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   BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17   

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https://dejure.org/2018,51645
BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17 (https://dejure.org/2018,51645)
BGH, Entscheidung vom 18.12.2018 - X ZR 37/17 (https://dejure.org/2018,51645)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2018 - X ZR 37/17 (https://dejure.org/2018,51645)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsverfahren: Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Berufung des vor dem Patentgericht unterlegenen Patentinhabers - Eierkarton

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 112 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    PatG § 112 Abs. 3 Nr. 2
    Angreifen jeder unabhängigen, selbständig tragenden rechtlichen Erwägung mit der Berufungsbegründung durch den unterlegenen Patentinhaber im Patentnichtigkeitsverfahren vor dem Patentgericht; Begründen der vollständigen oder teilweisen Nichtigerklärung des Streitpatents ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren wenn unterlegener Patentinhaber nicht jede unabhängige selbständig tragende rechtliche Erwägung angreift

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berufungsbegründung muss auf konkretes Patentnichtigkeitsverfahren zugeschnitten sein

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berufungsbegründung muss auf konkretes Patentnichtigkeitsverfahren zugeschnitten sein

Sonstiges

  • heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Patentstreit um Eierverpackung - imagic®-Patent

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 623
  • GRUR 2019, 499
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11

    Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17
    Zwar bestehen grundsätzlich keine besonderen formalen Anforderungen für die Bezeichnung der Umstände, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit ergeben; insbesondere ist es ohne Bedeutung, ob die Ausführungen des Berufungsklägers schlüssig, hinreichend substantiiert und rechtlich haltbar sind (BGH, Urteil vom 23. Oktober 2012 - XI ZB 25/11, NJW 2013, 174 Rn. 10).

    Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muss die Berufungsbegründung in dieser Weise jede tragende Erwägung angreifen; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (BGH, NJW 2013, 174 Rn. 11).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17
    Ausführungsbeispiele erlauben regelmäßig keine einschränkende Auslegung des die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGH, Urteil vom 7. September 2004 - X ZR 255/01, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung).
  • BGH, 23.07.2013 - X ZR 87/12

    Seitenwandmarkierungsleuchte

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17
    Da die Berufungsbegründung - nicht anders als nach der Zivilprozessordnung - erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend ansieht, und dazu die Gründe anzugeben, aus denen er die Fehlerhaftigkeit dieser Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleitet (BGH, Urteil vom 23. Juli 2013 - X ZR 87/12, GRUR 2013, 1279 Rn. 8).
  • BGH, 07.06.2018 - I ZB 57/17

    Unzulässigkeit einer Berufung bei Festhalten an einer im Urteil erster Instanz

    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17
    Erforderlich ist eine aus sich heraus verständliche Angabe, welche bestimmten Punkte des angefochtenen Urteils der Berufungskläger weshalb bekämpft (BGH, Urteil vom 7. Juni 2018 - I ZB 57/17, NJW 2018, 2894 Rn. 5, 10).
  • BPatG, 31.01.2017 - 3 Ni 10/16
    Auszug aus BGH, 18.12.2018 - X ZR 37/17
    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 31.01.2017 - 3 Ni 10/16 (EP) -.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Diesen Anforderungen wird genügt, wenn die Berufungsbegründung erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen der Berufungsführer das angefochtene Urteil für unrichtig hält und zur Darlegung der Fehlerhaftigkeit die Umstände mitteilt, die das Urteil aus seiner Sicht in Frage stellen (BGH, GRUR 2019, 499, Rn. 26 - Eierkarton).
  • BGH, 20.04.2021 - X ZR 40/19

    Zahnimplantat

    (a) Der Senat hat - ohne die Frage zu problematisieren - schon verschiedentlich Designpatente und Geschmacksmuster als möglichen Ausgangspunkt für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit herangezogen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Dezember 2011 - X ZR 135/08 Rn. 36; Urteil vom 5. Oktober 2016 - X ZR 78/14, GRUR 2017, 148 Rn. 53 f. - Opto-Bauelement; Urteil vom 18. Dezember 2018 - X ZR 37/17, GRUR 2019, 499 Rn. 47 - Eierkarton).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 15 U 97/16
    So liegt der Fall hier: Zwar sind die Begriffe "vertikal" und "horizontal" nicht mit der Einschränkung "im Wesentlichen" (vgl. dazu etwa BGH GRUR 2019, 499 Rn. 11 - Eierkarton) oder einer ähnlichen Formulierung versehen.
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