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   BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04   

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https://dejure.org/2007,2171
BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04 (https://dejure.org/2007,2171)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2007 - X ZR 137/04 (https://dejure.org/2007,2171)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - X ZR 137/04 (https://dejure.org/2007,2171)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsscheinsgrundsätze im Zusammenhang eines Franchisesystems; Unterbrechung eines Prozesses durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegenüber anderen Gesellschaftern und der Gesellschaft; ...

  • Betriebs-Berater

    Verpflichtung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach Rechtsscheingrundsätzen

  • Judicialis

    BGB § 164

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    § 164 BGB

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Stellvertretungsrecht: Vertragsschluß mit einem Franchisenehmer: Keine Verpflichtung des Franchisegebers; Handeln im eigenen oder fremden Namen (unternehmensbezogene Willenserklärung); Bereicherungsanspruch nach § 951 BGB (Rechtsgrundverweisung)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 164
    Haftung des Franchisegebers oder anderer Franchisenehmer nach Rechtsscheingrundsätzen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verpflichtung nach Rechtsscheingrundsätzen?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reparaturauftrag des Franchisenehmers für Pkw des Franchisegebers ? Einheitlichkeit von Marken und sonstigen Kennzeichen innerhalb eines Franchisesystems erzeugt bei unterschiedlicher Firmierung keine vertragliche Verpflichtung des Franchisegebers nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zur Verwendung ähnlicher Bezeichnungen innerhalb eines Franchisesystems

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Stellvertretungsrecht: Vertragsschluß mit einem Franchisenehmer: Keine Verpflichtung des Franchisegebers; Handeln im eigenen oder fremden Namen (unternehmensbezogene Willenserklärung); Bereicherungsanspruch nach § 951 BGB (Rechtsgrundverweisung)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1214
  • BB 2008, 341
  • DB 2008, 812
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

    Beweislast des handelnden Vertreters bei Abschluss eines Darlehensvertrages;

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04
    Die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht im Zweifel dafür, dass das Geschäft mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens abgeschlossen wird (BGH, Beschl. v. 28.2.1985 - III ZR 183/83, NJW 1986, 1675 m.w.N.).

    Hat der Zeuge W. danach nicht in fremdem, sondern in eigenem Namen gehandelt, oblag es der ein Handeln des Zeugen im Namen der Beklagten zu 1 behauptenden Klägerin darzulegen und zu beweisen, dass der Zeuge nicht in eigenem Namen gehandelt hat, sondern namens der Beklagten zu 1 (BGH, Beschl. v. 28.2.1985, aaO).

  • BGH, 18.03.1974 - II ZR 167/72

    Wirkung des Vertreterhandelns bei Verstoß gegen den Offenkundigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04
    Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit deuten regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers (BGHZ 62, 216, 220; BGH, Urt. v. 18.5.1998 - II ZR 355/95, NJW 1998, 2897; vgl. nur Schramm in Münchner Kommentar/BGB, 5. Aufl., § 164 BGB Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04
    Das Verfahren gegen die anderen Gesellschafter und die Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann daher regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden (BGH, Urt. v. 19.12.2002 - VII ZR 176/02, NJW-RR 2003, 1002).
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04
    Denn § 951 Abs. 1 BGB enthält eine Rechtsgrundverweisung auf die Vorschriften über ungerechtfertigte Bereicherung und setzt daher voraus, dass die Reparaturleistung ohne rechtlichen Grund erfolgt und dadurch der Eigentumsverlust eingetreten ist (BGHZ 40, 272, 276; vgl. nur Füller in Münchner Kommentar/BGB, 4. Aufl., § 951 Rdn. 3).
  • BGH, 18.05.1998 - II ZR 355/95

    Inanspruchnahme des wahren Geschäftsinhabers

    Auszug aus BGH, 18.12.2007 - X ZR 137/04
    Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Unternehmens oder einer freiberuflichen Tätigkeit deuten regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers (BGHZ 62, 216, 220; BGH, Urt. v. 18.5.1998 - II ZR 355/95, NJW 1998, 2897; vgl. nur Schramm in Münchner Kommentar/BGB, 5. Aufl., § 164 BGB Rdn. 23 m.w.N.).
  • BGH, 31.07.2012 - X ZR 154/11

    Unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft: Rechtsscheinhaftung eines Dritten

    aa) Bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass der Inhaber des Unternehmens, in dessen Tätigkeitsbereich das rechtsgeschäftliche Handeln fällt, und nicht der für das Unternehmen Handelnde der Vertragspartner werden soll (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 1975 - II ZR 128/73, BGHZ 64, 11, 14; vom 15. Januar 1990, aaO unter II 1.; vom 18. Mai 1998 - II ZR 355/95, NJW 1998, 2897 unter 2 a; vom 18. Dezember 2007 - X ZR 137/04, NJW 2008, 1214 Rn. 11; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 22.02.2011 - 23 U 218/09

    Leistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null!

    Bei den sog. unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten zwar im Zweifel dahin, dass der Inhaber des Unternehmens Vertragspartner werden soll (BGH, Urteil vom 18.12.2007, X ZR 137/04, BGH NJW 2008, 1214, Tz. 11).

    Bei den sog. unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten zwar im Zweifel dahin, dass der Inhaber des Unternehmens Vertragspartner werden soll (BGH, Urteil vom 18.12.2007, X ZR 137/04, BGH NJW 2008, 1214, Tz. 11).

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2015 - 10 Sa 811/14

    Anforderungen an die Form der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine BGB

    Zumal im Vertretungsrecht der Auslegungsgrundsatz gilt, dass erkennbar unternehmensbezogene Geschäfte im Zweifel auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (Palandt/Ellenberger, BGB, 60. Aufl. § 164, Rn. 2; BGH, Teilurteil vom 18. Dezember 2007 - X ZR 137/04 -, Rn. 11, juris).
  • OLG Schleswig, 09.03.2015 - 5 U 203/14

    Person des Vertragspartners bei einem Anlageberatungsvertrag

    Bei unternehmensbezogenen Geschäften geht der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin, dass Vertragspartei der Inhaber des Unternehmens und nicht der für das Unternehmen Handelnde werden soll (BGH, Urt. vom 15. Januar 1990 II ZR 311/88, [...] Rn. 12; Urt. v. 13. Oktober 1994 - IX ZR 25/94, [...]Rn. 9; Urt. v. 27. Oktober 2005 - III ZR 71/05, [...] Rn. 7; Urt. v. 18. Dezember 2007 X ZR 137/04, Rn. 11).

    Nur wenn ernsthafte, nicht auszuräumende Zweifel an der Unternehmensbezogenheit eines Geschäfts bleiben, so greift aus Gründen der Verkehrssicherheit der gesetzliche Auslegungsgrundsatz des Handelns im eigenen Namen ein (BGH, Urt. v. 18. Dezember 2007 - X ZR 137/04, Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2016 - 24 U 152/15

    Zustandekommen eines Mietvertrages mit dem Inhaber einer Einzelfirma

    Bei einem unternehmensbezogenen Geschäft geht der Wille der Beteiligten nach der vom Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung angewandten Auslegungsregel zwar im Zweifel dahin, dass der Inhaber des Unternehmens Vertragspartei wird und nicht der für das Unternehmen Handelnde (BGH, Urteil vom 18. Mai 1998, Az. II ZR 355/95, NJW 1998, 2897, 2897 unter Nr. 1 lit. a); Urteil vom 18. Dezember 2007, Az. X ZR 137/04, NJW 2008, 1214, 1214 Rdnr. 11).

    Steht die Unternehmensbezogenheit des Rechtsgeschäfts fest, besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass der Vertrag mit dem Unternehmensinhaber zustande gekommen ist und der Handelnde als Vertreter agiert hat (Schubert in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Aufl. 2015, § 164 BGB Rdnr. 120 m. w. Nachw. in Fn. 407; BGH, Urteil vom 18. Dezember 2007, Az. X ZR 137/04, NJW 2008, 1214, 1214 Rdnr. 11).

  • LG München I, 31.03.2009 - 33 O 25598/05

    Schadensersatzansprüche von Unternehmen der KirchGruppe gegen die Deutsche Bank

    Die Zweifelsregel, wonach Rechtsgeschäfte im Rahmen eines Unternehmens regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers deuten (BGH NJW 1974, 1191; BGH NJW 1998, 2897) und wonach die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, dafür spricht, dass das Geschäft mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens abgeschlossen wird (BGH NJW 1986, 1675; BGH NJW 2008, 1214), hilft hier ebenfalls nicht weiter.
  • AG Wuppertal, 27.04.2012 - 94 C 28/11

    Schmerzensgeldansprüche nach einer Behandlung der Bikinizone und Intimzone mit

    Der BGH hat die Frage ausdrücklich offen gelassen, ob ein Franchisegeber nach Rechtsscheinsgrundsätzen haftet, wenn ein Unternehmen im Rahmen eines Franchisesystems unter identischen Bezeichnungen auftritt, ohne dass ersichtlich wird, dass es sich jeweils um rechtlich selbstständige Unternehmen handelt (BGH, Teilurteil vom 18.12.2007 - X ZR 137/04, NJW 2008, 1214 (1215).

    In Fällen wie dem vorliegenden hat der Franchisegeber aber durch sein hinwirken auf ein einheitliches Auftreten innerhalb des Franchisesystems in zurechenbarer Weise den Rechtsschein einer Vollmacht im Rahmen der jeweiligen Geschäftstätigkeit gesetzt, sofern er nicht auf die Herausstellung der Selbstständigkeit der Franchisenehmer hinwirkt (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 16.9.1998 - 4U 953/97, juris; Witt, in: Urteilsanmerkungen zu BGH, NJW 2008, 1214 (1216)).

  • LG Bonn, 15.04.2014 - 8 S 280/13

    Textilreinigungsvertrag; Vertragspartner; Stellvertretung; Mängelhaftung

    Für die Erkennbarkeit gelten die Grundsätze über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB; BGH NJW 2000, 3344, 3345; 2008, 1214).

    Zutreffend weisen die Kläger in ihrer Berufungsbegründung zudem darauf hin, dass Geschäfte im Rahmen und im Zusammenhang mit einem Unternehmen - hier das Rechtsgeschäft im Kiosk des Beklagten - regelmäßig auf ein Handeln im Namen des Inhabers hindeuten (so genannte unternehmensbezogene Geschäfte, vgl. BGH NJW 1998, 2897; 2000, 2984; 2008, 1214; WM 2007, 833; OLG Rostock NJW 2003, 1676), wenn nicht besondere Umstände etwas anderes gebieten.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.07.2019 - 7 Sa 427/18

    Außerordentliche Kündigung eines Autoverkäufers wegen Privatverkaufs eines Pkw

    Bei unternehmensbezogenen Rechtsgeschäften, die im Rahmen des Unternehmens erfolgen, geht die ständige Rechtsprechung (vgl. nur BGH 18. Dezember 2007 - X ZR 137/04 - Rn. 11; 18. Mai 1998 - II ZR 355/95 - unter 2.a, jeweils mwN.) davon aus, dass das Rechtsgeschäft im Namen des Inhabers erfolgt, wenn die konkreten Umstände nichts anderes ergeben.

    Die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht im Zweifel dafür, dass das Geschäft mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens abgeschlossen worden ist (BGH 18. Dezember 2007 - X ZR 137/04 - Rn. 11; 28. Februar 1985 - III ZR 183/83 - unter 1., jeweils mwN.).

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2012 - 24 U 160/11

    Vertragspartner eines nach den Umständen unternehmensbezogenen Mietvertrages;

    Die Tatsache, dass ein Geschäft unternehmensbezogen ist, spricht im Zweifel dafür, dass das Geschäft mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens und nicht mit dem für das Unternehmen Handelnden abgeschlossen wird (vgl. BGHZ 62, 216, 219 ff.; 64, 11, 14 ff.; 91, 148, 152; 92, 259, 268; BGH, NJW 1984, 1347 f.; NJW 1990, 2678 m.w.N.; NJW 1986, 1675; NJW 1998, 2897; NJW 2008, 1214).
  • OLG Stuttgart, 04.07.2023 - 6 U 92/20

    Persönliche Haftung eines GbR-Gesellschafters nach Rechtsscheingrundsätzen trotz

  • LG Siegen, 10.06.2011 - 2 O 107/09

    Gewährleistung, Pferdekauf, Steigen, unternehmensbezogenes Geschäft,

  • OLG Hamm, 26.10.2020 - 2 U 32/20

    Pferdekaufvertrag - Haftung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht

  • OLG Brandenburg, 29.01.2020 - 7 U 136/18

    Anspruch aus einem Energielieferungsvertrag

  • ArbG Hamburg, 20.09.2013 - 1 Ca 31/13
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - 2 U (Kart) 13/07

    Zustandekommen eines Franchisevertrages bei fehlender Annahme eines Angebots nach

  • LG Bielefeld, 17.09.2014 - 22 S 371/13

    Lizenznehmer verursacht Baumangel: Keine Haftung des Lizenzgebers!

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