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   BGH, 29.06.1993 - X ZR 60/92   

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https://dejure.org/1993,1640
BGH, 29.06.1993 - X ZR 60/92 (https://dejure.org/1993,1640)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1993 - X ZR 60/92 (https://dejure.org/1993,1640)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1993 - X ZR 60/92 (https://dejure.org/1993,1640)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fäliigkeit eines werkvertraglichen Anspruchs - Vorliegen eines Zurückbehaltungsrechts - Voraussetzungen eines Werklieferungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 640 § 641 Abs. 1 Satz 1
    Abnahme beim Werklieferungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme beim Werklieferungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abnahmeverweigerung bei unzureichender technischer Dokumentation zulässig? (IBR 1994, 91)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1461
  • WM 1993, 1850
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 165/91

    Lieferung von Handbüchern als vertragliche Hauptleistungspflicht beim EDV-Kauf -

    Auszug aus BGH, 29.06.1993 - X ZR 60/92
    Da diese nach ihrer mangels abweichender Feststellungen des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren zugrundezulegenden Darstellung einen wesentlichen Teil der Hauptleistungspflicht der Klägerin darstellte, begann vor der Auslieferung dieser Dokumentation die Rügefrist nach den §§ 381, 377 HGB nicht zu laufen (Ebenso für die Handbücher bei Auslieferung einer aus Hard- und Software bestehenden Computeranlage BGH, Urt. v. 05.07.1989 - VIII ZR 334/88, WM 1989, 1514, 1517; Urt. v. 04.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461; OLG Stuttgart, CR 1989, 1093).

    Zwar kann sich die Beweislast für die Ablieferung und ihren Zeitpunkt, die grundsätzlich den Verkäufer trifft, der aus einer verspäteten Rüge Rechte herleiten will (BGHZ 93, 338, 343), dann umkehren, wenn der Erwerber den Empfang schriftlich und ohne Einschränkung bestätigt (BGH, Urt. v. 04.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461).

  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 334/88

    Zulässigkeit der Parteivernehmung; Ansprüche des Leasingnehmers wegen

    Auszug aus BGH, 29.06.1993 - X ZR 60/92
    Da diese nach ihrer mangels abweichender Feststellungen des Berufungsgerichts im Revisionsverfahren zugrundezulegenden Darstellung einen wesentlichen Teil der Hauptleistungspflicht der Klägerin darstellte, begann vor der Auslieferung dieser Dokumentation die Rügefrist nach den §§ 381, 377 HGB nicht zu laufen (Ebenso für die Handbücher bei Auslieferung einer aus Hard- und Software bestehenden Computeranlage BGH, Urt. v. 05.07.1989 - VIII ZR 334/88, WM 1989, 1514, 1517; Urt. v. 04.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461; OLG Stuttgart, CR 1989, 1093).
  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Auszug aus BGH, 29.06.1993 - X ZR 60/92
    Zwar kann sich die Beweislast für die Ablieferung und ihren Zeitpunkt, die grundsätzlich den Verkäufer trifft, der aus einer verspäteten Rüge Rechte herleiten will (BGHZ 93, 338, 343), dann umkehren, wenn der Erwerber den Empfang schriftlich und ohne Einschränkung bestätigt (BGH, Urt. v. 04.11.1992 - VIII ZR 165/91, NJW 1993, 461).
  • BGH, 21.02.2019 - I ZR 98/17

    HHole (for Mannheim) - Zur Zulässigkeit der Entfernung von Kunstinstallationen in

    Andererseits reicht die bloße Vollendung eines beim Besteller zu errichtenden Werks für sich genommen für die Abnahme nicht aus; hinzukommen muss die Billigung des Werks durch den Besteller als im Wesentlichen vertragsgerecht (BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 60/92, NJW-RR 1993, 1461 [juris Rn. 14]).

    bb) Auf die Abnahme im Sinne von § 640 Abs. 1 BGB sind die Vorschriften für Rechtsgeschäfte jedenfalls entsprechend anwendbar (BGH, NJW-RR 1993, 1461 [juris Rn. 14]).

  • BGH, 27.02.1996 - X ZR 3/94

    Zulässigkeit einer Klage auf Abnahme eines Werks; Anforderungen an die Billigung

    Unbeschadet des im einzelnen umstrittenen Begriffs erfordert die Abnahme - was das Berufungsgericht außer acht läßt - jedenfalls eine Billigung als zumindest im wesentlichen (in der Hauptsache) vertragsgemäße Leistung (vgl. Sen.Urt. v. 29.06.1993 - X ZR 60/92, WM 1993, 1850, 1851 zu I b bb (1) und v. 03.11.1992 - X ZR 83/90, NJW 1993, 1063, 1064 zu 2 b bb).
  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZR 91/13

    Handelskauf: Geltung der handelsrechtlichen Rüge- und Untersuchungsobliegenheit

    Denn die Lieferung einer solchen Information war - anders als in den von der Revision angeführten Fällen der unterbliebenen Lieferung eines Softwarehandbuchs oder der Konstruktionsunterlagen für eine Montageanlage für Scheibenwischer (vgl. BGH, Urteile vom 4. November 1992 - VIII ZR 165/91, aaO; vom 29. Juni 1993 - X ZR 60/92, WM 1993, 1850 unter I c) - nicht vertraglich vereinbart worden.
  • BGH, 25.04.1996 - X ZR 59/94

    Anspruch auf Teilvergütung bei endgültiger Zurückweisung des gesamten Werks

    Mit Rücksicht auf die weitreichenden Rechtsfolgen der Abnahme dürfen an die tatsächlichen Voraussetzungen der Abnahme allerdings keine zu geringen Anforderungen gestellt werden (Sen.Urt. v. 16.11.1993 - X ZR 7/92, NJW 1994, 942 u. v. 29.6.1993 - X ZR 60/92, NJW-RR 1993, 1461, 1462).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2016 - 22 U 165/15

    Abnahme eines Bauwerks durch Bezug durch den Auftraggeber

    Eine Erklärung bzw. ein (Erklärungs-)Verhalten eines Dritten (wie hier der Objekteigentümerin) genügt im Ausnahmefall nur dann, wenn die entsprechenden rechtsgeschäftlichen Voraussetzungen dafür vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.05.1999, VII ZR 291/97, NJW-RR 2000, 164; BGH, Urteil vom 29.06.1993, X ZR 60/92, NJW-RR 1993, 1461; Palandt-Sprau, a.a.O., § 640, Rn 5 mwN).
  • BGH, 16.10.2018 - II ZR 70/16

    Schadensersatzanspruch wegen mangelhafter Erfüllung der Beitragsverpflichtung

    Die Revision beanstandet, dass das Berufungsgericht nicht auf die von den Eheleuten Me. erklärte Endabnahme abgestellt hat, und verweist darauf, dass die Abnahme durch einen Dritten gegen den Besteller wirken könne, wenn der Dritte im Verhältnis zu dem Besteller zur Abgabe derartiger Erklärungen ermächtigt sei oder dieser die Erklärungen des Dritten aus anderen Gründen gegen sich gelten lassen müsse (BGH, Urteil vom 29. Juni 1993 - X ZR 60/92, WM 1993, 1850, 1851 f.).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/06

    Schadensersatz wegen mangelhafter Bauleistungen nach VOB/B

    Die Fertigstellung der Werkleistung ist Voraussetzung für ihre Abnahme (BGH Urt. v. 29.6.1993 - X ZR 60/92, NJW-RR 1993, 1461).
  • FG Düsseldorf, 12.04.2011 - 13 K 3413/07

    Voraussetzungen für die Notwendigkeit des Ausweisens von Gewinn durch

    Bei einer konkludenten Abnahme ist dagegen die Ingebrauchnahme durch den Kunden für den Abnahmezeitpunkt i.d.R. unerheblich, wenn nicht dieser nicht zur Abnahme bevollmächtigt ist (vgl. BGH-Urteil vom 29.6.1993 X ZR 60/92, NJW-RR 1993, 1461).
  • OLG Bamberg, 08.12.2010 - 3 U 93/09

    Werkvertragsrecht: Fehlen der Abnahmereife beim Einbau eines Generators in eine

    Die dem Besteller nach § 640 Abs. 1 BGB obliegende Abnahmepflicht kann schon im Hinblick auf die werkvertragliche Vorleistungspflicht des Unternehmers erst einsetzen, wenn dieser seine Leistung mangelfrei und vollständig erbracht hat (BGH NJW-RR 1993, 1461-1463).
  • OLG Naumburg, 12.06.2012 - 1 U 101/11

    Beweisaufnahme: Übergehen eines angebotenen Zeugenbeweises für die

    Das Landgericht wird deshalb nicht umhin kommen, sich entweder mit der Abnahme nach § 12 VOB/B 2006 auseinander zu setzen (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1993, 1461 f.; OLG Köln NJW-RR 1997, 756; OLG Naumburg, Urteil vom 22. März 2001, 3 U 77/00 - BeckRS 2001, 30169651) oder dem Beweisantritt des Klägers zur Zahlung des Werklohns (Bd. I Bl. 4 d.A.) nachzugehen.
  • OLG Koblenz, 19.02.2010 - 2 U 704/09

    Fälligkeit eines Werklohnanspruchs

  • OLG Düsseldorf, 31.10.2006 - 23 U 39/05

    Mangelhaftigkeit der Installation einer klimatechnischen Anlage; Geltendmachung

  • VG Düsseldorf, 30.06.2016 - 12 K 2554/14

    Bedingte Klagerücknahme, Ausbaubeitrag, Straßenbeleuchtung, Verbesserung,

  • OLG Bremen, 30.11.2000 - 2 U 65/00

    Anforderungen an den Begriff der Abnahme im Werkrecht

  • OLG Koblenz, 07.05.2010 - 2 U 704/09

    Fälligkeit der Werklohnforderung

  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 32/96

    "EDV-Hotel-Restaurant-Lösung"- Voraussetzungen der Abnahme; Abnahme eines

  • OLG Köln, 20.07.2017 - 11 U 107/16
  • KG, 23.08.2013 - 9 U 115/12

    Keine Abnahme durch schlüssiges Verhalten ohne angemessene Prüfungsfrist!

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