Rechtsprechung
BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- lexetius.com
BGB § 651a Abs. 1, § 651i Abs. 3, § 320 Abs. 1, § 307 Abs. 1 und 3
- IWW
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § ... 320 BGB, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 308, 309, 2 BGB, §§ 641 Abs. 1 Satz 1, 646 BGB, § 651k Abs. 4 Satz 1 BGB, § 651i Abs. 2 Satz 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 651k Abs. 3 Satz 1 BGB, Richtlinie 90/314/EWG, § 6 Abs. 2 BGB-InfoV, § 4 Abs. 1 BGB-InfoV, § 651k BGB, § 651i Abs. 2 BGB, § 651i Abs. 1 BGB, § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB, § 320 Abs 1 BGB, § 651a Abs 1 BGB, § 651i Abs 2 BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag: Inhaltskontrolle für Formularklauseln über die Höhe der zu leistenden Anzahlung, den Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung sowie die Höhe von Stornokostenpauschalen - webshoprecht.de
Anzahlung, Zeitpunkt der Fälligkeit der Restzahlung sowie die Höhe von Stornokostenpauschalen beim Reisevertrag
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Zur Angemessenheit der Anzahlungsklauseln bei Reise-AGB
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch eine Anzahlungsklausel in einem Reisevertrag
- Verbraucherzentrale NRW (Kurzinformation und Volltext)
Reisepreisanzahlungen von 25 % und 30 % sowie Restpreisfälligkeit 40 Tage vor Reiseantritt sind unzulässig
- reise-recht-wiki.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag
- rewis.io
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Angemessenheit der Höhe einer Anzahlung des Reisenden vor Reisebeginn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch eine Anzahlungsklausel in einem Reisevertrag
- rechtsportal.de
Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch eine Anzahlungsklausel in einem Reisevertrag
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Deckelung der Anzahlungen beim Reisepreis
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
AGB-Klausel über Anzahlung von bis zu 20% eines Reisepreises nach Vertragsschluss wirksam
- spiegel.de (Pressemeldung, 09.12.2014)
Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Unzulässige Klauseln bei online gebuchten Pauschalreisen
- haufe.de (Kurzinformation)
Vorauszahlungen bei Pauschalreisen: Über 20 % nur im Ausnahmefall
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Reiseanzahlungen und Rücktrittspauschalen
Besprechungen u.ä. (2)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 28.03.2013 - 24 O 196/12
- OLG Frankfurt, 16.01.2014 - 16 U 78/13
- BGH, 09.12.2014 - X ZR 13/14
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 621
- MDR 2015, 448
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.11.2015 - X ZR 122/13
Pauschalierte Stornoentschädigung des Reiseveranstalters bei Rücktritt von einer …
Das Berufungsgericht ist daher zutreffend davon ausgegangen, dass der Reiseveranstalter im Streitfall darlegen und beweisen muss, welche Aufwendungen gewöhnlich erspart werden und welche anderweitigen Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen gewöhnlich bestehen, wenn der Reisende von einer Reise der gebuchten Art zurücktritt (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, RRa 2015, 144 Rn. 31). - BGH, 27.02.2019 - VIII ZR 255/17
Berufungsverfahren in Zivilsachen: Pflichtgemäßes Ermessen hinsichtlich der …
Es steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts, ob es nach § 144 Abs. 1 Satz 1 ZPO ein Sachverständigengutachten ohne Antrag des Beweispflichtigen von Amts wegen einholt; dies befreit die Partei jedoch nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, juris Rn. 34).Die Anordnung steht dabei im pflichtgemäßen Ermessen und kann auch nur hinsichtlich der Ausübung des Ermessens vom Revisionsgericht überprüft werden (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, juris Rn. 34).
Durch die Möglichkeit, ein Gutachten von Amts wegen einzuholen, sind die Parteien aber nicht von ihrer Darlegungs- und Beweislast befreit (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 13/14, aaO).