Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.03.2004

Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01   

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https://dejure.org/2002,4307
BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01 (https://dejure.org/2002,4307)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2002 - X ZR 178/01 (https://dejure.org/2002,4307)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2002 - X ZR 178/01 (https://dejure.org/2002,4307)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Gesuch auf Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit - Anschein der Parteilichkeit - Gründe für Zweifel an der Unparteilichkeit - Frühere Tätigkeit für ein nicht beteiligtes Konkurrenzunternehmen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.11.2002 - X ZR 136/99

    Befangenheit eines Sachverständigen

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Mit Schriftsatz vom 22. August 2002 hat die Beklagte unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen im Parallelprozeß X ZR 136/99 beantragt, den gerichtlichen Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen.

    a) Die Beklagte kann nicht mit Erfolg geltend machen, der gerichtliche Sachverständige sei nicht ausreichend sachkundig, wie sich aus dem in der Sache X ZR 136/99 vorgelegten Gutachten vom Oktober 2001 ergebe; er habe als Leiter des Arbeitsbereichs Konstruktionstechnik 1 der Technischen Universität ... und ausweislich den Angaben seiner persönlichen Homepage zu der dem Streitpatent zugrundeliegenden Technologie der Stretchfolienverpackung keine Berührungspunkte.

    Er hat aber deutlich gemacht, daß sich das von ihm beratene Unternehmen bereits 1996 von diesem Geschäftsbereich trennte, er zumindest seit dieser Zeit nicht mehr in diesem Rahmen beratend tätig war und daß er selbst seit Ende 2000 aus dem Beirat des Unternehmens ausgeschieden ist und damit zum Zeitpunkt der Erstellung des in der Sache X ZR 136/99 vorgelegten Gutachtens nicht mehr als Beirat bei H. tätig war.

  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 99/93

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Sachverständige in näherer Beziehung zu einer der Parteien steht (vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93).

    Dagegen wurde es als die Ablehnung nicht rechtfertigend angesehen, wenn der Sachverständige vor längerer Zeit für einen am Verfahren nicht beteiligten Konkurrenten auf gleichem Gebiet tätig war (Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93).

  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 52/73

    Befangenheit eines Sachverständigen in Patentnichtigkeitssachen -

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 13.01.1987 - X ZR 29/86

    "Werkzeughalterung"; Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 04.12.2001 - X ZR 199/00

    Sachverständigenablehnung; Erfinder einer Konkurrenz-Patents als Sachverständiger

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 13.10.1987 - X ZB 29/86

    "Wärmeaustauscher"; Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde im Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 10.11.1998 - X ZR 137/94

    Herzklappenprothese

    Auszug aus BGH, 05.11.2002 - X ZR 178/01
    Vielmehr rechtfertigt bereits der bei der ablehnenden Partei erweckte Anschein der Parteilichkeit die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (Sen.Urt. v. 15.5.1975 - X ZR 52/73, GRUR 1975, 507 - Schulterpolster; Sen.Beschl. v. 13.1.1987 - X ZB 29/86, GRUR 1987, 350 - Werkzeughalterung; Sen.Beschl. v. 25.2.1997 - X ZR 137/94; Sen.Beschl. v. 4.12.2001 - X ZR 199/00, GRUR 2002, 69 - Sachverständigenablehnung).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Mangel an Sachkunde, Unzulänglichkeiten oder Fehlerhaftigkeit mögen das Gutachten entwerten, rechtfertigen für sich allein aber nicht die Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2002 - X ZR 178/01 - FF 2003, Sonderheft 1, 101).
  • BGH, 23.10.2007 - X ZR 100/05

    Sachverständigenablehnung II

    Auch sie wären für sich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07 sowie Parallelentscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in Mitt. 2003, 333 - Sachverständigenablehnung 09).

    Auch eine Tätigkeit für einen nicht am Verfahren beteiligten und auch nicht mit einem Verfahrensbeteiligten verflochtenen Konkurrenten (zu diesem Fall Sen.Beschl. v. 10.12.1998 - X ZR 64/97, abgedruckt bei Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen 1994 - 1998, 551 - Sachverständigenablehnung 05; Beschl. v. 24.7.2007 - X ZR 1/06) rechtfertigt die Besorgnis der Befangenheit ohne Hinzutreten weiterer Umstände noch nicht (Sen.Beschl. v. 18.9.2007, aaO; vgl. Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 99/93, Schulte-Kartei PatG 26-29 Nr. 39 - Sachverständigenablehnung 01; vgl. weiter Sen.Beschl. v. 5.11.2002 - X ZR 136/99, Schulte-Kartei PatG 110-122 Nr. 59 - Sachverständigenablehnung 07, Umdruck S. 5, und zwei Entscheidungen vom selben Tag - X ZR 175/01 und X ZR 178/01, FF 2003 Sonderheft 1, 107, Leitsatz auch in …

  • BGH, 27.09.2011 - X ZR 142/08

    Sachverständigenablehnung IV

    Lücken und Unzulänglichkeiten rechtfertigen jedoch für sich allein nicht die Ablehnung eines gerichtlichen Sachverständigen wegen Befangenheit, weil dessen Unparteilichkeit dadurch nicht in Frage gestellt wird (vgl. Senat, Beschluss vom 5. November 2002 - X ZR 178/01, FF 2003, Sonderheft 1, 101; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869, 1870).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01 (1)   

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https://dejure.org/2004,3381
BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01 (1) (https://dejure.org/2004,3381)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2004 - X ZR 178/01 (1) (https://dejure.org/2004,3381)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2004 - X ZR 178/01 (1) (https://dejure.org/2004,3381)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Streitpatents mangels Patentfähigkeit - Westenliche Übereinstimmung des Gegenstand des Streitpatents mit dem Gegenstand eines europäischen Patents - Kostenlast eines übereinstimmend für erledigt erklärten Patentnichtigkeitsverfahrens beim Kläger

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; PatG § 121 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a; PatG § 121 Abs. 2
    "Stretchfolienumhüllung"; Kostenentscheidung nach Verzicht auf das Streitpatent im Patentnichtigkeitsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Kosten bei Verzicht auf Streitpatent

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 623
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1967 - Ia ZR 88/64

    Kostenfolge übereinstimmender Erledigterklärungen im Rahmen einer

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
    Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200).
  • BGH, 09.12.1960 - I ZR 121/59
    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
    Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200).
  • BGH, 01.04.2003 - X ZR 136/99

    Ablehnung der Nichtigerklärung eines Patents für ein Verfahren zur Umhüllung von

    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
    Da weder zusätzlicher Stand der Technik dargetan noch Anhaltspunkte dafür hervorgetreten sind, daß der Stand der Technik anders bewertet werden müßte, als dies der Senat in seinem Urteil vom 1. April 2003 auf der Grundlage der Verhandlung und Beweisaufnahme in der Sache X ZR 136/99 getan hat, war ein Erfolg der Nichtigkeitsklage auch im Streitfall nicht zu erwarten.
  • BGH, 11.07.1995 - X ZR 113/94
    Auszug aus BGH, 09.03.2004 - X ZR 178/01
    Zwar ist in einigen Entscheidungen angenommen worden, daß im Regelfall nach Erledigung der Hauptsache durch Verzicht auf das Streitpatent der Prozeßausgang im Sinne eines zu erwartenden Erfolgs der Nichtigkeitsklage nicht zweifelhaft erscheint (BGH, Beschl. v. 9.12.1960 - I ZR 121/59, GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; Sen.Beschl. v. 11.7.1995 - X ZR 113/94, Bausch 1, 557 - Möbelscharnier; vgl. aber auch Sen.Beschl. v. 6.7.1967 - Ia ZR 88/64, Liedl 1967/68, 196, 200).
  • BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 26/12

    L-Arginin - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "L-Arginin" - zur

    Die Kostentragungspflicht der Beklagten zu 1.) und zu 2.) aus Billigkeitsgründen folgt auch daraus (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O., - Lampengehäuse), dass sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte.
  • BPatG, 07.05.2015 - 7 Ni 41/14

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Energieführungskette zur Führung von

    Die Einfügung nicht ursprünglich offenbarter Disclaimer steht aber in Widerspruch zum Verbot der Herbeiführung unzulässiger Erweiterungen und ist daher jedenfalls in den Fällen ausgeschlossen, in denen der gleiche Erfolg zweifelsfrei durch eine positive Definition des Erfindungsgegenstandes mit ursprünglich offenbarten Merkmalen erreicht werden kann (vgl. Große Beschwerdekammer, a. a. O., Mitt. 2004, 264, rechte Spalte, zweiter Absatz; Schulte/ Moufang , PatG, 9. Aufl., § 34 Rn. 151 m. w. N.).
  • BPatG, 10.12.2015 - 2 Ni 39/13

    Reit-/Pferdehalfter - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Reit-/Pferdehalfter"

    Es solle vermieden werden, unübersichtliche Probleme einzig im Rahmen der Kostenentscheidung zu klären (BGH GRUR 1961, 278, 279 - Lampengehäuse; relativierend aber: BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, wonach eine andere Kostenverteilung geboten sein könne, wenn die Annahme, dass das Streitpatent sich ohne das erledigende Ereignis nicht als patentfähig erwiesen hätte, nicht gerechtfertigt sei).
  • BPatG, 01.12.2015 - 3 Ni 25/14

    Kostenauferlegung in einem Nichtigkeitsverfahren bei Erledigung der Hauptsache

    Im vorliegenden Fall sind auch keine Umstände ersichtlich, die unter Billigkeitsgesichtspunkten eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O. - Lampengehäuse).
  • BPatG, 18.02.2014 - 3 Ni 24/13
    Im vorliegenden Fall sind auch keine weiteren Umstände ersichtlich, die unter Billigkeitsgesichtspunkten eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O., - Lampengehäuse).
  • BPatG, 27.06.2012 - 3 Ni 29/10
    Im vorliegenden Fall sind auch keine Umstände ersichtlich, die eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O, - Lampengehäuse), da sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte.
  • BPatG, 18.06.2012 - 3 Ni 31/10
    Im vorliegenden Fall sind auch keine Umstände ersichtlich, die eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen könnten (vgl. hierzu BGH, GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung, sowie BGH, a. a. O. - Lampengehäuse), da sich das Streitpatent unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands voraussichtlich als nicht patentfähig erwiesen hätte.
  • BPatG, 07.07.2005 - 3 Ni 17/05
    Besondere Umstände, welche im Streitfall eine entgegenstehende Annahme rechtfertigen, sind nicht behauptet oder ersichtlich (vgl hierzu BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung).
  • BPatG, 03.03.2005 - 2 Ni 29/03
    Hiervon könnte nur abgewichen werden, wenn nach dem bisherigen Sach- und Streitstand das Streitpatent sich voraussichtlich als patentfähig erwiesen hätte (vgl Schulte aaO, BGH GRUR 2004, 623 - Stretchfolienumhüllung).
  • BPatG, 23.01.2013 - 2 Ni 77/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Höhe des Streitwerts im

    In Anbetracht dieser Umstände käme eine (zumindest teilweise) Kostenauferlegung auf die Klägerin nur dann in Betracht, wenn die Klage voraussichtlich erfolglos geblieben wäre (vgl. Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 81 Rdnr. 35 unter Hinweis auf BGH GRUR 2004, 623, 624 - Stretchfolienumhüllung).
  • BPatG, 05.05.2014 - 3 Ni 22/13
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