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   BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01   

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https://dejure.org/2004,150
BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01 (https://dejure.org/2004,150)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2004 - X ZR 255/01 (https://dejure.org/2004,150)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2004 - X ZR 255/01 (https://dejure.org/2004,150)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inhalt der Patentansprüche als maßgebliche Grundlage für den Schutz durch ein europäisches Patent; Zugehörigkeit einer bestimmten Anweisung zum Gegenstand eines Anspruchs des Patents; Einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs ...

  • Judicialis

    PatG 1981 § 14; ; EPÜ Art. 69; ; ZPO 2001 § 559 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Auslegung eines Patentanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 204
  • GRUR 2004, 1023
 
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Wird zitiert von ... (581)

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    a) Die Frage, wie Anspruch 12 des Klagepatents auszulegen ist, ist eine Rechtsfrage und kann vom Revisionsgericht in vollem Umfang nachgeprüft werden (vgl. BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 212 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; Urteil vom 20. Mai 2008 - X ZR 180/05, BGHZ 176, 311 Rn. 19 - Tintenpatrone I).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Zwar bildet der Wortlaut insoweit eine Grenze, als die Heranziehung von Beschreibung und Zeichnungen nicht zu einer inhaltlichen Erweiterung des durch den Wortlaut des Patentanspruchs festgelegten Gegenstands führen darf (BGH GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

    Jedoch ist auch in diesem Zusammenhang keine reine Analyse des Wortlauts mit philologischen Mitteln zulässig, sondern zu ermitteln, was bei sinnvollem technischen Verständnis des Wortlauts so deutlich einbezogen ist, dass es vom Fachmann als zur Erfindung gehörend erkannt wird (BGH GRUR 2004, 1023, 1025 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern, nicht anders als Ausführungsbeispiele (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.

    Die von der Beklagten zu 3 für ihren gegenteiligen Standpunkt in Anspruch genommene Passage der Beschreibung (Sp. 3 Z. 5 ff.) bezieht sich auf eine bestimmte vorteilhafte Ausführungsform und die damit korrespondierende Darstellung in Figuren 2 und 4. Dies ist nach allgemeinen Grundsätzen nicht geeignet, Gegenstand und Schutzbereich des Patents einzuschränken (BGHZ 160, 204, 210 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).

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