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Rechtsprechung
   BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11   

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https://dejure.org/2011,12920
BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11 (https://dejure.org/2011,12920)
BGH, Entscheidung vom 19.07.2011 - X ZR 16/11 (https://dejure.org/2011,12920)
BGH, Entscheidung vom 19. Juli 2011 - X ZR 16/11 (https://dejure.org/2011,12920)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Einhaltung der Monatsfrist i.R. eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 234 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Einhaltung der Monatsfrist i.R. eines Antrags auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung in Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZB 5/94

    Anforderungen an die Büroorganisation des Rechtsanwalts; Notierung von

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs muss in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei zwar gewährleistet sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungfrist auch eine Vorfrist notiert wird, mit der sichergestellt werden soll, dass dem sachbearbeitenden Rechts- oder Patentanwalt für die Fertigung der Rechtsmittelbegründung hinreichend Zeit verbleibt (BGH, Beschluss vom 9. Juni 1994 I ZB 5/94, NJW 1994, 2831).
  • BGH, 05.02.2003 - VIII ZB 115/02

    Anforderungen an die Organisation des Fristenwesens in einer Anwaltskanzlei

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11
    Unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die zumindest stichprobenartige Kontrolle des Personals (etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815, 1816 und Beschluss vom 22. Juni 2010 VIII ZB 12/10 Rn. 9).
  • BGH, 30.04.1998 - VII ZB 5/97

    Rechtsfolgen besonderer Organisationsmaßnahmen

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11
    Ein Organisationsverschulden liegt bereits deshalb nicht vor, weil es sich bei dem Führen von Tischlisten um eine überobligatorische Kontrollmaßnahme in der Büroorganisation der Beklagten handelt, die im Allgemeinen nicht zu einer Verschärfung der Sorgfaltspflichten des Anwalts führen kann (BGH, Beschluss vom 30. April 1998 VII ZB 5/97, NJW 1998, 2676).
  • BGH, 22.06.2010 - VIII ZB 12/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Organisation des

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11
    Unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die zumindest stichprobenartige Kontrolle des Personals (etwa BGH, Beschluss vom 5. Februar 2003 VIII ZB 115/02, NJW 2003, 1815, 1816 und Beschluss vom 22. Juni 2010 VIII ZB 12/10 Rn. 9).
  • BGH, 13.11.2007 - X ZR 100/07

    Mykoplasmennachweis

    Auszug aus BGH, 19.07.2011 - X ZR 16/11
    Insbesondere ist die für die Antragstellung auch im Patentnichtigkeitsverfahren zugrunde zu legende Frist von einem Monat nach § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO (in der Fassung vom 1. September 2004) eingehalten worden (vgl. Senat, Beschluss vom 13. November 2007 X ZR 100/07, GRUR 2008, 280 Mykoplasmennachweis).
  • BGH, 04.09.2018 - VIII ZB 70/17

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Zusätzliche Fristensicherung des

    Deshalb muss in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei gewährleistet sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, mit der sichergestellt werden soll, dass dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt für die Fertigung der Rechtsmittelschrift oder Rechtsmittelbegründung hinreichend Zeit verbleibt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - X ZR 16/11, juris Rn. 16; vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 5/16, aaO; jeweils mwN).
  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 5/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Rechtsanwaltliche Überprüfungspflicht der

    Deshalb muss in der Organisation des Fristenwesens einer Anwaltskanzlei sichergestellt sein, dass außer der eigentlichen Rechtsmittelbegründungsfrist auch eine Vorfrist notiert wird, damit sich der sachbearbeitende Rechtsanwalt rechtzeitig auf die auf ihn zukommende Fertigung der Rechtsmittelbegründung einstellen kann (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2011 - X ZR 16/11, juris Rn. 16; vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94, VersR 1995, 72 unter a; vgl. auch Beschluss vom 22. Dezember 2003 - VIII ZB 76/03, juris Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2013 - X ZR 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28682
BGH, 03.09.2013 - X ZR 16/11 (https://dejure.org/2013,28682)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2013 - X ZR 16/11 (https://dejure.org/2013,28682)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2013 - X ZR 16/11 (https://dejure.org/2013,28682)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung des Interleukin-1-Rezeptor-Antagonisten (IL-1Ra) in einer mit einer Körperflüssigkeit gefüllten Spritze (EP 1 151 004)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    EPÜ Art. 54 Abs. 3
    Patentfähigkeit eines Verfahrens zur Herstellung des Interleukin-1-Rezeptor-Antagonisten (IL-1Ra) in einer mit einer Körperflüssigkeit gefüllten Spritze (EP 1 151 004)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZR 168/98

    Luftverteiler; Identität des Gegenstandes einer europäischen Patentanmeldung mit

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - X ZR 16/11
    Aus Sicht des Fachmanns bedeutet eine solche therapeutische Wirksamkeit nichts anderes als ein Verhältnis von IL-1Ra zu IL-1, das mindestens bei etwa 100: 1 liegt (vgl. zu den Anforderungen an die Offenbarung in der Prioritätsanmeldung als zur Erfindung gehörend allgemein: BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 388 - Luftverteiler; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10 Rn. 30 ff., GRUR 2012, 1133 - UV- unempfindliche Druckplatte).
  • BGH, 14.08.2012 - X ZR 3/10

    UV-unempfindliche Druckplatte

    Auszug aus BGH, 03.09.2013 - X ZR 16/11
    Aus Sicht des Fachmanns bedeutet eine solche therapeutische Wirksamkeit nichts anderes als ein Verhältnis von IL-1Ra zu IL-1, das mindestens bei etwa 100: 1 liegt (vgl. zu den Anforderungen an die Offenbarung in der Prioritätsanmeldung als zur Erfindung gehörend allgemein: BGH, Urteil vom 11. September 2001 - X ZR 168/98, BGHZ 148, 383, 388 - Luftverteiler; Urteil vom 14. August 2012 - X ZR 3/10 Rn. 30 ff., GRUR 2012, 1133 - UV- unempfindliche Druckplatte).
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