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   BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03   

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https://dejure.org/2005,573
BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03 (https://dejure.org/2005,573)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2005 - X ZR 123/03 (https://dejure.org/2005,573)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03 (https://dejure.org/2005,573)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • aufrecht.de

    Irreführung bei Internet-Firmeneinträgen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Täuschung bei der Übersendung eines Angebots "zur Aufnahme in ein bundesdeutsches Online-Firmenverzeichnis im Internet"; Anfechtung im Falle des Vorhandenseins von zur Irreführung geeigneten Angaben hinsichtlich der Entgeltlichkeit und der Laufzeit eines abzuschließenden ...

  • online-und-recht.de
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Anfechtung wegen Arglist, wenn das zugesandte Angebotsschreiben zur Irreführung geeignete Angaben hinsichtlich der Entgeltlichkeit und der Laufzeit des abzuschließenden Vertrags enthält

  • Judicialis

    BGB § 123 Abs. 1

  • ra.de
  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123 Abs. 1
    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme in ein Online-Firmenverzeichnis

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "irreführendes Angebotsschreiben"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2005)

    Trotz Irrtum besteht Zahlungspflicht für Einträge im Online-Branchenregister

  • heise.de (Pressebericht, 12.07.2005)

    Trotz Irrtum besteht Zahlungspflicht für Einträge im Online-Branchenregister

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Täuschung bei Angebot für Online-Eintrag

  • beck.de (Leitsatz)

    Arglistige Täuschung bei Angebot über Online-Firmenverzeichnis

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Täuschung bei Angebot für Online-Eintrag

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Branchenbuchabzocke: BGH stellt hohe Anforderungen an Nachweis der Arglist - Kaufleute und Unternehmer müssen sich vor Unterzeichnung eines Schriftstücks erschöpfend von dessen Inhalt überzeugen - auch hinsichtlich des Kleingedruckten

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Vorhandensein von Täuschungswillen; Irrelevanz des Mitverschuldens des Getäuschten; keine schadensersatzrechtliche Vertragsaufhebung wegen fahrlässiger Täuschung aus culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II, 249 BGB) bei überwiegendem ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1082
  • MDR 2005, 1217
  • WM 2005, 1287
  • MMR 2005, 447
 
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Wird zitiert von ... (53)

  • BGH, 26.07.2012 - VII ZR 262/11

    Überraschende Entgeltklausel für Eintrag in ein Internet - Branchenverzeichnis

    Dem steht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22. Februar 2005 (X ZR 123/03, NJW-RR 2005, 1082 unter 4) nicht entgegen.

    Gegen diese im Rahmen des § 286 ZPO mögliche Wertung hatte die Revision des Kunden nichts vorgebracht (BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03, aaO).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09

    HEROS II

    Das ist dann der Fall, wenn diese Täuschung einen Irrtum des Erklärenden hervorgerufen und dadurch dessen Entschluss zur Willenserklärung beeinflusst hat (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005 - X ZR 123/03, MMR 2005, 447 unter 1 a).
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14

    Anfechtung - dreiseitiger Vertrag - arglistige Täuschung -

    Auf das Wissen und Wollen des Anfechtungsgegners muss vielmehr in aller Regel aus den objektiv feststellbaren Umständen des jeweiligen Falls geschlossen werden (vgl. BGH, 22. Februar 2005 - X ZR 123/03 - NJW 2005, 1082).
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