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Rechtsprechung
   BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,2834
BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,2834)
BGH, Entscheidung vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,2834)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,2834)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 26 Nr 8 ZPOEG, § 543 Abs 2 Nr 2 Alt 1 ZPO, § 544 Abs 4 ZPO
    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der Revisionsbeschwer des revisionsführenden Beklagten bei zwischenzeitlicher Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • IWW
  • rewis.io

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der Revisionsbeschwer des revisionsführenden Beklagten bei zwischenzeitlicher Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • ra.de
  • rewis.io

    Revision gegen eine Verurteilung zur Auskunftserteilung: Berechnung der Revisionsbeschwer des revisionsführenden Beklagten bei zwischenzeitlicher Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung; Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Aufwandes bei der Berechnung des Wertes der mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer bei Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung vor Abschluss der Tatsacheninstanzen; Zulässigkeit einer Revision bei vorliegen des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kosten: Auch Aufwand für Erfüllung von Auskunftspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung des Aufwandes bei der Berechnung des Wertes der mit einer Revision geltend zu machenden Beschwer bei Auskunftserteilung zur Abwendung der Zwangsvollstreckung vor Abschluss der Tatsacheninstanzen; Zulässigkeit einer Revision bei vorliegen des ...

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2812
  • GRUR 2010, 1035
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.09.2004 - V ZR 260/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung;

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts auch dann zuzulassen, wenn dieser Zulassungsgrund bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorlag und danach in anderer Sache eine entsprechende Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen ist (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004, I ZR 197/03, GRUR 2004, 712; Beschl. v. 8. September 2004, V ZR 260/03, NJW 2005, 154).

    Gleiches gilt in Bezug auf den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, wenn eine mit der Nichtzulassungsbeschwerde gerügte Fehlerpraxis des Berufungsgerichts nach Einlegung des Rechtsmittels durch eine Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs in einer Parallelsache korrigiert worden ist (BGH, Beschl. v. 08.09.2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154).

    Dem Rechtsmittelführer soll der Rechtsschutz nicht aus Gründen versagt werden, die gänzlich außerhalb seiner Einflussmöglichkeiten liegen und von Zufall geprägt sein können, wie es etwa der Fall ist, wenn der in seiner Sache einschlägige Zulassungsgrund auch in anderen Fällen verwirklicht ist und die Zulassung davon abhängt, ob die dort Beteiligten ebenfalls Nichtzulassungsbeschwerde bzw. Revision eingelegt haben oder wenn es darauf ankommt, in welchem Verfahren zuerst eine Entscheidung des Revisionsgerichts ergeht (vgl. BGH, NJW 2005, 154 Tz. 16-19).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    Die Revision ist zur Fortbildung des Rechts auch dann zuzulassen, wenn dieser Zulassungsgrund bei Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorlag und danach in anderer Sache eine entsprechende Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen ist (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 6. Mai 2004, I ZR 197/03, GRUR 2004, 712; Beschl. v. 8. September 2004, V ZR 260/03, NJW 2005, 154).

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass eine auf den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung gestützte Nichtzulassungsbeschwerde zuzulassen ist, wenn dieser Zulassungsgrund im Zeitpunkt ihrer Einlegung gegeben war und zwischenzeitlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in anderer Sache entfallen ist, sofern nur dem Rechtsmittel weiterhin Erfolgsaussichten beizumessen sind (BGH, Beschl. v. 06.05.2004 - I ZR 197/03, GRUR 2004, 712, Tz. 13).

  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 75/09

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen ein Auskunftsurteil:

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich die Beschwer eines zur Erteilung von Auskünften und Rechnungslegung verurteilten Rechtsmittelklägers - abgesehen von etwaigen Geheimhaltungsinteressen, die im Streitfall keine Rolle spielen - nach dem Aufwand an Kosten und Zeit, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs mit sich bringt (vgl. zuletzt BGH, Beschl. v. 22.03.2010 - II ZR 75/09).
  • BGH, 17.11.2009 - X ZR 137/07

    Türinnenverstärkung

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    Zwar ist dieser Zulassungsgrund in der Zwischenzeit entfallen, weil der Senat zu den zulassungsrelevanten Fragen inzwischen unter Aufgabe früherer Rechtsprechung Stellung genommen hat (vgl. Sen.Urt. v. 17. November 2009 - X ZR 137/07 - Türinnenverstärkung, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 24.06.1999 - IX ZR 351/98

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    Im Streitfall ist es glaubhaft, dass der Aufwand zur Erteilung der titulierten Auskünfte, die Gegenstand des Beschwerdeverfahrens sind, die erforderliche Beschwer erreicht (vgl. zur Schätzung BGH, Urt. vom 24.06.1999 - IX ZR 351/98, GRUR 1999, 1037).
  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 92 Abs. 1 und 97 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu BGH, Beschl. v. 11.12.2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZR 127/99

    Urteilsbeschwer bei Stufenklage

    Auszug aus BGH, 29.06.2010 - X ZR 51/09
    c) Ansonsten gehören zu den im Zusammenhang mit der Auskunftserteilung berücksichtigungsfähigen Kosten im Allgemeinen neben dem Eigenaufwand einschließlich der Ausgaben für Hilfskräfte auch die Angaben fachkundiger Dritter, auf deren Hilfe der Verpflichtete zur Vorbereitung einer zu leistenden Auskunft zurückgreifen darf (vgl. Sen.Beschl. vom 15.02.2000 - X ZR 127/99 - Urteilsbeschwer bei Stufenklage).
  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach

    Zwar verweist die Nichtzulassungsbeschwerde zu Recht darauf, dass die Revision auch dann zuzulassen ist, wenn im Zeitpunkt der Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde ein Zulassungsgrund gegeben war und dieser zwischenzeitlich durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in anderer Sache entfallen ist, sofern dem Rechtsmittel nur Erfolgsaussichten beizumessen sind (BVerfGK 18, 105, juris Rn. 22 f.; BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03, NJW 2004, 3188, juris Rn. 13 f.; vom 27. Oktober 2004 - IV ZR 386/02, NJW-RR 2005, 438, juris Rn. 9; vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154 Leitsatz 2 und juris Rn.16, 20; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010 Rn. 10 f.; MünchKommZPO/Krüger, 6. Aufl., § 544 Rn. 26; Musielak/Voit/Ball, ZPO, 17. Aufl., § 544 Rn. 22b).
  • BGH, 30.07.2015 - I ZR 250/12

    Piadina-Rückruf - Ersatz des Vollziehungsschadens durch eine

    Das folgt aus einer objektiven Auslegung des Verbotstenors anhand der Antragsschrift und der ihr beigefügten Anlagen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2010 - I ZR 177/07, GRUR 2010, 1035 Rn. 17 ff. = WRP 2010, 1035 - Folienrollos; Sturhahn in Schuschke/Walker aaO § 890 Rn. 12).
  • OLG Hamm, 17.10.2013 - 6 U 95/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Unterlassung der

    Entscheidend ist insoweit der wirtschaftliche Aufwand, der mit der Auskunftserteilung verbunden ist (vgl. BGH, NJW 2010, 2812; Zöller-Herget, aaO., Stichwort "Auskunft", jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZR 53/14

    Verjährungshemmung durch gerichtliche Geltendmachung: Erforderliche

    Allerdings ist die Revision zuzulassen, auch wenn sich die aufgeworfene Grundsatzfrage während des Beschwerdeverfahrens klärt, soweit das Rechtsmittel in der Sache nach Maßgabe der Klärung Erfolg haben würde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03, NJW 2004, 3188 f und vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 11 f; siehe auch Beschluss vom 8. September 2004 - V ZR 260/03, NJW 2005, 154, 155; BVerfG, NJW 2008, 2493, 2494).
  • BGH, 21.12.2023 - III ZB 9/23

    Bemessung des Werts der durch eine erstinstanzliche Verurteilung zur

    Dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, der für die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich ist (st. Rspr., zB Senat, Beschlüsse vom 25. Mai 2023 aaO Rn. 10; vom 19. Dezember 2019 aaO Rn. 8; vom 8. März 2018 aaO Rn. 9 und vom 27. Juli 2017 aaO Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 4; vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 27/07, NJW-RR 2009, 80 Rn. 4 und vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff; jew. mwN).
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 144/13

    Nichtzulassungsbeschwerde nach berufungsgerichtlicher Verurteilung zur Erteilung

    Für die Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung eines Buchauszugs ist, wie bei einem Anspruch auf Erteilung einer Auskunft, auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die Erfüllung des titulierten Anspruchs erfordert, nicht aber auf den Wert des Auskunftsanspruchs (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - VII ZR 97/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 23. April 2013 - II ZR 4/12, juris Rn. 1; Beschluss vom 22. Februar 2012 - III ZR 301/11, NJW-RR 2012, 888 Rn. 5; Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5 f.; Beschluss vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; Beschluss vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 89).

    Das gilt auch dann, wenn die Leistung aus Gründen, die in der Natur des titulierten Anspruchs liegen, auf eine endgültige, nicht mehr rückgängig zu machende Erfüllung hinausläuft, wie es bei einer erteilten Auskunft wesensgemäß der Fall ist, die, anders als etwa ein vereinnahmter Geldbetrag, nicht mehr "zurückgegeben" werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5; Urteil vom 8. Mai 1985 - IVa ZR 138/83, BGHZ 94, 268, 274).

  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 68/20

    Wert des Beschwerdegegenstands im Falle der Verurteilung zur Erteilung einer

    Das gilt auch dann, wenn die Leistung aus Gründen, die in der Natur des titulierten Anspruchs liegen, auf eine endgültige, nicht mehr rückgängig zu machende Erfüllung hinausläuft, wie es bei einer erteilten Auskunft wesensgemäß der Fall ist, die, anders als etwa ein vereinnahmter Geldbetrag, nicht mehr "zurückgegeben" werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 73/87, FamRZ 1988, 156 unter II; vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5; vom 21. August 2014 - VII ZR 144/13, NJW-RR 2014, 1319 Rn. 6).
  • BGH, 05.10.2021 - VIII ZB 83/20

    Zur Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer neuen

    Entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde ergibt sich aus dem von ihr angeführten Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 29. Juni 2010 (X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 5, 8) nichts anderes.

    Es sind somit sämtliche Tätigkeiten, die nicht konkret der geschuldeten Auskunftserteilung als erforderlich zugeordnet werden können, auszuscheiden (BGH, Beschluss vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, aaO Rn. 8).

  • BGH, 19.12.2019 - III ZB 28/19

    Beschwer der zur Auskunftserteilung oder Rechnungslegung verurteilten Partei

    Dabei ist im Wesentlichen auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, der für die sorgfältige Erfüllung des titulierten Anspruchs erforderlich ist (st. Rspr., zB Senat, Beschlüsse vom 8. März 2018, aaO Rn. 9; vom 27. Juli 2017, aaO Rn. 6 und vom 28. Januar 2016, aaO Rn. 5; BGH, Beschlüsse vom 29. Juni 2010 - X ZR 51/09, NJW 2010, 2812 Rn. 4; vom 22. März 2010 - II ZR 75/09, NJW-RR 2010, 786 Rn. 2; vom 1. Oktober 2008 - IV ZB 27/07, NJW-RR 2009, 80, 81 Rn. 4 und vom 24. November 1994 - GSZ 1/94, BGHZ 128, 85, 87 ff).

    Das in der Rechtsbeschwerdebegründung angeführte Zitat aus dem Beschluss des X. Zivilsenats vom 29. Juni 2010 (aaO, S. 2812 f Rn. 9), wonach bei der Bemessung der Beschwer auch der Aufwand zu berücksichtigen ist, der der beklagten Partei in der Vergangenheit für die Erfüllung ihrer im erstinstanzlichen Urteil titulierten Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten entstanden ist (aaO Rn. 5), bezog sich auf einen gänzlich anders gelagerten Sachverhalt.

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2013 - 2 U 63/12

    Ansprüche des Arbeitnehmererfinders wegen der Inanspruchnahme einer

    Die im dortigen Fall ausgesprochene Verurteilung des Arbeitgebers zur Auskunft über die Herstellungsmengen und -zeiten (Senatsurteil v. 13.09.2007 - I-2 U 113/05, juris Rdnrn. 9 und 35) zum Zwecke der Überprüfung von Einzelauskünften hat der Bundesgerichtshof (GRUR 2010, 223, 227) aber ausdrücklich gebilligt (die Verurteilung zur Auskunft über Herstellungsmengen und -zeiten ist vom BGH auch in dem dem Urteil des Senats vom 26.03.2009 - I-2 U 6/08 - [juris] nachfolgenden Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09 [GRUR 2010, 1035] nicht beanstandet worden).

    Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung des Arbeitgebers zur Angabe der Namen und Anschriften der gewerblichen Abnehmer unter Zuordnung der einzelnen Lieferungen dementsprechend auch in jüngerer Zeit nicht beanstandet (vgl. BGH, Beschluss vom 29.06.2010 - X ZR 51/09, GRUR 2010, 1035 nachfolgend zum Urteil des Senats v. 26.03.2009 - I-2 U 6/08, juris Rdnrn. 16 und 29).

  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 145/13

    Bemessung der Beschwer eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung zur Erteilung

  • BGH, 13.11.2018 - AnwZ (Brfg) 35/18

    Zulassung eines Rechtsanwalts als Syndikusrechtsanwalt i.R.d. Tätigkeit als

  • BGH, 02.02.2017 - IX ZA 15/16

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage wegen verjährter

  • BGH, 16.06.2011 - I ZR 200/09

    Wettbewerbsrecht: Verstoß gegen Wettbewerbsregeln der Privatwirtschaft als

  • BGH, 16.07.2015 - III ZR 302/14

    Hemmungswirkung eines Güteantrags bzgl. Verjährung eines Schadensersatzanspruchs

  • BGH, 25.06.2015 - III ZR 173/14

    Hemmung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen fehlerhafter

  • BGH, 25.05.2023 - III ZB 57/22

    Bestimmung des Werts der durch eine erstinstanzliche Verurteilung zur

  • BGH, 30.11.2017 - III ZR 620/16

    Verjährungsbeginn bzgl. Entstehung des Zahlungsanspruchs durch Umwandlung des

  • BGH, 09.05.2012 - XII ZB 545/11

    Zulassungsgrund für eine Sprungrechtsbeschwerde: Vergleichbarkeit der Ausbildung

  • BGH, 22.05.2013 - X ZR 49/11

    Bemessung der Beschwer bei Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Verurteilung

  • BGH, 01.04.2015 - XI ZR 6/14

    Feststellung der Berücksichtigung des als übergangen gerügten Vorbringens vom

  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KR 21/15 B
  • BGH, 30.11.2017 - III ZR 621/16

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Umwandlung eines

  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 253/12

    Klärungsbedürftigkeit notwendiger Hervorhebung der im Schadensmeldungsformular

  • OLG Hamm, 04.07.2013 - 7 U 31/13

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

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Rechtsprechung
   BGH, 26.10.2010 - X ZR 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,15495
BGH, 26.10.2010 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,15495)
BGH, Entscheidung vom 26.10.2010 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,15495)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2010,15495)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.12.2003 - V ZR 343/02

    Kostenentscheidung bei teilweiser Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BGH, 26.10.2010 - X ZR 51/09
    Soweit der Senat die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten zurückgewiesen hat, ist im diesbezüglichen Beschluss vom 29. Juni 2010 bereits zu Lasten der Beklagten über die Kosten jenes Verfahrens entschieden worden (zu den kostenrechtlichen Konsequenzen einer Teilzurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - V ZR 343/02, NJW 2004, 1048).
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   BGH, 21.02.2011 - X ZR 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,18186
BGH, 21.02.2011 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2011,18186)
BGH, Entscheidung vom 21.02.2011 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2011,18186)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 2011 - X ZR 51/09 (https://dejure.org/2011,18186)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung bei Versagung einer genauen Auskunft über Liefermengen bei Erwartung eines nicht mehr von der vorgenommenen Wertbemessung gedeckten Aufwands

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Annahme einer nicht ordnungsgemäßen Anhörung bei Versagung einer genauen Auskunft über Liefermengen bei Erwartung eines nicht mehr von der vorgenommenen Wertbemessung gedeckten Aufwands

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Gehörsrüge und Wertbemessung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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