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   BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05   

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https://dejure.org/2008,930
BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05 (https://dejure.org/2008,930)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2008 - X ZR 180/05 (https://dejure.org/2008,930)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05 (https://dejure.org/2008,930)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterlassungsanspruch des Patentinhabers oder Gebrauchsmusterinhabers gegen den Verletzer bei Vergabe einer ausschließlichen Lizenz an dem Schutzrecht; Bestehen eines Schadensersatzanspruches gegen den Verletzer unabhängig von dem ausschließlichen Lizenznehmer; Bestehen ...

  • kanzlei.biz

    Tintenpatrone

  • Judicialis

    GebrMG § 24; ; PatG § 139; ; BGB § 242 Be; ; BGB § 432

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GebrMG § 24; PatG § 139; BGB § 242 § 432
    "Tintenpatrone"; Unterlassungsansprüche des Schutzrechtinhabers bei Vergabe einer Lizenz

  • rechtsportal.de

    GebrMG § 24 ; PatG § 139 ; BGB § 242 § 432
    "Tintenpatrone"; Unterlassungsansprüche des Schutzrechtinhabers bei Vergabe einer Lizenz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Ansprüche des Schutzrechtsinhabers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 176, 311
  • MDR 2008, 1228
  • GRUR 2008, 896
  • GRUR Int. 2008, 960
 
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Wird zitiert von ... (99)

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    a) Die Frage, wie Anspruch 12 des Klagepatents auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage und kann vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachgeprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 19 - Tintenpatrone I).

    Sind Zweck-, Wirkungs- und Funktionsangaben Bestandteil eines Patentanspruchs, nehmen sie zwar in der Regel an dessen Aufgabe teil, den geschützten Gegenstand zu bestimmen und damit zugleich zu begrenzen, wenn sie das Vorrichtungselement, auf das sie sich beziehen, als ein solches definieren, das so ausgebildet sein muss, dass es die betreffende Funktion erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 17 - Tintenpatrone I, mwN), und so verhält es sich auch hier.

  • OLG Düsseldorf, 05.02.2020 - U (Kart) 4/19

    Zulieferer gegen Automobilhersteller

    Auch wenn diese Wahrscheinlichkeit nicht hoch zu sein braucht und insbesondere nicht festgestellt werden muss, dass ein Schaden bereits eingetreten ist oder worin dieser besteht, ist jedenfalls eine nicht lediglich entfernt liegende Möglichkeit eines Schadens erforderlich, d.h. aufgrund des festgestellten Sachverhalts muss der Eintritt eines Schadens zumindest denkbar und möglich erscheinen (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 07.05.2013, X ZR 69/11 - Fräsverfahren , Rn. 21 bei juris; Urteil vom 20.05.2008, X ZR 180/05 - Tintenpatrone , Rn. 26 bei juris; Urteil vom 24.01.2006, XI ZR 384/03, Rn. 28 bei juris; Urteil vom 06.03.2001, KZR 32/98, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 17.05.2001, I ZR 189/99 - Feststellungsinteresse II , Rn. 31 bei juris; Urteil vom 06.05.1993, I ZR 144/92 - Apothekerzeitschriften , Rn. 16 bei juris; Urteil vom 23.04.1991, X ZR 77/89, Rn. 7 bei juris; Urteil vom 19.11.1971, I ZR 72/70 - Cheri , Rn. 36 bei juris).
  • OLG Köln, 11.01.2019 - 6 U 10/16

    Palast der Republik

    Dieses Ergebnis wird bestätigt durch die Entscheidung des BGH in der Sache Tintenpatrone (Urteil vom 20.05.2008 - X ZR 180/05, GRUR 2008, 896), nach der der Urheber auch den Anspruch des Rechteinhabers geltend machen kann, wenn ihm dieser vorher eingeräumt wurde.
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