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   BGH, 22.05.2012 - X ZR 58/11   

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https://dejure.org/2012,18798
BGH, 22.05.2012 - X ZR 58/11 (https://dejure.org/2012,18798)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2012 - X ZR 58/11 (https://dejure.org/2012,18798)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - X ZR 58/11 (https://dejure.org/2012,18798)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentfähigkeit eines Patents betreffend einen zusammenklappbaren Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Patentfähigkeit eines Patents betreffend einen zusammenklappbaren Schiebewagen für Kinder und/oder Puppen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentnichtigkeitssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2001 - X ZB 18/00

    Drehmomentenübertragungseinrichtung; Umfang der Patentanmeldung; Kombination

    Auszug aus BGH, 22.05.2012 - X ZR 58/11
    Es darf sich lediglich kein Gegenstand ergeben, den der Fachmann den Ursprungsunterlagen nicht als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 34 - Elektronenstrahltherapiesystem; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 12.07.2011 - X ZR 75/08

    Reifenabdichtmittel

    Auszug aus BGH, 22.05.2012 - X ZR 58/11
    Der gleichermaßen als Teil der Ursprungsoffenbarung zu berücksichtigenden Beschreibung der Anmeldung (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - X ZR 75/08, GRUR 2011, 1109 Rn. 36 - Reifenabdichtmittel, m. w. N) konnte der Fachmann jedoch entnehmen, dass "ein Spreizgestänge in Form eines Kreuzgestänges" "besonders vorteilhaft" sei (S. 3, Z. 5 f.), mithin als erfindungsgemäß mit umfasst sein sollte.
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

    Auszug aus BGH, 22.05.2012 - X ZR 58/11
    Es darf sich lediglich kein Gegenstand ergeben, den der Fachmann den Ursprungsunterlagen nicht als mögliche Ausführungsform der Erfindung entnehmen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2012 - X ZR 88/09, GRUR 2012, 475 Rn. 34 - Elektronenstrahltherapiesystem; Beschluss vom 11. September 2001 - X ZB 18/00, GRUR 2002, 49, 51 - Drehmomentübertragungseinrichtung).
  • BGH, 02.06.2015 - X ZR 103/13

    Kreuzgestänge - Patentverletzung: Selbstständige Auslegung des Klagepatents durch

    Eine wortsinngemäße Verwirklichung scheide schon deshalb aus, weil für das Berufungsgericht aufgrund des im Nichtigkeitsverfahren der Parteien ergangenen Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 22. Mai 2012 - X ZR 58/11) faktisch feststehe, dass ein Kreuzgestänge, dessen Streben wie bei der angegriffenen Ausführungsform lediglich in einer Ebene zueinander verschwenkt werden könnten, nicht als Kreuzgestänge im Sinne der Merkmalsgruppe 6.3 angesehen werden könne.
  • LG Düsseldorf, 23.09.2019 - 4b O 44/18

    Zusammenklappbarer Schiebewagen

    Es wurde mit einer Nichtigkeitsklage angegriffen, die mit Urteil des Bundesgerichtshofes vom 22. Mai 2012 (Az. X ZR 58/11) rechtskräftig abgewiesen.

    Werden obere und untere Holme mit ver-schiedenen Mitteln vertikal und horizontal gespreizt, die nicht alle als Bestandteil eines Spreizgestänges in Form eines Kreuzgestänges angesehen werden können, das mit den Gestellholmen verbunden ist, ist ein solcher Mechanismus nicht erfin-dungsgemäß (vgl. auch BGH Urt. v. 22.50.2012 - X ZR 58/11 - Rn 22, 26 und 27).

    Auch das Urteil des Bundesgerichtsho-fes im Nichtigkeitsverfahren deutet darauf hin, dass die freien Enden der Stützstre-ben unmittelbar mit den Holmen verbunden sein müssen (vgl. BGH Urt. v. 22.05.2012 - Az. X ZR 58/11 - Rz. 21).

  • LG Düsseldorf, 16.02.2012 - 4b O 212/09

    Kinderwagen

    Die Berufung wird unter dem Aktenzeichen X ZR 58/11 geführt.
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