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   BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14   

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https://dejure.org/2014,34262
BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14 (https://dejure.org/2014,34262)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2014 - X ZR 32/14 (https://dejure.org/2014,34262)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2014 - X ZR 32/14 (https://dejure.org/2014,34262)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 119 Abs 1 BGB, § 241 Abs 2 BGB, § 97 Abs 1 GWB
    Vergabeverfahren: Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme bei Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot - Fahrbahnerneuerung II

  • IWW

    § 119 Abs. 1 BGB, § 242 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 97 Abs. 1 GWB, § 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A, § 2 Abs. 1 VOL/A, § 16 Abs. 6 Nr. 1 und 2 VOB/A, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 241 Abs. 2
    Verstoß gegen die Rücksichtnahmepflicht bei Zuschlag auf ein kalkulationsirriges Angebot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auswirkungen einer Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fahrbahnerneuerung; Kalkulationsirrtum für Abgabe eines Angebotes gegenüber öffentlichem Auftraggeber; Zuschlagserteilung; Rücksichtnahme auf Bieter; Äquivalenz von Preisangebot und Bauleistung

  • rewis.io

    Vergabeverfahren: Verletzung der Pflicht zur Rücksichtnahme bei Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot - Fahrbahnerneuerung II

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2
    Auswirkungen einer Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot

  • rechtsportal.de

    BGB § 241 Abs. 2
    Auswirkungen einer Erteilung des Zuschlags auf ein von einem Kalkulationsirrtum beeinflusstes Angebot

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Angebot wegen Kalkulationsfehler besonders günstig: Darf der Auftraggeber den Zuschlag erteilen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Vergaberecht: Kalkulationsirrtum bei abgegebenem Angebot

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Irren ist menschlich, auch im Vergaberecht

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • IWW (Kurzinformation)

    An offensichtlichen Fehlern muss sich niemand festhalten lassen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Kalkulationsirrtum bei der Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • Jurion (Kurzinformation)

    Pflichtenverstoß durch Erteilung des Zuschlags zu einem kalkulationsirrtumsbehafteten Preis

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    ARGE Baurecht: Öffentliche Auftraggeber dürfen Bieter nicht auf Fehlern festnageln

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Bauunternehmer verkalkuliert sich im Vergabeverfahren: öffentlicher Auftraggeber darf ihn nicht treuwidrig am Auftrag festhalten

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Bieter aufgrund eines Kalkulationsirrtums ein günstiges Angebot gegenüber öffentlichem Auftraggeber abgibt

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Öffentliche Hand darf Kalkulationsirrtum nicht ausnutzen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum des Bieters: Darf die Vergabestelle den Zuschlag erteilen?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Auftraggeber darf erheblichen Kalkulationsirrtum eines Bieters nicht ausnutzen!

  • ams-rae.de (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Bieterschutz bei Kalkulationsirrtum

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Zuschlagsverbot bei erheblichem Kalkulationsirrtum

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zuschlag auf Angebot mit offensichtlichem Kalkulationsfehler?

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Zuschlag auf Angebot mit offensichtlichem Kalkulationsfehler?

Besprechungen u.ä. (10)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Vergabeverfahren: Ruinöser Kalkulationsirrtum kann Vertrag vernichten

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Folgen eine Kalkulationsirrtums im Vergabeverfahren

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren trotz erkennbaren Kalkulationsirrtums des günstigen Bieters

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren trotz erkennbaren Kalkulationsirrtums des günstigen Bieters

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsirrtum bei Abgabe eines Angebots gegenüber öffentlichem Auftraggeber

  • koehler-klett.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabeverfahren: erkannter Kalkulationsirrtum zwischen Angebotsabgabe und Ablauf der Zuschlagsfrist

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kalkulationsfehler des Bieters: Darf Vergabestelle den Zuschlag erteilen

  • zl-legal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Zuschlag auf Angebot mit erheblichem Kalkulationsfehler

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot wegen Kalkulationsfehler besonders günstig: Darf der Auftraggeber den Zuschlag erteilen? (VPR 2015, 6)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Angebot wegen Kalkulationsfehler besonders günstig: Darf der Auftraggeber den Zuschlag erteilen? (IBR 2015, 84)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1513
  • ZIP 2014, 95
  • MDR 2014, 13
  • MDR 2015, 111
  • NZBau 2015, 248
  • WM 2015, 1027
  • DÖV 2015, 392
  • BauR 2015, 479
  • BauR 2015, 727
  • VergabeR 2015, 176
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
    Die Schwelle zu einem solchen Pflichtenverstoß ist überschritten, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (Weiterführung von BGH, Urteil vom 7. Juli 1998, X ZR 17/97, BGHZ 139, 177).

    Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von Kalkulationsirrtümern ausgegangen, wonach der öffentliche Auftraggeber aufgrund des mit der Ausschreibung und der Abgabe von Angeboten entstehenden, Vertrauensschutz begründenden Rechtsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss verpflichtet sein konnte, den Bieter auf einen von ihm, dem Auftraggeber, erkannten Kalkulationsfehler hinzuweisen (BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177 = NJW 1998, 3192; Urteil vom 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84, NJW-RR 1986, 569; Urteil vom 4. Oktober 1979 - VII ZR 11/79, NJW 1980, 180).

    Darüber hinaus konnte es eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellen, wenn der Empfänger eines Vertragsangebots dieses annimmt und auf der Durchführung des Vertrages besteht, obwohl er erkannt hat oder sich treuwidrig der Erkenntnis verschloss, dass es auf einem (erheblichen) Kalkulationsirrtum des Anbieters beruht (BGHZ 139, 177, 184 unter 2 b mwN).

    In diesem wesentlichen Punkt unterscheidet sich der Streitfall von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. Juli 1998 (BGHZ 139, 177 ff.).

    Aus dem Angebot des dort beklagten Bieters war nicht zu entnehmen, dass die Transport- und Montagekosten, deren Nichtberücksichtigung dieser Bieter als Kalkulationsirrtum geltend gemacht hatte, nicht in die Einheitspreise der einzelnen Leistungspositionen eingerechnet waren, und der vermeintliche Kalkulationsirrtum war auch sonst nicht hinreichend substantiiert worden (BGHZ 139, 177, 185 ff.).

    Auf einen Kalkulationsirrtum kann hindeuten, wenn allein der Abstand zum nächsthöheren Angebotspreis besonders groß ist (BGHZ 139, 177, 189).

    Der indizielle Wert der Angebotsstruktur kann demgegenüber ganz anders zu bewerten sein, wenn die Angebotssummen ohne signifikanten Abstand zwischen dem günstigsten und den folgenden Angeboten breit gestreut sind, wie in dem vom Bundesgerichtshof am 7. Juli 1998 entschiedenen Fall, wo Preise von 305.812,60 DM, 312.094,70 DM, 349.014,10 DM, 403.344,10 DM, 405.202,50 DM und 476.209,83 DM angeboten worden waren (vgl. BGH NJW 1998, 3192, insoweit nicht in BGHZ 139, 177 ff. abgedruckt).

    In der Entscheidung vom 7. Juli 1998 (BGHZ 139, 177 ff.) wird die Unzumutbarkeit der Auftragsausführung ganz allgemein und beispielhaft damit in Verbindung gebracht, dass der Bieter in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät, wenn er den Auftrag zu dem irrig kalkulierten Preis ausführen müsste (BGHZ 139, 177, 185).

    Das steht grundsätzlich in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die dem Ausmaß des Irrtums im Rahmen der Frage, ob die Umstände für den Auftraggeber einen erheblichen Kalkulationsirrtum nahelegen, wesentliche Bedeutung zumisst (BGHZ 139, 177, 185), und lässt auch in der Anwendung auf den vorliegenden Streitfall keinen Rechtsfehler erkennen.

  • BGH, 19.12.1985 - VII ZR 188/84

    Kalkulationsirrtum

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
    Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von Kalkulationsirrtümern ausgegangen, wonach der öffentliche Auftraggeber aufgrund des mit der Ausschreibung und der Abgabe von Angeboten entstehenden, Vertrauensschutz begründenden Rechtsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss verpflichtet sein konnte, den Bieter auf einen von ihm, dem Auftraggeber, erkannten Kalkulationsfehler hinzuweisen (BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177 = NJW 1998, 3192; Urteil vom 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84, NJW-RR 1986, 569; Urteil vom 4. Oktober 1979 - VII ZR 11/79, NJW 1980, 180).

    Mit dem von der Revision herangezogenen, vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84, NJW-RR 1986, 569) ist der Streitfall nicht vergleichbar.

  • BGH, 04.10.1979 - VII ZR 11/79

    Risiko einer Fehlkalkulation; Funktion der Schlussrechnung

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
    Das Berufungsgericht ist bei seiner Beurteilung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Behandlung von Kalkulationsirrtümern ausgegangen, wonach der öffentliche Auftraggeber aufgrund des mit der Ausschreibung und der Abgabe von Angeboten entstehenden, Vertrauensschutz begründenden Rechtsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss verpflichtet sein konnte, den Bieter auf einen von ihm, dem Auftraggeber, erkannten Kalkulationsfehler hinzuweisen (BGH, Urteil vom 7. Juli 1998 - X ZR 17/97, BGHZ 139, 177 = NJW 1998, 3192; Urteil vom 19. Dezember 1985 - VII ZR 188/84, NJW-RR 1986, 569; Urteil vom 4. Oktober 1979 - VII ZR 11/79, NJW 1980, 180).

    Sie schützen nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie die öffentlichen Auftraggeber und sind kein Instrument dafür, dem einzelnen Bieter die Folgen seines eigenen unauskömmlichen Angebots zu ersparen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94, NJW 1995, 737; BGH NJW 1980, 180).

  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 256/94

    Submissionsabsprache - Wasserbaufall, letzter Akt

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
    Sie schützen nach ständiger Rechtsprechung in erster Linie die öffentlichen Auftraggeber und sind kein Instrument dafür, dem einzelnen Bieter die Folgen seines eigenen unauskömmlichen Angebots zu ersparen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 1994 - 2 StR 256/94, NJW 1995, 737; BGH NJW 1980, 180).
  • BGH, 09.06.2011 - X ZR 143/10

    Rettungsdienstleistungen II

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
    a) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Schadensersatzanspruch wegen Fehlverhaltens in Vergabeverfahren nicht mehr an in Anspruch genommenes und enttäuschtes Vertrauen in die Rechtmäßigkeit des vergabebezogenen Handelns geknüpft, sondern an die Verletzung der in § 241 Abs. 2 BGB konstituierten Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (BGH, Urteil vom 9. Juni 2011 - X ZR 143/10, BGHZ 190, 89 ff. - Rettungsdienstleistungen II).
  • BGH, 14.03.2013 - VII ZR 116/12

    Mehrmengenvergütung beim VOB-Vertrag: Vermutung und deren Entkräftung für ein

    Auszug aus BGH, 11.11.2014 - X ZR 32/14
    Auch aus der von der Revision herangezogenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu spekulativen Positionspreisen, die bei Mehrmengen ein wucherähnliches Missverhältnis zwischen Preis und Bauleistung nach sich ziehen können (BGH, Urteil vom 14. März 2013, BGHZ 196, 355), lassen sich keine tragfähigen Parallelen für die Bindung an kalkulationsirrtumsbehaftete Angebotspreise ziehen.
  • OLG Bremen, 30.11.2018 - 2 U 64/18

    Keine Pflichtverletzung, wenn eine Partei vor Vergleichsschluss bemerkt, dass die

    So ist die Schwelle zu einem Verstoß überschritten, wenn dem Bietenden in einem Vergabeverfahren aus verständiger Sicht des Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem kalkulierten Preis als einer nur annähernd äquivalenten Gegenleistung zu begnügen (BGH, Urteil v. 11.11.2014 - X ZR 32/14 in Weiterführung zu dem Urteil v. 07.07.1998 - X ZR 17/97).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.03.2020 - 4 Sa 44/19

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Tatsachenbestätigung -

    Auch kann es z.B. eine unzulässige Rechtsausführung darstellen, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot des Vertragspartners in Kenntnis dessen Kalkulations- oder Motivirrtums annimmt und sich dann auf den Vertragsinhalt beruft (BGH 11. November 2014 - X ZR 32/14 - BGH 7. Juli 1998 - XI ZR 17/97 -).
  • OLG Dresden, 02.07.2019 - 16 U 975/19

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Bauvertrages

    Es kann nämlich eine unzulässige Rechtsausübung gemäß § 241 Abs. 2 BGB darstellen, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt und auf der Durchführung des Vertrages besteht, obwohl er wusste (oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzog), dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruht (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192; Urteil vom 11.11.2014, X ZR 32/14, NJW 2015, 1513; OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2016, 12 U 76/15, NJW-RR 2016, 853; OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.02.2016, 21 U 100/15, BeckRS 2016, 115264).

    Entgegen den Ausführungen der Klägerin insbesondere in der Berufungsbegründung vom 04.06.2019 hat es indizielle Bedeutung für das Vorliegen eines Kalkulationsirrtumes, wenn der Abstand des betroffenen Angebotes zum nächst höheren Angebotspreis besonders groß ist (so ausdrücklich BGH, Urteil vom 11.11.2014, a.a.O., Rdn. 14).

    b) Die Ausführung des von einem erheblichen Kalkulationsirrtum beeinflussten Angebotes ist dem Bieter nicht zumutbar, wenn dem Bieter aus Sicht eines verständigen öffentlichen Auftraggebers bei wirtschaftlicher Betrachtung schlechterdings nicht mehr angesonnen werden kann, sich mit dem irrig kalkulierten Preis als einer auch nur annähernd äquivalenten Gegenleistung für die zu erbringende Bau-, Liefer- oder Dienstleistung zu begnügen (vgl. BGH, Urteil vom 07.07.1998, a.a.O.; Urteil vom 11.11.2014, a.a.O.).

  • OLG Düsseldorf, 09.02.2016 - 21 U 100/15

    Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauherrn in das

    * Wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt oder auf der Durchfüh-rung des Vertrages besteht, obwohl er wusste (oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzog), dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruht, kann hierin - unter strengen Voraussetzungen - eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) liegen (Abgrenzung zu BGH, Ur-teil vom 07.07.1998, X ZR 17/97, NJW 1998, 3192ff und Urteil vom 11.11.2014, X ZR 32/14, NZBau 2015, 248).

    aa) Zweifelhaft erscheint bereits, ob die vom BGH im dem Urteil vom 7.7.1998 zu der Frage der Maßgeblichkeit eines internen, also einseitigen Kalkulationsirrtums des Bieters im Falle der Kenntnis hiervon auf Seiten des Auftraggebers (gleich ob sie positiv vorhanden ist oder ob sich der Auftraggeber treuwidrig dieser Kenntnis verschlossen hat) entwickelten Grundsätze (die er in jüngerer Vergangenheit mit Urteil vom 11.11.2014 - X ZR 32/14 - NZBau 2015, 248ff bestätigt und konkretisiert hat) auf den vorliegenden Streitfall übertragen werden können.

  • OLG Brandenburg, 25.11.2015 - 4 U 7/14

    Bauprozess: Schadensersatz wegen eines Kalkulationsirrtums in einem

    § 25 VOB/A 2002 entfaltet keine Schutzwirkung zu Gunsten des Bieters (std. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 04. Oktober 1979 - VII ZR 11/79 -, juris; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 32/14 -, Rdnr. 22, juris; ferner: OLG Koblenz, Urteil vom 05. Dezember 2001 - 1 U 2046/98 -, Rdnr. 47, juris m.w.N.).

    Der in den Vergabe- und Vertragsordnungen seit jeher verankerte Appell, öffentliche Aufträge zu angemessenen Preisen zu erteilen, ist insoweit innerhalb dieser Abwägung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 32/14 -, Rdnr. 16, juris).

    In seiner jüngsten Entscheidung zur Thematik verlangt der BGH eine alle erheblichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigende Bewertung des gesamten vorvertraglichen Verhaltens im Vergabeverfahren (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 32/14 -, Rdnrn. 8, 19 - juris), wobei als Anknüpfungspunkte die Massivität des Irrtums, das Auftragsvolumen, die drohenden Nachteile und die Gewinnspanne in Betracht kommen.

  • OLG München, 02.02.2022 - 7 U 4371/13

    Besondere Gewinnerzielungsabsicht allein begründet noch keine Sittenwidrigkeit

    Zwar hat die Rechtsprechung zum Vergaberecht die Auffassung entwickelt, dass ein Vertragspartner gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein kann, vor Vertragsschluss auf einen erkannten oder erkennbaren Kalkulationsirrtum der Gegenseite hinzuweisen; aus der Verletzung dieser Pflicht können ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 242 BGB gegen den vertraglichen Anspruch bzw. gegenläufige Schadensersatzansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB folgen (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 7.7.1998 - X ZR 17/97; Urteil vom 11.11.2014 - X ZR 32/14).

    Die dargestellte Rechtsprechung soll nicht dazu dienen, dass sich Unternehmen bei Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit von jeder Verantwortung für ihr eigenes geschäftliches Handeln freizeichnen können (BGH vom 11.11.2014, a.a.O. Rz. 9).

    Dieser Auffassung korrespondiert, dass auch in der zitierten Rechtsprechung zum Vergaberecht das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als maßgebliches Kriterium für das ausnahmsweise Bestehen einer Aufklärungspflicht für einen Kalkulationsirrtum der Gegenseite angesehen wurde (BGH vom 11.11.2014, a.a.O. Rz. 15).

  • OLG München, 14.02.2018 - 7 U 675/16

    Gewinn machen zu wollen ist nicht verwerflich!

    Zwar hat die Rechtsprechung zum Vergaberecht die Auffassung entwickelt, dass ein Vertragspartner gemäß § 241 Abs. 2 BGB verpflichtet sein kann, vor Vertragsschluss auf einen erkannten oder erkennbaren Kalkulationsirrtum der Gegenseite hinzuweisen; aus der Verletzung dieser Pflicht können ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 242 BGB gegen den vertraglichen Anspruch bzw. gegenläufige Schadensersatzansprüche aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 1 BGB folgen (vgl. z.B. BGH, Urteile vom 7.7.1998 - X ZR 17/97 und vom 11.11.2014 - X ZR 32/14).

    Die dargestellte Rechtsprechung soll nicht dazu dienen, dass sich Unternehmen bei Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit von jeder Verantwortung für ihr eigenes geschäftliches Handeln freizeichnen können (Urteil vom 11.11.2014, a.a.O., Rz. 9).

    Dieser Auffassung korrespondiert, dass auch in der zitierten Rechtsprechung zum Vergaberecht das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung als maßgebliches Kriterium für das ausnahmsweise Bestehen einer Aufklärungspflicht für einen Kalkulationsirrtum der Gegenseite angesehen wurde (Urteil vom 11.11.2014, a.a.O., Rz. 15).

  • OLG Brandenburg, 17.03.2016 - 12 U 76/15

    Unzumutbarkeit der Ausführung eines aufgrund eines Kalkulationsirrtums des

    Es kann eine unzulässige Rechtsausübung gem. § 241 Abs. 2 BGB darstellen, wenn der Empfänger ein Vertragsangebot annimmt und auf Durchführung des Vertrages besteht, obwohl er im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wusste oder sich treuwidrig der Kenntnisnahme entzogen hat, dass das Angebot auf einem Kalkulationsirrtum des Erklärenden beruht (BGH BauR 2015, S. 479; BGH BauR 1998, a. a. O.).
  • OLG München, 08.07.2019 - Verg 2/19

    Vergabeverfahren: Kein Rechtsverlust bei verspätetem Hinweis auf gewerbliche

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass mit Abgabe eines Angebots als Bieter zwischen ihm und dem öffentlichen Auftraggeber als Verhandlungspartner ein vertragsähnliches Vertrauensverhältnis zustande kommt, das zu gegenseitiger Rücksichtnahme verpflichtet und auf beiden Seiten Sorgfaltspflichten begründet, deren schuldhafte Verletzung Schadensersatzansprüche begründen kann (BGH, Urt. v. 11. November 2014, X ZR 32/14, juris Rn. 8; OLG Celle, Urt. v. 30. Mai 2002, 13 U 266/01, juris Rn. 3 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Der Schutz aus § 241 Abs. 2 BGB ist allerdings nicht auf Einhaltung der spezifisch vergaberechtlichen, den Schutz der Gegenseite bezweckenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, der Vergabeverordnung und den Vergabe- und Vertragsordnungen begrenzt, sondern schließt das gesamte vorvertragliche Verhalten im Vergabeverfahren ein (BGH, NJW 2015, 1513 Rn. 8 - Fahrbahnerneuerung II; zu alledem MünchKommBGB/Emmerich, 8. Aufl., § 311 Rn. 54 ff).
  • OLG Koblenz, 13.10.2020 - 3 U 773/20

    Zahlung bei Vergleichsabschluss "vergessen": Störung der Geschäftsgrundlage!

  • AG Köln, 20.08.2020 - 138 C 678/19
  • LG Bonn, 30.10.2015 - 1 O 161/15

    Fahrzeug nicht mehr lieferbar: Bieter kann Angebot (sanktionslos) zurückziehen!

  • OLG Hamburg, 17.05.2017 - 8 U 59/16

    NZB?

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