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   BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13   

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https://dejure.org/2015,2124
BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13 (https://dejure.org/2015,2124)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2015 - X ZR 41/13 (https://dejure.org/2015,2124)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13 (https://dejure.org/2015,2124)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 52 Abs 1 EuPatÜbk, § 1 Abs 1 PatG
    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems - Quetiapin

  • IWW

    § 121 Abs. 2 PatG, § 97 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems bei einem Patent

  • rewis.io

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems - Quetiapin

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 52 Abs. 1; PatG § 1 Abs. 1
    Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems bei einem Patent

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Definition von technischem Problem dient nicht der Vorentscheidung über mögliche Patentfähigkeit

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Quetiapin

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Definition von technischem Problem dient nicht der Vorentscheidung über mögliche Patentfähigkeit

  • juve.de (Kurzinformation)

    Seroquel-Streit: Generikahersteller kippen mit Stammberatern Patent von AstraZeneca

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2015, 352
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.2011 - X ZR 72/08

    Kosmetisches Sonnenschutzmittel III

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist als Ausgangspunkt für die Prüfung auf erfinderische Tätigkeit nicht zwingend auf die der Beschreibung des Streitpatents zu entnehmende "Aufgabe" abzustellen (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III).

    Die Patentfähigkeit ist gegebenenfalls schon dann zu verneinen, wenn die Bewältigung eines dieser Probleme zum Aufgabenkreis des Fachmanns gehört hat und die beanspruchte Erfindung von diesem Ausgangspunkt aus durch den Stand der Technik nahegelegt war (BGH, Urteil vom 1. März 2011 - X ZR 72/08, GRUR 2011, 607 Rn. 19 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel III).

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13
    Deshalb dürfen Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13
    Deshalb dürfen Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 12.02.2003 - X ZR 200/99

    "Hochdruckreiniger", Begriff der erfinderischen Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13
    Maßgeblich ist vielmehr, was die Erfindung gegenüber dem Stand der Technik im Ergebnis tatsächlich leistet (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - X ZR 200/99, GRUR 2003, 693, 695 - Hochdruckreiniger).
  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    Sie hat hingegen nicht die Funktion, über die Frage der Patentfähigkeit bereits eine Vorentscheidung zu treffen (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 16 - Quetiapin).
  • BGH, 26.09.2017 - X ZR 109/15

    Spinfrequenz - Patentnichtigkeitssache betreffend ein europäisches Patent: Durch

    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin; Urteil vom 21. Juni 2016 - X ZR 41/14, GRUR 2016, 1038 Rn. 12 - Fahrzeugscheibe II).
  • BGH, 21.01.2020 - X ZR 65/18

    Europäisches Patent: Vorteilhafte Dosierung nach Dosis-Wirkungs-Beziehungs-Studie

    Das der Erfindung zugrundeliegende technische Problem ist vielmehr so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, allein bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 352 Rn. 17 - Quetiapin).
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