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   BGH, 19.01.2016 - X ZR 141/13   

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https://dejure.org/2016,4636
BGH, 19.01.2016 - X ZR 141/13 (https://dejure.org/2016,4636)
BGH, Entscheidung vom 19.01.2016 - X ZR 141/13 (https://dejure.org/2016,4636)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - X ZR 141/13 (https://dejure.org/2016,4636)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 52 Abs 2 Buchst a EuPatÜbk, Art 52 Abs 3 EuPatÜbk, § 1 Abs 3 Nr 1 PatG, § 1 Abs 4 PatG, § 1a Abs 1 PatG
    Patentfähigkeit der Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz - Rezeptortyrosinkinase

  • damm-legal.de

    Zum Begründungserfordernis für technische Verfahren

  • IWW

    § 116 Abs. 2 PatG, § 117 PatG, Art. 100, 138 EPÜ, §§ 21, 22 PatG, Art. 52 Abs. 2 Buchst. a, Abs. 3 EPÜ, § 1a Abs. 1 PatG, § 1a Abs. 2 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 97 Abs. 1, § 92 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentverfahren betreffend ein für eine Rezeptorproteinkinase codierendes Nucleinsäuremolekül; Verwendung der Nucleinsäure aufgrund genetischer Veränderungen als Marker bei der Diagnose leukämischer Erkrankungen; Unzulässige Erweiterung von Patentansprüchen

  • kanzlei.biz

    Technisches Verfahren auch ohne wissenschaftliche Begründung patentfähig

  • rewis.io

    Patentfähigkeit der Bereitstellung einer für ein Humanprotein codierenden Nukleinsäuresequenz - Rezeptortyrosinkinase

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentverfahren betreffend ein für eine Rezeptorproteinkinase codierendes Nucleinsäuremolekül; Verwendung der Nucleinsäure aufgrund genetischer Veränderungen als Marker bei der Diagnose leukämischer Erkrankungen; Unzulässige Erweiterung von Patentansprüchen

  • rechtsportal.de

    Patentverfahren betreffend ein für eine Rezeptorproteinkinase codierendes Nucleinsäuremolekül; Verwendung der Nucleinsäure aufgrund genetischer Veränderungen als Marker bei der Diagnose leukämischer Erkrankungen; Unzulässige Erweiterung von Patentansprüchen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zum Begründungserfordernis für technische Verfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2016, 475
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus BGH, 19.01.2016 - X ZR 141/13
    Daraus folgt, dass eine Prüfung der Klarheit jedenfalls insoweit nicht statthaft ist, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war (vgl. EPA, Entsch. vom 24. März 2015 - G 3/14; BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13 Rn. 31 juris - Fugenband).
  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 124/15

    Rezeptortyrosinkinase II - Patentverletzung: Datenfolge als durch ein

    Mit Urteil vom 19. Januar 2016 (X ZR 141/13, GRUR 2016, 475 - Rezeptortyrosinkinase) änderte der Senat das Urteil des Bundespatentgerichts auf die Berufung der Nichtigkeitsbeklagten und unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Nichtigkeitsklägerin ab.

    Das Klagepatent betrifft, wie im Senatsurteil vom 19. Januar 2016 (GRUR 2016, 475 Rn. 8 ff. - Rezeptortyrosinkinase) erläutert, das technische Problem, eine für das FLT3-Gen codierende Nukleinsäure, die aufgrund genetischer Veränderungen als Marker bei der Diagnose leukämischer Erkrankungen verwendet werden kann, sowie ein Verfahren zum Nachweis dieser Nukleinsäure zur Verfügung zu stellen.

    Das Klagepatent erläutert jedoch, dass auf das Vorhandensein der als Leukämieindikator verwendeten Tandemverdopplungsmutation in der Aminosäuresequenz von FLT3 geschlossen werden kann, wenn die Verlängerung des Fragments festgestellt wird, die sich aus der Insertion der mit der Mutation korrespondierenden verdoppelten Nukleotidsequenz ergibt (BGH, GRUR 2016, 475 Rn. 29 ff. - Rezeptortyrosinkinase).

  • BPatG, 11.11.2021 - 11 W (pat) 5/21

    Künstliche Intelligenz kann nicht Erfinder im Sinne von § 37 Abs. 1 PatG sein -

    Der Anmelder übersieht allerdings, dass es nach deutschem Recht für die Beurteilung, ob eine Erfindung vorliegt und im Sinne von § 4 PatG auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ohne Belang ist, auf welchen tatsächlichen Werdegang die Erfindung sich gründet und ob benannte Personen in zutreffender Weise als Erfinder anzusehen sind; eine Erfindung wird nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt, sodass es gleichgültig ist, ob sie auf bewusstem Denken, systematischem Arbeitseinsatz mit planmäßigen Versuchen oder lediglich auf der Ausnutzung zufällig aufgedeckter, naturgesetzlicher Zusammenhänge beruht oder - wie hier - auf den Einsatz von KI (vgl. Busse/ Keukenschrijver , PatG, 9. Aufl., § 4 Rn. 13; BGH GRUR 2016, 475, 481 - "Rezeptortyrosinkinase").
  • LG München I, 20.11.2014 - 7 O 13161/14

    Patentverletzungsstreit: Derivativer Erzeugnisschutz für unkörperliche

    Das Nichtigkeitsverfahren befindet sich derzeit im Berufungsstadium vor dem Bundesgerichtshof (Az.: X ZR 141/13).
  • BGH, 15.12.2020 - X ZR 180/18

    Scheibenbremse

    Wie auch die Berufung im Ansatz nicht verkennt, ist in einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren eine Prüfung auf Klarheit jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 31 - Fugenband; Urteil vom 19. Januar 2016 - X ZR 141/13, GRUR 2016, 475 Rn. 39 - Rezeptortyrosinkinase I; EPA, Entsch.
  • OLG München, 22.10.2015 - 6 U 4891/14

    Patent, Erzeugnissschutz, Erzeugnisschutz

    Der Vorprozess ist mit Senatsbeschluss vom 04.12.2014 im Hinblick auf die vor dem Bundesgerichtshof im Beruungsverfahren anhängige Nichtigkeitsklage (X ZR 141/13) ausgesetzt worden.
  • BGH, 19.09.2023 - X ZR 103/21

    Patentfähigkeit und Schutzfähigkeit des Streitpatents "Auswahl einer

    Unzulässig ist der Einwand mangelnder Klarheit jedenfalls hinsichtlich von Merkmalen, die bereits in der erteilten Fassung vorgesehen sind (BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 31 - Fugenband; Urteil vom 19. Januar 2016 - X ZR 141/13, GRUR 2016, 475 Rn. 39 - Rezeptortyrosinkinase I; Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18 Rn. 41 - Scheibenbremse I).
  • BGH, 20.04.2021 - X ZR 56/19

    Streitpatent betreffend eine Verschleißschutzschicht auf Basis von Kunstharz mit

    In einem Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren ist eine Prüfung auf Klarheit jedenfalls insoweit nicht statthaft, als die mutmaßliche Unklarheit bereits in den erteilten Ansprüchen enthalten war (vgl. BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015 - X ZR 11/13, GRUR 2016, 361 Rn. 31 - Fugenband; Urteil vom 19. Januar 2016 - X ZR 141/13, GRUR 2016, 475 Rn. 39 - Rezeptortyrosinkinase I; Urteil vom 15. Dezember 2020 - X ZR 180/18 Rn. 41 - Scheibenbremse; EPA, Entscheidung vom 24. März 2015 - G 3/14, ABl.
  • BPatG, 21.06.2023 - 18 W (pat) 28/20
    anzusehen sind; eine Erfindung wird nach objektiven Gesichtspunkten beurteilt, sodass es gleichgültig ist, ob sie auf bewusstem Denken, systematischem Arbeitseinsatz mit planmäßigen Versuchen oder lediglich auf der Ausnutzung zufällig aufgedeckter, naturgesetzlicher Zusammenhänge beruht oder - wie hier - auf den Einsatz von Kl (vgl. Busse/Keukenschrijver, PatG, 9. Aufl., § 4 Rn. 13; BGH GRUR 2016, 475, 481 - "Rezeptortyrosinkinase").
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