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   BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03   

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https://dejure.org/2004,6377
BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03 (https://dejure.org/2004,6377)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2004 - X ZR 25/03 (https://dejure.org/2004,6377)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2004 - X ZR 25/03 (https://dejure.org/2004,6377)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen Reiseveranstalter wegen Reiseunfalls; Versäumung der Ausschlussfrist; Inhaltliche Anforderungen an Anspruchsanmeldung ; Abgrenzung zur bloßen Mängelanzeige; Anwendbarkeit der Ausschlussfrist und kurzen Verjährungsfrist auf deliktische ...

  • Judicialis

    BGB § 209 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 651 c; ; BGB § 651 c Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 651 d; ; BGB § 651 e; ; BGB § 651 f; ; BGB § 651 g Abs. 1 Satz 1; ; AGBG § 9

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 651g Abs. 2 S. 1; AGBGB § 9 Abs. 1
    Verjährung deliktischer Ansprüche im Reisevertragsrecht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verjährung bei unerlaubter Handlung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Sturz im Kinderclub - Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters auf dem Prüfstand

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3777
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 149/88

    Grundstückskauf: Scheingeschäft und konkludente Treuhandabrede

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03
    Der Urteilstatbestand beweist aber nicht nur, daß das, was in ihm als Parteivortrag ausdrücklich wiedergegeben wird, tatsächlich vorgetragen worden ist, sondern auch, daß der gesamte Inhalt der im Tatbestand in Bezug genommenen Schriftsätze vorgetragen worden ist (BGH, Urt. v. 03.11.1982 - IVa ZR 39/81, NJW 1983, 885, 886 unter I 1; Urt. v. 09.02.1990 - V ZR 149/88, NJW 1990, 2755 unter 1).
  • BGH, 03.11.1982 - IVa ZR 39/81

    Bindung des Revisionsgerichts an die Feststellungen im Tatbestand

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03
    Der Urteilstatbestand beweist aber nicht nur, daß das, was in ihm als Parteivortrag ausdrücklich wiedergegeben wird, tatsächlich vorgetragen worden ist, sondern auch, daß der gesamte Inhalt der im Tatbestand in Bezug genommenen Schriftsätze vorgetragen worden ist (BGH, Urt. v. 03.11.1982 - IVa ZR 39/81, NJW 1983, 885, 886 unter I 1; Urt. v. 09.02.1990 - V ZR 149/88, NJW 1990, 2755 unter 1).
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 28/03

    Regelung über Ausschlußfrist unwirksam

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03
    Wie der Senat inzwischen entschieden hat (Urt. v. 03.06.2004 - X ZR 28/03 unter II, zur Veröffentlichung vorgesehen), benachteiligt eine AGB-Klausel, welche die Ausschlußfrist ganz allgemein auch auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung ausdehnt, den Reisekunden unangemessen und ist daher unwirksam (§ 9 Abs. 1 AGBG; jetzt: § 307 BGB).
  • BGH, 25.02.1988 - VII ZR 348/86

    Haftung des Reiseveranstalters für Mängel einer Hotelanlage

    Auszug aus BGH, 07.09.2004 - X ZR 25/03
    Die kürzere, seinerzeit sechsmonatige Verjährungsfrist des Reisevertragsrechts (§ 651 g Abs. 2 Satz 1 BGB a.F.) gilt nicht für eine dem Reisenden auf der Reise zugefügte unerlaubte Handlung (BGH, Urt. v. 25.02.1988 - VII ZR 348/86, NJW 1988, 1380 unter II 3).
  • OLG Rostock, 11.02.2011 - 5 U 40/10

    Beförderung von Reisenden auf See: Haftung des Reiseveranstalters;

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 07.09.2004 (X ZR 25/03, NJW 2004, 3777), auf die der Kläger in diesem Zusammenhang verweist, ist insoweit nicht einschlägig.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 07.09.2004 (X ZR 25/03, NJW 2004, 3777) rechtfertigt keine abweichende rechtliche Wertung, denn in dem dort zu entscheidenden Fall ging es um konkurrierende vertragliche und deliktische Ansprüche, die unterschiedlich verjähren.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann in der Anzeige eines Gesundheitsschadens, den der Reisende infolge eines Reisemangels erlitten hat, die Geltendmachung eines Ersatzanspruches liegen, auch wenn der Reisende nicht ausdrücklich Schadensersatz begehrt (BGH, Urteil vom 07.09.2004, X ZR 25/03; NJW 2004, 3777, 3778).

  • OLG Koblenz, 29.07.2010 - 6 U 500/02

    Pauschale Bezugnahme auf vorbereitende Schriftsätze zur Festlegung deren Inhalts

    In Literatur und Rechtsprechung ist umstritten, ob eine pauschale Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftsätze zulässig und erforderlich ist, um deren Inhalt zum Bestandteil des Tatbestandes zu machen und insoweit eine negative Beweiswirkung nach § 314 ZPO zu verhindern (bejahend bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO a.F.: BGH LM ZPO § 313 Nr. 4; NJW 2002, 381 ; ebenso bezüglich § 313 Abs. 2 ZPO n.F.: BGH 10. Zivilsenat NJW 2004, 3777, 3778; anders wohl BGH 5. Zivilsenat NJW 2004, 1876, 1879; verneinend: OLG Oldenburg NJW 1989, 1165 f.; OLG Hamburg NJW 1988, 2678; Stein/Jonas/Leipold, ZPO , 22. Aufl., § 313 Rdnr. 52; Musielak, ZPO , 6. Aufl., § 313 Rdnr. 8).
  • OLG Koblenz, 06.10.2011 - 2 U 1104/10

    Reisevertrag - Vertragliche und deliktische Haftung des Reiseveranstalters im

    Es kommt darauf an, ob der Reiseveranstalter davon ausgehen musste, dass der Reisende über § 651 d Abs. 2 BGB hinausgehende Rechtsfolgen geltend machen will (Bamberger/Roth-Geib, aaO, § 651 g Rn. 10; Münchener Kommentar/Tonner, aaO, § 651 g Rn. 17) Meldet der Reisende bei der Reiseleitung am Urlaubsort einen erheblichen Gesundheitsschaden an, so kann darin, auch wenn der Reiseteilnehmer nicht ausdrücklich Schadensersatz begehrt, eine Anspruchsmeldung und nicht nur eine Mängelanzeige liegen (BGH, Urteil vom 07.09.2004 - X ZR 25/03 - NJW 2004, 3777, Juris Rn. 11).
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