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   BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11   

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https://dejure.org/2013,12358
BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11 (https://dejure.org/2013,12358)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2013 - X ZR 49/11 (https://dejure.org/2013,12358)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - X ZR 49/11 (https://dejure.org/2013,12358)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8
    Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozessuales

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsmittel gegen ein Auskunftsurteil - und der Wert der Beschwer

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Innerhalb der Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher nicht nur das Vorliegen von Zulassungsgründen vorgetragen, sondern auch dargelegt werden, dass die Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; vom 17. Juli 2003 - XI ZR 93/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Darlegungen 1; Krüger in Münch- Komm. ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 4; Ball in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 544 Rn. 20a; Ackermann in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 7).
  • BGH, 25.07.2002 - V ZR 118/02

    Statthaftigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde; Zulassung der Revision zur

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Geht es wie hier - um einen unbezifferten Antrag, ist der Wert der Beschwer glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - VI ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Ackermann, aaO Rn. 8), sofern sich nicht aus den Umständen des konkreten Falles ohne weiteres ergibt, dass die Wertgrenze überschritten wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 191/06, NJW-RR 2007, 862).
  • BGH, 23.10.2002 - IV ZR 154/02

    Unfallversicherung - Fristgerechte ärztliche Feststellung -

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Innerhalb der Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher nicht nur das Vorliegen von Zulassungsgründen vorgetragen, sondern auch dargelegt werden, dass die Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; vom 17. Juli 2003 - XI ZR 93/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Darlegungen 1; Krüger in Münch- Komm. ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 4; Ball in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 544 Rn. 20a; Ackermann in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 7).
  • BGH, 15.07.2003 - XI ZR 93/02

    Darlegung der Beschwer bei Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Innerhalb der Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss daher nicht nur das Vorliegen von Zulassungsgründen vorgetragen, sondern auch dargelegt werden, dass die Beschwer den Betrag von 20.000 EUR übersteigt (BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 2002 - V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721; vom 23. Oktober 2002 - IV ZR 154/02, NJW-RR 2003, 159; vom 17. Juli 2003 - XI ZR 93/02, BGHR EGZPO § 26 Nr. 8 Darlegungen 1; Krüger in Münch- Komm. ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 4; Ball in Musielak, ZPO, 10. Aufl., § 544 Rn. 20a; Ackermann in Prütting/Gehrlein, ZPO, 4. Aufl., § 544 Rn. 7).
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 75/09

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen ein Auskunftsurteil:

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Bemessung der Beschwer - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (BGH, Beschlüsse vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 Rn. 4 - Wert der Beschwer; vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 7 mwN; vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5).
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Bemessung der Beschwer - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (BGH, Beschlüsse vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 Rn. 4 - Wert der Beschwer; vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 7 mwN; vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5).
  • BGH, 09.02.2012 - III ZB 55/11

    Verurteilung zur Rechnungslegung: Wert der Beschwer für Berufung des

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Bemessung der Beschwer - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (BGH, Beschlüsse vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 Rn. 4 - Wert der Beschwer; vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 7 mwN; vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5).
  • BGH, 22.02.2012 - III ZR 301/11

    Beschwer bei Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berücksichtigung des Aufwandes

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für die Bemessung der Beschwer - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (BGH, Beschlüsse vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 Rn. 4 - Wert der Beschwer; vom 9. Februar 2012 - III ZB 55/11, ZEV 2012, 270 Rn. 7 mwN; vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 191/06

    Überhöhte Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bzgl

    Auszug aus BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11
    Geht es wie hier - um einen unbezifferten Antrag, ist der Wert der Beschwer glaubhaft zu machen (BGH, Beschluss vom 25. Juli 2002 - VI ZR 118/02, NJW 2002, 3180; Ackermann, aaO Rn. 8), sofern sich nicht aus den Umständen des konkreten Falles ohne weiteres ergibt, dass die Wertgrenze überschritten wird (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 191/06, NJW-RR 2007, 862).
  • OLG Koblenz, 26.11.2013 - 11 UF 451/13

    Früher Tod der Mutter - Vater hat über Verwaltung des Vermögens seines erbenden

    Im Falle der Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, für die Bemessung der Beschwer - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 22.5.2013, Az. X ZR 49/11, recherchiert in juris mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 04.04.2014 - 4 W 55/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit der titulierten Verpflichtung zur Vornahme

    Im Erkenntnisverfahren entspricht es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass bei einem Rechtsmittel des erstinstanzlich zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung Verurteilten bei der Streitwertbemessung für dieses Rechtsmittel dessen Interesse maßgebend ist, der Handlung, Duldung oder Unterlassung nicht Folge leisten zu müssen (vgl. z. B. zum Fall der Verurteilung zu einer Auskunft: BGH, Beschluss vom 11. September 2013 - XII ZB 457/11, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - X ZR 49/11, juris Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2018 - 6 U 82/18

    Drucker - Bemessung der Höhe der Vollstreckungssicherheit in einem

    In Ansehung der Verurteilung zur Auskunft oder zur Rechnungslegung besteht der Schaden grundsätzlich in dem Aufwand an Zeit und Kosten, den die Erfüllung des zuerkannten Anspruchs erfordert (Herget in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 709 Rn. 6; zur Rechtsmittelbeschwer BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - X ZR 49/11, Rn. 2, juris).
  • BGH, 16.11.2021 - X ZR 56/20

    Unzulässigkeit einer Beschwerde mangels Erreichens des Beschwerdewerts

    Die Klägerin macht zwar im Ausgangspunkt zutreffend geltend, dass das Berufungsgericht bei einer Berufung der erstinstanzlich zu Auskunft und Rechnungslegung verurteilten Beklagten für die Streitwertfestsetzung deren Aufwand an Zeit und Kosten, der für die Erteilung der Auskunft und Rechnungslegung anfällt, zugrunde gelegt haben dürfte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 22. Mai 2013 - X ZR 49/11, Rn. 2).
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