Rechtsprechung
   BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2199
BGH, 03.02.1998 - X ZR 18/96 (https://dejure.org/1998,2199)
BGH, Entscheidung vom 03.02.1998 - X ZR 18/96 (https://dejure.org/1998,2199)
BGH, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - X ZR 18/96 (https://dejure.org/1998,2199)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2199) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 904
  • GRUR 1998, 650
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 22.02.2005 - X ZR 123/03

    Arglistige Täuschung über die Entgeltlichkeit eines Vertrages über die Aufnahme

    Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB kennzeichnet (vgl. Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    Enthält das Schreiben objektiv unrichtige Angaben, wird insoweit regelmäßig bereits hieraus auf den erforderlichen subjektiven Tatbestand geschlossen werden können (Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    So kann eine irreführende Darstellung beispielsweise auch auf einem bloß ungeschickten Vorgehen bei der Formulierung beruhen, das allein nicht Ausdruck einer arglistigen Täuschung ist (Sen.Urt. v. 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer

    Unerheblich ist mithin, ob der Anleger seine Vertragserklärung noch anfechten kann, weil der Schadensersatzanspruch neben das Recht zur Anfechtung tritt (vgl. BGH, Urteile vom 12. Mai 1995 - V ZR 34/94, WM 1995, 1540, 1541 f. und vom 3. Februar 1998 - X ZR 18/96, NJW-RR 1998, 904, 906 f.).
  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 309 S 66/10

    Zum Zahlungsanspruch für eine Anzeige in einem Internet-Adressenregister;

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen sowohl für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht als auch für § 263 StGB (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904; vgl. zum Ganzen auch LG Köln, Urt. v. 26.09.2007, Az.: 9 S 139/07; Schönke/Schröder [Cramer/Perron], StGB, § 263, Rn. 165).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Denn dann ist der - bereits bei bedingtem Vorsatz gegebene - Täuschungswille vorhanden, der die Arglist im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB kennzeichnet (vgl. BGH Urteil vom 03.02.1998 - X ZR 18/96, GRUR 1998, 650, 651; BGH, Urteil vom 22.02.2005 - X ZR 123/03 -, zitiert nach juris).
  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 14 Sa 806/13

    Klageänderung durch Klagehäufung in Berufung

    Erforderlich ist, dass der Täuschende die Unrichtigkeit der für den Getäuschten bedeutsamen Umstände kennt (vgl. BGH, 3. Februar 1998, X ZR 18/96, NJW-RR 1998, 904 , I. 2. b) der Gründe; BeckOK-BGB/Wendtland, Stand 1. November 2013, § 123 BGB Rn. 17; Palandt/Ellenberger, BGB, 73. Auflage, 2014, § 123 Rn. 11) oder unrichtige Behauptungen ohne tatsächliche Grundlage "ins Blaue hinein" aufstellt (vgl. BGH, 29. Januar 1975, VIII ZR 101/73, NJW 1975, 642 , 5. der Gründe; 11. Juni 1979, VIII ZR 224/78, NJW 1979, 1886 , II. 2. g) cc) der Gründe).

    Objektiv unrichtige Angaben lassen zwar regelmäßig den Schluss auf einen Täuschungswillen zu, eine lediglich ungeschickte Formulierung, welche zur Irreführung geeignet ist, genügt aber nicht (vgl. BGH, 3. Februar 1998, a. a. O., 905 f, I. 2. b) der Gründe; 22. Februar 2005, X ZR 123/03, NJW-RR 2005, 1082 , 1. e) (1) und (2) der Gründe).

  • LG Köln, 26.09.2007 - 9 S 139/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer arglistigen Täuschung im Zusammenhang mit einem

    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
  • OLG Düsseldorf, 01.06.2021 - 15 U 26/20
    a) Der Beklagte hebt zwar mit Recht hervor, dass eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach Treu und Glauben ausgeschlossen sein kann, wenn die Rechtslage des Getäuschten durch die arglistige Täuschung im Zeitpunkt der Abgabe der Anfechtungserklärung nicht oder nicht mehr beeinträchtigt ist (BGH NJW 2000, 2894; BGH GRUR 1998, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage).

    Weicht die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen ab, so dass der Getäuschte das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (BGH GRUR 1998, 650 - Krankenhausmüllentsorgungsanlage; BGH MDR 1977, 388), ist eine Anfechtung unzulässig.

  • OLG Naumburg, 13.07.2020 - 12 U 147/19

    Deponiebau - VOB-Vertrag: Arglistanfechtung des Auftraggebers; Ausnutzung von

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kommt das Anfechtungsrecht nach § 123 BGB nach Treu und Glauben nicht mehr in Betracht, wenn im Zeitpunkt der Anfechtungserklärung die dem Getäuschten erbrachte Leistung im Ergebnis nicht mehr zu dessen Nachteil von der versprochenen abweicht, der Getäuschte also das erhalten hat, was er unter Einbeziehung seiner irrigen Vorstellung erwarten durfte (BGH, Urteil vom 3. Februar 1998 - X ZR 18/96 -, Rn. 29; BGH, Urteil vom 11. März 1992 - VIII ZR 291/90 -, Rn. 19, alle juris).
  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 44/07
    Er muss insoweit zumindest mit der Möglichkeit rechnen, der Gegner würde bei Kenntnis aller Umstände die begehrte Willenserklärung nicht oder nicht mit dem erhofften Inhalt abgeben (vgl. BGH VersR 1985, 156; BGH NJW 1982, 2861, 2863 m.w.N.), wobei ein bedingter Vorsatz beim Täuschungswillen für die Annahme eines "arglistigen" Verhaltens im Sinne des § 123 BGB ausreicht (vgl. BGH NJW-RR 1998, 904).
  • KG, 24.08.2020 - 8 U 139/19
    Die Möglichkeiten einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und eines Schadensersatzanspruchs wegen unerlaubter Handlung stehen gleichwertig nebeneinander (BGH, Urteil vom 3.2.1998 - X ZR 18/96 - NJW-RR 1998, 904, juris Rn. 34 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Düsseldorf, 07.01.2014 - 20 C 11278/13

    Vertrag über Eintragung eines Unternehmens in Internetbranchenverzeichnis bei

  • LG Bonn, 02.09.2009 - 5 S 73/09

    Erhebung eines Entgeltes für die Eintragung in ein Markenverzeichnis; Anfechtung

  • LG Bonn, 14.11.2007 - 5 S 126/07

    Arglistige Täuschung; Indizien; irreführende Werbeaktion; Omnibuswerbung

  • OLG Zweibrücken, 02.03.2017 - 4 U 154/15

    Anfechtung eines Pachtvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • LG Bielefeld, 23.12.2022 - 3 O 453/20

    Anfechtung Kaufvertrag bei Faksimiles

  • OLG Bamberg, 07.11.2005 - 4 U 59/05

    Anfechtung eines Angebots wegen Verschleierung des Ortes der Leistungserbringung

  • OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 13 UF 23/21

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Eheaufhebung; Reichweite von

  • AG Bonn, 27.03.2009 - 7 C 211/08

    Eintragungsofferte, Täuschung

  • LG Köln, 04.07.2007 - 9 S 88/07
  • AG Bonn, 06.04.2011 - 101 C 453/10

    Eine arglistige Täuschung liegt bei Lenken des Focus des Lesers eines

  • LG München I, 13.05.2009 - 21 O 4559/08

    Lizenzvertrag: Anfechtung wegen Täuschung über die Eigenschaft des Anmelders

  • AG Mannheim, 25.06.2010 - 10 C 69/10

    Anfechtung: Arglistige Täuschung durch planmäßiges Ansteuern eines

  • LG Wiesbaden, 10.12.2008 - 10 S 27/08

    Arglistige Täuschung bei Eintragungsofferten in Gewerbeverzeichnisse

  • LG Hamburg, 14.01.2011 - 303 S 67/10

    Betrug durch Gestaltung von Korrekturabzügen

  • AG Bonn, 25.09.2009 - 13 C 484/08

    Branchenverzeichnis, Internet, Bestellformular

  • KG, 27.04.2012 - 21 U 91/11

    Erwerber bekommt, was er erwarten darf: Anfechtung ausgeschlossen!

  • LG Düsseldorf, 18.06.2013 - 4b O 166/11

    Zweistufiger Biogasreaktor

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht