Rechtsprechung
BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über Unfallschäden an einem Fahrzeug; Vereinbarung über ein Grundhonorar; Kostentragungspflicht der Haftpflichtversicherung; Sittenwidrigkeit einer Vergütungsvereinbarung
- Judicialis
BGB § 138; ; BGB § 631; ; BGB § 632 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 315 Abs. 1, 3 S. 2 § 632 Abs. 2
Bemessung des Honorars eines Sachverständigen für die Begutachtung eines Kraftfahrzeugunfallschadens - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vergütung eines Sachverständigen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Sind die Leistungen einem als einheitlich empfundenen Wirtschaftsbereich zuzuordnen, kann sich eine Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben
- captain-huk.de (Kurzinformation)
SV-Honorar
- captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zum Sachverständigenhonorar
Besprechungen u.ä. (2)
- captain-huk.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Zum Sachverständigenhonorar
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vergütung des Sachverständigen (IBR 2006, 1559)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 23.06.2005 - 6 C 130/05
- LG Berlin, 14.02.2006 - 55 S 161/05
- BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2007, 123
- NZV 2007, 134
- VersR 2007, 218
- BauR 2006, 2110 (Ls.)
Wird zitiert von ... (36) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 80/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06
Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Sen.Urt. v. 4.4. 2006 - X ZR 80/05, BGHReport 2006, 1081, und X ZR 122/05, NJW 2006, 2472, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Wie der Senat in den bereits genannten Senatsurteilen vom 4. April 2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05, aaO) ausgeführt hat, kann als übliche Vergütung vor diesem Hintergrund nicht nur ein fester Satz oder gar ein fester Betrag herangezogen werden.
Ob sich aus dieser Befragung eine übliche Vergütung und gegebenenfalls in welcher Höhe ermitteln lässt, kann im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, so dass die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, das die erforderlichen Feststellungen - gegebenenfalls auf der Grundlage ergänzenden Vorbringens der Parteien und unter Beachtung der in den Senatsurteilen vom 4. April 2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05, aaO) gegebenen Hinweise, dort auch zum Zinspunkt - zu treffen haben wird.
- BGH, 04.04.2006 - X ZR 122/05
Vergütung von Kraftfahrzeug-Sachverständigen
Auszug aus BGH, 10.10.2006 - X ZR 42/06
Das steht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Sen.Urt. v. 4.4. 2006 - X ZR 80/05, BGHReport 2006, 1081, und X ZR 122/05, NJW 2006, 2472, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).Wie der Senat in den bereits genannten Senatsurteilen vom 4. April 2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05, aaO) ausgeführt hat, kann als übliche Vergütung vor diesem Hintergrund nicht nur ein fester Satz oder gar ein fester Betrag herangezogen werden.
Ob sich aus dieser Befragung eine übliche Vergütung und gegebenenfalls in welcher Höhe ermitteln lässt, kann im Revisionsverfahren nicht geklärt werden, so dass die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, das die erforderlichen Feststellungen - gegebenenfalls auf der Grundlage ergänzenden Vorbringens der Parteien und unter Beachtung der in den Senatsurteilen vom 4. April 2006 (X ZR 80/05 und X ZR 122/05, aaO) gegebenen Hinweise, dort auch zum Zinspunkt - zu treffen haben wird.
- OLG Celle, 08.01.2020 - 14 U 96/19
Folgen eines Verstoßes gegen die Formvorschriften des § 7 Abs. 1 HOAI für …
Der Gläubiger des Vergütungsanspruchs hat die Üblichkeit der geltend gemachten Vergütung darzulegen und unter Beweis zu stellen; trägt er aber entsprechend vor, so ist es Aufgabe des Tatrichters, dieses Vorbringen zur Kenntnis zu nehmen, die angetretenen Beweise zu erheben und die erforderlichen Feststellungen zu treffen (BGH, Urteil vom 10.10.2006 - X ZR 42/06, Rn. 9, juris).Es handelt sich um eine bloße Unterstellung, die - gemessen an den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - keinen Bestand hat (vgl. BGH, Urteil vom 10.10.2006 - X ZR 42/06, Rn. 9, juris; anders wohl OLG München, Beschluss vom 21.8.2018 - 28 U 849/17, IBRRS 2019, 3513).
- BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 1605/06
Vergütung eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten …
Mit einer an der Schadenshöhe orientierten angemessenen Pauschalierung des Honorars überschreite ein Sachverständiger nicht den ihm insoweit nach § 315 Abs. 1 BGB zustehenden Gestaltungsspielraum (…vgl. BGH, Urteile vom 4. April 2006 - X ZR 80/05 -, NJW-RR 2007, S. 56 und - X ZR 122/05 -, NJW 2006, S. 2472 ; nach den Entscheidungen des Amtsgerichts in den Ausgangsverfahren zu 1 BvR 1605/06, 1 BvR 1680/06 und 1 BvR 3034/06 bestätigt durch: BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - X ZR 42/06 -, NJW-RR 2007, S. 123 ;… Urteil vom 23. Januar 2007 - VI ZR 67/06 -, NJW 2007, S. 1450 ). - AG Kaiserslautern, 22.09.2014 - 4 C 448/14 Sie gehen vielmehr davon aus, dass mit ihrer Vereinbarung auch ohne ausdrückliche Abrede die Höhe der Vergütung festgelegt ist, weil es zumindest eine aus vergleichbaren Sachverhalten abzuleitende Richtgröße in Form eines üblichen Satzes gibt, der auch in ihrem Fall herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 10.10.2006 - X ZR 42/06, Rn. 7, zit. nach juris).
b) Dabei kann sich eine Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben (BGH, Urteil v. 10.10.2006, aaO).
- AG Kaiserslautern, 19.02.2014 - 4 C 514/13 Sie gehen vielmehr davon aus, dass mit ihrer Vereinbarung auch ohne, ausdrückliche Abrede die Höhe der Vergütung festgelegt ist, weil es zumindest eine aus vergleichbaren Sachverhalten abzuleitende Richtgröße in Form eines üblichen Satzes gibt, der auch in ihrem Fal! herangezogen werden kann (BGH, Urteil v. 10.10.2006 - X ZR 42/06, Rn. 7, zit. nach juris).
b) Dabei kann sich eine Üblichkeit im Sinne des § 632 Abs. 2 BGB auch über eine im Markt verbreitete Berechnungsregel ergeben (BGH, Urteil v. 10.10.2006, aaO).
- LG Zwickau, 17.01.2008 - 6 S 118/07
Unfallschadensregulierung - Sachverständigenkosten voll erstattungsfähig
Ob diese Honorartabellen des größten Zusammenschlusses freiberuflicher qualifizierter Sachverständiger in Deutschland die Bandbreite der die Üblichkeit bestimmenden Werte wiedergibt, kann hier dahinstehen (offen gelassen auch BGH X ZR 42/06 Urteil vom 10.10.2006). - LG Bonn, 11.01.2011 - 2 O 329/08
Wirksamkeit eines Vertragsschlusses über die Fahrbahnreinigung von einer …
Darüber hinaus ist die übliche Vergütung regelmäßig nicht auf einen festen Betrag oder Satz festgelegt, sondern bewegt sich innerhalb einer bestimmten Bandbreite, innerhalb derer die im Einzelfall von den Parteien als angemessen angesehene Vergütung ohne weiteres auszumachen und gegebenenfalls durch den Tatrichter zu ermitteln ist (BGH, AZ: X ZR 42/06, Urteil vom 10.10.2006 mwN). - OLG Celle, 16.12.2020 - 14 U 113/20 Die bloße Annahme der Klägerin, der Mindestsatz gemäß §§ 6, 7 Abs. 5 HOAI (2013) stelle die übliche Vergütung dar, geht fehl, denn es handelt sich um eine bloße Unterstellung, die - gemessen an den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundgerichtshofs zur Darlegungs- und Beweislast - keinen Bestand hat [ BGH, Urteil vom 10. Oktober 2006 - X ZR 42/06 -, Rn. 9; Senat, Urteil vom 8. Januar 2020 - 14 U 96/19 -, Rn. 74; beide zitiert nach juris].
- OLG Stuttgart, 26.01.2016 - 12 U 94/15 Denkbar ist auch, dass unter Grundlage des Ergebnis der jeweils aktuellen Honorarbefragung des Bundesverbands der freien und unabhängigen Sachverständigen e. V. auf die Üblichkeit des Sachverständigenhonorars geschlossen werden kann (vgl. BGH VersR 2007, 218).
- AG München, 26.04.2013 - 345 C 1626/13 (BGH Urteil vom 10.10.2006 AZ. X ZR 42/06) Ein in Relation zur Schadenshöhe berechnetes Sachverständigenhonorar kann grundsätzlich als erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Il 1 BGB verlangt werden (BGH NJW 2007, 1450).
- AG Bonn, 12.06.2012 - 106 C 60/12
Pflicht des Schädigers zur Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen …
Der Sachverständige ist grundsätzlich berechtigt, für das Gutachten u.a. eine pauschale Grundgebühr zu berechnen (BGH VersR 2007, 560; BGH NJW-RR 2007, 123; BGH NJW 2006, 2472). - AG Perleberg, 08.05.2012 - 10 C 122/11
- LG Krefeld, 20.12.2007 - 3 S 29/07
Kosten eines Sachverständigengutachtens stellen mit dem Schaden unmittelbar …
- LG Stuttgart, 12.06.2015 - 27 O 221/12
- AG Westerstede, 14.11.2013 - 28 C 653/13
Erstattungsfähigkeit von Gutachterkosten nach Verkehrsunfall
- AG Dortmund, 27.04.2016 - 433 C 6355/15
- AG Bonn, 17.04.2014 - 104 C 60/14
- AG Wuppertal, 06.02.2014 - 34 C 55/13
- AG Leipzig, 16.05.2013 - 111 C 9373/12
- AG Bonn, 28.02.2012 - 106 C 247/11
- LG Freiburg, 04.08.2011 - 3 S 313/10
- AG Siegburg, 02.11.2016 - 110 C 144/16
- AG München, 13.08.2014 - 345 C 8199/14
- AG München, 05.09.2013 - 345 C 15998/13
- AG Hannover, 02.08.2012 - 505 C 3349/12
- AG Hannover, 28.06.2012 - 428 C 3618/12
- AG Hannover, 15.06.2012 - 438 C 2861/12
- AG Hannover, 09.05.2012 - 508 C 3351/12
- AG Hannover, 20.04.2012 - 538 C 2143/12
- AG München, 20.03.2015 - 345 C 29785/14
- AG Bonn, 29.10.2014 - 113 C 47/14
- AG Bonn, 09.07.2012 - 106 C 98/12
- AG Schweinfurt, 27.08.2007 - 1 C 421/07
- AG Hannover, 13.06.2012 - 539 C 2609/12
- AG Hannover, 25.05.2012 - 437 C 2860/12
- AG Wolfsburg, 25.03.2011 - 22 C 58/11
- AG Königstein/Taunus, 10.09.2008 - 27 C 518/08