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   BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19   

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https://dejure.org/2020,12027
BGH, 28.04.2020 - X ZR 60/19 (https://dejure.org/2020,12027)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - X ZR 60/19 (https://dejure.org/2020,12027)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - X ZR 60/19 (https://dejure.org/2020,12027)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 ZPO, § 113 S 1 PatG, § 31a BRAO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche eines Rechtsanwalts mit beA bei erkennbaren Problemen beim fristgerechten Fax-Versand - Berufungsbegründung durch Patentanwalt

  • IWW

    §§ 233 ff. ZPO, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 233 Satz 1 ZPO, § 31a Abs. 1 BRAO, § 31a Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 31 Abs. 1 BRAO, § 113 Satz 1 PatG

  • JurPC

    Berufungsbegründung durch Patentanwalt

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche eines Rechtsanwalts mit beA bei erkennbaren Problemen beim fristgerechten Fax-Versand - Berufungsbegründung durch Patentanwalt

  • Anwaltsblatt

    § 233 ZPO, § 113 PatG
    Patentanwalt muss bei Faxproblemen nicht Rechtsanwalt mit beA suchen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiedereinsetzung wegen fehlerhafter Faxübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellen des Scheiterns der Telefax-Übermittlung einer Berufungsbegründung in einem Patentnichtigkeitsverfahren durch den Patentanwalt kurz vor Ablauf der dafür maßgeblichen Frist wegen nicht von ihm zu vertretender technischer Probleme; Pflicht des Patentanwalts zur ...

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verpflichtung des Patentanwalts zur Suche eines Rechtsanwalts mit beA bei erkennbaren Problemen beim fristgerechten Fax-Versand - Berufungsbegründung durch Patentanwalt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fax gestört: Muss das beA genutzt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Anwaltliche Sorgfaltspflichten bei Telefax-Übermittlung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Wiedereinsetzung in den früheren Stand, wenn Fax nicht fristgerecht eingeht / Kritik am beA

  • lto.de (Pressebericht, 29.05.2020)

    Versäumte Frist: Bei Faxstörung müssen Anwälte nicht das beA nutzen

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Gescheiterte Telefax-Übermittlung kurz vor Fristablauf: Keine Verpflichtung zur Suche nach einem Rechtsanwaltskollegen für Versand per beA

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO, § 113 PatG
    Patentanwalt muss bei Faxproblemen nicht Rechtsanwalt mit beA suchen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwaltspflichten zur Fristwahrung bei technischen Übermittlungsproblemen

  • urteilsbesprechungen.de (Kurzinformation)

    Zumutbarkeit des beA bei Patentanwälten

Besprechungen u.ä. (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 233 ZPO, § 113 PatG
    Patentanwalt muss bei Faxproblemen nicht Rechtsanwalt mit beA suchen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Telefax gestört: Muss das beA genutzt werden? (IBR 2020, 438)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2194
  • MDR 2020, 838
  • MDR 2020, 875
  • GRUR 2020, 779
  • MMR 2020, 792
  • MIR 2020, Dok. 052
  • AnwBl 2020, 426
  • AnwBl Online 2020, 631
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 17.12.2020 - III ZB 31/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Telefax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 2001, 3473; NZA 2000, 789, 790; NJW 1996, 2857, 2858; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 15; vom 4. November 2014 aaO und vom 5. September 2012 aaO; jew. mwN).

    Derzeit sei es Rechtsanwälten nicht zumutbar, sich im Falle einer Störung der Faxübermittlung innerhalb kurzer Zeit vor Fristablauf mit den Voraussetzungen einer anderen Zugangsart vertraut zu machen und eine Versendung per besonderem elektronischem Anwaltspostfach vorzunehmen (LG Mannheim, NJW 2020, 940 Rn. 12 ff; Siegmund, NJW 2020, 941 f; Günther, NJW 2020, 1785, 1786; Windau, NZFam 2020, 71, 72; zweifelnd auch BGH, Beschluss vom 28. April 2020 aaO Rn. 16).

  • LAG Schleswig-Holstein, 13.10.2021 - 6 Sa 337/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Nutzungspflicht (aktive), Nutzungspflicht

    Das habe der BGH in seiner Entscheidung vom 28.4.2020 (Az. X ZR 60/19) zutreffend erkannt.

    Der von den Nebenintervenienten herangezogene Beschluss des BGH (28.4.2020 - X ZR 60/19 -) ändert daran nichts.

  • BGH, 15.09.2020 - VI ZB 60/19

    Was muss bei einer Fax-Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes beachtet

    Zwar dürfen Verfahrensbeteiligte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die ihnen vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze ausnutzen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2004 - VII ZR 320/03, NJW 2005, 678, 679; Beschluss vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, Rn. 6).

    Dementsprechend hat der Versender mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer grundsätzlich das seinerseits zur Fristwahrung Erforderliche getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss vor 0.00 Uhr zu rechnen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 8; vom 20. August 2019 - VIII ZB 19/18, NJW 2019, 3310 Rn. 16; vom 14. September 2017 - IX ZB 81/16, NJOZ 2018, 824, 825 Rn. 7).

    Dieser Sicherheitszuschlag beträgt etwa 20 Minuten (BVerfGE 135, 126, 139 f., Rn. 36 ff; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 8; vom 19. Dezember 2017 - XI ZB 14/17, FamRZ 2018, 610 Rn. 10; vom 26. Januar 2017 - I ZB 43/16, NJW-RR 2017, 629 Rn. 10; vom 16. Dezember 2015 - IV ZB 23/15, juris Rn. 14; vom 3. Mai 2011 - XI ZB 24/10, juris Rn. 10; BFH, BFH/NV 2010, 919 Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2010 - 7 B 18/10, Rn. 6).

  • BGH, 02.12.2021 - III ZB 42/21
    Von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Telefax zu übermitteln, kann daher beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts oder wegen Leitungsstörungen nicht verlangt werden, dass er innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte, vom Gericht offiziell eröffnete Zugangsart sicherstellt (BVerfG, NJW 2001, 3473; NZA 2000, 789, 790; NJW 1996, 2857, 2858; BGH, Beschlüsse vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 15; vom 4. November 2014 aaO und vom 5. September 2012 aaO; jew. mwN).
  • LAG Hessen, 11.11.2020 - 14 Sa 982/20

    Verfahren bei elektronischer Einreichung der Berufungsbegründungsschrift in einem

    (1) Zwar dürfen Verfahrensbeteiligte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich die Kammer anschließt, die ihnen vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze ausnutzen ( vgl. BGH 15. September 2020 - VI ZP 60/19 - Juris; BGH 25. November 2004 -VII ZR 320/03- NJW 2005, 678; BGH 28. April 2020-X ZR 60/19-Juris; BAG 14. September 1994 - 2 AZR 95/94 - Juris ).

    Für das Faxen einer Seite müssen dabei zunächst ca. 30 Sekunden veranschlagt werden ( BGH 28. April 2020-X ZR 60/19-Juris ).

    Dieser Sicherheitszuschlag beträgt bei Faxsendungen etwa 20 Minuten ( BGH 28. April 2020 -X ZR 60/19- Juris; BGH 15. September 2020 - VI ZP 60/19 - Juris; BGH 16. Dezember 2015 - IV ZB 23/15 - Juris).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht wie dargelegt davon aus, dass für das Faxen einer Seite ca. 30 Sekunden veranschlagt werden müssen ( BGH 28. April 2020-X ZR 60/19-Juris ).

  • ArbG Lübeck, 01.10.2020 - 1 Ca 572/20

    Elektronischer Rechtsverkehr, Elektronische Dokumente, Übermittlung,

    Die Gerichte dürften die Anforderungen an die Prozessbevollmächtigten bei der Verwendung des in der derzeitigen Form oft fehlerbehafteten beA nicht überspannen, wie auch der BGH in seiner Entscheidung vom 28.4.2020 (Az. X ZR 60/19) zutreffend erkannt habe.

    Zweifel an der Verfassungskonformität der § 46c ArbGG und § 46g ArbGG lassen sich entgegen der Auffassung der Klägerin auch nicht aus der Entscheidung des BGH v. 28.4.2020 (Az. X ZR 60/19) entnehmen.

  • BGH, 08.03.2022 - VIII ZB 45/21

    Scheitern der Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des

    Vom Gesetz eingeräumte prozessuale Fristen dürfen auch bis zu ihrer Grenze ausgenutzt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2018 - VI ZB 5/17, NJW-RR 2018, 958 Rn. 11 mwN [für die Wiedereinsetzungsfrist]; vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 7 [für die Berufungsbegründungsfrist]).

    Auf diesem Grundsatz beruht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dass von einem Rechtsanwalt, der sich und seine organisatorischen Vorkehrungen darauf eingerichtet hat, einen Schriftsatz weder selbst noch durch Boten oder per Post, sondern durch Telefax zu übermitteln, beim Scheitern der gewählten Übermittlung infolge eines Defekts des Empfangsgeräts grundsätzlich nicht verlangt werden kann, dass er - unter Aufbietung aller nur denkbaren Anstrengungen - innerhalb kürzester Zeit eine andere als die gewählte Zugangsart sicherstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. September 2012 - VII ZB 25/12, NJW 2012, 3516 Rn. 10; vom 27. Juni 2017 - II ZB 22/16, NJW-RR 2017, 1084 Rn. 12; vom 28. April 2020 - X ZR 60/19, NJW 2020, 2194 Rn. 15; vom 29. September 2021 - VII ZB 12/21, WM 2021, 2302 Rn. 29; vom 2. Dezember 2021 - III ZB 42/21, juris Rn. 14; vgl. auch BVerfG NJW 1996, 2857, 2858; NJW 2000, 1636).

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Rechtsprechung
   BGH, 15.07.2021 - X ZR 60/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,35904
BGH, 15.07.2021 - X ZR 60/19 (https://dejure.org/2021,35904)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2021 - X ZR 60/19 (https://dejure.org/2021,35904)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - X ZR 60/19 (https://dejure.org/2021,35904)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2022, 67
 
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Wird zitiert von ...

  • BPatG, 06.04.2022 - 3 Ni 13/20
    Denn das technische Problem ist so allgemein und neutral zu formulieren, dass sich die Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt (BGH, Urteil vom 15. Juli 2021 - X ZR 60/19 - Stereolithographiemaschine, GRUR 2022, 67, Rdn. 10; BGH, Urteil vom 8. Februar 2022 - X ZR 22/20 - Rdn. 10).
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