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   BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,38652
BGH, 09.12.2014 - X ZR 147/13 (https://dejure.org/2014,38652)
BGH, Entscheidung vom 09.12.2014 - X ZR 147/13 (https://dejure.org/2014,38652)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - X ZR 147/13 (https://dejure.org/2014,38652)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 BGB, § 307 Abs 3 BGB, § 320 Abs 1 BGB, § 651a Abs 1 BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag: Inhaltskontrolle für Formularklauseln über in unterschiedlicher Höhe zu leistende Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • webshoprecht.de

    Formularklauseln über in unterschiedlicher Höhe zu leistende Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • IWW

    § 307 Abs. 1, 2 BGB, § ... 320 BGB, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB, §§ 308, 309, §§ 641 Abs. 1 Satz 1, 646 BGB, § 651k Abs. 4 Satz 1 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 651k Abs. 3 Satz 1 BGB, Richtlinie 90/314/EWG, § 6 Abs. 2 BGB-InfoV, § 651k BGB, § 307 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BGB, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch die Regelung einer Anzahlung im Reisevertrag

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zu den Voraussetzungen, unter denen der Reiseveranstalter durch Allgemeine Geschäftsbedingungen eine Anzahlung auf den Reisepreis verlangen kann, die 20 % übersteigt

  • reise-recht-wiki.de

    Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Reisevertrag: Inhaltskontrolle für Formularklauseln über in unterschiedlicher Höhe zu leistende Anzahlungen auf den Gesamtreisepreis abhängig von der Art der gebuchten Reise

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wirksamkeit einer in AGB vereinbarten Vorleistungspflicht eines Reisenden

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Anzahlung / Transparenzgebot

  • dgfr.de

    Reisevertrag / Allgemeine Geschäftsbedingungen / Anzahlung / Transparentgebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch die Regelung einer Anzahlung im Reisevertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 320 Abs. 1 ; BGB § 651a Abs. 1
    Unangemessene Benachteiligung des Reisenden durch die Regelung einer Anzahlung im Reisevertrag

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zur Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    AGB-Klausel über Anzahlung von 40% eines Reisepreises "für besonders gekennzeichnete TopAngebote" unwirksam

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    AGB-Klausel über Anzahlung von 40% eines Reisepreises "für besonders gekennzeichnete TopAngebote" unwirksam

  • spiegel.de (Pressemeldung, 09.12.2014)

    Reiseveranstalter dürfen höchstens 20 Prozent Anzahlung verlangen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Klauseln bei online gebuchten Pauschalreisen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vorauszahlungen bei Pauschalreisen: Über 20 % nur im Ausnahmefall

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Höhe von Anzahlungen auf den Reisepreis und zur Bemessung von Rücktrittspauschalen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vorauszahlungshöhe im Reiserecht begrenzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 618
  • MDR 2015, 447
  • WM 2015, 1253
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 721/15

    Wann ist die Einwilligung eines Gewerbetreibenden in E-Mail-Werbung wirksam?

    Sie verstößt gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, das den Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 147/13, NJW-RR 2015, 618 Rn. 22; Urteil vom 3. Juni 1998 - VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114, 3116 mwN).
  • BGH, 25.07.2017 - X ZR 71/16

    Zur zulässigen Höhe von Anzahlungen bei Pauschalreisen

    Trotz einer Bandbreite im Einzelfall unterschiedlich hoher Vorleistungen (hier: Luftbeförderungsverträge mit und ohne Vorauszahlungsverpflichtung des Reiseveranstalters) kann eine dem Durchschnitt dieser Vorleistungen entsprechende Anzahlungsquote als repräsentativ und damit als angemessen anzusehen sein, wenn kein sachlicher Zusammenhang zwischen Art, Umfang und Qualität der vertraglich versprochenen Reiseleistungen und den unterschiedlich hohen Vorleistungen besteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 9. Dezember 2014, X ZR 85/12, BGHZ 203, 335, und X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

    Auf die vom Berufungsgericht zugelassene Revision der Beklagten hat der Senat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 9. Dezember 2014 - X ZR 147/13, RRa 2015, 149 = NJW-RR 2015, 618).

  • OLG Celle, 23.06.2016 - 11 U 279/12

    Anzahlungen für Pauschalreisen könnten steigen

    Auf die vom Senat zugelassene Revision der Beklagten hat der BGH das Urteil des Senats durch Urteil vom 9.12.2014 (X ZR 147/13, RRa 2015, 149) insoweit aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen, als sich die Klausel auf Reisen der konkret benannten Marken "D. T.", "r.", "X1.", "XT." und "XD." bezieht sowie auf "BestPreis-Angebote von T.F.G." und "Ticket-Pakete aus Leistungsbeschreibungen mit dem Titel, Musicals & Shows".
  • OLG Rostock, 06.05.2015 - 2 U 22/14

    Begrenzung der zulässigen Anzahlung auf den Reisepreis auf 20%

    Die Beklagte nimmt dort auf die schon in dem Senatshinweis erwähnte neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidungen vom 09.12.2014 - Az. X ZR 85/12, X ZR 147/13, X ZR 13/14) Bezug, legt aber nichts dar, woraus sich im vorliegenden Fall bei Berücksichtigung dieser Rechtsprechung die Rechtfertigung für eine über 20% des Reisepreises hinausgehende Vorauszahlung und damit möglicherweise die Begründetheit der vorliegenden Berufung ergeben könnte.
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