgang, der von einem bestimmten Luftverkehrsunternehmen auf einer bestimmten Route ausgeführt wird und mit dem eine Gesamtheit von Fluggästen von einem Flughafen zu einem anderen befördert wird (BGH…, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 = RRa 2009, 242 Rn. 8;… Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 12/12, NJW 2013, 682 = RRa 2013, 19 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 37).
Ob eine erheblich verspätete Ankunft eines auf einen annullierten oder verspäteten Flug sowie einen direkten Anschlussflug gebuchten einzelnen Fluggastes an seinem Endziel durch eine Umbuchung auf einen anderen (Anschluss-)Flug verhindert werden kann, ist deshalb nur im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 FluggastrechteVO von Bedeutung (BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 36 ff.).
- BGH, 04.09.2018 - X ZR 111/17
Zur Annullierung eines Flugs wegen Streiks an den Passagierkontrollen
"Flug" im Sinne der Fluggastrechteverordnung ist nicht die Luftverkehrsbewegung eines Flugzeugs, sondern ein Beförderungsvorgang, der von einem bestimmten Luftverkehrsunternehmen auf einer bestimmten Route ausgeführt wird und mit dem eine Gesamtheit von Fluggästen von einem Flughafen zum anderen befördert wird (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 37; vgl. auch EuGH…, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-83/10, Slg. 2011, I-9469 = NJW 2011, 3776 = RRa 2011, 282 Rn. 27 - Sousa Rodr?guez/Air France). - AG Düsseldorf, 23.05.2019 - 27 C 257/18
Ausgleichsleistung, Fluggastrechteverordnung, Betreuungsleistungen, …
Das Ergebnis der Beweisaufnahme wäre auch entscheidend gewesen, denn außergewöhnliche Umstände im Rahmen eines Vorfluges mit Auswirkungen auf den folgenden Flug müssten bei der Bewertung berücksichtigt werden (BGH NJW 2014, 3303, 3303, Rn. 15).
- BGH, 15.01.2019 - X ZR 85/18
Keine Ausgleichsansprüche bei verzögerter Abfertigung wegen eines mehrstündigen …
aa) Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftverkehrsunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16;… Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH, Slg. 2008 I-11061 = NJW 2009, 347 - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17;… BGH, NJW 2014, 861 Rn. 11; BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 11).
Zum anderen muss das Luftverkehrsunternehmen, wenn eine mehr als geringfügige Beeinträchtigung tatsächlich eintritt oder erkennbar einzutreten droht, alle ihm in dieser Situation zu Gebote stehenden Maßnahmen ergreifen, um nach Möglichkeit zu verhindern, dass hieraus eine Annullierung oder große Verspätung resultiert (im Einzelnen hierzu BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 21 bis 25).
Ein Ausweichen auf die technischen Einrichtungen eines anderen Terminals musste sich dem Berufungsgericht im Hinblick darauf, dass den Maßstab für die zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung einer Annullierung oder großen Verspätung allein die vorhandenen oder in der gegebenen Situation erreichbaren Ressourcen bilden (vgl. BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 25), ebenfalls nicht als naheliegende, auf ihre Zumutbarkeit hin zu prüfende Maßnahme aufdrängen.
Flug im Sinne der Verordnung ist, wie der Bundesgerichtshof in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union schon mehrfach ausgesprochen hat, nicht die Beförderung eines einzelnen Fluggasts auf einer bestimmten Route, sondern ein Beförderungsvorgang, der von einem bestimmten Luftverkehrsunternehmen auf einer bestimmten Route ausgeführt wird und mit dem eine Gesamtheit von Fluggästen von einem Flughafen zu einem anderen befördert wird (BGH…, Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, NJW 2009, 2743 = RRa 2009, 242 Rn. 8;… Urteil vom 13. November 2012 - X ZR 12/12, NJW 2013, 682 = RRa 2013, 19 Rn. 13; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 37).
Ob eine erheblich verspätete Ankunft eines auf einen annullierten oder verspäteten Flug sowie einen direkten Anschlussflug gebuchten einzelnen Fluggastes an seinem Endziel durch eine Umbuchung auf einen anderen (Anschluss-)Flug verhindert werden kann, ist deshalb nur im Rahmen von Art. 5 Abs. 1 FluggastrechteVO von Bedeutung (BGH, NJW 2014, 3303 Rn. 36 ff.).
- BGH, 16.09.2014 - X ZR 102/13
Fluggastrechte bei großer Verspätung: Entlastung des Luftbeförderungsunternehmens …
Zu Art und Umfang in Betracht kommender zumutbarer Maßnahmen hat sich der Senat in zwei Entscheidungen vom 12. Juni 2014 (X ZR 121/13, juris = MDR 2014, 1130 und X ZR 104/13, juris) geäußert.Hingegen begründet die Fluggastrechteverordnung keine Verpflichtung der Luftverkehrsunternehmen, ohne konkreten Anlass Vorkehrungen wie etwa das Vorhalten von Ersatzflugzeugen zu treffen, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände begegnen zu können (im Einzelnen hierzu BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, juris Rn. 21 bis 25).
- BGH, 06.04.2021 - X ZR 11/20
A) Ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen kann sich zur Befreiung von seiner …
Ein ausführendes Luftverkehrsunternehmen kann sich zur Befreiung von seiner Verpflichtung zu Ausgleichszahlungen an die Fluggäste bei Annullierung oder großer Verspätung eines Fluges auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der vorangegangene Flüge betroffen hat, die es selbst mit demselben Flugzeug durchgeführt hat, sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Auftreten dieses Umstands und der Verspätung oder Annullierung des späteren Fluges besteht (Anschluss an EuGH…, Urteil vom 11. Juni 2020 - C-74/19, NJW-RR 2020, 871 = RRa 2020, 185 Rn. 55 - LE/TAP; Bestätigung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 15 f.).Für einen unmittelbaren ursächlichen Zusammenhang in diesem Sinn ist nicht zwingend erforderlich, dass der außergewöhnliche Umstand an demselben Kalendertag aufgetreten ist, an dem der verspätete oder annullierte Flug durchgeführt werden sollte (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 15 f.).
aa) Der Senat hat bereits entschieden, dass Störungen, die am gleichen Tag bei vorangegangenen Flügen des eingesetzten Flugzeugs auftreten, als außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO zu berücksichtigen sein können, weil weder Wortlaut noch Sinn und Zweck der Vorschrift die Annahme rechtfertigen, solche Umstände müssten unmittelbar (auch) den verspätet am Ziel angekommenen oder annullierten Flug betreffen (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 -X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 Rn. 15 ff. = RRa 2014, 293).
Hingegen begründet die Fluggastrechteverordnung keine Verpflichtung der Luftverkehrsunternehmen, ohne konkreten Anlass Vorkehrungen wie etwa das Vorhalten von Ersatzflugzeugen zu treffen, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände begegnen zu können (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 21 ff.).
aa) Eine Verpflichtung, Ersatzflugzeuge vorzuhalten, um den Folgen außergewöhnlicher Umstände begegnen zu können, besteht, wie das Berufungsgericht zutreffend und insoweit unangegriffen angenommen hat, nicht (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 25).
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 75/15
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Beschädigung eines Flugzeugs durch einen …
Der Bundesgerichtshof hat hieraus abgeleitet, dass technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeugs typischerweise auftreten, grundsätzlich keine außergewöhnlichen Umstände begründen, sondern Teil der normalen Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind (BGH…, Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, NJW 2010, 1070 = RRa 2010, 34 Rn. 23;… Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 16;… Urteil vom 24. September 2013 - X ZR 160/12, NJW 2014, 861 = RRa 2014, 25 Rn. 10; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = RRa 2014, 293 Rn. 11).Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 27); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (…BGHZ 194, 258 Rn. 17;… BGH NJW 2014, 861 Rn. 11; NJW 2014, 3303 Rn. 11).
Hierzu zählen von außen einwirkende Umstände, insbesondere ein Sabotageakt oder eine terroristische Handlung (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26;… Siewert/Condor Rn. 19;… van der Lans/KLM Rn. 38), Naturereignisse wie etwa ein Vulkanausbruch (…EuGH - McDonagh/Ryanair Rn. 34) oder eine Kollision mit Vögeln (…BGH NJW 2014, 861 Rn. 13), aber ein auch den Betrieb beeinträchtigender Streik (…BGHZ 194, 258 Rn. 7 ff.; BGH NJW 2014, 3303 Rn. 14) oder eine behördliche Anordnung, die Auswirkungen auf den Flugbetrieb hat (…EuGH - Wallentin-Hermann/Alitalia Rn. 26).
- LG Frankfurt/Main, 30.01.2020 - 24 O 117/18
Fluggastrechte: Ausgleich bei Flugausfall aufgrund Pilotenstreiks
Aus dem Erfordernis, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, folgert der BGH für den Fall, dass es sich abzeichnet, dass außergewöhnliche Umstände demnächst auftreten werden, dass das Luftfahrtunternehmen gehalten sein kann, verfügbare Flugzeuge Dritter zu chartern, um die vorgesehenen Flüge ohne wesentliche Verzögerungen durchführen zu können (BGH, Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13 -, Rn. 23, juris). - BGH, 10.11.2022 - X ZR 117/21
Anspruch eines Fluggastes auf eine Ausgleichszahlung bei einer Verspätung infolge …
Die Prüfung, ob ein technisches Problem auf ein Vorkommnis zurückzuführen ist, das nicht Teil der normalen Ausführung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist, obliegt dem nationalen Richter (…EuGH, NJW 2009, 347 = EuZW 2009, 111 = NZV 2009, 435 Rn. 27 - Wallentin-Hermann/Alitalia); sie ist grundsätzlich Aufgabe des Tatrichters (BGH…, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 = NJW 2013, 374 Rn. 17; Urteil vom 12. Juni 2014 - X ZR 121/13, NJW 2014, 3303 = NZV 2014, 513 Rn. 11). - LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17
Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung; …
Wie das Amtsgericht zu Recht ausgeführt hat, ist ein Fluglotsenstreik ein außergewöhnlicher Umstand, der von einer Fluggesellschaft nicht zu beherrschen ist (BGH, Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 121/13 = NJW 2014, 3303, 3304).Weder Wortlaut noch Sinn und Zweck des Art. 5 Abs. 3 FluggastVO rechtfertigen die Annahme, außergewöhnliche Umstände wie ein Streik müssten unmittelbar (auch) denjenigen Flug betreffen, bei dem sich die außergewöhnlichen Umstände in Gestalt einer notwendig werdenden Annullierung auswirken (BGH, Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 121/13 = NJW 2014, 3303, 3304).
Wenn daher auch bei Aufbietung aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden kann, dass außergewöhnliche Umstände eine Annullierung erforderlich machen oder die erhebliche Verspätung von Flügen verursachen, kann es nicht darauf ankommen, ob die betreffenden Umstände unmittelbar auf den betroffenen Flug einwirken oder sich als Auswirkung einer Beeinträchtigung bei einem der vorangegangenen Umläufe darstellen (BGH, Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 121/13 = NJW 2014, 3303, 3304).
Danach legt auch der Verordnungsgeber zu Grunde, dass ein Flugzeug üblicherweise an einem Tag bei mehreren Flügen eingesetzt wird und dass sich außergewöhnliche Umstände in einem solchen Fall auch auf Folgeflüge auswirken können (BGH, Urteil vom 12.06.2014 - X ZR 121/13 = NJW 2014, 3303, 3304).
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 77/15
Ausgleichsanspruch des Fluggastes bei Flugverspätung: Exkulpation durch …
- BGH, 20.02.2018 - X ZR 23/17
Ausgleichszahlung für eine der Annullierung gleichstehende große Verspätung des …
- BGH, 04.06.2019 - X ZR 22/18
Reifenschaden an einem Flugzeug als außergewöhnlicher Umstand i.R.e. Anspruchs …
- BGH, 20.02.2018 - X ZR 24/17
Ausgleichszahlung für eine der Annullierung gleichstehende große Verspätung des …
- AG Hannover, 14.08.2017 - 531 C 13445/16
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 76/15
Ausgleichsleistung wegen Verspätung eines Flugs; Beschädigung eines auf einer …
- LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 24 S 15/20
- BGH, 20.12.2016 - X ZR 78/15
Ausgleichsleistung wegen Verspätung eines Flugs; Beschädigung eines auf einer …
- AG Bremen, 23.02.2017 - 9 C 82/16
Flugannullierung - Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Ersatzbeförderung
- AG Hannover, 06.04.2017 - 406 C 11567/16
Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.03.2017 - 205 C 85/16
Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Schwelbrand am Ersatz-Handyakku eines …
- AG Düsseldorf, 24.06.2016 - 11c C 25/16
Fuggastrechte, Verspätung, außergewöhnliche Umstände, Wendezeit, Vorausflug, …
- OLG Brandenburg, 14.07.2021 - 4 U 201/19
Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung; Annullierung eines …
- AG Rüsselsheim, 18.01.2017 - 3 C 751/16
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichsleistung / Außergewöhnlicher Umstand / …
- AG Köln, 16.06.2016 - 124 C 506/15
Nachweis der Verspätung der Ankunft eines Fluges aufgrund von außergewöhnlichen …
- LG Frankfurt/Main, 24.02.2015 - 24 S 149/14
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "außergewöhnlicher Umstand" / …
- AG Hamburg, 13.05.2022 - 48 C 313/21
Fluggastrechte: Zeitpunkt für das Ergreifen zumutbarer Maßnahmen zur Verhinderung …
- AG Hannover, 06.04.2017 - 506 C 13129/16
Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen
- AG Königs Wusterhausen, 02.02.2017 - 4 C 1350/16
Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges: Ausgleichs- bzw. …
- LG Frankfurt/Main, 19.03.2020 - 24 S 187/19
Ausgleichszahlung bei Flugverspätung wegen Reifendefekt eines vorangegangenen …
- AG Köln, 10.03.2020 - 120 C 166/19
Außergewöhnlicher Umstand night stop
- AG Köln, 04.06.2018 - 142 C 505/17
Erstreckung eines außergewöhnlichen Umstandes auf Folgeflüge desselben …
- LG Köln, 26.01.2016 - 11 S 229/14
Außergewöhnliche Umstände für eine Flugverspätung; Regulierungsmaßnahmen der …
- AG Hannover, 20.05.2016 - 511 C 11581/15
Fluggastrechte bei großer Verspätung bzw. Flugannulierung
- AG Köln, 06.04.2018 - 126 C 315/17
Auswirkung von außergewöhnlichen Umständen in engen zeitlichen und sachlichen …
- AG Hannover, 25.01.2018 - 461 C 9188/16
Flugannullierung - Ausgleichsleistungsanspruch auch bei außergewöhnlichen …
- AG Hannover, 05.07.2017 - 406 C 494/17
Vorlagebeschluss / Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Wilder Streik" / …
- LG Köln, 15.10.2019 - 11 S 272/18
- AG Köln, 14.10.2019 - 142 C 373/18
Ausgleichszahlung nach der FluggastVO - Reifenbeschädigung durch einen …
- AG Hannover, 19.04.2017 - 506 C 140/17
- LG Frankfurt/Main, 25.06.2015 - 24 S 51/15
Fluggastrechte bei Flugverspätung - Beschädigung eines geparkten Flugzeugs
- LG Hamburg, 21.12.2021 - 309 S 52/21
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2020 - 24 S 158/19
- AG Düsseldorf, 30.12.2022 - 236 C 116/22
- AG Hannover, 05.07.2017 - 410 C 1393/17
FluggastrechteVO - Ansprüche des Fluggastes bei wildem Streik
- AG Geldern, 07.10.2016 - 17 C 55/16
Anspruch auf Erstattung der Kosten für die selbständige Buchung eines …
- LG Köln, 15.03.2016 - 9 S 59/16
Berechtigung zur Durchführung eines gebuchten Flugs durch eine andere …
- LG Düsseldorf, 30.05.2018 - 22 S 201/17
Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung wegen einer …
- AG Königs Wusterhausen, 27.04.2017 - 4 C 1960/16
Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges: Ausschlussgrund der …
- LG Stuttgart, 06.12.2018 - 5 S 128/18
Außergewöhnliche Umstände nach Sperrung einer Startbahn aufgrund eines Lochs im …
- AG Frankfurt/Main, 21.04.2017 - 31 C 3207/16
- AG Bremen, 11.01.2019 - 9 C 54/18
Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung
- AG Köln, 22.01.2018 - 142 C 293/17
Umbuchung auf Flüge anderer Fluggesellschaften als zumutbare Maßnahme
- AG Köln, 06.11.2017 - 142 C 537/16
Schweres Gewitter als außergewöhnlicher Umstand im Sinne der FluggastVO
- LG Frankfurt/Main, 08.01.2019 - 24 S 200/18
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichszahlung / Außergewöhnlicher Umstand / …
- AG Frankfurt/Main, 18.11.2014 - 30 C 1066/14
Flugverspätung - Einhaltung der Mindestruhezeit der Flugzeugbesatzung
- AG Hamburg, 14.06.2022 - 48 C 55/22
- LG Frankfurt/Main, 27.05.2021 - 24 S 208/20
- LG Cottbus, 04.10.2019 - 6 O 65/16
- AG Köln, 11.01.2016 - 142 C 466/14
Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand für eine Flugverspätung
- AG Dortmund, 01.09.2020 - 425 C 1320/20
- AG Hannover, 16.07.2019 - 536 C 12582/18
Verordnung (EG) Nr. 261/2004/ Ausgleichsleistung/ Informationspflichten/ …
- LG Frankfurt/Main, 12.06.2018 - 14 S 170/18
Ausgleichsanspruch Fluggast - Verspätung nach Vogelschlag
- AG Frankfurt/Main, 31.07.2018 - 32 C 713/18
Keine Entschädigung bei Flugverspätung wegen starkem Schneefall
- AG Nürtingen, 18.07.2017 - 14 C 742/17
Ausgleichsleistung wegen Flugverspätung
- AG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 31 C 3207/16
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ausgleichs- zahlung / Außergewöhnlicher Umstand / …
- AG Geldern, 23.04.2014 - 3 C 579/12
- LG Köln, 08.12.2020 - 11 S 213/19
- AG Köln, 05.07.2018 - 124 C 555/17
Schadenersatzbegehren auf Grundlage der Regelung für Ausgleichs und …
- AG Düsseldorf, 15.07.2021 - 55 C 389/20
- AG Düsseldorf, 09.05.2019 - 235 C 129/18