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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.2005 - X ZR 56/04   

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https://dejure.org/2005,4519
BGH, 12.07.2005 - X ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,4519)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2005 - X ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,4519)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2005 - X ZR 56/04 (https://dejure.org/2005,4519)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 972
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 12.04.2011 - X ZR 28/09

    Nichtigkeitsstreitwert

    Dem ist durch eine Ermäßigung des Streitwerts um den Anteil Rechnung zu tragen, in dem das erstinstanzliche Urteil nicht angefochten ist (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - X ZR 56/04, GRUR 2005, 972 - Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren).
  • LG Frankfurt/Main, 27.08.2018 - 3 O 307/18

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen

    Das OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, hat in der genannten Entscheidung (GRUR 2005, 972 [BGH 12.07.2005 - X ZR 56/04] ) ausgeführt, dass ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist und ferner dargelegt, dass der Antragsteller nur einen Anspruch darauf hat, dass sein Begehren von einem Gericht überprüft wird.
  • BGH, 15.06.2021 - X ZR 11/19

    Festsetzung des Streitwerts unter Berücksichtigung des im Verletzungsrechtsstreit

    Wird nach teilweiser Vernichtung des Streitpatents im ersten Rechtszug nur von einer Seite Berufung eingelegt oder die zunächst von beiden Seiten eingelegte Berufung von einer Seite zurückgenommen, führt dies im Grundsatz dazu, dass nur das durch die verbleibenden Berufungsanträge umschriebene Klageziel in den Berufungsstreitwert einfließt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - X ZR 56/04).
  • BGH, 15.06.2021 - X ZR 12/19

    Festsetzung des Streitwerts unter Berücksichtigung des im Verletzungsrechtsstreit

    Wird nach teilweiser Vernichtung des Streitpatents im ersten Rechtszug nur von einer Seite Berufung eingelegt oder die zunächst von beiden Seiten eingelegte Berufung von einer Seite zurückgenommen, führt dies im Grundsatz dazu, dass nur das durch die verbleibenden Berufungsanträge umschriebene Klageziel in den Berufungsstreitwert einfließt (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - X ZR 56/04).
  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 32/08

    Streitwertfestlegung und Kostentragungspflicht der Parteien eines Patentstreits

    Für die Berufungsinstanz war die Hälfte des erstinstanzlichen Wertes anzusetzen, weil nur die Klägerin das Urteil des Patentgerichts angefochten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - X ZR 56/04, GRUR 2005, 972 - Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren).
  • BPatG, 24.10.2013 - 35 W (pat) 402/10

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Kosten - "Elektrischer Gurtwickler" - zur

    Dem ist durch eine Ermäßigung des Gegenstandswerts um den Anteil Rechnung zu tragen, in dem die Entscheidung der Gebrauchsmusterabteilung angefochten ist (vgl. BGH GRUR 2005, 972 zum Streitwert im Nichtigkeitsberufungsverfahren), also in dem von der Gebrauchsmusterabteilung I mit 1/3 bewerteten Umfang.
  • LG Frankfurt/Main, 09.11.2017 - 3 O 188/17

    Für einen zweiten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einem

    Das OLG Frankfurt am Main, 16. Zivilsenat, hat in der genannten Entscheidung (GRUR 2005, 972 [BGH 12.07.2005 - X ZR 56/04]) ausgeführt, dass ein zweites Gesuch um einstweiligen Rechtsschutz unzulässig ist, wenn seit dem ersten Gesuch keine Veränderung eingetreten ist und ferner dargelegt, dass der Antragsteller nur einen Anspruch darauf hat, dass sein Begehren von einem Gericht überprüft wird.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2006 - X ZR 56/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7580
BGH, 12.12.2006 - X ZR 56/04 (1) (https://dejure.org/2006,7580)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2006 - X ZR 56/04 (1) (https://dejure.org/2006,7580)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - X ZR 56/04 (1) (https://dejure.org/2006,7580)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

    Auszug aus BGH, 12.12.2006 - X ZR 56/04
    Der Senat bewertet die Tätigkeit des gerichtlichen Sachverständigen im vorliegenden Patentnichtigkeitsverfahren nach billigem Ermessen mit der Honorargruppe 10 (vgl. Sen.Beschl. vom 7.11.2006 - X ZR 138/04 - Sachverständigenentschädigung IV, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Dieser Satz konnte, nachdem die vom Sachverständigen begehrte Überschreitung des Honorarsatzes weniger als 50 vom Hundert beträgt, eine Partei dem zugestimmt hat und der einbezahlte Vorschuss hierfür ausreicht, auf den vom Sachverständigen geforderten Satz von 120,-- EUR nebst Mehrwertsteuer erhöht werden (§ 13 Abs. 1, 2 JVEG; vgl. Sen.Beschl. v. 7.11.2006 - X ZR 138/04).

  • BGH, 28.05.2013 - X ZR 137/09

    Sachverständigenentschädigung VI

    Dem steht nicht entgegen, dass das Einverständnis der Partei und die Zustimmung des Gerichts erst nach Heranziehung des Sachverständigen erfolgt sind (BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2006 - X ZR 56/04, unter 2, JurBüro 2011, 490; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, Gerichtskostengesetz, 2. Aufl., 2009, § 13 JVEG Rn. 7; anderer Ansicht: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14. April 2011 - I-10 W 102/10; Bleutge, JVEG, 4. Aufl., 2008, § 13 Rn. 5; Meyer/Höver/Bach, JVEG, 25. Aufl., 2011, § 13 Rn. 13.8; Schneider, JVEG, 2007, § 13 Rn. 31; Zimmermann, JVEG, 2005, § 13 Rn. 11 ff.; vgl. zur Rechtsprechung betreffend die Vorgängervorschrift des § 7 Abs. 2 ZSEG etwa: OLG Düsseldorf, JurBüro 1989, 259; OLG Stuttgart, JurBüro 1972, 658).
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