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Rechtsprechung
   BGH, 12.11.2002 - X ZR 176/01   

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https://dejure.org/2002,2845
BGH, 12.11.2002 - X ZR 176/01 (https://dejure.org/2002,2845)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2002 - X ZR 176/01 (https://dejure.org/2002,2845)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2002 - X ZR 176/01 (https://dejure.org/2002,2845)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Ausdehnung des Ausschlussgrundes des § 86 Abs. 2 Nr. 2 PatG auf die Beteiligung eines Richters in einem Patentverletzungsverfahren - Rechtfertigung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit bei der Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents - Mitwirkung eines ...

  • Judicialis

    PatG 1981 § 86 Abs. 2; ; ZPO § 42

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 86 Abs. 2; ZPO § 42
    Ausschluss eines Richters aufgrund Vorbefassung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Schutzbereich eines Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 479
  • GRUR 2003, 550
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus BGH, 12.11.2002 - X ZR 176/01
    Bei der Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents mit Rücksicht auf den zur Zeit seiner Anmeldung bestehenden Stand der Technik handelt es sich um eine im Rahmen des Verletzungsverfahrens typisch auftretende Art der Vorbefassung mit Rechtsfragen, die nicht nur Gegenstand des Verletzungsverfahrens, sondern auch Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens sind oder werden können (vgl. Sen.Beschl. v. 30.1.1986 - X ZR 70/84, GRUR 1986, 731 - Mauerkasten I).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Die Versagung jeglichen Patentschutzes, zu dem die vom Berufungsgericht für zulässig und geboten gehaltene Vorgehensweise führt, ist im Übrigen auch deshalb nicht mit der geltenden Gesetzeslage vereinbar, weil die Patenterteilung dem Patentinhaber aus jedem Patentanspruch Rechte zuweist, die der Verletzungsrichter so lange als gegeben hinzunehmen hat, als der betreffende Patentanspruch nicht widerrufen oder für nichtig erklärt ist (vgl. Sen. Beschl. v. 12.11.2002 - X ZR 176/01, GRUR 2003, 550 - Richterablehnung).
  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Der Patentverletzungsrechtsstreit ist durch die Bindung des Richters an das erteilte Patent gekennzeichnet (Sen.Beschl. v. 12.11.2002 - X ZR 176/01, GRUR 2003, 550 - Richterablehnung).
  • BGH, 18.11.2009 - IV ZA 12/09

    Nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde im Falle der willkürlichen

    Ein Ablehnungsgrund liegt insbesondere nicht darin, dass Richter am Oberlandesgericht Berkhoff in der Sache 3 U 18/07 eine der Klägerin ungünstige Entscheidung getroffen hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - X ZR 176/01 - NJW-RR 2003, 479 unter III; BAG NJW 1993, 879).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2007 - 6 U 97/07

    Besorgnis der Befangenheit wegen Vorbefassung des Richters im 1. Rechtszug

    Das Verfahrensrecht und insbesondere das Zivilprozessrecht wird von der Auffassung getragen, dass der Richter grundsätzlich auch dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herantritt, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat (Niemann, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Auflage, § 42 Rn. 13; BGH NJW-RR 2003, 479, 480; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1989, 1763; BayObLG, WuM 1999, 186; OLG Rostock, NJW-RR 1999, 1444, 1445; vgl. auch BVerfG NJW 1989, 25 zur Ablehnung von Richtern des BVerfG, Bork, in: Stein-Jonas, ZPO, 22. Auflage, § 42 Rn. 10; Vollkommer, in Zöller, ZPO, 26. Auflage, § 42 Rn. 15).
  • BGH, 23.08.2021 - V ZR 189/17

    Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs gegen die Vorsitzende Richterin

    Die prozessrechtlich typische Mitwirkung des Richters an einem früheren Verfahren, das zu einer der Partei ungünstigen Entscheidung geführt hat, rechtfertigt für sich die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit nach allgemeiner Ansicht grundsätzlich nicht (vgl. nur BGH, Beschluss vom 12. November 2002 - X ZR 176/01, NJW-RR 2003, 479, 480; EGMR, NJW 2012, 3019; Zöller/G. Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., § 42 Rn. 16; HK-ZPO/Bendtsen, 9. Aufl., § 42 Rn. 16; BeckOK ZPO/Vossler, § 42 Rn. 16 jeweils mwN).
  • OLG Hamburg, 24.03.2016 - 3 U 171/08

    Abgrenzung zwischen der Aufnahme eines Aktiv- oder eines Passivprozesses durch

    aa) Das zur Bestimmung des Gegenstandes der geschützten Erfindung maßgebliche Verständnis der beanspruchten Lehre zum technischen Handeln ist unter Berücksichtigung des im Prioritätszeitpunkt auf dem betreffenden Gebiet der Technik vorhandenen allgemeinen Fachwissens sowie der durchschnittlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten der dort tätigen Fachwelt zu bestimmen (BGH GRUR 2004, 1023, 1025 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2003, 550 - Richterausschluss; Benkard/Scharen, PatG, 11. Auflage 2015, § 14 PatG Rz. 57, 60).
  • LG Düsseldorf, 27.11.2008 - 4b O 225/08

    Gewürzfolie

    Auch auf Grundlage seines allgemeinen Fachwissens, auf das der Fachmann für das Verständnis von der technischen Lehre des Verfügungspatents ebenso wie auf die im Patent verwendeten Begriffe zurückgreifen wird (BGH GRUR 2003, 550 - Richterausschluss), kann der Fachmann nicht die Erkenntnis gewinnen, dass die Leimschicht zwingend vollflächig ausgeführt sein muss.
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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2005 - X ZR 176/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17276
BGH, 19.04.2005 - X ZR 176/01 (1) (https://dejure.org/2005,17276)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2005 - X ZR 176/01 (1) (https://dejure.org/2005,17276)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2005 - X ZR 176/01 (1) (https://dejure.org/2005,17276)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.04.1996 - X ZR 114/92

    "Tracheotomiegerät"; Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren bei Säumnis

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - X ZR 176/01
    Die zulässige Berufung, über die ungeachtet der Säumnis der Beklagten durch streitiges Urteil zu entscheiden ist (vgl. Sen.Urt. v. 30.4.1996 - X ZR 114/92, GRUR 1996, 757 - Tracheotomiegerät), hat keinen Erfolg.
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.2003 - X ZR 176/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,25867
BGH, 13.03.2003 - X ZR 176/01 (https://dejure.org/2003,25867)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2003 - X ZR 176/01 (https://dejure.org/2003,25867)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2003 - X ZR 176/01 (https://dejure.org/2003,25867)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 479
  • GRUR 2003, 550
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.01.1986 - X ZR 70/84

    "Mauerkasten"; Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Verfahren vor den

    Auszug aus BGH, 13.03.2003 - X ZR 176/01
    Bei der Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents mit Rücksicht auf den zur Zeit seiner Anmeldung bestehenden Stand der Technik handelt es sich um eine im Rahmen des Verletzungsverfahrens typisch auftretende Art der Vorbefassung mit Rechtsfragen, die nicht nur Gegenstand des Verletzungsverfahrens, sondern auch Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens sind oder werden können (vgl. Sen.Beschl. v. 30.1.1986 - X ZR 70/84, GRUR 1986, 731 - Mauerkasten I).
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