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   BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17   

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https://dejure.org/2020,23800
BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17 (https://dejure.org/2020,23800)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2020 - X ZR 42/17 (https://dejure.org/2020,23800)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - X ZR 42/17 (https://dejure.org/2020,23800)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei teilweise berechtigter aber zu weit gehender und unberechtigter Schutzrechtsverwarnung nicht zwingend

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

    § 823 BGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfang einer teilweise zu Recht erfolgten Schutzrechtsverwarnung hinsichtlich des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Richten der Schutzrechtsverwarnung an einen Abnehmer als unberechtigt bzgl. des Eingriffs in das Recht am ...

  • rewis.io

    Folgen einer zu weit gehenden Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 ; RVG § 14 Abs. 1 S. 1
    Umfang einer teilweise zu Recht erfolgten Schutzrechtsverwarnung hinsichtlich des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Richten der Schutzrechtsverwarnung an einen Abnehmer als unberechtigt bzgl. des Eingriffs in das Recht am ...

  • datenbank.nwb.de

    Folgen einer zu weit gehenden Schutzrechtsverwarnung als Eingriff in das Recht des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei nur teilweise berechtigter Schutzrechtsabmahnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Teilweise zu weitgehende Abmahnung wegen Schutzrechtsverletzung - kein Schadensersatz wenn zu Unrecht beanstandete Verhalten nicht zu erwarten ist

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer bestimmten Schutzrechtsverwarnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 760
  • MDR 2020, 1388
  • GRUR 2020, 1116
  • MIR 2020, Dok. 069
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 01.12.2015 - X ZR 170/12

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung:

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Auf die Revision der Klägerin hat der Senat dieses Teilurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (BGH, Urteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12, BGHZ 208, 119 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, nicht mehr wirksam gewährleistet wäre, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seines Mitbewerbers einstehen zu müssen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; Urteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12, BGHZ 208, 119 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II).

    Dieser ist gegenüber dem später Verwarnten verpflichtet, von einer Verwarnung abzusehen, wenn er den Schutzrechtsinhaber in einer die Rechtslage unzutreffend oder unvollständig darstellenden Weise über die Berechtigung der Schutzrechtsverwarnung beraten hat (BGHZ 208, 119 Rn. 16 ff. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II).

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der notwendige Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, nicht mehr wirksam gewährleistet wäre, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seines Mitbewerbers einstehen zu müssen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; Urteil vom 1. Dezember 2015 - X ZR 170/12, BGHZ 208, 119 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II).

    Daneben und sogar stärker wird vielfach der Hersteller getroffen, der den Verwarnten mit den Gegenständen beliefert, die Anlass für die Verwarnung sind (BGHZ 164, 1 Rn. 16 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I).

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Eine Vereinbarung dieses Inhalts führt auch dann nicht zur Entlastung des Schädigers, wenn sie in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung getroffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1954 - VI ZR 113/52, BGHZ 10, 107, 108 f.; Urteil vom 22. Juni 1956 - VI ZR 140/55, BGHZ 21, 112, 117; Urteil vom 15. November 1967 - VIII ZR 150/65, BGHZ 49, 56, 62; BGH, Urteil vom 22. Juni 1992 - II ZR 178/90, NJW 1992, 3167, 3175).
  • BGH, 19.10.2010 - VI ZR 237/09

    Ersatzfähigkeit anwaltlicher Abmahnkosten nach Verletzung des

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Ob der Rechtsanwalt für die verschiedenen Auftraggeber gemeinsam oder für jeden von ihnen gesondert tätig werden sollte, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, NJW 2010, 3035 Rn. 18; Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 18; Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10, NJW 2011, 3167 Rn. 11).
  • BGH, 21.06.2011 - VI ZR 73/10

    Erstattungsanspruch für Rechtsanwaltskosten zur Abwehr von

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Ob der Rechtsanwalt für die verschiedenen Auftraggeber gemeinsam oder für jeden von ihnen gesondert tätig werden sollte, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, NJW 2010, 3035 Rn. 18; Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 18; Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10, NJW 2011, 3167 Rn. 11).
  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 345/10

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Richterliche Schätzung des entgangenen

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Es wird regelmäßig naheliegen, dass die Parallelität der Sachverhalte den zeitlichen Aufwand für die Bearbeitung der einzelnen Mandate ganz erheblich verringert (vgl. BGH, Urteil vom 26. Februar 2013 - XI ZR 345/10, BKR 2013, 283 Rn. 62).
  • BGH, 27.07.2010 - VI ZR 261/09

    Freistellungsanspruch für außergerichtliche Rechtsanwaltskosten: Tätigkeit in

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Ob der Rechtsanwalt für die verschiedenen Auftraggeber gemeinsam oder für jeden von ihnen gesondert tätig werden sollte, ist durch Auslegung zu ermitteln (BGH, Urteil vom 27. Juli 2010 - VI ZR 261/09, NJW 2010, 3035 Rn. 18; Urteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 18; Urteil vom 21. Juni 2011 - VI ZR 73/10, NJW 2011, 3167 Rn. 11).
  • BGH, 17.06.1953 - VI ZR 113/52

    Vorteilsausgleichung

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Eine Vereinbarung dieses Inhalts führt auch dann nicht zur Entlastung des Schädigers, wenn sie in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung getroffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1954 - VI ZR 113/52, BGHZ 10, 107, 108 f.; Urteil vom 22. Juni 1956 - VI ZR 140/55, BGHZ 21, 112, 117; Urteil vom 15. November 1967 - VIII ZR 150/65, BGHZ 49, 56, 62; BGH, Urteil vom 22. Juni 1992 - II ZR 178/90, NJW 1992, 3167, 3175).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 150/18

    Weitervertrieb von Filmen auf DVD trotz Kündigung der Lizenzverträge; Aussprechen

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs betreffen anwaltliche Leistungen in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann (BGH, Urteil vom 6. Juni 2019 - I ZR 150/18, GRUR 2019, 1044 Rn. 24 - Der Novembermann).
  • BGH, 22.06.1956 - VI ZR 140/55

    Unfall eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BGH, 07.07.2020 - X ZR 42/17
    Eine Vereinbarung dieses Inhalts führt auch dann nicht zur Entlastung des Schädigers, wenn sie in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung getroffen wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 1954 - VI ZR 113/52, BGHZ 10, 107, 108 f.; Urteil vom 22. Juni 1956 - VI ZR 140/55, BGHZ 21, 112, 117; Urteil vom 15. November 1967 - VIII ZR 150/65, BGHZ 49, 56, 62; BGH, Urteil vom 22. Juni 1992 - II ZR 178/90, NJW 1992, 3167, 3175).
  • BGH, 01.06.2010 - VI ZR 346/08

    Schadensersatzanspruch des Auftraggebers eines Auftrags zur Ermittlung der Kosten

  • BGH, 15.11.1967 - VIII ZR 150/65

    Schönheitsreparaturen an Mieträumen

  • BGH, 13.09.2005 - X ZR 62/03

    Erledigung der Hauptsache durch Verlust des wirtschaftlichen Interesses einer

  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 56/09

    Besonderer Mechanismus

  • BGH, 27.10.2011 - X ZR 94/09

    Anforderungen an die Feststellung einer unzulässigen Erweiterung der ursprünglich

  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10

    Kosten des Patentanwalts III

  • OLG Frankfurt, 09.03.2017 - 6 U 161/11

    Eingriff in den Gewerbebetrieb des Herstellers durch "überschießende"

  • OLG Frankfurt, 28.10.2021 - 6 U 161/11

    Berechnung des Gebührenanspruchs für die Abwehr einer teilweise unberechtigten

    Auf die erneute Revision der Klägerin hat der BGH auch dieses Teilurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen, soweit die gegen die Beklagten zu 2) und 3) gerichtete Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts den Antrag betreffend zurückgewiesen hat, die Beklagten zu 2) und 3) aus abgetretenem Recht zur Zahlung eines Betrags von 1.091.200 ? nebst Zinsen zu verurteilen (BGH, Urteil vom 7.7.2020 - X ZR 42/17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III = 2. RU).

    Bei einer solchen Sachlage ist die Verwarnung von vornherein nicht geeignet, den Verwarnten in seiner wirtschaftlichen Betätigung zu beeinträchtigen (2. RU, BGH, Urteil vom 7.7.2020 - X ZR 42/17, Rn 26).

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 198/20
    Erstattungsfähig sind gemäß § 249 Abs. 1 BGB nur solche Rechtsverfolgungskosten, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 89/18 GRUR 2019, 862 Rn. 26 - Filmberichterstattung; Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, NJW-RR 2022, 1033 Rn. 12, jeweils mwN), etwa auch zur Abwendung des Schadenseintritts oder zur Geringhaltung des Schadens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17, GRUR 2020, 1116 Rn. 40 mwN - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III).
  • OLG Karlsruhe, 13.12.2023 - 6 U 233/21

    Dieselskandal: Teilrückzahlung des Kaufpreises für Kraftfahrzeug aufgrund

    Erstattungsfähig sind gemäß § 249 Abs. 1 BGB nur solche Rechtsverfolgungskosten, die aus Sicht des Schadensersatzgläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 9. April 2019 - VI ZR 89/18 GRUR 2019, 862 Rn. 26 - Filmberichterstattung; Urteil vom 24. Januar 2022 - VIa ZR 100/21, NJW-RR 2022, 1033 Rn. 12, jeweils mwN), etwa auch zur Abwendung des Schadenseintritts oder zur Geringhaltung des Schadens (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17, GRUR 2020, 1116 Rn. 40 mwN - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2021 - 6 U 188/21

    Berechtigung einer Verletzungsmeldung an den Betreiber einer

    Die Beurteilung derartiger Schutzrechtsverwarnungen nach § 823 Abs. 1 BGB zielt auf einen Ausgleich zwischen dem durch Art. 14 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützten Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, und dem gleichfalls durch das Grundgesetz geschützten Interesse des Wettbewerbs, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können (vgl. BGHZ 164, 1 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung I; BGHZ 208, 119 Rn. 15 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung II; BGH, GRUR 2020, 1116 Rn. 17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III).

    Bei einer solchen Sachlage ist die Verwarnung von vornherein nicht geeignet, den Verwarnten in seiner wirtschaftlichen Betätigung zu beeinträchtigen (BGH, GRUR 2020, 1116 Rn. 26 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III).

  • LG Düsseldorf, 30.06.2022 - 4b O 52/20
    Die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung aus einem gewerblichen Schutzrecht kann unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb einen Schadensersatzanspruch auslösen (BGH, GRUR 2020, 1116, Rn. 17 - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III).
  • LG Düsseldorf, 06.07.2023 - 38 O 161/22
    c) Der Anspruch gegen die Beklagte ist nicht im Hinblick auf eine unter den bestehenden Gegebenheiten in Betracht kommende unmittelbare Haftung der die Abmahnung im Auftrag der Beklagten aussprechenden Rechtsanwältin (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juli 2020 - X ZR 42/17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III [unter II 2]; s.a. Urteil vom 15. Januar 2019 - VI ZR 506/17 [unter B II 3 b aa]) ausgeschlossen.
  • LG Köln, 26.01.2023 - 33 O 342/22
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (siehe nur GRUR 2020, 1116 Rn. 17 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung III) kann die unberechtigte Verwarnung aus einem gewerblichen Schutzrecht unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zum Schadensersatz verpflichten.
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