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   BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96   

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https://dejure.org/1999,3299
BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96 (https://dejure.org/1999,3299)
BGH, Entscheidung vom 17.02.1999 - X ZR 40/96 (https://dejure.org/1999,3299)
BGH, Entscheidung vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96 (https://dejure.org/1999,3299)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Aufwendungsersatz aus Werkvertrag; Einordnung des Aufwendungsersatzanspruch als Erfüllungsanspruch mit unterschiedlichen Voraussetzungen im Gegensatz zum Schadensersatzanspruch; Übersehen von Anspruchsgrundlagen durch Berufungsgericht

  • Judicialis

    BGB § 326 Abs. 1; ; BGB § 635; ; BGB § 634; ; BGB § 326; ; BGB § 633 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 476 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 476a, 633 Abs. 2
    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufwendungen zur Mangelbeseitigung: Schadensersatz- oder Erfüllungsanspruch? (IBR 1999, 365)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 813
  • BauR 1999, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1991 - VIII ZR 122/90

    Übernahme der Kosten der Nachbesserung durch den Käufer

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96
    Darunter fallen auch Kosten für die Erstellung von Gutachten und Rechtsanwaltskosten, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels notwendig sind; denn das Verlangen einer Nachbesserung setzt voraus, daß die Schadensursache festgestellt worden ist (BGHZ 113, 251, 261 m.w.N.).
  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96
    Der Aufwendungsersatzanspruch ist insbesondere auch dann gegeben, wenn der Auftragnehmer den Mangel nicht verschuldet hat (BGHZ 96, 221, 225).
  • BGH, 24.10.2018 - VIII ZR 66/17

    Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

    Unter diesen Umständen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sein (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II [noch zu der mit Ablauf des 31. Dezember 2001 außer Kraft getretenen Bestimmung des § 476a BGB]; ebenso Palandt/Weidenkaff, aaO, § 439 Rn. 11; Erman/Grunewald, aaO, § 439 Rn. 8; anders BeckOGK-BGB/Höpfner, aaO, § 439 Rn. 48.4; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 763; jeweils mwN).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Den dadurch entstehenden Aufwand hat die Beklagte gem. § 439 Abs. 2 BGB zu tragen (BGH, Urteil vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96 -, juris).
  • BGH, 30.04.2014 - VIII ZR 275/13

    Zur Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten zur Aufklärung der

    Das ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96), wonach der zur Nachbesserung Verpflichtete verschuldensunabhängig zugleich die Kosten für die Erstellung von Gutachten zu tragen habe, soweit diese zur Auffindung des zu beseitigenden Mangels erforderlich seien.

    Für diesen war durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urteile vom 23. Januar 1991 - VIII ZR 122/90, aaO; vom 17. Februar 1999 - X ZR 40/96, NJW-RR 1999, 813 unter II; ähnlich auch schon BGH, Urteil vom 22. März 1979 - VII ZR 142/78, WM 1979, 724 unter I 3) geklärt, dass es sich um eine eigenständige, von einem Verschulden des Verkäufers unabhängige Anspruchsgrundlage des Käufers auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen handelt.

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