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   BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96   

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BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96 (https://dejure.org/1998,2199)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1998 - X ZR 18/96 (https://dejure.org/1998,2199)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - X ZR 18/96 (https://dejure.org/1998,2199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 904
  • GRUR 1998, 650
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    An dieser Auffassung hat der Bundesgerichtshof trotz in der Literatur geäußerter Kritik (vgl. etwa Medicus, JuS 1965, 209; Liebs, AcP 174, 26; MünchKomm. BGB/Kramer, Vor § 275 BGB Rdn. 199 m.w.N.) jedenfalls für den Fall festgehalten, daß durch die Täuschung und den Abschluß des Vertrages auf seiten des Getäuschten ein Vermögensschaden eingetreten ist (vgl. zuletzt Urt. v. 26.9.1997 - V ZR 29/96, MDR 1998, 25 m. zustimmender Anm. v. Imping = BB 1997, 2553).

    Auf dieser Grundlage genügt es für die Annahme eines Vermögensschadens nicht schlechthin, daß der Betroffene durch die Täuschung zum Abschluß eines Vertrages veranlaßt wurde (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.9.1997 - V ZR 29/96, MDR 1998, 25 = BB 1997, 2553).

    Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluß eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, daß die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 26.9.1997, aaO, m.w.N.).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Ob ein Vermögensschaden eingetreten ist, richtet sich nach der sog. Differenzhypothese, d.h. nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (vgl. BGHZ 86, 128, 130; 98, 212, 217).

    Ein Schaden setzt mithin voraus, daß bei diesem Vergleich ein rechnerisches Minus verbleibt, wobei die Rechnungsposten, gemessen am Schutzzweck der Haftung und an der Ausgleichsfunktion des Schadensersatzes wertend zu bestimmen sind (vgl. BGHZ 98, 212, 217 m.w.N.).

  • BGH, 19.06.1980 - IVa ZR 11/80

    Anspruch auf Provision durch die Vermittlung eines Gesellschaftsvertrages -

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision auch nicht aus der von ihr angeführten Entscheidung des IVa- Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 19. Juni 1980 (WM 1980, 1071).
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Bei der Darstellung seiner Beweiswürdigung muß der Tatrichter nicht auf jede Behauptung der Prozeßparteien und auf jedes Beweismittel ausführlich eingehen; in den Gründen der Entscheidung müssen Behauptungen, die aus seiner Sicht nicht erheblich sind, auch nicht erörtert werden, sofern sich aus der Entscheidung nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (vgl. dazu BGHZ 3, 162, 175).
  • BGH, 15.12.1976 - VIII ZR 97/75

    Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung - Unterlassener

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Zutreffend weist die Revision darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB nach Treu und Glauben nicht mehr in Betracht kommt, wenn im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen abweicht, der Getäuschte also das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.1976 - VIII ZR 97/75, MDR 1977, 388).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Über die Revision ist, da die Revisionsbeklagte trotz ordnungsgemäßer Ladung im Termin zur mündlichen Verhandlung über die Revision nicht vertreten war, durch Versäumnisurteil, jedoch aufgrund einer Sachprüfung wie nach einer streitigen Verhandlung zu entscheiden (BGHZ 37, 79, 81 f.).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 88/90

    Substantiierung des Klagevortrages; Ablehnung eines Beweisantrags

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf Rechts- und Verfahrensfehler (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968 = MDR 1992, 804; Urt. v. 11.3.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932 für die Auslegung von Erklärungen; Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 für die Beweiswürdigung - st. Rspr.).
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommen derartige Ersatzansprüche neben der Anfechtung des Vertrages nach § 123 BGB in Betracht, wobei beide Möglichkeiten gleichwertig nebeneinanderstehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.5.1979 - V ZR 75/78, NJW 1979, 1983).
  • BGH, 11.03.1996 - II ZR 26/95

    Gegenstand und Grenzen der Hausgabepflicht des Beauftragten

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Die revisionsgerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf Rechts- und Verfahrensfehler (vgl. BGH, Urt. v. 25.2.1992 - X ZR 88/90, NJW 1992, 1967, 1968 = MDR 1992, 804; Urt. v. 11.3.1996 - II ZR 26/95, NJW-RR 1996, 932 für die Auslegung von Erklärungen; Urt. v. 14.1.1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 937 für die Beweiswürdigung - st. Rspr.).
  • BGH, 15.12.1982 - VIII ZR 315/80

    Schadensersatz für den vorübergehenden Verlust der Nutzungsmöglichkeit eines

    Auszug aus BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96
    Ob ein Vermögensschaden eingetreten ist, richtet sich nach der sog. Differenzhypothese, d.h. nach einem Vergleich der infolge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne dieses Ereignis ergeben hätte (vgl. BGHZ 86, 128, 130; 98, 212, 217).
  • BGH, 07.10.1994 - V ZR 58/93

    Passive Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft nach Einstellung des

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB kennzeichnet (vgl. Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    Enthält das Schreiben objektiv unrichtige Angaben, wird insoweit regelmäßig bereits hieraus auf den erforderlichen subjektiven Tatbestand geschlossen werden können (Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    So kann eine irreführende Darstellung beispielsweise auch auf einem bloß ungeschickten Vorgehen bei der Formulierung beruhen, das allein nicht Ausdruck einer arglistigen Täuschung ist (Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer

    Unerheblich ist mithin, ob der Anleger seine Vertragserklärung noch anfechten kann, weil der Schadensersatzanspruch neben das Recht zur Anfechtung tritt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, WM 1995, 1540, 1541 f. und vom 3. Februar 1998 - X ZR 18/96, NJW-RR 1998, 904, 906 f.).
  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10

    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister;

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB kennzeichnet (vgl. BGH Urteil vom 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651; BGH, Urteil vom 22.02.2005 - X ZR 123/03 -, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Erforderlich ist, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der für den Getäuschten bedeutsamen Umstände kennt (vgl. BGH, 3. Februar 1998, X ZR 18/96, NJW-RR 1998, 904 , I. 2. b) der Gründe; BeckOK-BGB/Wendtland, Stand 1. November 2013, § 123 BGB Rn. 17; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Auflage, 2014, § 123 Rn. 11) oder unrichtige Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, 29. Januar 1975, VIII ZR 101/73, NJW 1975, 642 , 5. der Gründe; 11. Juni 1979, VIII ZR 224/78, NJW 1979, 1886 , II. 2. g) cc) der Gründe).

    Objektiv unrichtige Angaben lassen zwar regelmäßig den Schluss auf einen Täuschungswillen zu, eine lediglich ungeschickte Formulierung, welche zur Irreführung geeignet ist, genügt aber nicht (vgl. BGH, 3. Februar 1998, a. a. O., 905 f, I. 2. b) der Gründe; 22. Februar 2005, X ZR 123/03, NJW-RR 2005, 1082 , 1. e) (1) und (2) der Gründe).

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20

    Feststellung der Nichtigkeit eines Lizenzvertrags ex tunc Wirksamkeit einer

    a) Der Beklagte hebt zwar mit Recht hervor, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn die Rechtslage des Getäuschten durch die arglistige Täuschung im Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung nicht oder nicht mehr beeinträchtigt ist (BGH NJW 2000, 2894; BGH GRUR 1998, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    Weicht die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen ab, so dass der Getäuschte das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (BGH GRUR 1998, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage; BGH MDR 1977, 388), ist eine Anfechtung unzulässig.

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 27/20

    Urkundenprozess auf Zahlung von Lizenzgebühren aus Lizenzvertrag; Lizenzvertrag

    Der Kläger hebt zwar mit Recht hervor, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn die Rechtslage des Getäuschten durch die arglistige Täuschung im Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung nicht oder nicht mehr beeinträchtigt ist (BGH NJW 2000, 2894; BGH GRUR 1998, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    Weicht die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen ab, so dass der Getäuschte das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (BGH GRUR 1998, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage; BGH MDR 1977, 388), ist eine Anfechtung unzulässig.

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
  • OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19

    Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB nach Treu und Glauben nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen abweicht, der Getäuschte also das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (BGH, Urteil vom 3. Februar 1998 - X ZR 18/96 -, Rn. 29; BGH, Urteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 291/90 -, Rn. 19, alle juris).
  • LG Bonn, 14.11.2007 - 5 S 126/07

    Arglistige Täuschung; Indizien; irreführende Werbeaktion; Omnibuswerbung

    Enthalten Werbung und/ oder Vertrag objektiv unrichtige Angaben von nicht untergeordneter Bedeutung wird man in vielen Fällen bereits daraus auf den erforderlichen subjektiven Tatbestand schließen können (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005, NJW-RR 2005, 1082-1085; BGH, Urteil vom 03.02.1998, GRUR 1998, 650 [651]).

    Bei einer inhaltlich wahren, aber irreführenden Darstellung kommt es daher für die Annahme einer Arglist des Vertragspartners vor allem darauf an, wie stark die maßgeblichen Punkte verzerrt oder entstellt wiedergegeben sind und wie plausibel die von dem mutmaßlich Täuschenden angebotenen Erklärungsversuche für eine bloß ungeschickte (da irreführende) Gestaltung sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005, NJW-RR 2005, 1082-1085; BGH, Urteil vom 03.02.1998, GRUR 1998, 650 [651]).

  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19
  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
  • AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13

    Vertrag über Eintragung eines Unternehmens in Internetbranchenverzeichnis bei

  • LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09

    Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2017 - 4 U 154/15

    Anfechtung eines Pachtvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Eheaufhebung; Reichweite von

  • OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05

    Anfechtung eines Angebots wegen Verschleierung des Ortes der Leistungserbringung

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
  • LG München I, 13.05.2009 - 21 O 4559/08

    Lizenzvertrag: Anfechtung wegen Täuschung über die Eigenschaft des Anmelders

  • AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08

    Eintragungsofferte, Täuschung

  • AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines

  • AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10

    Anfechtung: Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines

  • LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08

    Arglistige Täuschung bei Eintragungsofferten in Gewerbeverzeichnisse

  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 303 S 67/10

    Betrug durch Gestaltung von Korrekturabzügen

  • AG Bonn, 25.09.2009 - 13 C 484/08

    Branchenverzeichnis, Internet, Bestellformular

  • LG Bielefeld, 23.12.2022 - 3 O 453/20

    Anfechtung Kaufvertrag bei Faksimiles

  • KG, 27.04.2012 - 21 U 91/11

    Erwerber bekommt, was er erwarten darf: Anfechtung ausgeschlossen!

  • LG Bielefeld, 02.09.2022 - 3 O 105/20
  • LG Düsseldorf, 18.06.2013 - 4b O 166/11

    Zweistufiger Biogasreaktor

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