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   BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09   

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https://dejure.org/2012,17537
BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09 (https://dejure.org/2012,17537)
BGH, Entscheidung vom 12.06.2012 - X ZR 131/09 (https://dejure.org/2012,17537)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 2012 - X ZR 131/09 (https://dejure.org/2012,17537)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Desmopressin

    § 12 Abs 1 PatG, § 13 Abs 3 GebrMG
    Grenzen des Gebrauchsmusterschutzes für ein Arzneimittel: Beschränkung der Schutzwirkung gegenüber einem Benutzer; Eigenbesitz als Voraussetzung für den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts; subjektive Komponente des Eigenbesitzes - Desmopressin

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts erforderlichen Benutzung oder Veranstaltung

  • rewis.io

    Grenzen des Gebrauchsmusterschutzes für ein Arzneimittel: Beschränkung der Schutzwirkung gegenüber einem Benutzer; Eigenbesitz als Voraussetzung für den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts; subjektive Komponente des Eigenbesitzes - Desmopressin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 12 Abs. 1
    Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den Erwerb eines Vorbenutzungsrechts erforderlichen Benutzung oder Veranstaltung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Vorbenutzungsrecht und Erfindungsbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorbenutzungsrecht und der Erfindungsbesitz

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Desmopressin

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 895
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Frühere Zeugenaussagen können durch Auswertung der Vernehmungsprotokolle im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, sofern es auf einen persönlichen Eindruck von ihren Bekundungen nicht ankommt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587 mwN).

    Ein Gericht verstößt erst dann gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich auf Erwägungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen stützt, ohne dass alle erkennenden Richter - etwa wegen eines Richterwechsels - an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587; Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506; Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 161/93, NJW-RR 1994, 1537; Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180).

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09

    Selbstständiger Erfindungsbesitz des Handelnden als Voraussetzung der für den

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Seit Juni 2006 lässt sie die Tabletten in der Bundesrepublik Deutschland unter der Bezeichnung "N.   " vertreiben, zunächst durch die Beklagte zu 1, später durch die A.          GmbH (die Beklagte des Parallelverfahrens X ZR 132/09).

    Die Revision beanstandet schließlich die Annahme des Berufungsgerichts, dass die Beklagte zu 1 sich als Vertriebsunternehmen auf ein von der Beklagten zu 2 abgeleitetes Vorbenutzungsrecht habe berufen können, obwohl die Beklagte zu 2 zu einem späteren Zeitpunkt die Beklagte zu 1 durch die A.          GmbH (der Beklagten des Parallelverfahrens X ZR 132/09) als Vertriebspartner ausgetauscht habe.

  • BGH, 30.06.1964 - Ia ZR 206/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, Rn. 17, GRUR 2010, 47, 48 - Füllstoff; Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; vgl. auch RGZ 123, 58, 61; RG, GRUR 1943, 286, 287; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., 2006, § 12 PatG, Rn. 5; Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl., 2003, § 12 PatG, Rn. 16; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 12 PatG, Rn. 9).
  • BGH, 03.04.1984 - VI ZR 195/82

    Erneute Vernehmung eines Zeugen durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 310/89

    Berücksichtigung des persönlichen Eindrucks bei der Beweiswürdigung; Belauschen

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Ein Gericht verstößt erst dann gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich auf Erwägungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen stützt, ohne dass alle erkennenden Richter - etwa wegen eines Richterwechsels - an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587; Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506; Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 161/93, NJW-RR 1994, 1537; Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180).
  • BGH, 19.06.1991 - VIII ZR 116/90

    Erneute Vernehmung von Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 19.09.1994 - II ZR 161/93

    Bestimmtheit für die Sicherungsübereignung einer Sachgesamtheit - Kriterien für

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Ein Gericht verstößt erst dann gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich auf Erwägungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen stützt, ohne dass alle erkennenden Richter - etwa wegen eines Richterwechsels - an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587; Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506; Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 161/93, NJW-RR 1994, 1537; Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180).
  • BGH, 09.01.1997 - III ZR 162/95

    Entgegennahme von Diensten als Übertragung der Leistung im Sinne des § 653 BGB

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Ein Gericht verstößt erst dann gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, wenn es sich auf Erwägungen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen stützt, ohne dass alle erkennenden Richter - etwa wegen eines Richterwechsels - an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können (BGH, Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96, NJW 1997, 1586, 1587; Urteil vom 9. Januar 1997 - III ZR 162/95, NJW-RR 1997, 506; Urteil vom 19. September 1994 - II ZR 161/93, NJW-RR 1994, 1537; Urteil vom 4. Dezember 1990 - XI ZR 310/89, NJW 1991, 1180).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Das Berufungsgericht muss daher einen in erster Instanz vernommenen Zeugen wiederholt vernehmen, wenn es protokollierte Aussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will (BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - IV ZR 172/09, WM 2011, 1533 Rn. 5 mwN; BGH, Urteil vom 3. April 1984 - VI ZR 195/82, NJW 1984, 2629) oder wenn es die Glaubwürdigkeit eines in der ersten Instanz vernommenen Zeugen abweichend vom Erstrichter beurteilen will (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 275 mwN; Urteil vom 19. Juni 1991 - VIII ZR 116/90, NJW 1991, 3285).
  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 18/08

    Füllstoff

    Auszug aus BGH, 12.06.2012 - X ZR 131/09
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, Urteil vom 10. September 2009 - Xa ZR 18/08, Rn. 17, GRUR 2010, 47, 48 - Füllstoff; Urteil vom 30. Juni 1964 - Ia ZR 206/63, GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; vgl. auch RGZ 123, 58, 61; RG, GRUR 1943, 286, 287; Benkard/Rogge, PatG, 10. Aufl., 2006, § 12 PatG, Rn. 5; Busse/Keukenschrijver, 6. Aufl., 2003, § 12 PatG, Rn. 16; Schulte/Kühnen, PatG, 8. Aufl., 2008, § 12 PatG, Rn. 9).
  • BGH, 21.04.2010 - IV ZR 172/09

    Beweisaufnahme: Erforderlichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung durch das

  • BGH, 21.06.2011 - II ZR 103/10

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von

  • RG, 15.12.1928 - I 217/28

    1. Wird ein vor dem 1. Oktober 1936 entstandenes Vorbenutzungsrecht dadurch

  • RG, 04.01.1937 - I 128/36
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Letztere können bspw. in einer unzureichenden Befragung von Zeugen (BGH NZV 2005, 463) oder bei einem Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2000, 2024) gegeben sein.

    Zweifel können ferner bei verfahrensfehlerfreier Tatsachenfeststellung aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertung erwachsen, wenn das Erstgericht die Aussagen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141) oder das Berufungsgericht das Beweisergebnis anders würdigt (BGH BeckRS 2016, 10120; BGH NJW 2005, 1583), insbesondere die Glaubwürdigkeit eines Zeugen anders beurteilt, seine Aussage anders gewichtet oder sie für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876).

    Das Gericht darf bei der Beweiswürdigung allerdings nur das berücksichtigen, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten (BGH NJW 2018, 1261; BGH NJW 2017, 1313; BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Zieht das Gericht demgegenüber die Glaubwürdigkeit eines Zeugen heran, ohne dass alle erkennenden Richter an dessen Vernehmung teilgenommen und so einen persönlichen Eindruck von dem Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige und der Stellungnahme durch die Parteien zugängliche Beurteilung zurückgreifen können, stellt dies einen Verstoß gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme dar, der zur Wiederholung der Beweisaufnahme zwingt (BGH NJW 2018, 1261; BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 1997, 1586).

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Erfindungsbesitz liegt vor, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Insoweit muss es zu einer Erkenntnis gekommen sein, die es jederzeit möglich macht, die technische Lehre planmäßig und wiederholbar auszuführen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Dies steht im Einklang damit, dass es vom Vorbenutzungsrecht umfasst ist, die Vertriebspartner auszutauschen, ohne deren Anzahl zu erhöhen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin Rn. 34).

    Dort ist anerkannt, dass ein Vorbenutzungsrecht, das einem Hersteller oder Lieferanten zusteht, den nachfolgenden Handelsstufen - als abgeleitetes Recht - zugutekommt, indem die Erzeugnisse frei gewerblich weiter angeboten, vertrieben und gebraucht werden dürfen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193).

  • LG Düsseldorf, 24.04.2018 - 4b O 3/18
    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin m.w.N.).

    Die Verfügungsbeklagte hatte am 04.04.2008 die technische Lehre des Verfügungspatents auch subjektiv derart erkannt ist, dass ihr die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich war (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin m.w.N.).

    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung "Desmopressin" (GRUR 2012, 895) liegt die für den Erfindungsbesitz erforderliche subjektive Erkenntnis vor, wenn das Handeln planmäßig auf die Verwirklichung einer technischen Lehre gerichtet ist, die alle Merkmale des erfindungsgemäßen Gegenstands verwirklicht.

    Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Handelnde über die Erkenntnis der gesicherten Ausführbarkeit der Erfindung hinausgehendes Wissen um vorteilhafte Wirkungen der Erfindung hat (BGH GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin m.w.N.).

    Hingegen kommt es nicht darauf an, dass die Verfügungsbeklagte die technischen Wirkungen der Dichte des Polyurethanelastomers für die Eigenschaften der von ihr entwickelten Unterschottermatte tatsächlich erkannt oder auch nur die physikalischen Zusammenhänge verstanden hat, da diese keinen Eingang in den Verfügungspatentanspruch gefunden haben (vgl. BGH GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin).

    Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass das Vorbenutzungsrecht des Herstellers umfassend und mengenmäßig nicht beschränkt ist und den Wechsel der Benutzungsart erlaubt (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

  • LG Düsseldorf, 08.03.2018 - 4b O 3/18

    Formkörper

    Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin m.w.N.).

    Die Verfügungsbeklagte hatte am 04.04.2008 die technische Lehre des Verfügungspatents auch subjektiv derart erkannt ist, dass ihr die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich war (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin m.w.N.).

    Nach den Ausführungen des Bundesgerichtshofes in der Entscheidung "Desmopressin" (GRUR 2012, 895) liegt die für den Erfindungsbesitz erforderliche subjektive Erkenntnis vor, wenn das Handeln planmäßig auf die Verwirklichung einer technischen Lehre gerichtet ist, die alle Merkmale des erfindungsgemäßen Gegenstands verwirklicht.

    Hingegen ist es nicht erforderlich, dass der Handelnde über die Erkenntnis der gesicherten Ausführbarkeit der Erfindung hinausgehendes Wissen um vorteilhafte Wirkungen der Erfindung hat (BGH GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin m.w.N.).

    Hingegen kommt es nicht darauf an, dass die Verfügungsbeklagte die technischen Wirkungen der Dichte des Polyurethanelastomers für die Eigenschaften der von ihr entwickelten Unterschottermatte tatsächlich erkannt oder auch nur die physikalischen Zusammenhänge verstanden hat, da diese keinen Eingang in den Verfügungspatentanspruch gefunden haben (vgl. BGH GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin).

    Darüber hinaus ist allgemein anerkannt, dass das Vorbenutzungsrecht des Herstellers umfassend und mengenmäßig nicht beschränkt ist und den Wechsel der Benutzungsart erlaubt (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2018 - 15 U 52/17

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine Vorschubeinrichtung zum

    Letztere können bspw. in einer unzureichenden Befragung von Zeugen (BGH NZV 2005, 463) oder bei einem Verstoß gegen die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2000, 2024) gegeben sein.

    Zweifel können ferner erwachsen, wenn das Gericht erster Instanz die Aussagen von Zeugen unvollständig gewürdigt hat (BGH BauR 2014, 141), die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugens vollständig fehlt oder die Glaubhaftigkeit der Aussage fehlerhaft gewürdigt worden ist (BGH GRUR 2016, 1260 - Yttrium-Aluminium-Grant; BGH NJW 2014, 2897) oder das Berufungsgericht die Aussage eines Zeugens für ergänzungsbedürftig hält (BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin; BGH NJW 2004, 1876).

    Das Gericht darf bei der Beweiswürdigung allerdings nur das berücksichtigen, was auf der Wahrnehmung aller an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder aktenkundig ist und wozu die Parteien sich erklären konnten (BGH NJW 2018, 1261; BGH NJW 2017, 1313; BGH GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Hier sei die Beweisaufnahme daher in Anlehnung an BGH v. 25.01.2018 - V ZB 191/17, NJW 2018, 1261 Rn. 10; v. 18.10.2016 - XI ZR 145/14, NJW 2017, 1313 Rn. 28; v. 12.06.2012 - X ZR 131/09, GRUR 2012, 895 Rn. 31 zu wiederholen; diese Rüge haben die Kläger bei der Antragsstellung im Termin vor dem Senat wiederholt.

    Hätte das Landgericht bei seiner Beweiswürdigung nämlich gar nichts zum persönlichen Eindruck, den die Zeugin bei den zuletzt noch zwei damals beteiligten Mitgliedern der Kammer hinterlassen hat, ausgeführt, sondern die Glaubwürdigkeit der Zeugin - wie oft - nur mehr oder weniger stillschweigend unterstellt und die Aussage im Übrigen allein inhaltlich gewürdigt, hätte der Senat diese Beweisaufnahme mit einer erneuten Vernehmung der Zeugin nach allgemeiner Ansicht nur wiederholen müssen, wenn er im Ergebnis von dieser (unterstellt im Sinne des § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO im Übrigen zweifelsfreien) Würdigung des Landgerichts hätte abweichen wollen und etwa eigene Bedenken an der Glaubhaftigkeit/Glaubwürdigkeit entwickelt hätte (vgl. etwa nur BGH v. v. 12.06.2012 - X ZR 131/09, GRUR 2012, 895 Rn. 30-32).

    (cc) Der Senat verkennt dabei ausdrücklich nicht, dass in vielen Fällen einer Missachtung des § 355 Abs. 1 ZPO eine Wiederholung der Beweisaufnahme geboten sein wird, wenn die Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht gegen das Gebot der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme verstößt (so BGH v. v. 12.06.2012 - X ZR 131/09, GRUR 2012, 895 Rn. 28).

  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18

    Wärmetauscher-Reinigung

    Erfindungsbesitz liegt vor, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 1964, 673 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGHZ 182, 231; BGH, GRUR 2010, 47 - Füllstoff; BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Insoweit muss es zu einer Erkenntnis gekommen sein, die es jederzeit möglich macht, die technische Lehre planmäßig und wiederholbar auszuführen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

    Wäre dies der Fall, hätte es sich lediglich um einen Test auf Brauchbarkeit und Ausführbarkeit gehandelt, was nicht ausreichend ist, um Erfindungsbesitz zu begründen, da das Handeln nicht von einer Erkenntnis getragen war, die es jederzeit möglich macht, die technische Lehre wiederholbar auszuführen (BGH, GRUR 2012, 895 - Desmopressin).

  • LG Düsseldorf, 14.06.2016 - 4a O 284/10

    Hubstütze für Wohnmobile

    Zutreffend ist, dass ein Vorbenutzungsrecht neben dem Vorbenutzungsberechtigten selbst auch seinen Abnehmern auf den nachfolgenden Handelsstufen zugutekommt (BGH, GRUR 2012, 895, 898 - Desmopressin; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 193 - Desmopression-Tablette).

    Der für ein Vorbenutzungsrecht erforderliche Erfindungsbesitz ist gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (BGH, GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin m.w.N.; Rinken/Kühnen in Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 12 Rn. 9).

    Von derartigen Fällen eines unbewussten oder zumindest nicht hinreichend gefestigten Gebrauchs der technischen Lehre hebt sich ein Handeln ab, das planmäßig auf die Verwirklichung derselben gerichtet ist (BGH, GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin).

  • LG Düsseldorf, 31.08.2017 - 4c O 36/16

    Online-Identifizierung: IDnow gewinnt mit Ampersand und Stellbrink Patentstreit

    Erfindungsbesitz ist daher gegeben, wenn die sich aus Aufgabe und Lösung ergebende technische Lehre objektiv fertig und subjektiv derart erkannt ist, dass die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich ist (vgl. BGH, GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin; GRUR 2010, 47, 48f. - Füllstoff; Scharen in Benkard, Kommentar zum Patentgesetz, 11. Auflage 2015, § 12, Rn. 5).

    Denn in beiden Fällen ist das Handeln nicht von einer Erkenntnis getragen, die es jederzeit möglich macht, die technische Lehre wiederholbar auszuführen, so dass es auch nicht gerechtfertigt ist, daran eine Besitzstand vermittelnde Rechtsposition anzuknüpfen (vgl. BGH, GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 31/14

    Schutzverkleidung für funktechnische Anlagen

    Dabei muss der Vorbenutzer den Erfindungsgedanken derart erkannt haben, dass ihm die tatsächliche Ausführung der Erfindung möglich gewesen ist (BGH GRUR 1964, 673, 674 - Kasten für Fußabtrittsroste; BGH GRUR 2010, 47, 48 - Füllstoff; BGH GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin).

    Er muss Ursache und Wirkung der technischen Mittel erkannt haben, so dass er in der Lage ist, die fragliche technische Lehre planmäßig und wiederholbar auszuführen (BGH GRUR 2012, 895, 896 - Desmopressin; Schulte / Rinken / Kühnen, Komm. z. PatG, 9. Aufl., § 12 Rdn. 9).

  • LG Düsseldorf, 05.01.2023 - 4a O 103/20

    Steuerungsvorrichtung für Ultrafiltration von Blut

  • LG Düsseldorf, 21.12.2017 - 4c O 54/16

    Zahnimplantat

  • BFH, 01.04.2015 - V B 63/14

    Wechsel der Richterbank nach Zeugenvernehmung - Unmittelbarkeit der

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
  • LG Düsseldorf, 06.10.2016 - 4c O 31/14

    Hygieneartikel mit Seitenklappen

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 51/21

    Hydraulikaggregat

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 146/17

    Rasierklingenkartusche 2

  • LG Düsseldorf, 08.09.2016 - 4c O 67/15

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Spritze und eine Spritzenfamilie

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 157/17

    Rasierklingenkartusche 3

  • LG Düsseldorf, 09.07.2019 - 4b O 99/18

    Rasierklingenkartusche

  • LG Düsseldorf, 19.02.2019 - 4a O 53/17

    Laufwagenbeschlag für kippbaren Schiebeflügel

  • LG Düsseldorf, 29.07.2021 - 4c O 39/20

    Düngemittel

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 132/09

    Zum Tatbestand des Vorbenutzungsrechts nach § 5 des Patentgesetzes.

  • LG München I, 30.07.2015 - 7 O 26546/13

    Verletzung des Patents "Raupenfahrzeug zum Zerspannen, Zerkleinern von Holz oder

  • BPatG, 16.01.2015 - 19 W (pat) 7/12

    Patentbeschwerdeverfahren - zur Zulässigkeit eines Einspruchs - fehlende

  • LG München I, 03.08.2022 - 21 O 15036/20

    Überwiegend erfolgreiche Gebrauchsmusterverletzungsklage

  • LG Düsseldorf, 24.04.2014 - 4b O 129/11

    Fußbodenpaneel

  • LG Düsseldorf, 17.06.2022 - 4b O 83/20

    Einblasverfahren für Ersatzreduktionsmittel

  • LG Düsseldorf, 15.07.2021 - 4b O 40/20

    Kokzidiosemittel

  • LG München I, 04.09.2020 - 21 O 7008/19

    Aussetzungsmaßstab bei spätem Rechtsbestandsangriff

  • LG München I, 19.11.2021 - 21 O 7008/19

    Aussetzungsmaßstab bei spätem Rechtsbestandsangriff

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