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   BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01   

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https://dejure.org/2002,1281
BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01 (https://dejure.org/2002,1281)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2002 - X ZR 36/01 (https://dejure.org/2002,1281)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01 (https://dejure.org/2002,1281)
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Funkuhr

§ 139 PatG, § 840 BGB, Haftung eines ausländischen Lieferanten für Patentverletzungen im Inland (vgl. auch Art. 40 EGBGB)

Volltextveröffentlichungen (11)

Papierfundstellen

  • GRUR 2002, 599
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 335/88

    Garantenpflichten des Geschäftsführers einer GmbH; Deliktische Eigenhaftung des

    Auszug aus BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
    Auf die Frage, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die Beklagte zu 1 nach den vertraglichen Vereinbarungen der an der Versendung und dem Import der in H. f.o.b. ausgelieferten Ware beteiligten Unternehmen im Eigentum oder Besitz der Uhren gewesen ist, kommt es - wie auch sonst bei der Verletzung absoluter Rechte (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 17.05.2001 - I ZR 251/99, NJW 2001, 3265, 3266 - ambiente.de zum Unterlassungsanspruch; BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, 977 f. zum ersatzrechtlichen Haftungsumfang) - für die patentrechtliche Beurteilung nicht an.

    Da jeder Beteiligte bereits für eine fahrlässige Verletzung des Klagepatents, für die jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen kann (vgl. BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, 977 f.), einzustehen hat - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB -, ist auch unerheblich, ob die getroffenen Feststellungen die Annahme eines vorsätzlichen Zusammenwirkens der Beklagten mit einem inländischen Haupttäter, Mittäter oder Gehilfen tragen.

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus BGH, 26.02.2002 - X ZR 36/01
    Auf die Frage, ob und bis zu welchem Zeitpunkt die Beklagte zu 1 nach den vertraglichen Vereinbarungen der an der Versendung und dem Import der in H. f.o.b. ausgelieferten Ware beteiligten Unternehmen im Eigentum oder Besitz der Uhren gewesen ist, kommt es - wie auch sonst bei der Verletzung absoluter Rechte (vgl. dazu nur BGH, Urt. v. 17.05.2001 - I ZR 251/99, NJW 2001, 3265, 3266 - ambiente.de zum Unterlassungsanspruch; BGH, Urt. v. 05.12.1989 - VI ZR 335/88, NJW 1990, 976, 977 f. zum ersatzrechtlichen Haftungsumfang) - für die patentrechtliche Beurteilung nicht an.
  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, hat der X. Zivilsenat für die täterschaftliche Schadensersatzverpflichtung grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße genügen lassen (BGHZ 171, 13 Tz. 17 - Funkuhr II; Beschl. v. 26.2. 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 120/15

    Abdichtsystem - Patentverletzungsverfahren: Gerichtliche Belehrungspflicht über

    Entsprechendes gilt bei fahrlässiger Beteiligung (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 53/04

    Funkuhr II

    Da jeder Beteiligte - gegebenenfalls neben anderen als Nebentäter im Sinne des § 840 Abs. 1 BGB - bereits für eine fahrlässige Patentverletzung einzustehen hat, genügt grundsätzlich jede vorwerfbare Verursachung der Rechtsverletzung einschließlich der ungenügenden Vorsorge gegen solche Verstöße (Sen.Beschl. v. 26.02.2002 - X ZR 36/01, GRUR 2002, 599 - Funkuhr I).
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