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   BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01   

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https://dejure.org/2002,943
BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01 (https://dejure.org/2002,943)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - X ZR 140/01 (https://dejure.org/2002,943)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - X ZR 140/01 (https://dejure.org/2002,943)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 528 Abs. 1 Satz 1
    Angemessener Unterhalt bei Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angemessener Unterhalt des Schenkers nach objektiver Lebensstellung des Schenkers nach der Schenkung - Rückforderungsanspruch hinsichtlich wiederkehrender Teilwertersatzleistungen - Vorweggenommene Erbfolge - Übertragung einer Eigentumswohnung belastet mit ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenker, angemessener Unterhalt für - und Rückforderung

  • Judicialis

    BGB § 528 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 528 Abs. 1 S. 1
    Begriff des angemessenen Unterhalts des Schenkers

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schenkung - angemessener Unterhalt des Schenkers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sicherstellung des angemessenen Unterhalts des Schenkers aus Schenkungsgut

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Tochter ein Vermögen geschenkt - Als die Mutter mittellos war: Streit um "angemessenen Unterhalt"

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkung - Umfang der Rückforderung

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1384
  • MDR 2003, 633
  • FamRZ 2003, 224
  • WM 2003, 1574
  • DB 2003, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Insoweit hat der erkennende Senat entschieden, daß der Tatrichter eine unabhängige eigenständige unterhaltsrechtliche Beurteilung vorzunehmen hat, bei der er hinsichtlich der Einordnung des von einer Inanspruchnahme zu verschonenden Vermögens nicht an die vom Sozialhilferecht vorgegebenen Grenzen gebunden ist (Sen.Urt. v. 11.07.2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488, 3491).

    Der Senat hat bisher zur Bemessung des angemessenen Unterhaltsbedarfs des Beschenkten entschieden (Sen.Urt. v. 11.07.2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dem Beschenkten nach § 529 Abs. 2 BGB jedenfalls dasjenige zu belassen, was er an Unterhalt auch von seinen Eltern verlangen könnte (Sen.Urt. v. 11.06.2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488, 3489).

  • BGH, 07.01.1971 - VII ZR 9/70

    Flugreise - § 818 BGB, erlangte Dienstleistung, ersparte Aufwendungen,

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Der Bereicherungsanspruch ist danach von vornherein auf den Betrag beschränkt, der bei einer Gegenüberstellung der erlangten Vorteile und erlittenen Nachteile als Überschuß verbleibt (BGHZ 55, 128, 134).
  • BGH, 07.04.1982 - IVb ZR 681/80

    Maßgeblichkeit von in der Vergangenheit lediglich im Rahmen von Lohnpfändungen

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Allerdings kann der Unterhaltsschuldner - soweit die Veräußerung des Familienheims nicht zumutbar ist - verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (Sen., aaO; BGH, Urt. v. 07.04.1982 - IVb ZR 681/80, NJW 1982, 1641; Urt. v. 09.12.1987 - IVb ZR 97/86, NJW 1988, 2376, 2380; Göppinger/Wax/Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Aufl. Rdn. 630-633).
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 97/86

    Anwendung der Härtefallregelung auf Unterhaltsansprüche für Zeiten vor dem

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Allerdings kann der Unterhaltsschuldner - soweit die Veräußerung des Familienheims nicht zumutbar ist - verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (Sen., aaO; BGH, Urt. v. 07.04.1982 - IVb ZR 681/80, NJW 1982, 1641; Urt. v. 09.12.1987 - IVb ZR 97/86, NJW 1988, 2376, 2380; Göppinger/Wax/Strohal, Unterhaltsrecht, 7. Aufl. Rdn. 630-633).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 4/94

    Bereicherungsrechtlicher Ausgleich einer Stellplatzbaulast

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Für die Berechnung des Wertanspruchs ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der Kondiktionsanspruch entstanden ist (BGH, Urt. v. 07.10.1994 - V ZR 4/94, NJW 1995, 53, 55; MünchKomm./Lieb, BGB, 3. Aufl., § 818 Rdn. 41).
  • BGH, 25.04.2001 - X ZR 229/99

    Urteil zum Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Mit dieser Regelung soll zugleich eine Inanspruchnahme der Allgemeinheit vermieden werden (Sen. BGHZ 147, 288, 290; Sen. BGHZ 137, 76, 82); der Schenker soll jedoch nicht so gestellt werden, als habe er die Schenkung nicht gemacht und könne deswegen seinen gewohnten Lebensstil ohne jede Einschränkung beibehalten.
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Das danach gefundene Ergebnis ist einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit zugänglich, als es auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder wesentlicher Tatsachenvortrag oder Beweisangebote übergangen worden sind (BGH, Urt. v. 29.03.2000 - VIII ZR 81/99, MDR 2000, 817, 818; Urt. v. 18.02.1993 - III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796; Urt. v. 28.04.1992 - VI ZR 360/91, NJW-RR 1992, 1050, 1051).
  • BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

    Kenntnisstand bei Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Das danach gefundene Ergebnis ist einer Überprüfung durch das Revisionsgericht nur insoweit zugänglich, als es auf grundsätzlich falschen oder offenbar unsachlichen Erwägungen beruht oder wesentlicher Tatsachenvortrag oder Beweisangebote übergangen worden sind (BGH, Urt. v. 29.03.2000 - VIII ZR 81/99, MDR 2000, 817, 818; Urt. v. 18.02.1993 - III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796; Urt. v. 28.04.1992 - VI ZR 360/91, NJW-RR 1992, 1050, 1051).
  • BGH, 30.09.1960 - IV ZR 46/60

    Beschwer durch Schuldausspruch in Ehesache

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Eine in der mündlichen Verhandlung abgegebene und protokollierte Erklärung ist nicht ausreichend (BGHZ 33, 169, 173 m.w.N.).
  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 140/01
    Diese liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet wird, was jedem einleuchten mußte (BGHZ 10, 14, 16 m.w.N.).
  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85

    Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit

  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 24/85

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 140/10

    Schenkung: Beginn der Zehnjahresfrist für den Ausschluss der Rückforderung eines

    Wenn die Bedürftigkeit des Schenkers schon durch die Schenkung selbst geschaffen wurde oder zum Zeitpunkt der Schenkung vorhersehbar war, fehlt es von vornherein an einem schutzwürdigen Interesse des Beschenkten (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1386).

    (1) Die genannte Vorschrift hat - ebenso wie § 529 Abs. 1 Fall 1 BGB (dazu BGH, NJW 2003, 1384, 1386) - den Zweck, einen Ausgleich zwischen dem Bedürfnis des Schenkers und dem Vertrauen des Beschenkten auf die Rechtsbeständigkeit des schenkweisen Erwerbs zu schaffen.

    Das Nutzungsrecht hat zur Folge, dass der Schenker zumindest einen Teil seines Unterhaltsbedarfs decken kann (vgl. BGH, NJW 2003, 1384, 1385).

  • BGH, 19.10.2004 - X ZR 2/03

    Rückforderung eines zum Schonvermögen des Schenkers gehörigen Geschenks durch den

    Die Frage, ob ein Schenker nach Vollziehung der Schenkung außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten, ist nach den Vorgaben des Unterhaltsrechts zu entscheiden, auf deren Begrifflichkeit § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB Bezug nimmt (Senat, Urt. v. 05.11.2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384, 1386).
  • BGH, 20.11.2018 - X ZR 115/16

    Überleitung des Anspruchs des Schenkers auf Rückgabe des Geschenks wegen

    Das Berufungsgericht hat in diesem Zusammenhang auch nicht beachtet, dass die Bemessungsgrundlage für den Empfang von Sozialhilfeleistungen nicht zwangsläufig mit derjenigen übereinstimmt, die für die Erhebung der Notbedarfseinrede nach § 529 Abs. 2 BGB durch den Beschenkten gilt und nach der der Anspruch auf Herausgabe des Geschenks schon dann ausgeschlossen ist, wenn der Beschenkte außer Stande ist, das Geschenk herauszugeben oder dessen Wert zu erstatten, ohne seinen angemessenen Unterhalt zu gefährden (s. zu den Bemessungsgrundsätzen BGH, Urteile vom 11. Juli 2000 - X ZR 126/98, NJW 2000, 3488 [zu II 2 a]; vom 5. November 2002 - X ZR 140/01, NJW 2003, 1384 [zu V 1]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2008 - 16 A 1409/07

    Bewohnerin eines Pflegeheims muss Geschenk nicht zurückfordern

    BGH, Urteil vom 5.11.2002 - X ZR 140/01 -, juris, Rn. 42 = NJW 2003, 1384, m. w. N. seiner vorherigen Rspr.; Eichenhofer NDV 1999, 82, 83 f.; Brähler-Boyan/Mann NJW 1995, 1866, 1868; Kollhosser/Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Aufl. (2004), § 528 Rn. 26; Herrmann/Erman, Bürgerliches Gesetzbuch, 11. Aufl. (2004), § 528 Rn. 8; a. A. Koch, JR 1993, 313, 316: Verstoß gegen Art. 14 GG.
  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    Auch ohne das im Rahmen des Vorsatzvorwurfs erforderliche "Wollenselement" (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2011 - VI ZR 309/10 -, Rn. 10, juris) liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grobe Fahrlässigkeit vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet wird, was jedem einleuchten musste (BGH, Urteil vom 05. November 2002 - X ZR 140/01 -, Rn. 31, juris), wenn der Verstoß gegen die Anforderungen der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt subjektiv nicht entschuldbar war; dies ist dann gegeben, wenn der Schuldner ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt und nicht beachtet hat, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen, er davor aber letztlich die Augen verschlossen hat (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - VI ZR 534/12 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Stuttgart, 04.08.2016 - 9 U 118/16

    Schenkungsrückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers:

    Der Begriff des angemessenen Unterhalts bedeutet keinen Unterhalt, der dem bisherigen individuellen Lebensstil ohne Schenkung entspricht, sondern der objektiv der Lebensstellung des Schenkers nach der Schenkung angemessen ist (BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 140/01, ZEV 2003, 114, 118).

    Zwar kann der Beschenkte u.U. verpflichtet sein, durch Aufnahme eines Realkredits Mittel für den Unterhalt zu beschaffen und einzusetzen (MüKo-BGB/ Koch , BGB, 7. Aufl. 2016, § 529 Rn. 4; BGH, Urt. v. 05.11.2002, X ZR 140/01, ZEV 2003, 114, 118).

  • VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 21 K 4231/06

    Pflegewohngeld Pflegegesezt Schenkung Schenkungsrückforderung Bedürftigkeit

    Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 19. Oktober 2004 - X ZR 2/03 -, NJW 2005, 670; Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01 -, NJW 2003, 1384.
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 157/06

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Wird die Bedürftigkeit des Schenkers indes durch die Schenkung selbst geschaffen oder war sie zum Zeitpunkt der Schenkung sonst vorhersehbar, fehlt es an einem schutzwürdigen Interesse des Beschenkten, so dass er sich nicht auf § 529 BGB berufen kann (BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 140/01 - FamRZ 2003, 224 unter IV 1 und 3).
  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 2 WF 93/11

    Einsatz eines in einer Lotterie gewonnenen, später an den Sohn verschenkten Pkw

    Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist die Antragstellerin dabei auf einen Unterhalt, der nicht zwingend ihrem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muss, sondern der objektiv ihrer Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 140/01 - FamRZ 2003, 224).
  • OLG Hamm, 09.04.2013 - 2 UF 213/12
    Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt in § 528 Abs. 1 Satz 1 BGB verweist die Klägerin dabei auf einen Unterhalt, der nicht zwingend ihrem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muss, sondern der objektiv ihrer Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist (vgl. BGH, Urteil vom 05.11.2002 - X ZR 140/01 - FamRZ 2003, 224).
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