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   BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13   

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https://dejure.org/2015,34539
BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13 (https://dejure.org/2015,34539)
BGH, Entscheidung vom 22.09.2015 - X ZR 53/13 (https://dejure.org/2015,34539)
BGH, Entscheidung vom 22. September 2015 - X ZR 53/13 (https://dejure.org/2015,34539)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    Art. 52 Abs. 1 EPÜ, Art. 54 Abs. 1, 2 EPÜ, Art. 56 EPÜ, § 117 PatG, § 529 Abs. 1 Nr. 2, § 531 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 ZPO, § 83 Abs. 1 PatG, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.09.2009 - X ZR 169/07

    Diodenbeleuchtung

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Die Zuziehung von Experten oder sonst besser qualifizierten Fachleuten oder die Einholung von entsprechenden Erkundigungen kann vom zuständigen Fachmann erwartet werden, wenn das zu lösende Problem sich in einem sachlich naheliegenden Fachgebiet in ähnlicher Weise stellt bzw. wenn er aufgrund seiner eigenen Sachkunde erkennen kann, dass er eine Lösung auf einem anderen Gebiet finden kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - X ZR 169/07, GRUR 2010, 41 = BlPMZ 2010, 190 Rn. 29 - Diodenbeleuchtung).

    Muss dem Fachmann die Hinzuziehung eines höher qualifizierten Experten erst erforderlich oder sinnvoll erscheinen, nachdem er selbst eine ihm durch den Stand der Technik nicht nahegelegte Lösung zumindest in Grundprinzipien erdacht hat, kann die erfinderische Tätigkeit nicht mit der Begründung verneint werden, die Lösung wäre dem höher qualifizierten Fachmann nahegelegt gewesen (vgl. BGH, aaO, GRUR 2010, 41 Rn. 30 - Diodenbeleuchtung).

    Deshalb konnte vom Fachmann auch nicht erwartet werden zu erkennen, dass er in diesem Bereich auf sein eigenes Fachgebiet übertragbare Erkenntnisse gewinnen könnte (BGH, Urteil vom 29. September 2009 - X ZR 169/07, GRUR 2010, 41 Rn. 30 - Diodenbeleuchtung).

  • BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88

    Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, dürfen bei der Definition des technischen Problems, das einer Erfindung zugrunde liegt, jedoch nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, dürfen bei der Definition des technischen Problems, das einer Erfindung zugrunde liegt, jedoch nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 22. Mai 1990 - X ZR 124/88, GRUR 1991, 811, 814 - Falzmaschine; Urteil vom 30. Juli 2009 - Xa ZR 22/06, GRUR 2010, 44 Rn. 14 - Dreinahtschlauchfolienbeutel).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Darzulegen ist vielmehr, warum diese Recherche auch bei sorgfältiger Prozessführung in erster Instanz (noch) nicht veranlasst war (BGH, Urteil vom 27. August 2013 - X ZR 19/12, BGHZ 198, 187 Rn. 30 - Tretkurbeleinheit).
  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 190 Rn. 17 - Quetiapin).
  • BGH, 25.11.2014 - X ZR 119/09

    Schleifprodukt - Patentnichtigkeitsverfahren: Patentbeschränkung durch Aufnahme

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Da das Streitpatent den Einsatz eines Lasers lehrt, hat der auf die Technologie der Holzverarbeitung spezialisierte Fachmann, wenn er nicht über genügend Kenntnisse über den Einsatz von Lasern für das Aufschmelzen und Verschweißen von Kunststoffbändern verfügt, Anlass, einen Laserfachmann zur Beurteilung dieser Fragen einzuschalten (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2014 - X ZR 119/09, GRUR 2015, 249 - Schleifprodukt).
  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 41/13

    Patentfähigkeit: Definition eines einer Erfindung zugrunde liegenden technischen

    Auszug aus BGH, 22.09.2015 - X ZR 53/13
    Vielmehr ist das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich diese Frage ausschließlich in dem Zusammenhang stellt, in dem sie relevant ist, nämlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit (BGH, Urteil vom 13. Januar 2015 - X ZR 41/13, GRUR 2015, 190 Rn. 17 - Quetiapin).
  • BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13

    Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent:

    Vor diesem Hintergrund sind spezielle Kenntnisse über die Zusammensetzung und Wirkungsweise von Klebstoffen von dem in Rede stehenden Fachmann nicht zu erwarten (vgl. BGH, Urteil vom 22. September 2015 - X ZR 53/13).
  • LG Köln, 23.04.2020 - 2 O 365/19
    Anders als in der von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 06.02.2014 (X ZR 53/13) hat nicht die Insolvenzschuldnerin die Beklagte mit der Frage der Insolvenzreife konfrontiert und eine unzureichende bzw. unverbindliche Antwort erhalten, sondern die Beklagte hat den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin auf die mögliche Insolvenzreife anhand des Jahresergebnisses 2013 hingewiesen.
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