Rechtsprechung
BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
ZPO § 719 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
Mähroboter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 719 Abs 1 ZPO
Patentverletzungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren bei teilweiser Nichtigerklärung des Klagepatents in einem nachfolgenden Urteil des Patentgerichts - Mähroboter - damm-legal.de
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patent
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 719 Abs. 1
Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ... - rechtsportal.de
ZPO § 719 Abs. 1
Beantragung der einstweiligen Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts; Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im Revisionsverfahren und im Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wann ist die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus Patentverletzungsurteil unzulässig?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Keine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentstreit um ein teilnichtiges Patent
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Patentverletzungsurteil des Berufungsgerichts
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 02.07.2013 - 4a O 4/12
- OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 15 U 22/14
- BGH, 12.09.2016 - X ZR 14/15
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1290
- GRUR 2016, 1206
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 23.05.2017 - 6 U 148/16
Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen …
Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Klagepatent im Patentnichtigkeitsverfahren durch das Patentgericht für nichtig erklärt worden ist, es sei denn, es ergeben sich im Einzelfall gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass das Urteil des Patentgerichts im Berufungsverfahren aller Voraussicht nach nicht standhalten wird (…BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 3 ff. - Kurznachrichten; vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, Rn. 5 - Mähroboter).Ohne Erfolg macht die Klägerin unter Bezugnahme auf die Entscheidung Mähroboter (BGH, Beschluss vom 12. September 2016 - X ZR 14/15) geltend, der qualifizierte Hinweis nach § 83 PatG sei im Vergleich zur Teilvernichtung des Klagepatents ein Weniger.
- OLG Karlsruhe, 28.11.2017 - 6 U 148/16
Patentverletzungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen …
Ist das Klagepatent im Patentnichtigkeitsverfahren durch das Patentgericht erstinstanzlich für nichtig erklärt worden, führt dies grundsätzlich zur Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung aus dem Verletzungsurteil, weil damit der diesem Urteil zu Grunde liegenden Einschätzung, die Nichtigkeitsklage werde voraussichtlich erfolglos bleiben, die Grundlage entzogen ist (…vgl. für das Revisionsverfahren: BGH, Beschlüsse vom 16. September 2014 - X ZR 61/13, Rn. 7 ff. - Kurznachrichten; vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, Rn. 5 - Mähroboter).Im Grundsatz gilt dies auch, wenn das Klagepatent nur teilweise durch die Aufnahme beschränkender Merkmale für nichtig erklärt wurde und die Verwirklichung dieser Merkmale nicht erstinstanzlich festgestellt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2016 - X ZR 14/15, Rn. 6 - Mähroboter).