Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.09.2004

Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,896
BGH, 10.12.2002 - X ZR 68/99 (https://dejure.org/2002,896)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2002 - X ZR 68/99 (https://dejure.org/2002,896)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2002 - X ZR 68/99 (https://dejure.org/2002,896)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Nichtigkeitserklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland - Zur Wertung von synergistischen Effekten als Anzeichen für erfinderische Tätigkeit bei einem "Kosmetischen Sonnenschutzmittel" - Beurteilung aus Sicht ...

  • Judicialis

    EPÜ Art. 56

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EPÜ Art. 56
    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel"; Erfinderische Tätigkeit bei Kombination verschiedener Stoffe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Erfinderische Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 317
 
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Wird zitiert von ... (79)

  • BGH, 10.09.2009 - Xa ZR 130/07

    Escitalopram - EPÜ Art. 54, Art. 56; PatG § 3, § 4, § 16a, § 49a; EG-VO 469/2009

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermag ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination bekannter Stoffe nicht zu begründen, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war und ihm ein Weg zur Verfügung stand, die Kombination tatsächlich in die Hand zu bekommen (BGH, Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; vgl. auch Sen. Urt. v. 14.5. 2009 - Xa ZR 148/05, GRUR 2009, 36 Tz. 22 - Heizer m. w. N.).
  • BGH, 15.04.2010 - Xa ZR 28/08

    Fettsäurezusammensetzung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vermag ein zusätzlicher, wenn auch unerwarteter und überraschender Effekt die erfinderische Leistung einer Kombination bekannter Stoffe nicht zu begründen, wenn die Bereitstellung der Kombination dem Fachmann durch den Stand der Technik nahegelegt war und ihm ein Weg zur Verfügung stand, die Kombination tatsächlich in die Hand zu bekommen (st. Rspr., s. nur BGH, Urt. v. 10.12.2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; Sen.Urt. v. 10.9.2009 - Xa ZR 130/07, GRUR 2010, 123 Tz. 41 - Escitalopram).
  • BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09

    Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent:

    Dabei handelt es sich um zusätzliche, wenn auch unerwartete und überraschende Effekte, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Annahme einer erfinderischen Leistung für sich genommen nicht rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 2002 - X ZR 68/99, GRUR 2003, 317, 320 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel I; BGH, GRUR 2010, 123 Rn. 41 - Escitalopram).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2294
BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99 (1) (https://dejure.org/2004,2294)
BGH, Entscheidung vom 08.09.2004 - X ZR 68/99 (1) (https://dejure.org/2004,2294)
BGH, Entscheidung vom 08. September 2004 - X ZR 68/99 (1) (https://dejure.org/2004,2294)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren; Zustandekommen eines Urteils unter Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Beantragung eines Patents für eine kosmetische Filter-Zusammensetzung; ...

  • Judicialis

    PatG 1981 §§ 110 ff.; ; ZPO § 234 A

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG (1981) §§ 110 ff.; ZPO § 234
    "Kosmetisches Sonnenschutzmittel II"; Frist für die Erhebung einer Gegenvorstellung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht- Frist für Selbstkorrektur des Gerichts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 160, 214
  • MDR 2005, 407
  • GRUR 2004, 1061
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
    Dieses Rechtsschutzsystem genügt zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Plenarbeschluß v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395) nur teilweise den für den Rechtsschutz bei der Verletzung des Verfahrensgrundrechts des Art. 103 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich gebotenen Anforderungen, nämlich soweit eine Verletzung im allgemeinen Rechtsmittelsystem geltend gemacht werden kann.

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat für den Fall nicht rechtzeitiger Neuregelung durch den Gesetzgeber eine Frist von 14 Tagen ab Zustellung der Entscheidung als angemessen angesehen (BVerfG aaO, NJW 2003, 1924, 1928).

  • BGH, 26.04.2001 - IX ZB 25/01

    zu späte Gegenvorstellung - Eine "Gegenvorstellung zur Herbeiführung einer

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nämlich geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; BGH, Beschl. v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577).
  • BGH, 31.05.2000 - X ZR 154/99

    Schaltmechanismus

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
    Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010, 1011 - Schaltmechanismus; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nämlich geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.04.2001 - IX ZB 25/01, NJW 2001, 2262; BGH, Beschl. v. 07.03.2002 - IX ZB 11/02, NJW 2002, 1577).
  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 41/00

    Kreiselpumpe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei zweifelhaftem

    Auszug aus BGH, 08.09.2004 - X ZR 68/99
    Diese ist in Anlehnung an die im Berufungsverfahren in Patentnichtigkeitssachen vor dem Bundesgerichtshof geltende Wiedereinsetzungsfrist (§ 234 Abs. 1 ZPO; Sen.Beschl. v. 31.05.2000 - X ZR 154/99, GRUR 2000, 1010, 1011 - Schaltmechanismus; Sen.Beschl. v. 17.10.2000 - X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272 - Kreiselpumpe) mit zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung zu bemessen.
  • BGH, 29.06.2010 - X ZR 193/03

    Crimpwerkzeug III

    Die im Nichtigkeitsverfahren erfolgte, von der früheren Auslegung des Oberlandesgerichts abweichende Bewertung des Patentanspruchs durch den Xa Zivilsenat führt nicht ohne weiteres zur Zulassung der Revision (vgl. hierzu BGHZ 160, 214 Tz. 1 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGHZ 158, 372 - Druckmaschinen-Temperierungssystem).
  • BGH, 14.03.2005 - X ZR 186/00

    Gegenvorstellung im Nichtigkeitsberufungsverfahren

    Von Verfassungs wegen ist es geboten, daß ein Gericht seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst korrigiert (BVerfGE 107, 395 ff.; Senatsbeschluß vom 16. September 2003 - X ZB 12/03, NJW 2004, 292), wenn die Gehörsrüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung erhoben wird (Senatsbeschluß vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • OLG Frankfurt, 14.10.2005 - 19 W 7/05

    Kostenentscheidung bei einem Beschluss des Beschwerdegerichts im

    Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es nämlich geboten, für die Verpflichtung des Gerichts, seine gegen ein Verfahrensgrundrecht verstoßende Entscheidung selbst zu korrigieren, und damit für die Einlegung einer Gegenvorstellung eine zeitliche Grenze vorzusehen (BGHZ 150, 133, 137; BGHZ 160, 214, 216; BGH NJW-RR 2004, 547, 575).
  • OLG Köln, 07.11.2005 - 17 W 221/05

    Vergütungsanspruch des mitwirkenden Patentanwalts

    Dem Umstand, dass die in § 140 Abs. 5 MarkenG noch vorhandene Einschränkung "bis zur Höhe einer vollen Gebühr" weggefallen war, wurde entnommen, dass nunmehr die Patentrechtsanwaltskosten in gleichem Umfang wie die entsprechenden Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sein sollten (BGH GRUR 2004, 1061, 1063; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 140 Rdnr. 58).
  • BPatG, 08.01.2014 - 14 W (pat) 49/12
    Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.
  • BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 44/12
    Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.
  • BPatG, 04.05.2020 - 19 W (pat) 25/19
    Sowohl die Gehörsrüge als auch die Gegenvorstellung sind nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des anderen Verfahrensverstoßes zu erheben, also regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1929; BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BPatG, 26.01.2016 - 19 W (pat) 3/14

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge bzw. einer Gegenvorstellung

    Sowohl die Anhörungsrüge als auch die Gegenvorstellung sind innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des Verfahrensgrundrechts, also in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung, zu erheben (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO (analog); BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99 GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BPatG, 03.03.2020 - 19 W (pat) 46/19
    Sowohl die Gehörsrüge als auch die Gegenvorstellung sind nur innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen nach Kenntnis von der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des anderen Verfahrensverstoßes zu erheben, also regelmäßig innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02, NJW 2003, 1924, 1929; BGH, Beschluss vom 8. September 2004 - X ZR 68/99, GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II).
  • BPatG, 05.08.2013 - 14 W (pat) 52/12
    Die für die Einlegung dieser beiden Rechtsbehelfe geltende Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung (§ 321a Abs. 2 Satz 1 ZPO; zur Frist für die Einlegung einer Gegenvorstellung vgl. BGH GRUR 2004, 1061, 1062 - Kosmetisches Sonnenschutzmittel II) ist vorliegend eingehalten.
  • BPatG, 08.06.2011 - 19 W (pat) 22/08
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