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Rechtsprechung
   BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03   

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https://dejure.org/2010,4081
BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,4081)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,4081)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,4081)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 69 EuPatÜbk, § 14 PatG, § 563 Abs 3 ZPO
    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Prüfung einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln bei fehlender Geltendmachung durch den Kläger; Patent hinsichtlich einer Vorrichtung zum Verbinden eines Drahtes mit einem Kontaktelement durch Verformen von Klemmorganen des Kontaktelements mittels Druckorganen ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; ZPO § 563 Abs. 3
    Prüfung einer Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln bei fehlender Geltendmachung durch den Kläger; Patent hinsichtlich einer Vorrichtung zum Verbinden eines Drahtes mit einem Kontaktelement durch Verformen von Klemmorganen des Kontaktelements mittels Druckorganen ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsstreit: Zurückverweisung an das Berufungsgericht zur erstmaligen Prüfung einer äquivalenten Verletzung - Crimpwerkzeug IV

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache, Crimpwerkzeug IV

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Crimpwerkzeug

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 313
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 158/04

    Crimpwerkzeug II

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Die dagegen eingelegte Berufung der Nichtigkeitsklägerin hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 12. März 2009 zurückgewiesen (Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II).

    Dieses Verständnis der patentgemäßen Lehre entspricht der vom Bundesgerichtshof im Nichtigkeitsverfahren vorgenommenen Auslegung von Patentanspruch 1 (vgl. Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 Rn. 18 - Crimpwerkzeug II).

    Eine solche Anordnung der Druckplatte (15) unterhalb der ersten Verstellscheibe (13) ist zwar Gegenstand der im Patent zeichnerisch dargestellten Ausführungsform in Figur 14. Daraus folgt indes nicht, dass sich der Patentanspruch auf eine solche Ausgestaltung zu beschränken hätte (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 Rn. 21 - Crimpwerkzeug II).

    Dass die hinsichtlich der Lage einschränkende Formulierung aus Unteranspruch 4 nicht in den Hauptanspruch übernommen wurde, führt entgegen der Revision im Übrigen auch nicht dazu, dass das Klagepatent unzulässig erweitert wäre (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 Rn. 20 ff. - Crimpwerkzeug II).

    Dies führt zu einer gleichbleibenden Verformung des Gesamtsystems, bei der die Vorteile der zentrischen Krafteinleitung durch die aufeinanderliegenden Ringflächen erhalten bleiben (BGH, Urteil vom 12. März 2009 - Xa ZR 154/08, GRUR 2009, 835 Rn. 31 - Crimpwerkzeug II).

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 81/01

    Stapeltrockner

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Denn bei der Frage der Gleichwirkung handelt es sich um eine Frage, deren Beantwortung tatrichterlicher Würdigung und Feststellungen bedarf, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden können (Senat, Urteile vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 22 - Stapeltrockner, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 28 - Pumpeinrichtung).

    Sie hängt aber entscheidend von den zunächst in der Tatsacheninstanz zu klärenden tatsächlichen Grundlagen ab (Senat, Urteil vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 23 - Stapeltrockner).

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).

    Gleichwirkend ist nämlich nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (Senat, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 Rn. 68 - Spannschraube; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 157 f. - Schneidmesser I; Benkard/Scharen, EPÜ, Art. 69 Rn. 58).

  • BPatG, 27.09.2006 - 29 W (pat) 86/04

    Kriterien für eine Schutzfähigkeit einer Wortmarke; Vorliegen eines nur geringen

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).

    Denn bei der Frage der Gleichwirkung handelt es sich um eine Frage, deren Beantwortung tatrichterlicher Würdigung und Feststellungen bedarf, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden können (Senat, Urteile vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 22 - Stapeltrockner, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 28 - Pumpeinrichtung).

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 1/05

    Pumpeinrichtung

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Sind diese Voraussetzungen der Gleichwirkung, der Auffindbarkeit und der Orientierung am Patentanspruch erfüllt, ist die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln aus fachmännischer Sicht als der wortsinngemäßen Lösung gleichwertige (äquivalente) Lösung in Betracht zu ziehen und damit nach dem Gebot des Artikels 2 des Protokolls über die Auslegung des Art. 69 EPÜ bei der Bestimmung des Schutzbereichs des Patents zu berücksichtigen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 24 - Pumpeinrichtung).

    Denn bei der Frage der Gleichwirkung handelt es sich um eine Frage, deren Beantwortung tatrichterlicher Würdigung und Feststellungen bedarf, die in der Revisionsinstanz nicht nachgeholt werden können (Senat, Urteile vom 22. November 2005 - X ZR 81/01, GRUR 2006, 313 Rn. 22 - Stapeltrockner, und vom 17. April 2007 - X ZR 1/05, GRUR 2007, 58 Rn. 28 - Pumpeinrichtung).

  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Soll aber eine Ausführungsform als vom erteilten Klagepatent erfasst angegriffen werden, die nach Ansicht des Verletzungsklägers eine vom Wortsinn abweichende Gestalt aufweist, muss sich dies aus dem Antrag ergeben (Senat, Urteil vom 22. Dezember 2009 - X ZR 56/08, BGHZ 184, 49 Rn. 31 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Gleichwirkend ist nämlich nur eine Lösung, die nicht nur im Wesentlichen die Gesamtwirkung der Erfindung erreicht, sondern gerade auch diejenige Wirkung erzielt, die das nicht wortsinngemäß verwirklichte Merkmal erzielen soll (Senat, Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909 Rn. 68 - Spannschraube; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 157 f. - Schneidmesser I; Benkard/Scharen, EPÜ, Art. 69 Rn. 58).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Als Rechtsfrage kann die Frage, wie ein Patentanspruch auszulegen ist, vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachgeprüft werden (Senat, Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 17 - Tintenpatrone).
  • BGH, 04.02.2010 - Xa ZR 36/08

    Gelenkanordnung

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Die in diesem Sinne gebotene Auslegung des Patentanspruchs hat unter Berücksichtigung der Beschreibung und Zeichnungen zu erfolgen, die dazu dienen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, GRUR 2010, 602 Rn. 20 - Gelenkanordnung, mwN).
  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

    Auszug aus BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03
    Die Frage, ob eine bestimmte Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents gehört, entscheidet sich deshalb danach, ob sie in dem betreffenden Patentanspruch Ausdruck gefunden hat (Senat, Urteil vom 17. April 2007 - X ZR 72/05, BGHZ 172, 88 Rn. 14 - Ziehmaschinenzugeinheit, mwN).
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Die beanstandete Ausgestaltung, bei der die von den PTC-Widerstandsheizelementen erzeugte Wärme von Lamellen aufgenommen und an die daran vorbeigeleitete Luft abgegeben wird, erfüllt jedenfalls die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Schutzrechtsverletzung mit äquivalenten Mitteln aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 81/13, GRUR 2015, 361 Rn. 18 - Kochgefäß; Urteil vom 10. Mai 2011 - X ZR 16/09, BGHZ 189, 330 Rn. 28 f. - Okklusionsvorrichtung; Urteil vom 14. Dezember 2010, GRUR 2011, 313, Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I).
  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln ist daher aus fachmännischer Sicht nicht als gleichwertig in Betracht zu ziehen (vgl. u.a. Senat, Urteile vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 - Schneidmesser I und vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2011, 313 Rn. 35 - Crimpwerkzeug IV).

    Sie hängt zwar in der Regel entscheidend ebenfalls von den in der Tatsacheninstanz zu klärenden tatsächlichen Grundlagen ab (BGH, Urteile vom 22. November 2005, aaO Rn. 23 - Stapeltrockner und vom 14. Dezember 2010, aaO Rn. 36 - Crimpwerkzeug IV).

    Das schließt jedoch nach § 563 Abs. 3 ZPO nicht aus, dass sie vom Revisionsgericht unmittelbar entschieden werden kann, wenn diejenigen tatsächlichen Feststellungen, die die Annahme einer äquivalenten Verletzung gegebenenfalls tragen könnten, bereits getroffen sind und weitere Feststellungen nicht zu erwarten sind (BGH, Urteile vom 4. Februar 2010 - Xa ZR 36/08, aaO - Gelenkanordnung und vom 14. Dezember 2010, aaO Rn. 34 ff. - Crimpwerkzeug IV).

  • LG Mannheim, 18.08.2020 - 2 O 34/19

    Nokia obsiegt gegen Daimler wegen Patentverletzungen

    Bei der Bewertung des Wortlauts des Patentanspruchs aus der Sicht des Fachmanns danach, was sich aus dessen Merkmalen im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt, sind zudem die Beschreibung und die Zeichnungen aufgrund ihrer Funktion zu berücksichtigen, die durch den Patentanspruch geschützte technische Lehre zu erläutern und typischerweise anhand eines oder mehrerer Ausführungsbeispiele zu verdeutlichen (vgl. BGH, GRUR 2011, 313 Rn. 15 mwN -Crimpwerkzeug IV).
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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2432
BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,2432)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,2432)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,2432)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Crimpwerkzeug III

    Art 69 EuPatÜbk, § 543 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Patentverletzungsstreit: Auslegung eines Europäischen Patents; Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen rechtsfehlerhafter Patentauslegung des Oberlandesgerichts und deren Geltendmachung im Wiedereinsetzungsverfahren nach Ablauf der Begründungsfrist für die ...

  • IWW
  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Auslegung eines Europäischen Patents; Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen rechtsfehlerhafter Patentauslegung des Oberlandesgerichts und deren Geltendmachung im Wiedereinsetzungsverfahren nach Ablauf der Begründungsfrist für die ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentverletzungsstreit: Auslegung eines Europäischen Patents; Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen rechtsfehlerhafter Patentauslegung des Oberlandesgerichts und deren Geltendmachung im Wiedereinsetzungsverfahren nach Ablauf der Begründungsfrist für die ...

  • rechtsportal.de

    Patentauslegung durch Bewertung des Patentausspruchs nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht; Revisionszulassungsgrund durch bloße Behauptung der Fehlerhaftigkeit der vom Oberlandesgericht im Patentverletzungsprozess vorgenommenen Auslegung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Patentauslegung und Revisionszulassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionszulassungsgründe im Patentverletzungsprozess

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Patentauslegung durch Bewertung des Patentausspruchs nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht; Revisionszulassungsgrund durch bloße Behauptung der Fehlerhaftigkeit der vom Oberlandesgericht im Patentverletzungsprozess vorgenommenen Auslegung; ...

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Crimpwerkzeug III

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 186, 90
  • GRUR 2010, 858
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 158/04

    Crimpwerkzeug II

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Nachdem der Xa Zivilsenat mit Urteil vom 12. März 2009 über die erhobene Nichtigkeitsklage rechtkräftig entschieden hatte (Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II), machen die Kläger geltend, die Revision sei nun schon deshalb zuzulassen, weil ein Widerspruch zwischen den Beurteilungen des Patents im Nichtigkeits- und im Verletzungsprozess vorliege.

    Die Vorrichtung nach Patentanspruch 1 weist dazu gemäß der Merkmalsgliederung nach dem Urteil des Xa Zivilsenats vom 12. März 2009 u.a. folgendes Merkmal 4 auf (vgl. GRUR 2009, 835 Tz. 17 - Crimpwerkzeug II):.

    Denn nur durch die Abstützung der Druckplatte an den Ringflächen der Verstellscheibe mittels relativ kleiner Druckflächen ("Auflagepunkte") würden eine zentrierte und stabile Ausgestaltung der Verstelleinrichtung und eine sichere und genaue Höheneinstellung erreicht (vgl. GRUR 2009, 835 Tz. 31 - Crimpwerkzeug II).

  • BGH, 06.04.2004 - X ZR 272/02

    Druckmaschinen-Temperierungssystem

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Die im Nichtigkeitsverfahren erfolgte, von der früheren Auslegung des Oberlandesgerichts abweichende Bewertung des Patentanspruchs durch den Xa Zivilsenat führt nicht ohne weiteres zur Zulassung der Revision (vgl. hierzu BGHZ 160, 214 Tz. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).

    Das steht nicht zuletzt in Einklang sowohl mit dem Umstand, dass im Patentverletzungsrechtsstreit die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Patentnichtigkeitsverfahren ausgesetzt werden kann (BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem), als auch mit der gerichtlichen Organisation in Patentsachen, weil hiernach das Nichtigkeits- und das Verletzungsverfahren letztinstanzlich vor dem Bundesgerichtshof zu führen sind.

  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Da das Patent hinsichtlich seiner Auslegung wie ein Rechtssatz zu behandeln ist (vgl. BGHZ 180, 215 Tz. 16 - Straßenbaumaschine m.w.N.; Busse/Keukenschrijver, Patentgesetz, 6. Aufl., § 14 Rdn. 48) und die Auslegung eine unmittelbare Aussage nur hinsichtlich des betreffenden Schutzrechts erlaubt, liegt hierin an sich lediglich ein Rechtsanwendungsfehler in einem Einzelfall.

    Der Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung jedes mit der Patentauslegung befasste Gericht die Bestimmung des Sinngehalts eines Patentanspruchs in Beantwortung einer Rechtsfrage (z.B. BGHZ 164, 261, 273 - Seitenspiegel; BGHZ 172, 312 Tz. 38 - Zerfallszeitmessgerät) eigenverantwortlich (BGHZ 180, 215 Tz. 16 - Straßenbaumaschine) vorzunehmen hat und dass deshalb der zur Entscheidung über die vorliegende Nichtzulassungsbeschwerde berufene Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht an die Auslegung durch den Xa Zivilsenat gebunden wäre, ändert nichts daran, dass der Zulassungsgrund des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO nachträglich entstanden ist.

  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 20/05

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlich Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Etwas anderes gilt erst bei Hinzutreten besonderer Umstände, die dazu führen, dass über den Einzelfall hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berührt sind (vgl. BGHZ 172, 250 Tz. 12).

    Indes ist die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auf eine solche (echte) Divergenz im Rechtssatz nicht beschränkt (vgl. BGHZ 172, 250 Tz. 12 m.w.N.), wenn der Rechtsfehler zu einem vergleichbaren nicht hinnehmbaren Zustand führt.

  • BGH, 11.10.2005 - X ZR 76/04

    Seitenspiegel

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Der Umstand, dass nach ständiger Rechtsprechung jedes mit der Patentauslegung befasste Gericht die Bestimmung des Sinngehalts eines Patentanspruchs in Beantwortung einer Rechtsfrage (z.B. BGHZ 164, 261, 273 - Seitenspiegel; BGHZ 172, 312 Tz. 38 - Zerfallszeitmessgerät) eigenverantwortlich (BGHZ 180, 215 Tz. 16 - Straßenbaumaschine) vorzunehmen hat und dass deshalb der zur Entscheidung über die vorliegende Nichtzulassungsbeschwerde berufene Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nicht an die Auslegung durch den Xa Zivilsenat gebunden wäre, ändert nichts daran, dass der Zulassungsgrund des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 ZPO nachträglich entstanden ist.
  • BGH, 31.05.2007 - X ZR 172/04

    Zerfallszeitmessgerät

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Es ist also gleichermaßen durch Bewertung seines Wortlauts aus der Sicht des Fachmanns zu bestimmen, was sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt, für die Schutz beansprucht wird bzw. die unter Schutz gestellt ist (vgl. BGHZ 172, 298 Tz. 38 - Zerfallszeitmessgerät).
  • BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel II

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Die im Nichtigkeitsverfahren erfolgte, von der früheren Auslegung des Oberlandesgerichts abweichende Bewertung des Patentanspruchs durch den Xa Zivilsenat führt nicht ohne weiteres zur Zulassung der Revision (vgl. hierzu BGHZ 160, 214 Tz. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).
  • BGH, 22.12.2009 - X ZR 56/08

    Kettenradanordnung II

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    In beiden Fällen ist maßgeblich, wie der Patentanspruch nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (vgl. Sen.Urt. v. 22.12.2009 - X ZR 56/08 Tz. 29, GRUR 2010, 214 - Kettenradanordnung II).
  • BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00

    "blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren;

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt das mit der Patentauslegung erstrebte Erkenntnisziel, dass kein Unterschied gemacht wird, ob die Auslegung zur Beurteilung der Patentfähigkeit oder zur Prüfung vorgenommen wird, ob das Patent verletzt wird (z.B. BGHZ 156, 179 Tz. 38 - blasenfreie Gummibahn I; Benkard/Rogge, Patentgesetz, 10. Aufl., § 22 PatG Rdn. 55).
  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde sind allerdings - sieht man von den Möglichkeiten im Falle einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ab - grundsätzlich nur die der Sache nach geltend gemachten Zulassungsgründe zu prüfen, die bis zum Ablauf der Begründungsfrist vorgetragen worden sind (vgl. BGHZ 152, 7, 8; BGH, Beschl. v. 31.10.2002 - V ZR 100/02, NJW 2003, 754, 755).
  • BGH, 23.07.2002 - VI ZR 91/02

    Prüfungsrahmen des Revisionsgerichts bei einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

    b) Wäre der Streitgegenstand demgegenüber prozessual identisch, wäre der Senat auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts nach § 557 Abs. 3 Satz 1 ZPO selbst ohne den - hier geführten - Revisionsangriff nicht an die geltend gemachten Revisionsgründe gebunden (vgl. BGH 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 - Rn. 7, BGHZ 186, 90) .
  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

    Im Rahmen der Auslegung sind jedoch der Sinngehalt des Patentanspruchs in seiner Gesamtheit und der Beitrag, den die einzelnen Merkmale zum Leistungsergebnis der Erfindung liefern, zu bestimmen (BGH, Urteil vom 3. Juni 2004 - X ZR 82/03, BGHZ 159, 221, 226 - Drehzahlermittlung; Urteil vom 13. Februar 2007 - X ZR 74/05, BGHZ 171, 120 Rn. 18 f.- Kettenradanordnung I; Beschluss vom 17. April 2007 - X ZB 9/06, BGHZ 172, 108 Rn. 13 f. - Informationsübermittlungsverfahren I; Urteil vom 31. Mai 2007 - X ZR 172/04, BGHZ 172, 298 Rn. 38 - Zerfallszeitmessgerät; Urteil vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 13 - Crimpwerkzeug III).

    Dabei sind Beschreibung und Zeichnungen heranzuziehen, die die technische Lehre des Patentanspruchs erläutern und veranschaulichen und daher nach ständiger Rechtsprechung nicht nur für die Bestimmung des Schutzbereichs (Art. 69 Abs. 1 EPÜ, § 14 PatG), sondern ebenso für die Auslegung des Patentanspruchs heranzuziehen sind, unabhängig davon, ob diese Auslegung die Grundlage der Verletzungsprüfung oder der Prüfung des Gegenstands des Patentanspruchs auf seine Patentfähigkeit ist (BGHZ 186, 90 Rn. 13 - Crimpwerkzeug III).

  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Die Bestimmung des Sinngehalts eines Patentanspruchs ist Rechtserkenntnis und vom Verletzungsgericht, wie von jedem anderen damit befassten Gericht, eigenverantwortlich vorzunehmen (BGH, Urteil vom 31. März 2009 - X ZR 95/05, BGHZ 180, 215 Rn. 16 - Straßenbaumaschine; BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 15 - Crimpwerkzeug III).

    Eine solche Divergenz rechtfertigt zwar, wenn sie entscheidungserheblich ist, die Zulassung der Revision (BGHZ 186, 90 Rn. 11 ff. - Crimpwerkzeug III).

  • BGH, 10.01.2017 - X ZR 17/13

    Vakuumtransportsystem - Restitutionsverfahren: Zulassung der Revision gegen ein

    Indessen habe der Bundesgerichtshof für den Revisionszulassungsgrund der abweichenden Auslegung bereits entschieden, dass dieser dann, wenn er sich erst nach Ablauf der Frist zur Begründung der im Verletzungsverfahren eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde ergebe, mittels eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand geltend gemacht werden müsse (BGH, Hinweisbeschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 - Crimpwerkzeug III).

    Eine Änderung der Patentlage ist - anders als erst in der Revisionsinstanz entstandene und bekannt gewordene, einen Restitutionsgrund begründende Tatsachen - im Revisionsrechtszug wie eine zwischenzeitliche Änderung der Rechtslage von Amts wegen zu berücksichtigen (BGH, Hinweisbeschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 6 - Crimpwerkzeug III).

    Dies hat der Bundesgerichtshof bereits für den in Bezug auf die verfahrensmäßige Situation vergleichbaren Fall entschieden, dass er seiner Entscheidung im Nichtigkeitsberufungsverfahren eine Auslegung des Patents zugrunde gelegt hat, die in einem für den Patentverletzungsprozess entscheidungserheblichen Punkt von derjenigen abweicht, die das Oberlandesgericht seinem mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochtenen Urteil zugrunde gelegt hatte (BGHZ 186, 90 Rn. 16 - Crimpwerkzeug III).

    Erstmals in der Entscheidung "Crimpwerkzeug III" (BGHZ 186, 90 - Crimpwerkzeug III) hat der Senat die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde für den Fall entwickelt, dass der Beschwerdeführer eine von einer - nachträglich ergangenen - höchstrichterlichen Entscheidung abweichende Auslegung des Klagepatents durch das Berufungsgericht geltend machen will.

    Er hat hierin - wiederum mit Blick auf die bei der Zivilprozessrechtsreform nicht berücksichtigten Eigenarten des Patentstreitverfahrens - eine besondere Ausprägung des Zulassungsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO) gesehen (BGHZ 186, 90 Rn. 14 f. - Crimpwerkzeug III).

  • BGH, 14.12.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug IV

    Es ist also durch Bewertung seines Wortlauts aus der Sicht des Fachmanns zu bestimmen, was sich aus den Merkmalen des Patentanspruchs im Einzelnen und in ihrer Gesamtheit als Lehre zum technischen Handeln ergibt, die unter Schutz gestellt ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, GRUR 2010, 858 Rn. 13 - Crimpwerkzeug III).
  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren

    Allerdings stellt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, die vollständige Nichtigerklärung des Patentanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 28.9. 2010, X ZR 112/07) ebenso wie das Vorliegen von Auslegungsdivergenzen im Bestands- und im Verletzungsverfahren (vgl. BGH, GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III) einen Revisionszulassungsgrund dar.

    Die enge Verzahnung von Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren und das daraus folgende allgemeine Interesse an der Verhinderung widerstreitender Rechtstitel im Verletzungs- und im Nichtigkeitsverfahren führen zu einer der (echten) Divergenz entsprechenden Interessenlage, auf Grund derer ein Einschreiten des Bundesgerichtshofs erforderlich wird (BGH, GRUR 2010, 858, 859 [12] - Crimpwerkzeug III).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2010, 858, 859 [16]- Crimpwerkzeug III) ist die Wiedereinsetzung derjenigen Partei, die Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt hat, in Fällen möglich, in denen nach Ablauf der Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im Bestandsverfahren eine abweichende Auslegung des Klagepatents als Grund für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde zu Tage getreten ist.

    In beiden Fällen ist gleichermaßen der Anspruch auf rechtliches Gehör betroffen (vgl. BGH, GRUR 2010, 858, 859 [16] - Crimpwerkzeug III).

    Die in der Amtlichen Sammlung veröffentlichte Entscheidung Crimpwerkzeug III (BGHZ 186, 90) wurde spätestens ab September 2010 in mehreren Fachzeitschriften publiziert und musste damit der Restitutionsklägerin und ihrer anwaltlichen Vertretung Ende 2011 bekannt sein.

  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    a) In den einer Patentanmeldung beigefügten Patentansprüchen ist zwar anzugeben, was als patentfähig unter Schutz gestellt werden soll (§ 34 Abs. 3 Nr. 3 PatG), und gemäß § 14 PatG ist alles, was im Wortlaut eines Patentanspruchs Ausdruck gefunden hat , bei der Auslegung, wie dieser nach objektiven Kriterien aus fachlicher Sicht zu bewerten ist (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03 Tz. 13 - Crimpwerkzeug III, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen), zu berücksichtigen (BGHZ 160, 204 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), da für die Feststellung des Offenbarungsgehalts einer Patentanmeldung nichts anderes als für die Auslegung der Lehre eines erteilten Patentanspruchs gilt (Senat, Beschluss vom 8. Juli 2008 - X ZB 13/06, GRUR 2008, 887 - Momentanpol II).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2021 - 6 U 129/19

    Spracherkennungsvorrichtung - Patentverletzungsverfahren über eine

    In ihr liegt daher nur eine Rechtsanwendung in einem Einzelfall, die regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. BGHZ 186, 90 Rn. 10 - Crimpwerkzeug III).

    Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn es sich bei dem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten Rechtssatz um einen tragenden Rechtssatz handelt (vgl. BGHZ 151, 42, 45; 151, 221; 154, 288, 293; BGH, NJW-RR 2003, 1366, 1367) und auch der abweichende Rechtssatz der Berufungsentscheidung zu deren tragenden Gründen gehört (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1366, 1367; siehe auch BGHZ 186, 90 Rn. 12 - Crimpwerkzeug III; Ball in Musielak/Voit, ZPO, 18. Aufl., § 543 Rn. 8 mwN).

    Allerdings wird mit der Auslegung des Patents gerade kein Rechtssatz aufgestellt (BGHZ 186, 90 Rn. 12 - Crimpwerkzeug III).

    Fragen der Auslegung eines Patents erfordern mithin regelmäßig insbesondere auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts (vgl. BGHZ 186, 90 Rn. 10 - Crimpwerkzeug III).

    Indes ist eine Zulassung durch das Revisionsgericht bei einem Widerspruch zwischen der Patentauslegung des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsberufungsverfahren und des Berufungsgerichts des Verletzungsverfahrens unter dem - allerdings grundsätzlich erst bei der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision auftretenden - Gesichtspunkt möglich, dass die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung auf eine solche (echte) Divergenz im Rechtssatz nicht beschränkt ist, wenn ein Rechtsfehler des Berufungsgerichts zu einem vergleichbaren nicht hinnehmbaren Zustand führt (vgl. BGHZ 186, 90 Rn. 12 ff - Crimpwerkzeug III).

  • BGH, 08.06.2021 - X ZR 47/19

    Ultraschallwandler

    b) Nach diesen Grundsätzen ist die Auslegung des Berufungsgerichts, die als Rechtserkenntnis der vollen Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteil vom 31. März 2009 - X ZR 95/05, BGHZ 180, 215 Rn. 16 = GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine; BGH, Urteil vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 15 = GRUR 2010, 858 - Crimpwerkzeug III), nicht zu beanstanden.
  • BGH, 02.04.2019 - XI ZR 488/17

    Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Widerrufs der auf den Abschluss eines

    (1) Nach der Vorschrift des § 544 Abs. 2 Satz 1, 2 ZPO sind im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde grundsätzlich nur die der Sache nach geltend gemachten Zulassungsgründe zu prüfen, die bis zum Ablauf der Begründungsfrist vorgetragen worden sind (BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 193/03, BGHZ 186, 90 Rn. 7 und vom 17. September 2011 - XI ZR 124/11, juris).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 2 U 12/07

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Walzgerüst mit zwei

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2014 - 2 U 80/13

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents und eines Gebrauchsmusters für

  • OLG Karlsruhe, 22.11.2023 - 6 U 140/21
  • LG München I, 04.09.2020 - 21 O 8913/20

    Keine Berücksichtigung der Einrede der Prozesskostensicherheit im einstweiligen

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 15 U 2/14

    Interfaceschaltung

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2013 - 2 U 22/12

    Kinderwagen

  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 124/11

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2017 - 2 U 23/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Parametrierung

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2014 - 15 U 14/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend eine tragbare Geräteeinheit

  • BPatG, 30.09.2014 - 3 Ni 6/13

    Patentfähigkeit von VMP-ähnlichen Sequenzen von pathogener Borrelia als

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 71/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 179/10

    Untersagung der geschäftlichen Verwendung von patentrechtlich geschützten

  • LG Düsseldorf, 12.03.2019 - 4a O 143/14

    Gurtaufroller

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2019 - 15 U 72/18

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine für Tintenstrahlaufzeichnungen

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 95/13

    Untersagung der geschäftlichen Verwendung von patentrechtlich geschützten

  • BGH, 28.04.2011 - V ZA 20/10

    Übergang des Eigentums eines vertraglich genutzten ehemals volkseigenen

  • OLG Hamburg, 19.09.2019 - 3 U 181/17

    Verpackung für Rauchwaren - Patentverletzungsverfahren: Materiellrechtliche

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 18/16

    Ansprüche das Patentinhabers bei Verletzung des Patents

  • LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a O 122/15
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2016 - 15 U 136/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Erfassung von

  • BPatG, 15.12.2020 - 1 Ni 12/19
  • LG Düsseldorf, 22.03.2018 - 4a O 89/16

    Schnellwechsel- und Bohrkernauswerfpindel

  • BPatG, 21.06.2016 - 1 Ni 31/14

    Nachweis der fehlenden erfinderischen Tätigkeit im Rahmen einer auf die

  • OLG Düsseldorf, 20.12.2017 - 2 U 69/10

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen magnetischen

  • BPatG, 15.11.2011 - 3 Ni 27/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - mangelnde erfinderische Tätigkeit -

  • BPatG, 07.10.2021 - 1 Ni 27/19

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Beschlag mit relativer zueinander

  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 12/15

    Lithiumsilicatmaterials

  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 40/15

    Verletzung des Klagepatentanspruchs bzgl. eines Lithiumsilicatrohlings und dessen

  • LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 29/16

    Heizkessel mit Brenner II

  • LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 29/11

    Patentrechtliche Ansprüche bei der Entwicklung eines Arzneimittels aus den

  • LG Düsseldorf, 05.02.2019 - 4b O 106/18

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "kontaktloses Lesegerät für

  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 41/15

    Lithiumsilicatrohling (1)

  • LG Düsseldorf, 13.08.2013 - 4a O 264/09
  • BPatG, 18.06.2013 - 21 W (pat) 10/13
  • BPatG, 27.09.2012 - 2 Ni 46/11
  • LG Düsseldorf, 13.10.2016 - 4a 0 122/15

    Sprühvorrichtungsgebrauchsverfahren

  • LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 4b O 30/11

    Leflunomid/Teriflunomid II

  • BPatG, 24.09.2013 - 3 Ni 19/12
  • BPatG, 15.05.2013 - 19 W (pat) 8/13
  • LG Düsseldorf, 03.08.2023 - 4c O 27/22
  • BPatG, 17.01.2022 - 5 Ni 2/20

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Lamellenfenster (europäisches Patent)" - zur

  • BPatG, 25.11.2014 - 1 Ni 12/14

    Beanstandung des Fehlens der Neuheit und der erfinderischen Tätigkeit sowie der

  • BPatG, 25.11.2010 - 6 W (pat) 28/08
  • BPatG, 27.11.2014 - 21 W (pat) 18/12

    Anforderungen an die ausführbare Offenbarung einer Erfindung im Rahmen einer

  • LG Düsseldorf, 03.06.2014 - 4b O 297/04

    Spinn- und Zwirnspindeln

  • BPatG, 20.01.2014 - 20 W (pat) 5/10
  • BPatG, 14.11.2012 - 7 W (pat) 25/11
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Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5759
BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,5759)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,5759)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,5759)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 3 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 ZPO, § 544 Abs 2 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 234 Abs 1 S 2 ZPO, § 234 Abs 3 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 543 Abs 2 S 1 Nr 2 Alt 2 ZPO, § 544 Abs 2 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher Kenntnis über die Entstehung eines Revisionsgrundes im Patentverletzungsprozess; Eine von der des Oberlandesgerichts abweichende und entscheidungserhebliche Abweichung in der Auslegung eines Patents durch den ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentverletzungsverfahren: Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde wegen abweichender Beurteilung des Klagepatents im rechtskräftig entschiedenen Patentnichtigkeitsverfahren

  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nachträglicher Kenntnis über die Entstehung eines Revisionsgrundes im Patentverletzungsprozess; Eine von der des Oberlandesgerichts abweichende und entscheidungserhebliche Abweichung in der Auslegung eines Patents durch den ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Aussetzung der Revision für Entscheidung über Klagepatent

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.2009 - Xa ZR 158/04

    Crimpwerkzeug II

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Mit Urteil vom 12. März 2009 hat der Xa-Zivilsenat über die Nichtigkeitsklage rechtskräftig entschieden (Xa ZR 158/04, GRUR 2009, 835 - Crimpwerkzeug II).
  • BGH, 20.02.2008 - XII ZB 179/07

    Rechtsfolgen der Überschreitung der Höchstfrist von einem Jahr für die

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Denn obwohl diese Vorschrift nach ihrer Entstehungsgeschichte absoluten Charakter hat, ist sie ausnahmsweise jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15; Beschluss vom 7. Juli 2004 - IVV MO 12/03 [richtig: XII ZB 12/03 - d. Red.] , NJW-RR 2004, 1651 Rn. 15).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Gegenteiliges hieße, die anwaltlichen Sorgfaltspflichten zu überspannen, selbst wenn es zum Gebot anwaltlicher Vorsicht gehört, auch bei zweifelhafter Rechtslage einen Rechtsbehelf einzulegen, um dessen Erfolgsaussichten klären zu lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2527/07, NJW 2008, 2167 Rn. 28).
  • BGH, 22.04.2008 - X ZB 18/07

    Unwirksamkeit der Berufung wegen Löschung des Prozessbevollmächtigten aus der

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    a) Die Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung einer Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels setzt voraus, dass die Frist versäumt ist (§ 233 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 22. April 2008 - X ZB 18/07, NJW-RR 2008, 1290 Rn. 5).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 193/03
    Denn obwohl diese Vorschrift nach ihrer Entstehungsgeschichte absoluten Charakter hat, ist sie ausnahmsweise jedenfalls dann nicht anwendbar, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 179/07, NJW-RR 2008, 878 Rn. 15; Beschluss vom 7. Juli 2004 - IVV MO 12/03 [richtig: XII ZB 12/03 - d. Red.] , NJW-RR 2004, 1651 Rn. 15).
  • BPatG, 19.12.2016 - 21 W (pat) 53/12

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur

    Nach dem Beschluss des BGH vom 30. August 2010 in der Sache "Crimpwerkzeug IV" (X ZR 193/03, Rn. 18 - juris).

    Dies kommt aus Gründen eines wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Wahrung des rechtlichen Gehörs insbesondere dann in Betracht, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH, Beschluss vom 30. August 2010 - X ZR 193/03, Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

    Dies gilt dann, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 UH 1/12

    Geltendmachung der Nichtigkeit eines Patents im Restitutionsverfahren

    Es entspricht, wie der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.08.2010 (X ZR 193/03, Mitt 2011, 24; BeckRS 2010, 22663) bestätigt hat, ständiger Rechtsprechung, dass die Ausschlussfrist nicht gilt, wenn die Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH, Mitt 2011, 24 [18] m.w.N.).
  • BPatG, 30.04.2015 - 7 W (pat) 86/14

    Erlöschen eines Patents wegen nicht rechtzeitiger Zahlung der Jahresgebühr

    Von der Einhaltung der Jahresfrist kann nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO unter Wahrung des Rechtsstaatsprinzips ausnahmsweise abgesehen werden, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH NJW 2013, 1684 m. w. N.; Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

    Die grundsätzliche Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Durchbrechung der Jahresausschlussfrist bei der Wiedereinsetzung anzunehmen ist, ist höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

  • BGH, 14.04.2015 - XI ZR 119/13

    Wiedereinsetzungsantrag nach Versäumung der Frist zur Begründung der

    Zwar kann ein Beschwerdeführer Zulassungsgründe grundsätzlich nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist mithilfe eines Antrags auf Wiedereinsetzung nachschieben (BGH, Beschluss vom 30. August 2010 - X ZR 193/03, juris Rn. 8, 15).
  • BPatG, 25.09.2014 - 7 W (pat) 18/14
    Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

    Die grundsätzliche Rechtsfrage, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Durchbrechung der Jahresausschlussfrist bei der Wiedereinsetzung anzunehmen ist, ist höchstrichterlich bereits geklärt (vgl. BGH Mitt. 2011, 24 Rn. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.04.2022 - 1 L 84/21

    Zulassung der Berufung in Fällen gefestigter Rechtsprechung

    Ob ein nachträglich entstandener Zulassungsgrund gleichwohl unter den Voraussetzungen für die Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in das Zulassungsverfahren eingeführt werden kann, obwohl der Antragsteller - wie hier die Beklagte - die gesetzlichen Antrags- und Begründungsfristen des § 124a Abs. 4 Satz 1 und 4 VwGO an sich gewahrt hat, kann dahinstehen (ablehnend OVG NRW, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 1 A 1731/08 -, juris Rn. 20 m. w. N.; OVG MV, Beschluss vom 11. November 2014 - 1 L 55/10 -, juris 21; vgl. aber auch BGH, Beschlüsse vom 30. August 2010 - X ZR 193/03 -, juris Rn. 8 ff., und vom 17. September 2013 - XI ZR 124/11 -, juris [ohne Rn.]; Czybulka/Hösch, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 133 Rn. 38).
  • BPatG, 25.07.2016 - 26 W (pat) 506/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "MUSIC MONSTER (Wort-Bild-Marke)/MONSTER MUSIC

    Anhaltspunkte dafür, dass § 91 Abs. 5 MarkenG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO ausnahmsweise nicht anwendbar ist, weil die Ursache der Fristüberschreitung nicht in der Sphäre der Partei lag, sondern allein dem Amt oder dem Gericht zuzuschreiben ist (BGH NJW 2013, 1684 m. w. N.; BGH Mitt. 2011, 24 Rdnr. 18 - Crimpwerkzeug IV m. w. N.), sind weder vorgetragen noch ersichtlich.
  • BPatG, 25.07.2013 - 10 W (pat) 2/13

    Patentbeschwerdeverfahren - internationale Patentanmeldung - nationale

    Dies kommt aus Gründen eines wirkungsvollen Rechtsschutzes und zur Wahrung des rechtlichen Gehörs insbesondere dann in Betracht, wenn die Ursache der Überschreitung der Jahresfrist nicht in der Sphäre der Partei liegt, sondern allein dem Gericht zuzurechnen ist (BGH, Beschluss vom 30. August 2010 - X ZR 193/03, …
  • BPatG, 03.11.2016 - 7 W (pat) 5/16
    bb) Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts - in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO (z. B. BGH Mitt. 2011, 24 (Tz. 18) - Crimpwerkzeug IV m. w. N.; BGH NJW-RR 2016, 638 (Tz. 7, 8)) - anerkannt, dass auch im patentamtlichen Verfahren die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung trotz Ablaufs der Jahresfrist des § 123 Abs. 2 Satz 4 PatG in besonders gelagerten Ausnahmefällten als zulässig anzusehen ist, und zwar insbesondere dann, wenn die Fristüberschreitung auf.
  • BPatG, 09.06.2016 - 7 W (pat) 88/14

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in die Jahresfrist des § 123 Abs. 2 S.

    b) Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts - in Anlehnung an die höchstrichterliche Rechtsprechung zur entsprechenden Regelung in § 234 Abs. 3 ZPO (z. B. BGH Mitt. 2011, 24 (Tz. 18) - Crimpwerkzeug IV m. w. N.; BGH v. 21. Januar 2016, IX ZA 24/15, in juris) - anerkannt, dass auch im patentamtlichen Verfahren die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung trotz Ablaufs der Jahresfrist des § 123 Abs. 2 Satz 4 PatG in besonders gelagerten Ausnahmefällten als zulässig anzusehen ist, und zwar insbesondere dann, wenn die Fristüberschreitung auf Umstände zurückzuführen ist, die der Sphäre des Patentamts zuzurechnen sind, und damit nur so die verfassungsmäßigen Rechte des Antragstellers gewahrt werden können (vgl. BPatGE 51, 197, 202 - Überwachungsvorrichtung; BPatG Mitt.
  • BPatG, 08.03.2016 - 10 W (pat) 70/14

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung

  • BPatG, 30.07.2015 - 7 W (pat) 43/14

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - zur Wiedereinsetzung nach Ablauf

  • BPatG, 08.11.2012 - 10 W (pat) 32/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Objektfassung" - Wiedereinsetzung in die Frist zur

  • BPatG, 13.05.2014 - 7 W (pat) 50/14
  • BPatG, 13.05.2014 - 7 W (pat) 49/14
  • BPatG, 30.01.2014 - 7 W (pat) 13/14

    Patentbeschwerdeverfahren - Wiedereinsetzung - "Bindung für ein Snowboard" -

  • BPatG, 10.09.2013 - 10 W (pat) 13/13
  • BPatG, 02.09.2014 - 7 W (pat) 44/14

    Entrichtung der Jahresgebühr nach erfolgter Patentanmeldung

  • BPatG, 29.08.2013 - 10 W (pat) 14/13
  • BPatG, 25.11.2016 - 7 W (pat) 37/15

    Umschreibung der Patenterteilung mit der Bezeichnung "Vollei-Zubereitung" auf den

  • BPatG, 16.07.2014 - 7 W (pat) 29/14
  • BPatG, 27.06.2014 - 7 W (pat) 30/14
  • BPatG, 09.11.2022 - 1 W (pat) 9/22
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Rechtsprechung
   GH, 14.12.2010 - X ZR 193/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,94452
GH, 14.12.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,94452)
GH, Entscheidung vom 14.12.2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,94452)
GH, Entscheidung vom 14. Dezember 2010 - X ZR 193/03 (https://dejure.org/2010,94452)
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Kurzfassungen/Presse

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