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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1809
BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04 (2) (https://dejure.org/2008,1809)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2008 - X ZR 135/04 (2) (https://dejure.org/2008,1809)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2008 - X ZR 135/04 (2) (https://dejure.org/2008,1809)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Pflicht der ein Ablehnungsgesuch anbringenden Partei zu frühzeitigen Nachforschungen zu möglichen Ablehnungsgründen bzgl. eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer

    Zugänglichkeit eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung der Auslegung; Auslegung einer Parteibezeichnung bei objektiver Deutung aus der Sicht der Empfänger (Gericht und Gegenpartei); Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Klageschrift einschließlich ...

  • Judicialis

    PatG §§ 81 ff.; ; PatG § 81 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 406 Abs. 2
    "Sachverständigenablehnung III"; Rechtzeitigkeit der Ablehnung eines Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    PatG §§ 81 ff. § 81 Abs. 1 S. 2
    "Multiplexsystem"; Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Beklagten im Patentnichtigkeitsverfahren; Berechtigung zur Erklärung der eingeschränkten Verteidigung des Streitpatents

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenablehnung III

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung bei mühsamer Gewinnung eines Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • Bayerlein bei C.H.Beck Word Dokument (Entscheidungsbesprechung)

    § 406 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann müssen Nachforschungen über den Sachverständigen angestellt werden? (IBR 2009, 1058)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 539
  • MDR 2009, 217
  • GRUR 2009, 42
  • GRUR 2009, 92
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (so auch BGHZ 4, 328, 334 [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] ; BGH, Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert wird, ankommt (so BGHZ 4, 328, 334) [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] .

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (so auch BGHZ 4, 328, 334 [BGH 24.01.1952 - III ZR 196/50] ; BGH, Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 1987, 1946 aaO; Sen. Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00

    Tintenstandsdetektor

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    In der beschränkten Verteidigung des Streitpatents in der Berufungsinstanz sieht der Senat keine teilweise Berufungsrücknahme (vgl. Sen. Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Schließlich handelt es sich bei der Merkmal 4 ausfüllenden Maßnahme auch nicht um eine selbstverständliche oder im Belieben des Fachmanns stehende Maßnahme (vgl. hierzu Senat BGHZ 156, 179, 189 f. [BGH 24.09.2003 - X ZR 7/00] - blasenfreie Gummibahn I), denn sie erfüllt die Funktion, den Kopfteil des Schlitzes "schlank" zu halten und nicht mit dort nicht mehr notwendigen Informationen zu befrachten.
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 12.2.2004 - 2 AZR 136/03, AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Namentlich kann das Patent mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 [BGH 03.05.2001 - X ZR 168/97] - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen.
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Dabei ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass der materiell Berechtigte dem Verfahren beitritt (a.A. Keukenschrijver aaO); der Senatsbeschluss BGHZ 172, 98, 106 ff. - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort nicht ausgesagt ist, dass der materiell Berechtigte nur im Weg des Beitritts seine Rechte geltend machen kann.
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 1987, 1946 aaO; Sen. Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so stände der entsprechenden Auslegung nicht einmal entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Sen. Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Ltd. blieb vielmehr trotz der Umschreibung erhalten (vgl. BGHZ 117, 144, 146 [BGH 04.02.1992 - X ZR 43/91] - Tauchcomputer).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Eine ungenaue oder erkennbar falsche Parteibezeichnung kann dagegen jederzeit von Amts wegen richtiggestellt werden (vgl. für die st. Rspr. BAG 28. August 2008 - 2 AZR 279/07 - Rn. 14, aaO; 1. März 2007 - 2 AZR 525/05 - Rn. 12, AP KSchG 1969 § 4 Nr. 60 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 76; BGH 23. September 2008 - X ZR 135/04 - Rn. 9 f., NJW-RR 2009, 539, jeweils mwN) .
  • BGH, 18.06.2009 - Xa ZR 138/05

    Fischbissanzeiger

    Das Patent kann zunächst mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem).
  • BGH, 25.02.2010 - Xa ZR 100/05

    Thermoplastische Zusammensetzung

    Der Senat hat dabei die Fassung des Patentanspruchs 1 in der Verfahrenssprache geändert, um die sich bei einem Sprachwechsel regelmäßig ergebenden Schwierigkeiten und insbesondere die sachlich nicht veranlasste Änderung der maßgeblichen Fassung der Unteransprüche zu vermeiden (vgl. BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem; Sen.Urt. v. 18.6.2009 - Xa ZR 138/05, GRUR 2009, 1039 - Fischbissanzeiger).
  • OLG Saarbrücken, 08.07.2013 - 5 W 64/13

    Ablehnung des Sachverständigen: Durchführung eines Ortstermins in Abwesenheit der

    Anders kann dies im Einzelfall sein, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ablehnungsgrundes bestehen (BGH, Beschl. v. 23.09.2008 - X ZR 135/04 - NJW 2009, 84).
  • BGH, 03.04.2012 - X ZR 67/09

    Sachverständigenablehnung V

    Zumutbare Nachforschungen muss die Partei auch dann anstellen, wenn ihr bekannt ist, dass die Gewinnung des Sachverständigen wegen der Besonderheiten des Falls außergewöhnliche Schwierigkeiten bereitet (BGH, Beschluss vom 23. September 2008 - X ZR 135/04, GRUR 2009, 92 = NJW 2009, 84 - Sachverständigenablehnung III).
  • BGH, 04.11.2008 - X ZR 154/05

    Teilweise Abweisung der Nichtigkeitsklage betreffend ein Patent betreffend ein

    Die Änderungen sind formal nicht zu beanstanden; namentlich kann das Patent mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr., vgl. BGHZ 147, 306 - Taxol), auch wenn es häufig zweckmäßig sein wird, dies in der Verfahrenssprache zu tun, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen zu vermeiden (Sen.Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04 - Multiplexsystem, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BPatG, 21.10.2014 - 23 W (pat) 33/10

    Nachweis der fehlenden Neuheit eines Patents mit der Bezeichnung "Verfahren zum

    Insoweit kann dahinstehen, ob die beschränkte Verteidigung des Patents bereits zulässig ist, weil diese, anders als der Verzicht gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PatG, keine materiellrechtliche Verfügung ist, die unmittelbar zum (teilweisen) Erlöschen des Patents führt, sondern eine prozessrechtliche Erklärung, die im Verlauf des Verfahrens geändert werden kann (in diesem Sinne: BPatG GRUR 2012, 99, 100 - Lysimeterstation; offengelassen in: BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem).

    Vorliegend ergibt sich die Befugnis zur beschränkten Verteidigung des Streitpatents nämlich jedenfalls daraus, dass die Streithelferin die Beschwerdeführerin zu Änderungen des Patents ermächtigt hat (vgl. BGH GRUR 2009, 42, 43 - Multiplexsystem) und zudem nach ihrem Beitritt zum Verfahren die gleichen Anträge gestellt hat, wie die Beschwerdeführerin.

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 1 KN 89/07

    Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens im Zusammenhang mit einer

    Auch unabhängig von dem besonderen Umstand der Rechtsprechungsänderung kommt eine Rubrumsänderung (vgl. jüngst z.B. BAG, Urt. v. 28.8.2008 - 2 AZR 279/07 -, NJW 2009, 1293; BGH, Urt. v. 23.9.2008 - X ZR 135/04 -, NJW-RR 2009, 539) hier nicht in Betracht.
  • BPatG, 23.09.2016 - 2 Ni 48/11

    Umfang der Nichtigerklärung eines europäischen Patents über ein Verfahren zum

    a) Die beschränkte Verteidigung des Streitpatents mit Hilfsanträgen ist rechtlich schon deshalb möglich, weil sie vorliegend sowohl durch den Beklagten als auch durch die Nebenintervenientin als nunmehr materiell-rechtlich befugter Patentinhaberin erfolgt (zur Zulässigkeit beschränkter Verteidigung durch den materiell-rechtlich nicht mehr berechtigten Patentinhaber siehe BGH GRUR 2009, 42 - Multiplexsystem).
  • BPatG, 29.08.2017 - 27 W (pat) 55/14

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "GOLDENSTREAM" - zur

    Die Beteiligten sind im Rubrum so genau zu bezeichnen, dass ihre Identität feststeht (vgl. BGH, GRUR 2009, 42, Rn. 8 ff. - Multiplexsystem).
  • BPatG, 22.07.2010 - 3 Ni 57/08

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lebensmittelfarbstoffe auf Basis von

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2015 - 2 Sa 204/14

    Krankheitsbedingte Kündigung nach italienischem Arbeitsrecht - Dauer der

  • BPatG, 21.02.2011 - 3 Ni 2/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lysimeterstation" - in der mündlichen

  • BPatG, 30.06.2015 - 3 Ni 16/14

    Anspruch auf Erklärung der Nichtigkeit eines europäischen Patents zur Herstellung

  • BPatG, 12.04.2012 - 2 Ni 32/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "System zur Wettbewerbsauswertung durch die

  • BPatG, 11.10.2016 - 2 Ni 5/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Kennzeichnung eines Trägermaterials für zur

  • BPatG, 06.03.2013 - 2 Ni 32/11
  • LSG Baden-Württemberg, 26.04.2012 - L 4 P 1201/12
  • BPatG, 22.01.2009 - 2 Ni 40/06
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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2005 - X ZR 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4662
BGH, 25.01.2005 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2005,4662)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2005 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2005,4662)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2005,4662)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 359
  • GRUR Int. 2005, 517
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.06.1984 - IVa ZR 196/82

    Verpflichtung einer deutschen Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung für

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 135/04
    In der von ihr angezogenen Entscheidung des IVa-Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 1984 (IVa ZR 196/82, NJW 1984, 2762) ging es um die Verpflichtung einer deutschen klagenden Kapitalgesellschaft zur Sicherheitsleistung; lediglich unter diesem Gesichtspunkt hat sich der Bundesgerichtshof in dieser Entscheidung mit dem Sinn einer Sicherheitsleistung nach § 110 ZPO auseinandergesetzt.
  • RG, 29.01.1930 - I 109/29

    Hat im Patentstreit der im Ausland wohnende Beklagte als Berufungskläger

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 135/04
    So hat schon das Reichsgericht in seinem grundlegenden Beschluß vom 5. Mai 1936 (RGZ 154, 225 = GRUR 1937, 456) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (RGZ 127, 194) - zu der damals noch auf den "Antragsteller" abstellenden Gesetzeslage - ausgeführt, die Vorschrift sei ebenso wie die Bestimmungen der §§ 110 ff. ZPO mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten getroffen, die der Vollstreckung der gegen den abgewiesenen Antragsteller ergangenen Kostenentscheidung im Ausland entgegenständen.
  • RG, 20.03.1937 - I 26/37

    Hat im Nichtigkeitsverfahren der im Ausland wohnende Patentinhaber als

    Auszug aus BGH, 25.01.2005 - X ZR 135/04
    So hat schon das Reichsgericht in seinem grundlegenden Beschluß vom 5. Mai 1936 (RGZ 154, 225 = GRUR 1937, 456) in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung (RGZ 127, 194) - zu der damals noch auf den "Antragsteller" abstellenden Gesetzeslage - ausgeführt, die Vorschrift sei ebenso wie die Bestimmungen der §§ 110 ff. ZPO mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten getroffen, die der Vollstreckung der gegen den abgewiesenen Antragsteller ergangenen Kostenentscheidung im Ausland entgegenständen.
  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 4a O 74/15

    Streitwert als Grundlage der Berechnung der Höhe der Sicherheitsleistung;

    Darüber hinaus ist die Verpflichtung zur Leistung einer sog. Ausländersicherheit für das Patentnichtigkeitsverfahren gesondert und abschließend in § 81 Abs. 6 PatG geregelt ( BGH GRUR 2005, 359 - Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren ).

    Dies hat zur Folge, dass der Beklagte des Nichtigkeitsverfahrens selbst in dem Fall, dass er in zweiter Instanz durch Einlegung der Berufung selbst zum (Rechtsmittel-)Kläger wird und sich gegen ein seiner Auffassung nach zu Unrecht ergangenes erstinstanzliches Urteil verteidigt, nicht zur Leistung einer Prozesskostensicherheit verpflichtet ist ( BGH GRUR 2005, 359 - Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren ).

    Es ist grundsätzlich die freie und alleinige Entscheidung des Nichtigkeitsklägers, sich der Nichtigkeitsklage als Verteidigungsmittel zu bedienen und das Patentnichtigkeitsverfahren in Gang zu setzen ( BGH GRUR 2005, 359 - Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren ).

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 135/04

    Aussetzung eines Patentnichtigkeitsverfahrens wegen Heranziehung der Klägerin als

    Darüber, dass die Berufungsklägerin - auch als im Ausland ansässiges Unternehmen - nicht zur Leistung von Prozesskostensicherheit verpflichtet ist, hat der Senat zudem in dieser Sache bereits entschieden (Sen.Beschl. v. 25.01.2005 - X ZR 135/04, GRUR 2005, 359 = GRUR Int. 2005, 517 - Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren).
  • BPatG, 26.04.2017 - 2 Ni 14/17
    Dem Antrag, über den durch Beschluss zu entscheiden ist, wobei es einer mündlichen Verhandlung nicht bedarf (vgl. BGH Beschluss vom 25.01.2005, GRUR 2005, 359), kann nicht stattgegeben werden.
  • BPatG, 14.07.2011 - 3 Ni 1/11

    Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

    Soweit das Streitpatent über diese Fassungen hinausgeht, in der es beschränkt verteidigt wird, ist es ohne Weiteres für nichtig zu erklären (BGH Az: X ZR 135/04 Mitt.
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Rechtsprechung
   BGH, 11.10.2005 - X ZR 135/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10081
BGH, 11.10.2005 - X ZR 135/04 (1) (https://dejure.org/2005,10081)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2005 - X ZR 135/04 (1) (https://dejure.org/2005,10081)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2005 - X ZR 135/04 (1) (https://dejure.org/2005,10081)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2005 - X ZR 135/04

    Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.10.2005 - X ZR 135/04
    Darüber, dass die Berufungsklägerin - auch als im Ausland ansässiges Unternehmen - nicht zur Leistung von Prozesskostensicherheit verpflichtet ist, hat der Senat zudem in dieser Sache bereits entschieden (Sen.Beschl. v. 25.01.2005 - X ZR 135/04, GRUR 2005, 359 = GRUR Int. 2005, 517 - Ausländersicherheit im Patentnichtigkeitsverfahren).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2008 - X ZR 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24923
BGH, 04.11.2008 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2008,24923)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2008 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2008,24923)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2008 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2008,24923)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38812
BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2008,38812)
BGH, Entscheidung vom 23.09.2008 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2008,38812)
BGH, Entscheidung vom 23. September 2008 - X ZR 135/04 (https://dejure.org/2008,38812)
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Volltextveröffentlichung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (so auch BGHZ 4, 328, 334; BGH, Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 1987, 1946 aaO; Sen.Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Es kommt darauf an, welcher Sinn der von der klagenden Partei in der Klageschrift gewählten Bezeichnung bei objektiver Würdigung des Erklärungsinhalts beizulegen ist (so auch BGHZ 4, 328, 334; BGH, Urt. v. 26.2.1987 - VII ZR 58/86, NJW 1987, 1946 m.w.N.).

    Von der fehlerhaften Parteibezeichnung zu unterscheiden ist die irrtümliche Benennung der falschen, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person als Partei; diese wird Partei, weil es entscheidend auf den Willen des Klägers so, wie er objektiv geäußert wird, ankommt (so BGHZ 4, 328, 334).

  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 48/00

    Tintenstandsdetektor

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    In der beschränkten Verteidigung des Streitpatents in der Berufungsinstanz sieht der Senat keine teilweise Berufungsrücknahme (vgl. Sen.Urt. v. 17.2.2004 - X ZR 48/00, GRUR 2004, 583, 584 - Tintenstandsdetektor).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Schließlich handelt es sich bei der Merkmal 4 ausfüllenden Maßnahme auch nicht um eine selbstverständliche oder im Belieben des Fachmanns stehende Maßnahme (vgl. hierzu Senat BGHZ 156, 179, 189 f. - blasenfreie Gummibahn I), denn sie erfüllt die Funktion, den Kopfteil des Schlitzes "schlank" zu halten und nicht mit dort nicht mehr notwendigen Informationen zu befrachten.
  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 41/03

    Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Dabei ist es jedenfalls nicht erforderlich, dass der materiell Berechtigte dem Verfahren beitritt (a.A. Keukenschrijver aaO); der Senatsbeschluss BGHZ 172, 98, 106 ff. - Patentinhaberwechsel im Einspruchsverfahren steht dem schon deshalb nicht entgegen, weil dort nicht ausgesagt ist, dass der materiell Berechtigte nur im Weg des Beitritts seine Rechte geltend machen kann.
  • BGH, 28.03.1995 - X ARZ 255/95

    Bezeichnung der beklagten Partei; Anfechtung des Titels durch eine "Scheinpartei"

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Bei objektiv unrichtiger oder auch mehrdeutiger Bezeichnung ist grundsätzlich diejenige Person als Partei anzusehen, die erkennbar durch die Parteibezeichnung betroffen werden soll (BGH NJW 1987, 1946 aaO; Sen.Beschl. v. 28.3.1995 - X ARZ 255/95, NJW-RR 1995, 764 m.w.N.).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Ltd. blieb vielmehr trotz der Umschreibung erhalten (vgl. BGHZ 117, 144, 146 - Tauchcomputer).
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Wird daraus unzweifelhaft deutlich, welche Partei wirklich gemeint ist, so stände der entsprechenden Auslegung nicht einmal entgegen, dass der Kläger irrtümlich die Bezeichnung einer tatsächlich existierenden, am materiellen Rechtsverhältnis nicht beteiligten Person gewählt hat (Sen.Urt. v. 27.11.2007 - X ZR 144/06, NJW-RR 2008, 582 = MDR 2008, 524).
  • BGH, 12.05.1992 - X ZR 109/90

    "Linsenschleifmaschine" - Verteidigung eines europäisches Patents in deutscher

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Namentlich kann das Patent mit Patentansprüchen in deutscher Sprache verteidigt werden (st. Rspr.; u.a. BGHZ 118, 221 - Linsenschleifmaschine; BGHZ 147, 306, 314 - Taxol), wenn es auch häufig zweckmäßiger sein wird, das Patent mit Patentansprüchen in der Verfahrenssprache zu verteidigen, um Zweifel an der vollständigen inhaltlichen Übereinstimmung der Sprachfassungen auszuschließen.
  • BAG, 12.02.2004 - 2 AZR 136/03

    Kündigungsschutzklage - Auslegung der Klageschrift

    Auszug aus BGH, 23.09.2008 - X ZR 135/04
    Bei der Auslegung der Parteibezeichnung sind nicht nur die im Rubrum der Klageschrift enthaltenen Angaben, sondern auch der gesamte Inhalt der Klageschrift einschließlich etwaiger beigefügter Anlagen zu berücksichtigen (so ausdrücklich BAG, Urt. v. 12.2.2004 - 2 AZR 136/03, AP Nr. 50 zu § 4 KSchG 1969).
  • BGH, 03.05.2001 - X ZR 168/97

    Taxol; Allgemeine Beanspruchung eines Verfahrensschritts in einem chemischen

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