Rechtsprechung
BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang der Rechnungslegung zur Ermittlung der Höhe einer angemessenen Vergütung für die Inanspruchnahme von Diensterfindungen (Copolyester) - Berechnung einer Erfindervergütung nach der Lizenzanalogie - Pflicht zur Angabe von erzielten Gewinnen sowie Gestehungskosten und ...
- Judicialis
- transpatent.com
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbEG § 9; BGB § 242, § 259
Berechnung der Erfindervergütung; Rechte des Arbeitnehmererfinders; Umfang des Rechnungslegungsanspruchs - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Arbeitnehmererfinder hat weiten Rechnungslegungsanspruch gegen Arbeitgeber
Papierfundstellen
- BGHZ 137, 162
- NJW 1998, 3492
- GRUR 1998, 689
- BB 1998, 750
- DB 1998, 771
Wird zitiert von ... (69) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.05.1994 - X ZR 82/92
Rechte des Arbeitnehmererfinders bei unbeschränkter Inanspruchnahme einer …
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Diese Entscheidung hat der Senat mit Urteil vom 17. Mai 1994 (X ZR 82/92, BGHZ 126, 109) aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das.Dabei geht es von den im Urteil des erkennenden Senats vom 17. Mai 1994 (BGHZ 126, 109 - Copolyester), dargestellten Grundsätzen aus, wonach der Arbeitgeber, der eine Diensterfindung unbeschränkt in Anspruch genommen hat, dem Arbeitnehmererfinder Rechnung zu legen hat.
Wie der Senat bereits in seinem zwischen den gleichen Parteien ergangenen Urteil "Copolyester I" vom 17. Mai 1994 (BGHZ 126, 109, 116) ausgeführt hat, unterliegt der im gedanklichen Ausgangspunkt zunächst weit zu verstehende Auskunftsanspruch in der praktischen Anwendung auf den Einzelfall erheblichen Einschränkungen nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze von Treu und Glauben.
- BGH, 23.04.1974 - X ZR 4/71
Anlagengeschäft
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
a) Nach § 16 ArbEG kann der Arbeitgeber jederzeit ein für die Diensterfindung erteiltes - inländisches oder ausländisches (BGHZ 62, 272, 276 - Anlagengeschäft) Schutzrecht aufgeben. - BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84
Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur …
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
In diesem Fall ist der Schuldner zur Leistung zu verurteilen; die Klärung der Frage, ob ihm die Erteilung der Auskünfte unmöglich ist, kann etwa dem Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 888 ZPO) vorbehalten bleiben (vgl. dazu BGHZ 97, 178, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137, 138).
- OLG Düsseldorf, 04.10.1990 - 10 U 93/90
Berufung des Vermieters auf Unmöglichkeit der Gebrauchsüberlassung
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
In diesem Fall ist der Schuldner zur Leistung zu verurteilen; die Klärung der Frage, ob ihm die Erteilung der Auskünfte unmöglich ist, kann etwa dem Zwangsvollstreckungsverfahren (§ 888 ZPO) vorbehalten bleiben (vgl. dazu BGHZ 97, 178, 181; OLG Düsseldorf NJW-RR 1991, 137, 138). - BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89
Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Wie der Senat in seiner zum Arbeitnehmererfinderrecht ergangenen Entscheidung "Marder" (BGHZ 110, 30, 34) ausgeführt hat, kann dem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers auch dadurch genügt werden, daß der Arbeitnehmererfinder eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgibt, die im Zuge der Rechnungslegung mitgeteilten Informationen dritten Personen - mit Ausnahme der am Rechtsstreit beteiligten, zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Rechts- und Patentanwälte - nicht zur Kenntnis zu bringen. - BGH, 08.02.1994 - X ZR 119/88
Nichtigkeitsklage gegen ein Streitpatent wegen fehlender Patentfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Mit Urteil vom 8. Februar 1994 (X ZR 119/88) hat der Senat das Patent für nichtig erklärt. - BGH, 02.12.1960 - I ZR 23/59
Auswirkungen auf die Vergütung bei Beteiligung mehrerer an einer Diensterfindung …
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Die Begründung muß demzufolge alle für die Bemessung der Vergütung wesentlichen Gesichtspunkte und Bewertungsfaktoren enthalten (BGH, Urt. v. 2.12.1960 - I ZR 23/59, GRUR 1961, 338, 340 r. Sp. - Chlormethylierung). - BGH, 14.01.1958 - I ZR 171/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.11.1997 - X ZR 132/95
Angaben kann er nur verlangen, soweit sie zur Nachprüfung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind (vgl. BGH, Urt. v. 14.1.1958 - I ZR 171/56, GRUR 1958, 288, 290 - Diarähmchen I).
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07
Türinnenverstärkung
Dem Arbeitnehmererfinder stehen zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn regelmäßig nicht zu (insoweit Aufgabe von BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c;… Sen. Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe).Da freie Erfindungen üblicherweise im Wege der Lizenzerteilung verwertet werden, kann durch die Lizenzanalogie als Erfindungswert der Marktpreis ermittelt werden, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder zahlen würde (BGHZ 137, 162, - Copolyester II;… Sen. Urt. v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801 - abgestuftes Getriebe).
Die dem Kläger nach § 242 BGB unter Berücksichtigung der Kriterien der Erforderlichkeit und Zumutbarkeit gegen den Arbeitgeber zustehenden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche (vgl. BGHZ 126, 109 - Copolyester I; 137, 162 - Copolyester II;… Sen. Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684 - Spulkopf; v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801 - abgestuftes Getriebe) schließen gewinnbezogene Informationen nicht ein.
b) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats konnte der Arbeitnehmererfinder allerdings zur Vorbereitung eines Vergütungsanspruchs auf Basis der Lizenzanalogie vom Arbeitgeber regelmäßig auch verlangen, über den mit der Verwertung der Erfindung erzielten Gewinn des Unternehmens informiert zu werden (vgl. BGHZ 137, 162 - Copolyester II).
aa) Für die Rechtsprechung des Senats zu den gewinnbezogenen Auskunftspflichten des Arbeitgebers war maßgeblich, dass der Arbeitnehmererfinder - anders als der freie Erfinder - typischerweise über geringere Kenntnisse der sonst üblichen vergleichbaren Lizenzsätze verfügt und den Marktwert seiner Erfindung nicht durch Verhandlungen mit mehreren Interessenten testen kann und deshalb auf zusätzliche Informationen angewiesen ist (BGHZ 137, 162 - Copolyester II).
bb) Die Senatsrechtsprechung zu den gewinnbezogenen Auskunftsansprüchen des Arbeitnehmererfinders beruhte des Weiteren auf der Erwägung, dass die Erfindervergütung gemäß § 9 Abs. 1 ArbEG "angemessen" sein, d. h. den Arbeitnehmererfinder grundsätzlich betriebsbezogen an allen wirtschaftlichen (geldwerten) Vorteilen beteiligen soll, die seinem Arbeitgeber aufgrund der Diensterfindung (kausal) zufließen (BGHZ 137, 162 - Copolyester II).
Soweit der bisherigen Rechtsprechung des Senats (namentlich BGHZ 137, 162 - Copolyester II, Leitsatz c;… Sen. Urt. v. 13.11.1997 - X ZR 6/96, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; v. 16.4. 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 803 - abgestuftes Getriebe) Abweichendes zu entnehmen ist, wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 11.01.2011 - II ZR 187/09
Anspruch der Kapitalanleger auf Auskunft über Namen und Anschrift der …
Die Auskunft darf danach nur verweigert werden, wenn an ihrer Erteilung kein vernünftiges Interesse besteht oder das Interesse so unbedeutend ist, dass es in keinem Verhältnis zu dem für die Erteilung erforderlichen Aufwand steht (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 1984 - IVa ZR 106/82, WM 1984, 1164, 1165; Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 168; Urteil vom 18. Juni 1998 - IX ZR 311/95, ZIP 1998, 1539, 1540). - OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12
Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer …
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zu Grunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrags zahlen würde (BGH, GRUR 1998, 689 - Copolyester II; GRUR 2002, 80, 802 f: - Abgestuftes Getriebe; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung;… Senat, Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 25 [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] - Türinnenverstärkung; InstGE 7, 210, 220 - Türbeschläge [Türbänder]).Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; GRUR 2002, 801, 802 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 7 u. 16 - Türbänder; Senat, InstGE 7, 211, 213 f. - Türbeschläge).
Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb grundsätzlich mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (vgl. BGH, GRUR 1998, 689 692 - Copolyester II; GRUR 1998, 684, 687 - Spulkopf; GRUR 1995, 386, 388 - Vergütungsmodus bei der Arbeitnehmererfindervergütung; Senat, InstGE 7, 210, 219 - Türbeschläge;… Urt. v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 22 - Türinnenverstärkung [insoweit in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt];… Urt. v. 09.08.2007 - I-2 U 41/06, juris Rdnr. 147).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH, GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urteil v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 15 - Türbänder).
Der Bundesgerichtshof hat mit dieser Entscheidung - unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (GRUR 1998, 689 - Copolyester II, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe) - entschieden, dass dem Arbeitnehmererfinder zur Vorbereitung seines Vergütungsanspruchs im Klagewege durchsetzbare Ansprüche auf Auskunft und Rechnungslegung über den mit dem Gegenstand der Erfindung gemachten Gewinn einschließlich der nach den einzelnen Kostenfaktoren aufgeschlüsselten Gestehungskosten regelmäßig nicht zustehen.
c) Die Rechnungslegung und Auskunft erstreckt sich ferner auf die namentliche Nennung von Abnehmern unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen, um dem Arbeitnehmererfinder eine Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Arbeitgebers zu ermöglichen (BGH, GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; ferner BGH, GRUR 1994, 898, 901 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 691 - Copolyester II;… vgl. a. BGH, GRUR 2010, 223, 227 - Türinnenverstärkung, insoweit in Bestätigung des Urteils des Senats v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnr. 39 [in InstGE 8, 147 nicht abgedruckt] betreffend konzernangehörige Abnehmer).
Zwar kann die Auskunft und Rechnungslegung - wie ausgeführt - dadurch begrenzt bzw. ausgeschlossen sein, dass berechtigte Interessen des Arbeitgebers der Preisgabe von Geschäfts- und Betriebsinterna entgegenstehen (BGH, GRUR 1994, 898, 900 - Copolyester I; GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II; GRUR 2002, 801, 803 - Abgestuftes Getriebe;… Urt. v. 17.11.2009 - X ZR 60/07, juris Rdnr. 16 - Türbänder;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 245).
Zwar kann dem Geheimhaltungsinteresse des Arbeitgebers - im Rahmen einer Interessenabwägung - unter Umständen auch dadurch genügt werden, dass der Arbeitnehmer anbietet, eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung dahin abzugeben, dass die im Zuge der Auskunft bzw. Rechnungslegung mitgeteilten oder sonst wie erhaltenen Informationen und Unterlagen dritten Personen - mit Ausnahme seiner zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Rechts- und Patentanwälte als Prozessbevollmächtigte - nicht zur Kenntnis zu bringen (vgl. BGH, GRUR 1990, 515, 516 - Marder; GRUR 1998, 689, 693 - Copolyester II;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259).
Bei der Interessenabwägung zwischen den Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers und dem Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers sind insbesondere die Höhe der Vertragsstrafe sowie die Frage von Belang, ob der Arbeitnehmer in einem Wettbewerbsverhältnis steht (BGH GRUR 1998, 689, 693 - Copolyester II;… Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259).
Bei der Prüfung der Höhe des Vertragsstrafenversprechens ist gleichfalls von Bedeutung, ob zwischen Arbeitgeber und ausgeschiedenen Arbeitnehmer eine Wettbewerbssituation besteht (…Bartenbach/Volz, a.a.O., § 12 Rdnr. 259; vgl. die Sachverhalte bei BGH GRUR 1998, 689, 692 - Copolyester II und GRUR 1998, 684, 688 - Spulkopf; im ersteren Fall stand der Arbeitnehmererfinder in keinem Wettbewerbsverhältnis zu Beklagten und im zweiten Fall war der Arbeitnehmererfinder weder selbst Wettbewerber der Beklagten geworden noch bei einem Unternehmen beschäftigt war, das in einem Wettbewerbsverhältnis zur Beklagten stand).
- OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - 2 U 108/05
Ermittlung der angemessenen Vergütung des Arbeitnehmererfinders - Grenzen der …
Dieser muss den Arbeitnehmererfinder zum einen in die Lage versetzen, sich ein hinreichendes Bild über den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber zu machen, und ihm zum anderen ermöglichen, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf; BGH GRUR 1994, 898 - Copolyester I).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
Da die Arbeitnehmervergütung nach § 9 Abs. 1 ArbEG im Einzelfall "angemessen" sein soll, bedürfen diese Überlegungen sodann einer betriebsbezogenen Überprüfung (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Der Kläger hat die Angemessenheit des von der Beklagten festgesetzten Lizenzsatzes in Zweifel gezogen, so dass ihm die Beklagte mittels der titulierten Auskünfte und Rechnungslegung die Möglichkeit eröffnen muss, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Erfüllung seines Vergütungsanspruchs zu überprüfen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Derartiges wäre ohnehin nur bei Vorliegen besonderer Umstände unzumutbar (BGH GRUR 1998, 689 (693) - Copolyester II), die im Streitfall nicht zu erkennen sind.
- OLG Düsseldorf, 13.09.2007 - 2 U 113/05
Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch wegen der Mitarbeitererfindung einer …
Deshalb ist ihm nach den Grundsätzen von Treu und Glauben als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung ein Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch zur Seite gestellt, mittels dessen der Arbeitnehmer den wirtschaftlichen Wert seiner Erfindung für den Arbeitgeber bestimmen können muss und der es ihm ermöglichen soll, die wirtschaftlichen Vorteile zu beziffern, die der Arbeitgeber tatsächlich aus der Erfindungsverwertung zieht (BGH GRUR 2003, 789 - Abwasserbehandlung; BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).Alle für die Bemessung seiner Vergütung in Betracht zu ziehenden Tatsachen und Bewertungsfaktoren sind ihm deshalb mitzuteilen; die Kontrolle der mitgeteilten Angaben auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit muss ihm ermöglicht werden (BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687); BGH GRUR 1995, 386 (288) - Vergütungsmodus bei Arbeitnehmererfindung).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zugrunde gelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrages zahlen würde (BGH GRUR 2002, 801 (802) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II).
An eben diesem geldwerten Vorteil ist der Arbeitnehmer zu beteiligen (BGH GRUR 2002, 801 (803) - Abgestuftes Getriebe; BGH GRUR 1998, 689 (692) - Copolyester II; BGH GRUR 1998, 684 (687) - Spulkopf).
Derartiges wäre ohnehin nur bei Vorliegen besonderer Umstände unzumutbar (BGH GRUR 1998, 689 (693) - Copolyester II), die im Streitfall nicht zu erkennen sind.
- BGH, 16.04.2002 - X ZR 127/99
"Abgestuftes Getriebe"; Ermittlung der angemessenen Vergütung für eine …
Auf diese Weise wird als Erfindungswert der Marktpreis zugrundegelegt, den der Arbeitgeber einem freien Erfinder im Rahmen eines Lizenzvertrages zahlen würde (Sen., BGHZ 137, 162, 166 f. - Copolyester II).Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (Sen., BGHZ 137, 162, 168 f. - Copolyester II).
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 642/03
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
Bei dessen Anwendung ist nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum die revisionsgerichtliche Kontrolle eingeschränkt (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 AZR 743/95 - AP BetrVG 1972 § 95 Nr. 34 = EzA BetrVG 1972 § 95 Nr. 29, zu I 2 b aa der Gründe;… 10. Dezember 1996 aaO; BGH 13. November 1997 - X ZR 132/95 - BGHZ 137, 162, 173 = AP ArbNErfG § 12 Nr. 5, zu B I 2 der Gründe;… Zöller/Gummer ZPO § 546 Rn. 12 mwN). - OLG Karlsruhe, 13.10.2021 - 6 U 130/19
Arbeitnehmervergütung - Arbeitnehmererfindervergütung: Ermittlung der …
Deshalb bedarf der Arbeitnehmererfinder gegenüber seinem Arbeitgeber als Hilfsmittel zur Ermittlung der Höhe der ihm zustehenden Erfindervergütung eines Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs, dessen Inhalt und Umfang sich unter Beachtung von § 242 BGB nach den Umständen und unter Einbeziehung der Verkehrsübung bestimmt (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris;… Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris…, Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris ).Die Begründung muss demzufolge alle für die Bemessung der Vergütung wesentlichen Gesichtspunkte und Bewertungsfaktoren enthalten (BGH, Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 60, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 51, juris).
Der Arbeitnehmererfinder kann von seinem Arbeitgeber nicht unbeschränkt alle Angaben verlangen, die zur Bestimmung und Überprüfung der angemessenen Erfindervergütung irgendwie hilfreich und nützlich sind oder sein können, sondern nur solche Angaben, die zur Ermittlung der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung seiner berechtigten Interessen erforderlich sind (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris; vgl. auch Urteil vom 14.01.1958 - I ZR 171/56 - Dia-Rähmchen = GRUR 1958, 288 [290]).
Darüber hinaus kann der Arbeitgeber insbesondere Angaben verweigern, die für ihn mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wären, der in keinem vernünftigen Verhältnis zu der dadurch erreichten genaueren Bemessung der dem Arbeitnehmer zustehenden angemessenen Vergütung mehr steht, oder die zu geben ihm wegen eines berechtigten Geheimhaltungsinteresses nicht oder nicht ohne besondere Schutzvorkehrungen zuzumuten ist (BGH…, Urteil vom 16.04.2002 - X ZR 127/99 - Abgestuftes Getriebe, Rn. 24, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 17.11.2009 - X ZR 60/07 - Türinnenverstärkung, Rn. 16, juris).
Es obliegt dem Arbeitgeber dazu, die notwendigen Tatsachen vorzutragen; er muss begründen, warum es ihm nicht zumutbar sein soll, bestimmte Grundlagen für die Bemessung und Überprüfung der geschuldeten angemessenen Erfindervergütung mitzuteilen (vgl. BGH Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 62, juris;… Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 6/96 - Spulkopf, Rn. 63, juris).
Danach ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Auskünfte zu erteilen, die dieser benötigt, um seine Arbeitnehmererfindervergütung berechnen zu können; dazu gehört auch, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmererfinder in die Lage versetzen muss, die Richtigkeit der erteilten Auskünfte nachprüfen zu können (BGH…, Urteil vom 21.12.1989 - X ZR 30/89 - Marder, Rn. 20, juris; Urteil vom 13.11.1997 - X ZR 132/95 - Copolyester II, Rn. 61, juris).
- BGH, 06.03.2012 - X ZR 104/09
antimykotischer Nagellack
In aller Regel kann daher der wirtschaftliche Wert der Erfindung am besten mit der Methode der Lizenzanalogie ermittelt werden, die deswegen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig zur Ermittlung des Erfindungswerts heranzuziehen ist (BGH…, Urteil vom 17. November 2009 - X ZR 137/07 Rn. 13, GRUR 2010, 223, 224 - Türinnenverstärkung; vgl. auch Urteil vom 13. November 1997 - X ZR 132/95, BGHZ 137, 162, 166 f. - Copolyester II; Urteil vom 14. April 2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe). - BGH, 29.04.2003 - X ZR 186/01
"Abwasserbehandlung"; Inhalt des Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruchs des …
Ein Kriterium für die Bemessung dessen, was angemessen ist, ist die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung (§ 9 Abs. 2 ArbEG) oder der Erfindungswert (…vgl. Sen.Urt. v. 16.04.2002 - X ZR 127/99, GRUR 2002, 801, 802 - abgestuftes Getriebe; BGHZ 137, 162, 166 - Copolyester II). - OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 15/13
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
- BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 207/04
Betriebsbedingte Kündigung; Massenentlassungsanzeige; Nachteilsausgleich
- BGH, 14.11.2023 - X ZR 75/21
Kunststoffsack
- BGH, 06.02.2002 - X ZR 215/00
Drahtinjektionseinrichtung; Ansprüche des Arbeitnehmererfinders bei …
- OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13
Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der …
- LG Düsseldorf, 26.03.2009 - 4a O 89/08
Betonfließmittel (Arbeitnehmererf.)
- BGH, 17.11.2009 - X ZR 60/07
Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanpspruch eines Arbeitnehmers gegenüber …
- LG Düsseldorf, 18.01.2018 - 4c O 37/16
Photovoltaikanlage 1 (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 17.05.2023 - 15 U 78/22
Sanitärarmatur
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 41/06
Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender …
- LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4a O 52/10
Betonschutzwände (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 12.07.2011 - 4a O 52/10
Arbeitnehmererfinder hat Anspruch auf Rechnungslegung über den Umfang der Nutzung …
- OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 6 U 204/16
Hat ein ausschließlich für den eigenen Konzern tätiges Forschungs- und …
- LG Hamburg, 07.05.2020 - 327 O 146/18
Arbeitnehmererfindung: Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung zur Vorbereitung …
- OLG Düsseldorf, 16.08.2001 - 2 U 105/00
Abwasserbehandlung
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 109/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
- OLG Frankfurt, 23.06.2004 - 13 U 17/02
Voraussetzungen eines auf Treu und Glauben gestützten Auskunftsanspruchs
- OLG Düsseldorf, 27.02.2003 - 2 U 42/00
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11
Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung
- LG Düsseldorf, 17.02.1998 - 4 O 61/97
Formpresse
- OLG Düsseldorf, 04.03.2004 - 2 U 123/97
Ermittlung des Wertes einer Arbeitnehmererfindung; Voraussetzungen eines …
- OLG Düsseldorf, 18.09.2003 - 2 U 70/99
Anforderungen an die Meldung einer Arbeitnehmererfindung gegenüber dem …
- OLG Düsseldorf, 16.11.2006 - 2 U 76/05
Zum Arbeitnehmererfinderanspruch auf eine gesonderte …
- BAG, 10.02.2005 - 2 AZR 207/04
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Pflicht eines Arbeitgebers zur …
- OLG Düsseldorf, 05.03.1998 - 2 U 67/95
Vergütungsanspruch eines Arbeitnehmers für technische Verbesserungen eines …
- LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 43/12
Rückhalteprofil
- LG Düsseldorf, 18.01.2022 - 4a O 22/20
- OLG Hamburg, 26.06.2009 - 11 U 75/09
Mittelbare Beteiligung an einer Publikumsgesellschaft: Auskunftspflicht des …
- LG Düsseldorf, 22.05.2007 - 4b O 156/05
Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz bei Vorenthaltung von auf eine …
- LG Düsseldorf, 14.06.2012 - 4b O 170/11
Kunststoffbeutel
- OLG Düsseldorf, 26.03.2009 - 2 U 6/08
Umfang des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmererfinders
- LG Braunschweig, 26.04.2017 - 9 O 1722/16
Arbeitnehmererfindungsrecht: Umfang des Auskunftsanspruchs eines Erfinders für …
- LG Düsseldorf, 14.06.2012 - 4a O 170/11
Auskunftsanspruch eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit einer …
- LG Düsseldorf, 22.12.2009 - 4a O 301/08
UMTS-Funkversorgung (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 2 U 44/06
Zur Wirksamkeit einer vereinbarten Arbeitnehmererfindungsvergütung nach laufender …
- LG Bochum, 29.01.2002 - 17 O 34/01
Ermittlung und Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs auf Herausgabe des …
- LG Frankfurt/Main, 17.07.2007 - 21 O 162/07
Geschlossener Immobilienfonds: Anleger müssen in Krisenzeiten der Gesellschaft …
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 11/04
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 13/04
Anspruch des gekündigten Arbeitnehmers auf einen Nachteilsausgleich; Maßgeblicher …
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 12/04
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
- BAG, 16.11.2004 - 1 AZR 10/04
Regelmäßige Beschäftigtenzahl
- LG Dessau, 21.01.2004 - 6 O 1726/03
Auskunftserteilung sowie Rechenschaftslegung aus der Tätigkeit als Abwickler für …
- LG Düsseldorf, 14.03.2013 - 4a O 52/06
Betonschutzwände II (Arbeitnehmererf.)
- OLG Frankfurt, 07.12.2017 - 6 U 205/16
Vergütung für Diensterfindungen
- LG Düsseldorf, 20.03.2013 - 4b O 295/10
Scharniereinrichtung (Arbeitnehmererf.)
- LG Frankfurt/Main, 08.05.2009 - 21 O 78/08
Geschäftsbesorgungsverhältnis: Anspruch gegen eine Treuhandkommanditistin auf …
- LG Düsseldorf, 25.05.2005 - 4b O 278/04
Auskunftspflicht gegenüber einem ehemaligen Arbeitnehmer bzgl. eines Patents …
- AG Düsseldorf, 11.03.2011 - 48 C 6285/10
Anspruch des Kommanditisten auf Auskunftserteilung über die Namen und Adressen …
- LG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4a O 286/10
Kälteanlage (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 23.11.2010 - 4b O 20/10
Stahlbetontunnel (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 27.04.2010 - 4b O 138/06
Vergütungsfestsetzung (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 31.10.2002 - 2 U 91/99
Abgasreinigung von Oxidationsprozessen (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 118/05
Ansprüche auf Auskunft, Rechnungslegung sowie Feststellung der Verpflichtung zur …
- LG Düsseldorf, 25.08.2005 - 4b O 278/04
Türinnenverstärkung (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 138/06
Breitbettfelge (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 05.09.2002 - 4 O 439/01
Verpackungsbeutel für Hygieneartikel (Arbeitnehmererf.)
- LG Düsseldorf, 03.02.2005 - 4b O 507/03
Auskunftsanspruch eines Miterfinders nach Treu und Glauben über die Einzelheiten …
- LG Düsseldorf, 20.12.2005 - 4a O 502/04
Drahtinjektionsmaschine (Arbeitnehmererf.)
- OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99
Ozon (Arbeitnehmererf.)