Rechtsprechung
BGH, 25.02.2016 - X ZR 36/15 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 286 BGB, § ... 286 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nrn. 2 und 4 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 280 Abs. 2 BGB, Art. 288 Abs. 2 AEUV, § 271 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 281 Abs. 1, § 323 Abs. 1 BGB, § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Erstattungsbegehren von vorgerichtlich für die Geltendmachung von Ausgleichsleistungen entstandenen Rechtsanwaltskosten gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen; Leistung von Schadensersatz auf Grundlage der auf den Beförderungsvertrag anzuwendenden Europäischen ...
- reise-recht-wiki.de
Erstattung von Rechtsanwaltskosten
- rewis.io
Geltendmachung von Ausgleichs- und Betreuungsleistungen bei erheblichen Flugverspätungen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsbegehren von vorgerichtlich für die Geltendmachung von Ausgleichsleistungen entstandenen Rechtsanwaltskosten gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen; Leistung von Schadensersatz auf Grundlage der auf den Beförderungsvertrag anzuwendenden Europäischen ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
RA-Kosten von Passagieren bei Flugverspätungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Forderung nach EU-Ausgleichsleistung und die außergerichtlichen Anwaltskosten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Anwaltskosten für außergerichtliche Mahnung
- reiserechtfuehrich.com (Leitsatz)
Außergerichtliche Anwaltskosten bei Fluggastrechten
Verfahrensgang
- AG Bühl, 29.09.2014 - 3 C 129/14
- LG Baden-Baden, 12.03.2015 - 3 S 64/14
- BGH, 25.02.2016 - X ZR 36/15
Wird zitiert von ... (11)
- LG Köln, 04.09.2018 - 11 S 265/17
Airline muss auch den Anwalt zahlen
Dies entspreche der Rechtsprechung des BGH, insbesondere dessen Urteil vom 25.2.2016 - X ZR 36/15.Der Annahme des Amtsgerichts, bei einer Verletzung der Informationspflicht aus Art. 14 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung liege der ersatzfähige Schaden lediglich in den Gebühren, die für eine anwaltliche Beratung über die Rechte der Fluggäste aus der Fluggastrechteverordnung anfallen würden, stehe die Entscheidung des BGH vom 25.2.2016 - X ZR 36/15 - entgegen, in der ausgeführt werde, dass Sinn und Zweck der Unterrichtungspflicht sei, den Passagieren zu ermöglichen die Ausgleichszahlung selbst gegenüber dem ausführenden Unternehmen geltend zu machen, woraus umgekehrt folge, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen, wenn es seinen Hinweispflichten aus Art. 14 Abs. 2 Fluggastrechteverordnung genügt habe, grundsätzlich nicht die Kosten für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs durch einen vom Fluggast beauftragten Rechtsanwalt übernehmen müsse.
- BGH, 01.09.2020 - X ZR 97/19
Ersetzen der Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf …
Ferner muss der Anspruchsgegner jedenfalls dann ausdrücklich angegeben werden, wenn er für den Fluggast nicht ohne weiteres zu erkennen ist (BGH…, Urteil vom 25. Februar 2016 - X ZR 35/15, NJW 2016, 2883 Rn. 22; Urteil vom 25. Februar 2016 - X ZR 36/15, BeckRS 2016, 7889 Rn. 22;… Urteil vom 12. September 2017 - X ZR 102/16, NJW 2018, 1251 = RRa 2018, 76 Rn. 24;… NJW 2019, 1373 Rn. 6 f.). - LG Frankfurt/Main, 05.03.2021 - 8 O 175/20
Corona-Miete und Urkundenprozess
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei gesetzlichen wie bei vertraglichen Schuldverhältnissen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen eines Geschädigten auch durch das Schadensereignis erforderlich gewordene Rechtsverfolgungskosten gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: X ZR 36/15, Rn. 21, zitiert nach juris).
- LG Kleve, 07.06.2018 - 6 S 122/17
Fluglotsenstreik; Annullierung; außergewöhnlicher Umstand; Ersatzbeförderung; …
Dieser richtet sich vielmehr nach dem ergänzenden nationalen Recht, hier dem deutschen Recht, also den §§ 280 ff. BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 36/15 = BeckRS 2016, 07889, Rn. 5; BGH, Urteil vom 25.03.2010 - Xa ZR 96/09 = RRa 2010, 221, 224). - AG Berlin-Charlottenburg, 05.01.2017 - 203 C 441/16
Fluggastrechte: Ersatzfähigkeit außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei …
Zu erstatten sind demnach alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Kosten, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH…, Urteil vom 10. Januar 2006 - VI ZR 43/05, MDR 2006, 929 Rn. 5;… Urteil vom 12. Juli 2011 - VI ZR 214/10, GRUR-RR 2012, 90 Rn. 20, BGH, Urteil vom 25. Februar 2016 - X ZR 36/15 -, Rn. 21, juris). - LG Frankfurt/Main, 25.05.2018 - 8 O 48/15 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei gesetzlichen wie bei vertraglichen Schuldverhältnissen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen eines Geschädigten auch durch das Schadensereignis erforderlich gewordene Rechtsverfolgungskosten gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: X ZR 36/15, Rn. 21, zitiert nach juris).
- AG Köln, 12.07.2017 - 145 C 1/17
Erstattungsfähigkeit der anwaltlichen Kosten für die außergerichtliche …
Die Erstattungspflicht des Luftfahrtunternehmens betrifft nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Kosten, sondern nur solche, die aus der Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016 - X ZR 36/15, Rn. 21, zitiert nach Juris). - LG Frankfurt/Main, 18.06.2021 - 8 O 338/19 In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei gesetzlichen wie bei vertraglichen Schuldverhältnissen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen eines Geschädigten auch durch das Schadensereignis erforderlich gewordene Rechtsverfolgungskosten gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: X ZR 36/15, Rn. 21, zitiert nach juris).
- LG Frankfurt/Main, 16.11.2018 - 8 O 41/18
Reiseabbruchversicherung muss bei Frühgeburt während der Reise zahlen!
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei gesetzlichen wie bei vertraglichen Schuldverhältnissen zu den ersatzpflichtigen Aufwendungen eines Geschädigten auch durch das Schadensereignis erforderlich gewordene Rechtsverfolgungskosten gehören können (vgl. BGH, Urteil vom 25.02.2016, Az.: X ZR 36/15, Rn. 21, zitiert nach juris). - AG Düsseldorf, 09.04.2020 - 54 C 173/19 Der BGH hat inzwischen mehrfach entschieden, dass zwar regelmäßig vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Fluggastentschädigungssachen nur bei Verzug des Luftfahrtunternehmens zu erstatten sind und insoweit die Voraussetzungen des § 286 BGB vor Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bestehen müssen (BGH zuletzt U v. 12.02.2019 - X ZR 24/18, U. v. 25.02.2016 - X ZR 36/15 und X ZR 35/15,).
- AG Düsseldorf, 21.03.2017 - 51 C 37/17
Beanspruchung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten