Rechtsprechung
   BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2133
BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03 (https://dejure.org/2005,2133)
BGH, Entscheidung vom 22.03.2005 - X ZR 152/03 (https://dejure.org/2005,2133)
BGH, Entscheidung vom 22. März 2005 - X ZR 152/03 (https://dejure.org/2005,2133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,2133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Patentrecht: Ausgleichsansprüche zwischen Mithinhabern / Miterfindern

Papierfundstellen

  • BGHZ 162, 342
  • NJW-RR 2005, 1200
  • GRUR 2005, 663
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1966 - V ZR 163/63

    Gebrauchsvorteile als "Früchte" - Differenzierung zwischen "Früchten" und

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    c) Diese vom Bundesgerichtshof erstmals in seiner Entscheidung vom 29. Juni 1966 (V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1708) beim Miteigentum an einem Grundstück herangezogenen Grundsätze sind auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - zwei Personen Miterfinder sind und ihnen das Patent gemeinschaftlich zusteht.

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung löst nicht erst ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung einen Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB aus (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 15.09.1997 - II ZR 94/96, NJW 1998, 372, 373 m.w.N.; insoweit anders allerdings noch BGH, Urt. v. 29.06.1966 - V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1709).

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 223/98

    Rollenantriebseinheit; Rechtsstellung von Miterfindern

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    Gemäß § 6 Satz 2 PatG bilden Miterfinder eine Gemeinschaft nach Bruchteilen, wenn sie ihr Innenverhältnis nicht anderweitig durch Vereinbarung geregelt haben (Sen.Urt. v. 17.12.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; Sen.Urt. v. 18.03.2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 130/93

    Ansprüche des Arbeitgebers wegen widerrechtlicher Entnahme einer

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    Neben dem vom Oberlandesgericht München rechtskräftig entschiedenen Rechtsstreit, in dem das Senatsurteil vom 17. Januar 1995 (X ZR 130/93, u.a. Mitt. 1996, 16 - gummielastische Masse) ergangen ist und der die Frage betraf, wer Erfinder dieses Patents sei, führten die Parteien ferner eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung, die sie am 12. Mai 1999 mit einem Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht München beendeten.
  • OLG München, 23.10.2003 - 6 U 2393/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    Die von der Beklagten hiergegen eingelegte Berufung ist erfolglos geblieben (Urt. abgedr. u.a. GRUR 2004, 323).
  • BGH, 15.09.1997 - II ZR 94/96

    Rechtsnatur eines Benutzungsüberlassungsvertrages

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung löst nicht erst ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung einen Anspruch nach § 745 Abs. 2 BGB aus (st. Rspr., z.B. BGH, Urt. v. 15.09.1997 - II ZR 94/96, NJW 1998, 372, 373 m.w.N.; insoweit anders allerdings noch BGH, Urt. v. 29.06.1966 - V ZR 163/63, NJW 1966, 1707, 1709).
  • BGH, 18.03.2003 - X ZR 19/01

    "Gehäusekonstruktion"; Anfechtung einer Vergütungsvereinbarung für eine

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    Gemäß § 6 Satz 2 PatG bilden Miterfinder eine Gemeinschaft nach Bruchteilen, wenn sie ihr Innenverhältnis nicht anderweitig durch Vereinbarung geregelt haben (Sen.Urt. v. 17.12.2000 - X ZR 223/98, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; Sen.Urt. v. 18.03.2003 - X ZR 19/01, GRUR 2003, 702, 704 - Gehäusekonstruktion).
  • BGH, 28.11.1963 - II ZR 41/62

    Nutzungsregelung und Nießbrauchsbestellung am Miteigentumsanteil

    Auszug aus BGH, 22.03.2005 - X ZR 152/03
    b) Die vom Berufungsgericht für maßgeblich gehaltene Vorschrift gilt der Verteilung der Früchte, welche die Gemeinschaft gezogen hat oder dieser zustehen (BGHZ 40, 326, 330).
  • OLG Koblenz, 11.06.2014 - 13 UF 159/14

    Ausgleichsansprüche wegen Alleinnutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten:

    Denn etwas anderes gilt dann, wenn der Mitgebrauch des anderen Teilhabers verweigert wird (vgl. BGH NJW 1994, 463 Tz.37 f., BGH NJW-RR 2005, 1200 Tz. 11 und BGH FamRZ 1983, 795 = NJW 1983, 1845 Tz. 20).
  • BGH, 27.09.2016 - X ZR 163/12

    Patentrecht: Schadensersatzanspruch eines übergangenen Mitberechtigten bei

    Einem auf diese Weise übergangenen Mitberechtigten steht ein Schadensersatzanspruch zu, der auch einen Ausgleich für vom Anmelder gezogene Gebrauchsvorteile umfassen kann (Weiterführung von BGH, Urteil vom 22. März 2005, X ZR 152/03, BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II).

    a) Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass sich das Verhältnis der Klägerin und der anstelle der Beklagten zu 2 und 3 berechtigten Beklagten mangels anderweitiger getroffener Vereinbarungen nach den §§ 741 ff. BGB regelt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - I ZR 223/98, GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit; Urteil vom 22. März 2005 - X ZR 152/03, BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II; Urteil vom 21. Dezember 2005 - X ZR 165/04, GRUR 2006, 401 Rn. 9 - Zylinderrohr).

    Danach kann zwar von dem die Erfindung im Rahmen des § 743 Abs. 2 BGB (allein) benutzenden Mitinhaber ein anteiliger Ausgleich für gezogene Gebrauchsvorteile nicht verlangt werden, solange die Mitinhaber hierüber weder eine Vereinbarung noch einen Beschluss getroffen haben und auch ein insoweit nach § 745 Abs. 2 BGB bestehender Anspruch nicht geltend gemacht ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2005 - X ZR 152/03, BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II).

  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht einem Mitberechtigten ein Anspruch auf Ausgleichszahlung für die Benutzung der gemeinsamen Erfindung durch einen anderen Teilhaber grundsätzlich erst von dem Zeitpunkt an zu, in dem er eine entsprechende Benutzungsregelung, d.h. einen angemessenen Ausgleich in Geld, mit hinreichender Deutlichkeit verlangt hat (BGH, Urteil vom 22. März 2005 - X ZR 152/03, BGHZ 162, 342, 348 - Gummielastische Masse II).

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind bei der Beurteilung der Frage, ob einem Mitberechtigten im Rahmen der Billigkeit ein Ausgleich in Geld zusteht, die Umstände des Einzelfalls umfassend zu würdigen (BGH, Urteil vom 22. März 2005 - X ZR 152/03, BGHZ 162, 342, 348 - Gummielastische Masse II).

    Der Bundesgerichtshof hat einen Ausgleichsanspruch zwar auch für den Fall für möglich erachtet, dass der Gläubiger den Gegenstand des Rechts nicht gebrauchen will (BGHZ 162, 342, 347 - Gummielastische Masse II).

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 91/13

    Ansprüche des Mitinhabers eines Patents gegen den weiteren Inhaber wegen der

    Von der Berufung unangefochten und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 162, 342 = GRUR 2005, 663 - gummielastische Masse II, Senat, GRUR-RR 2012, 319 - Einstiegshilfe für Kanalöffnungen) hat das Landgericht festgestellt, dass die Klägerin und die Beklagte als gemeinschaftliche Inhaber der Streitpatentanmeldungen/Streitpatente eine Bruchteilsgemeinschaft i.S.v. § 741 BGB bilden.

    Nach den für eine solche Gemeinschaft geltenden rechtlichen Regeln (§ 743 Abs. 2 BGB) steht jedem Teilhaber ein Nutzungsrecht am Vermögensgegenstand der Bruchteilsgemeinschaft zu, soweit dadurch nicht der Mitgebrauch der übrigen Teilhaber beeinträchtigt wird (BGH, GRUR 2005, 663, 664 - Gummielastische Masse II).

    Mit der Geltendmachung des Anspruchs nach § 745 Abs. 2 BGB entsteht ein finanzieller Ausgleichsanspruch, wenn es die materielle Gerechtigkeit erfordert, dass der die (Gesamt-)Erfindung Benutzende für Gebrauchsvorteile, die den seinen Anteil übersteigenden Bruchteil übertreffen, einen Ausgleich in Geld an die übrigen Mitberechtigten leistet (BGH, GRUR 2005, 663, 664 - Gummielastische Masse II).

    Die erstmalige Beanspruchung ist für die Anspruchsentstehung ausreichend (BGH GRUR 2005, 663, 664 - Gummielastische Masse II).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

    Die zuvor vom Kläger und dem Zeugen A gebildete Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741 ff. BGB wird aufgelöst; die Beklagte tritt an die Stelle des Zeugen A. Mangels eines entgegenstehenden Beschlusses oder einer Vereinbarung gem. § 745 Abs. 2 BGB darf mithin die Beklagte als Mitinhaberin der Schutzrechte bzw. Teilhaberin der Bruchteilsgemeinschaft die geschützten Erfindungen benutzen, d. h. die geschützten Erzeugnisse herstellen, anbieten usw. oder unmittelbare Verfahrenserzeugnisse anbieten, in Verkehr bringen usw. (BGH GRUR 2005, 663 - gummielastische Masse II).
  • BGH, 21.12.2005 - X ZR 165/04

    Zylinderrohr

    Auch wenn das gemeinschaftliche Recht auf ein technisches Schutzrecht, das Miterfindern zusteht, nicht zu einem gemeinschaftlichen Recht am Schutzrecht geführt hat, kommt ein finanzieller Ausgleich zu Gunsten des nicht eingetragenen Miterfinders für die von diesem nicht wahrgenommene Möglichkeit in Betracht, den Gegenstand der Erfindung selbst zu nutzen (Fortführung von BGHZ 162, 342 - Gummielastische Masse II).

    Denn diese rechtliche Bewertung ist unvereinbar mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die dem - allerdings zeitlich erst nach dem angefochtenen Urteil erlassenen - Urteil des Senats vom 22. März 2005 (X ZR 152/03, GRUR 2005, 663 - Gummielastische Masse II, für BGHZ 162, 342 vorgesehen) zugrunde liegt.

  • BGH, 14.02.2017 - X ZR 64/15

    Arbeitnehmererfindung: Schriftformerfordernis für die Erfindungsmeldung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist jeder Mitberechtigte grundsätzlich gleichermaßen zur Benutzung des Gegenstands eines gemeinsamen Patents berechtigt (BGH, Urteil vom 22. März 2005 - X ZR 152/03, BGHZ 162, 342 = GRUR 2005, 663 - Gummielastische Masse II).
  • OLG Düsseldorf, 23.02.2023 - 15 U 55/21
    Mangels anders lautender vertraglicher Vereinbarungen bildeten sie angesichts dessen - bis zu dem Zeitpunkt der Übertragung des klägerischen Anteils auf die A GmbH - eine Bruchteilsgemeinschaft im Sinne von § 741 BGB (BGH GRUR 2017, 890 - Sektionaltor II; BGH NJW-RR 2005, 1200 - gummielastische Masse II; BGH GRUR 2001, 226 - Rollenantriebseinheit).

    Nur dann wären etwaig erzielte Gebrauchsvorteile auszugleichen, weil es sich dann nicht mehr um Vorteile befugter Eigennutzung handeln würde (BGH GRUR 2009, 657 - Blendschutzbehang; BGH NJW-RR 2005, 1200 - gummielastische Masse II).

    § 743 Abs. 2 BGB greift nämlich nur ein, wenn und solange es an einem Beschluss oder einer Vereinbarung gem. § 745 Abs. 2 BGB fehlt und auch der Anspruch auf eine dem Interesse aller Teilhaber nach billigem Ermessen entsprechende Benutzung nicht geltend gemacht ist (BGH NJW-RR 2005, 1200 - gummielastische Masse II).

    Beansprucht er derartiges, steht dem Teilhaber ab diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. § 745 Abs. 2 BGB zu (BGH GRUR 2017, 890 - Sektionaltor II; BGH GRUR 2016, 1257 - Beschichtungsverfahren; BGH NJW-RR 2005, 1200 - gummielastische Masse II; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 16891); § 743 Abs. 2 BGB kommt dann nicht zum Tragen.

    Ein finanzieller Ausgleichsanspruch nach § 745 Abs. 2 BGB entsteht, wenn es die materielle Gerechtigkeit erfordert, dass der die (Gesamt-)Erfindung Benutzende für Gebrauchsvorteile, die den seinen Anteil übersteigenden Bruchteil übertreffen, einen Ausgleich in Geld an die übrigen Mitberechtigten leistet (BGH GRUR 2017, 890 - Sektionaltor II; BGH NJW-RR 2005, 1200 - gummielastische Masse II; OLG Düsseldorf BeckRS 2018, 27600).

  • OLG Schleswig, 03.11.2006 - 14 U 214/05

    Atypische Lastentragung bei Teilhabern

    Lässt sich das nicht feststellen, lösen von einem Teilhaber erzielte Gebrauchsvorteile keine Ausgleichspflicht aus, weil es sich um Vorteile befugter Eigennutzung handelt (so BGH NJW-RR 2005, 1200, 1201).
  • OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06

    Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach

    Eine Entschädigung ist mithin erst ab dem erstmaligen ernsthaften Verlangen zu zahlen (vgl. BGH NJW-RR 1993, 386; BGH NJW-RR 2005, 1200; Sprau in Palandt, BGB, 65. Aufl., § 745 BGB Rdn. 5).
  • OLG München, 12.01.2011 - 20 U 2913/10

    Gemeinschaft an einem Hausanwesen: Abrechnungs- und Herausgabeanspruch für

  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 52/04

    Zur Behandlung einer Gemeinschaft nach Bruchteilen zwischen mehreren Inhabern

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2018 - 2 U 91/13
  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 86/06

    Blendschutzbehang

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2012 - 2 U 5/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine mobile Einstieghilfe zum

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 2 U 41/07

    Anforderungen an die Form der Meldung einer Diensterfindung; Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2005 - 2 U 54/02

    Patentrecht: Anspruch auf Zahlung eines Miterfinderausgleichs

  • BPatG, 17.12.2016 - 10 W (pat) 7/15

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung

  • LG Köln, 11.01.2011 - 21 O 144/10

    Beteiligung an Mieteinnahmen im Zusammenhang mit einer Erbengemeinschaft

  • OLG Düsseldorf, 26.06.2008 - 2 U 61/06

    Lasergravur (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12

    Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des

  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 10 U 28/22

    Beeinträchtigend; Schenkung; Anfechtung

  • LG Düsseldorf, 28.11.2013 - 4c O 16/13

    Garagenrolltor II

  • OLG Frankfurt, 08.07.2020 - 6 W 63/20

    Titelschutz für Fortbildungsveranstaltungen

  • OLG Frankfurt, 25.04.2008 - 14 W 31/08

    Erfüllung: Tilgungszweckbestimmung bei einer Überweisung

  • OLG München, 09.05.2012 - 3 U 5004/11

    Nutzungsentschädigung für den Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums

  • OLG München, 15.12.2022 - 6 U 2665/19

    Verjährung des Patentvindikationsanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2013 - 2 U 72/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters betreffend einen

  • LG Düsseldorf, 16.06.2011 - 4a O 45/10

    Notlaschenverbinder

  • LG Düsseldorf, 16.12.2010 - 4b O 216/09

    Kanal-Einstiegshilfe

  • LG Düsseldorf, 06.03.2012 - 4b O 283/10

    Panikschloss

  • BPatG, 25.03.2019 - 7 W (pat) 6/18

    Patentbeschwerdeverfahren - "Kommunikationsverfahren und -anordnung" -

  • LG Mannheim, 13.09.2013 - 7 O 307/12

    Arbeitnehmererfindungsrecht: Entstehen der Verpflichtung des Arbeitgebers zur

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht