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   BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87   

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https://dejure.org/1989,600
BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87 (https://dejure.org/1989,600)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1989 - X ZR 26/87 (https://dejure.org/1989,600)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1989 - X ZR 26/87 (https://dejure.org/1989,600)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung eines Klagepatents wegen unerlaubter Benutzung des Gegenstandes einer zugehörigen offengelegten Patentanmeldung - Auskunfterteilung und Feststellung einer Entschädigungspflicht - Rechtswidrigkeit einer offengelegten Erfindung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Benutzung des Gegenstandes einer offengelegten Patentanmeldung; Berechnung der angemessenen Entschädigung

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 161
  • NJW 1989, 3283
  • MDR 1989, 810
  • GRUR 1989, 411
  • BB 1989, 2142
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51

    Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Auch in den Fällen einer berechtigten Entziehung und Nutzung fremder Rechtsgüter auf Grund einer Enteignung (Art. 14 GG) oder eines enteignungsgleichen Eingriffs trifft die Entschädigungspflicht grundsätzlich nur denjenigen, der durch die Enteignung unmittelbar begünstigt ist (vgl. BGHZ 11, 248; 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] ; BGK NJW 1980, 582 [BGH 25.10.1979 - III ZR 105/78] ; vgl. ferner Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Rdn. 555 zu Art. 14 - Stand Sept. 1983 - und die dortigen weiteren Nachweise).
  • BGH, 08.04.1954 - III ZR 41/53

    Ersatzpflicht der Gemeinde bei Enttrümmerung

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Auch in den Fällen einer berechtigten Entziehung und Nutzung fremder Rechtsgüter auf Grund einer Enteignung (Art. 14 GG) oder eines enteignungsgleichen Eingriffs trifft die Entschädigungspflicht grundsätzlich nur denjenigen, der durch die Enteignung unmittelbar begünstigt ist (vgl. BGHZ 11, 248; 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] ; BGK NJW 1980, 582 [BGH 25.10.1979 - III ZR 105/78] ; vgl. ferner Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Rdn. 555 zu Art. 14 - Stand Sept. 1983 - und die dortigen weiteren Nachweise).
  • BGH, 29.10.1957 - I ZR 192/56

    Rechte des Auskunftsberechtigten bei unzulänglicher Erteilung der Auskunft

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Da der Beklagte zu 2 für den geltend gemachten Entschädigungsanspruch nicht passiv legitimiert ist, ist er es auch nicht für den geltend gemachten Auskunftsanspruch, soweit dieser die Zeit vor dem 6. Mai 1985 betrifft; insoweit handelt es sich lediglich um einen Hilfsanspruch zur Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs; er ist daher von dessen Bestehen abhängig (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 222; 1958, 149 - Bleicherde).
  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Da der Beklagte zu 2 für den geltend gemachten Entschädigungsanspruch nicht passiv legitimiert ist, ist er es auch nicht für den geltend gemachten Auskunftsanspruch, soweit dieser die Zeit vor dem 6. Mai 1985 betrifft; insoweit handelt es sich lediglich um einen Hilfsanspruch zur Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs; er ist daher von dessen Bestehen abhängig (vgl. BGH GRUR 1957, 219, 222; 1958, 149 - Bleicherde).
  • BGH, 11.03.1975 - X ZB 4/74

    Bäckerhefe

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Das ist aber nach der Bäckerhefe-Entscheidung des Senats (BGHZ 64, 101, 116 = GRUR 1975, 430, 434) und nach der überwiegend auch sonst in Literatur und Rechtsprechung vertretenen Auffassung (Löscher, BB 1967, Beilage 7, S. 7; Benkard, PatG GebrMG 8. Aufl., Rdn. 12 zu § 33 PatG; Schulte, PatG 4. Aufl., Rdn. 1 zu § 33; BPatG BlPMZ 1970, 49, 59 li. Spalte; weitere Fundstellen bei Ohl, GRUR 1976, 557 Anm. 7) nicht der Fall.
  • BGH, 25.10.1979 - III ZR 105/78

    Öffentlich-rechtlicher Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Überschreitung

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Auch in den Fällen einer berechtigten Entziehung und Nutzung fremder Rechtsgüter auf Grund einer Enteignung (Art. 14 GG) oder eines enteignungsgleichen Eingriffs trifft die Entschädigungspflicht grundsätzlich nur denjenigen, der durch die Enteignung unmittelbar begünstigt ist (vgl. BGHZ 11, 248; 13, 81 [BGH 08.04.1954 - III ZR 41/53] ; BGK NJW 1980, 582 [BGH 25.10.1979 - III ZR 105/78] ; vgl. ferner Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Grundgesetz, Rdn. 555 zu Art. 14 - Stand Sept. 1983 - und die dortigen weiteren Nachweise).
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus BGH, 11.04.1989 - X ZR 26/87
    Mit Rücksicht hierauf ist anerkannt, daß von dem Verletzer eines erteilten Patents auch die Angabe der Gestehungs- und Vertriebskosten verlangt werden kann; dabei ist die Notwendigkeit der Einzelangaben zu prüfen; gegebenenfalls sind das Informationsinteresse des Gläubigers und ein etwa schutzwürdiges Geheimhaltungsinteresse des Schuldners gegeneinander abzuwägen (BGH GRUR 1982, 723, 726 - Dampffrisierstab I).
  • BGH, 20.05.2008 - X ZR 180/05

    Tintenpatrone

    Angaben zu den Gestehungskosten und zum erzielten Gewinn des Verletzers benötigt der Verletzte bei der Lizenzanalogie zwar ebenfalls nicht (vgl. BGHZ 107, 161, 169 - Offenend-Spinnmaschine), sie sind jedoch für die Berechnung des herauszugebenden Verletzergewinns notwendig (vgl. Benkard/Rogge/Grabinski, PatG, § 139 Rdn. 89).
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    Das Gleiche gilt grundsätzlich für den Patentanmelder, der auf der Grundlage von § 33 PatG im Rahmen der Lizenzanalogie eine angemessene Entschädigung von demjenigen verlangt, der den Gegenstand der Anmeldung benutzt hat (BGHZ 107, 161, 169 - Offenendspinnmaschine).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 85/14

    Ausgleichsanspruch eines Mitberechtigten für die Nutzung einer Erfindung durch

    Ein Anspruch auf Entschädigung nach § 33 PatG umfasst nicht die Herausgabe des vom Benutzer erzielten Gewinns (BGH, Urteil vom 11. April 1989 - X ZR 26/87, BGHZ 107, 161, 167 f. = GRUR 1989, 411, 413 - Offenendspinnmaschine).
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