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   BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99   

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BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99 (https://dejure.org/2000,628)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2000 - X ZR 128/99 (https://dejure.org/2000,628)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - X ZR 128/99 (https://dejure.org/2000,628)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    GB §§ 195, 197, 528 Abs. 1 S. 1
    Verjährung des Rückforderungsanspruches wegen Verarmung des Schenkers

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 228
  • NJW 2001, 1063
  • MDR 2001, 743
  • FamRZ 2001, 409
  • WM 2001, 579
  • DB 2001, 864 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.03.1994 - V ZR 188/92

    Entreicherung des Beschenkten bei Überleitung eines

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Bei einem real unteilbaren Geschenk - wie es hier in Form eines Grundstücks vorliegt - ist eine Teilherausgabe aber unmöglich, weshalb Teilwertersatz in Geld zu leisten ist (§ 818 Abs. 2 BGB), wenn der Bedarf geringer ist als der Wert des geschenkten Gegenstandes (BGHZ 94, 141, 143; 125, 283, 284; MünchKomm./Kollhosser, 3. Aufl., § 528 Rdn. 5).

    Es handelt sich also nicht um zwei verschiedenartige Ansprüche, sondern um einen einheitlichen Anspruch auf teilweise Herausgabe des Geschenkes in Form einer Ersatzleistung in Geld (BGHZ 125, 283, 286; MünchKomm./Kollhosser, aaO).

    Vielmehr handelt es sich auch bei dem auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Teilwertersatzanspruch um einen einheitlichen Anspruch auf teilweise Herausgabe des Geschenkes in Form einer Ersatzleistung in Geld (vgl. BGHZ 125, 283, 286).

  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGH, Urt. v. 17.01.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987, 988; BGHZ 137, 76, 83; vgl. auch BVerwG NJW 1992, 3312, 3313).

    Zwar besteht in diesen Fällen ein Anspruch auf Zahlung einer Geldrente (vgl. BGHZ 137, 76, 83).

  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 184/94

    Umfang des Rückforderungsanspruchs bei regelmäßig wiederkehrendem

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGH, Urt. v. 17.01.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987, 988; BGHZ 137, 76, 83; vgl. auch BVerwG NJW 1992, 3312, 3313).

    Der auf Geldleistungen gerichtete Teilwertersatzanspruch beruht auf einer Begrenzung des ursprünglich auf Naturalherausgabe zielenden Rückforderungsanspruchs, um zu sichern, daß das Geschenk nur in dem Maße ("soweit") in Anspruch genommen wird, wie dies dem Bedarf des Schenkers entspricht (BGH, Urt. v. 17.01.1996, aaO).

  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Da durch die Unterhaltsleistungen gleichzeitig die vom Unterhaltsverpflichteten geschuldeten Unterhaltszahlungen abgegolten werden, entstehen die Ersatzansprüche mit jeder bewirkten Unterhaltsleistung fortlaufend, stellen also ihrer Rechtsnatur nach selbst Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen dar (BGHZ 31, 329, 333, 334; MünchKomm./v. Feldmann, aaO, § 197 Rdn. 6 m.w.N.; Staudinger/Peters, BGB, 13. Bearb., § 197 Rdn. 44).
  • BGH, 29.03.1985 - V ZR 107/84

    Rückforderung der Schenkung wegen Notbedarfs

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Bei einem real unteilbaren Geschenk - wie es hier in Form eines Grundstücks vorliegt - ist eine Teilherausgabe aber unmöglich, weshalb Teilwertersatz in Geld zu leisten ist (§ 818 Abs. 2 BGB), wenn der Bedarf geringer ist als der Wert des geschenkten Gegenstandes (BGHZ 94, 141, 143; 125, 283, 284; MünchKomm./Kollhosser, 3. Aufl., § 528 Rdn. 5).
  • BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97

    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Sind zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen, ist der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes nach § 529 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wobei die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Frist bereits eingetreten sein muß (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 729).
  • BGH, 06.05.1957 - III ZR 12/56

    Haftung der Stadt Berlin für einen Aufopferungsanspruch wegen auf einer im Jahre

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Ansprüche auf Rückstände von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen sind ausschließlich solche, die von vornherein und ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGH, Urt. v. 06.05.1957 - III ZR 12/56, VersR 1957, 450, 451; MünchKomm./v. Feldmann, 3. Aufl., § 197 Rdn. 1; BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl., § 197 Rdn. 6).
  • BGH, 23.09.1958 - I ZR 106/57

    Begriff der wiederkehrenden Leistung

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99
    Es muß sich um eine Verbindlichkeit handeln, die nur in den fortlaufenden Leistungen besteht und darin ihre charakteristische Erscheinung hat (BGHZ 28, 144, 148; Erman/Hefermehl, BGB, 10. Aufl., § 197 Rdn. 8).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein

    Der Anspruch auf Rückgewährung des Geschenkten ist (hier) ohnedies auf Geld gerichtet und beschränkt sich (zumindest) auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGHZ 146, 228, 231; BGH, Urteil vom 17.9.2002 - X ZR 196/01 -, NJW-RR 2003, 53 f) ; damit ist der Schluss von der Bereitschaft, Sachleistungen zu erbringen, zur Bereitschaft, Geldleistungen zu erbringen, nicht ohne Zeugenvernehmung gerechtfertigt.
  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12

    Unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts:

    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB demgemäß nach ständiger Rechtsprechung auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (BGHZ 137, 76, 83; 146, 228, 231; BGH NJW 2003, 53).
  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 18/09

    Verjährungsfrist für den dinglichen Erbbauzinsanspruch; Begriff des dinglichen

    Das lässt den Willen des Gesetzgebers erkennen, Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen (vgl. BGHZ 146, 228, 232; Senat, Urt. v. 24. Juni 2005, V ZR 350/03, NJW 2005, 3146, 3147) stets der regulären Verjährungsfrist von drei Jahren zu unterwerfen.
  • BGH, 09.07.2014 - XII ZB 719/12

    Verjährungsfrist für Unterhaltsforderungen aus einem vollstreckbaren

    Vielmehr handelt es sich auch bei dem auf wiederkehrende Leistungen gerichteten Teilwertersatzanspruch um einen einheitlichen Anspruch auf teilweise Herausgabe des Geschenkes in Form einer Ersatzleistung in Geld (BGHZ 146, 228, 233 = FamRZ 2001, 409, 410 mwN).
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

    Ein Anspruch auf Rückstände von regelmäßig wiederkehrenden Leistungen im Sinne von § 197 BGB a.F. ist dann gegeben, wenn er von vornherein und seiner Natur nach auf Leistungen gerichtet ist, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGH, Urt. v. 19. Dezember 2000, X ZR 128/99, NJW 2001, 1063, 1064 m.w.N.), insbesondere wenn der Gesamtumfang der geschuldeten Leistungen nicht beziffert werden kann, weil der Anspruch zeitabhängig entsteht (BGHZ 28, 145, 148 f.; MünchKomm-BGB/Grothe, 4. Aufl., § 197 Rdn. 1; Staudinger/Peters, BGB [1995], § 197 Rdn. 2).
  • OLG Oldenburg, 28.08.2018 - 2 U 66/18

    Begriff der wiederkehrenden Leistungen i.S. von § 197 Abs. 2 BGB

    Die regelmäßige zeitliche Wiederkehr von Einzelleistungen muss im Anwendungsbereich des § 197 Abs. 2 BGB von vornherein zur Natur des Anspruches gehören (vgl. BGH, Urteil vom 19.12.2000 - X ZR 128/99, NJW 2001, 1063, 1064, Ziffer II.2.a)).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 312/04

    Verjährung von Ansprüchen auf Rente wegen vermehrter Bedürfnisse

    Ansprüche auf regelmäßig wiederkehrende Leistungen sind solche, die von vornherein und ihrer Natur nach auf Leistungen gerichtet sind, die nicht einmal, sondern in regelmäßiger zeitlicher Wiederkehr zu erbringen sind (BGHZ 146, 228, 232).

    Es muss sich um eine Verbindlichkeit handeln, die nur in den fortlaufenden Leistungen besteht und darin ihre charakteristische Erscheinung hat (BGHZ 28, 144, 148; 146, 228, 232).

  • BGH, 17.09.2002 - X ZR 196/01

    Voraussetzungen und Umfang des Rückgewähranspruchs wegen Notbedarfs

    Bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf richtet sich der Anspruch aus § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB demgemäß nach ständiger Rechtsprechung auf wiederkehrende Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Unterhaltsbedarf entsprechenden Höhe, und zwar so lange, bis der Wert des Schenkungsgegenstandes erschöpft ist (Senat, BGHZ 137, 76, 83; 146, 228, 231; BGH, Urt. v. 17. Januar 1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987 f.).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 19 U 73/03

    Rechtsanwaltshaftung: Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen durch

    Der Anspruch war deshalb auf eine einheitliche Leistung gerichtet, (vgl. auch BGH NJW 2001, 1063), die sich aus einem Vergleich des Vermögens des Klägers zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses mit seinem Vermögen bei ordnungsgemäßer Erfüllung ergab.
  • BGH, 26.03.2009 - Xa ZR 118/06

    Voraussetzungen und Umfang der Rückforderung einer Schenkung wegen Verarmung des

    Ist ein fortlaufender Unterhaltsbedarf zu decken, hat dies zur Folge, dass der Anspruch des Schenkers auf wiederkehrende (Geld-)Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Bedarf entsprechenden Höhe bis zur Erschöpfung des Gegenstands der Schenkung gerichtet ist (BGHZ 137, 76, 83 ; 146, 228, 231 ; BGH, Urt. v. 17.01.1996 - IV ZR 184/94, NJW 1996, 987; Urt. v. 17.09.2002 - X ZR 196/01, NJW-RR 2003, 53).
  • LG Bamberg, 05.01.2011 - 1 O 295/09

    Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs wegen Verarmung der Schenkerin

  • OLG Stuttgart, 14.11.2016 - 2 U 73/16

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist:

  • VG Aachen, 15.11.2011 - 2 K 748/10

    Anforderungen an den Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Pflege als

  • BPatG, 30.12.2022 - 8 W (pat) 27/22
  • BPatG, 14.01.2020 - 8 W (pat) 36/19
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