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   BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08   

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https://dejure.org/2011,6771
BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08 (https://dejure.org/2011,6771)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2011 - X ZR 69/08 (https://dejure.org/2011,6771)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - X ZR 69/08 (https://dejure.org/2011,6771)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Raffvorhang

    § 145 PatG
    Patentverletzungsklage: Präklusion der weiteren Klage wegen einer gleichartigen Handlung; Voraussetzungen für einen engen technischen Zusammenhang - Raffvorhang

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zwang zur Klagekonzentration bei Vorliegen von zusätzlichen oder abgewandelten Merkmalen von Handlungen im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung; Berücksichtigung einer Geltendmachung von einzelnen Teilen einer Gesamtvorrichtung auch für die ...

  • rewis.io

    Patentverletzungsklage: Präklusion der weiteren Klage wegen einer gleichartigen Handlung; Voraussetzungen für einen engen technischen Zusammenhang - Raffvorhang

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentverletzungsklage: Präklusion der weiteren Klage wegen einer gleichartigen Handlung; Voraussetzungen für einen engen technischen Zusammenhang - Raffvorhang

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14; PatG § 145
    Zwang zur Klagekonzentration bei Vorliegen von zusätzlichen oder abgewandelten Merkmalen von Handlungen im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung; Berücksichtigung einer Geltendmachung von einzelnen Teilen einer Gesamtvorrichtung auch für die ...

  • datenbank.nwb.de

    Patentverletzungsklage: Präklusion der weiteren Klage wegen einer gleichartigen Handlung; Voraussetzungen für einen engen technischen Zusammenhang - Raffvorhang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Patentverletzung; Raffrollo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gleichartige Patenverletzungen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Raffvorhang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2011, 411
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.1988 - X ZR 107/87

    Begriff der Handlung

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08
    Als gleichartig im Sinne von § 145 PatG sind nur solche weiteren Handlungen zu verstehen, die im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 3. November 1988, X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 189, Kreiselegge II).

    Als Handlung ist vielmehr der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand anzusehen (BGH, Urteil vom 3. November 1988 - X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Allein maßgebend sind auch insoweit die in den beiden Prozessen konkret verfolgten Handlungen (BGH, GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08
    Enteignung ist der staatliche Zugriff auf das Eigentum des Einzelnen (vgl. nur BVerfG, Urteil vom 23. November 1999 - 1 BvF 1/94, NJW 2000, 413, 414).

    Er ist, wenn er von der Ermächtigung zur Inhalts- und Schrankenbestimmung Gebrauch macht, insbesondere verpflichtet, die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerfG, NJW 2000, 413, 414 mwN).

  • BVerfG, 14.02.1989 - 1 BvR 308/88

    Eigenbedarf II

    Auszug aus BGH, 25.01.2011 - X ZR 69/08
    Sie müssen die im Gesetz auf verfassungsmäßiger Grundlage zum Ausdruck kommende Interessenabwägung in einer Weise nachvollziehen, die den Grundrechtsschutz des Eigentums beachtet und unverhältnismäßige Eigentumsbeschränkungen vermeidet (BVerfG, Urteil vom 14. Februar 1989 - 1 BvR 308/88, NJW 1989, 970, 971 mwN).
  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10495/17

    Verletzung von Qualcomm-Patenten durch Apple - iPhones 7, 7plus, 8, 8plus und X I

    "Handlung" ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand ( BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 24 - Raffvorhang; BGH GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Nicht entscheidend ist, ob Verletzungstatbestände durch dieselbe (Gesamt-)Vorrichtung verwirklicht werden (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 25 - Raffvorhang).

    Maßgeblich ist, ob es sich aufdrängt, beide Patente in einer Klage anzugreifen, weil die Handlungen "im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen", so dass sie einen engen technischen Zusammenhang aufzeigen (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 27 - Raffvorhang).

    Vielmehr muss auch im zweiten Rechtsstreit die konkrete Ausgestaltung dieser Teile angegriffen werden, in derselben oder in abgewandelter Form (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 28 - Raffvorhang).

    § 145 PatG ist mit Blick auf Art. 14 GG eng zu verstehen (BGH GRUR 2011, 411, 413 Rn. 18 ff. mwN - Raffvorhang).

  • LG München I, 20.12.2018 - 7 O 10496/17

    Stromversorgung für elektrische Verstärker

    "Handlung" ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand ( BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 24 - Raffvorhang; BGH GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Nicht entscheidend ist, ob Verletzungstatbestände durch dieselbe (Gesamt-)Vorrichtung verwirklicht werden (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 25 - Raffvorhang).

    Maßgeblich ist, ob es sich aufdrängt, beide Patente in einer Klage anzugreifen, weil die Handlungen "im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen", so dass sie einen engen technischen Zusammenhang aufzeigen (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 27 - Raffvorhang).

    Vielmehr muss auch im zweiten Rechtsstreit die konkrete Ausgestaltung dieser Teile angegriffen werden, in derselben oder in abgewandelter Form (BGH GRUR 2011, 411, 414 Rn. 28 - Raffvorhang).

    § 145 PatG ist mit Blick auf Art. 14 GG eng zu verstehen (BGH GRUR 2011, 411, 413 Rn. 18 ff. mwN - Raffvorhang).

  • LG München I, 12.10.2022 - 21 O 513/22

    Zur Konzentrationsmaxime in Patentstreitsachen

    a) § 145 PatG soll verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen wird (BGH GRUR 2011, 411, Rn. 18 - Raffvorhang).

    Er ist lediglich gehalten, seine Angriffe gegen eine bestimmte Handlung in einer Klage zu bündeln, sog. Konzentrationsmaxime (BGH GRUR 2011, 411, Rn. 18, 22 - Raffvorhang).

    c) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist § 145 PatG verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, sofern die Vorschrift mit der gebotenen Rücksicht auf die schutzwürdigen Interessen des Patentinhabers ausgelegt und angewendet wird (BGH GRUR 2011, 411, Rn. 18 - Raffvorhang; krit. Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl. 2022, E 65).

    Daher ist zur Beantwortung der Frage, ob zwei Handlungen als gleichartig i. S. von § 145 PatG anzusehen sind, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine wertende Beurteilung erforderlich, die sich einerseits an dem vom Gesetzgeber bezweckten Schutz der Beklagten zu orientieren, andererseits aber auch die mit der Zusammenfassung mehrerer Schutzrechte in einem einzigen Verletzungsprozess verbundenen Nachteile zu berücksichtigen und rechtsstaatliche Erfordernisse zu beachten hat (BGH GRUR 2011, 411, Rn. 27 - Raffvorhang).

    Allein maßgebend sind auch insoweit die in den beiden Prozessen konkret verfolgten Handlungen (BGH GRUR 2011, 411, Rn. 27 - Raffvorhang; GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Als Handlung ist vielmehr der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand anzusehen (BGH GRUR 2011, 411, Rn. 24 - Raffvorhang; GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

  • OLG München, 08.08.2019 - 6 U 4020/18

    Reichweite der Konzentrationsmaxime bei weiterer Klage wegen eines anderen

    Denn § 145 PatG solle verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen werde - und zwar unabhängig davon, ob die Klage auf dasselbe oder ein anderes Patent gestützt werde (BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang, in diesem Sinne auch das OLG Düsseldorf vom 17.12.2015, Az. I-2 U 29/10, BeckRS 2016, 03052).

    Im Ergebnis fuße das Ersturteil auf einer fehlerhaften Interpretation der BGH-Entscheidung "Raffvorhang" (GRUR 2011, 411).

    Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen BGH GRUR 2011, 411 - Raffvorhang sowie OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 03052 befassten sich jeweils nur mit der Konstellation der Klagen "aus mehreren Patenten", und stützten die vom Landgericht mit keinem Wort begründete Rechtsauffassung nicht.

    Soweit das Landgericht und auch die Beklagten sich zur Bejahung der Anwendbarkeit des § 145 PatG auf den vorliegenden Sachverhalt auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Raffvorhang" vom 25.01.2011 (GRUR 2011, 411 unter Rn. 18) stützen, in der es heißt: "§ 145 Patentgesetz soll verhindern, dass ein Beklagter wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung mehrfach von demselben Kläger wegen Patentverletzung in Anspruch genommen wird.

  • BGH, 03.11.2020 - X ZR 85/19

    Fensterflügel - Patentverletzungsklage: Zulässigkeit einer zweiten auf dasselbe

    Der Patentinhaber wird daran gehindert, die Rechte aus ihm zustehenden weiteren Patenten wegen derselben oder einer gleichartigen Handlung gegenüber dem Beklagten mit einer erneuten Klage geltend zu machen, weil diese unzulässig wäre (BGH, Urteil vom 3. November 1998 - X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 188 - Kreiselegge II; Urteil 25. Januar 2011 - X ZR 69/08, GRUR 2011, 411 Rn. 18 - Raffvorhang).
  • OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 34/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Heizelement für eine elektrische

    Als Handlung im Sinne des § 145 PatG ist deswegen bei einer aus mehreren Teilen bestehenden Gesamtvorrichtung der mit dem Klageantrag konkret beschriebene, durch die Ausgestaltung eines bestimmten Teils der Gesamtvorrichtung charakterisierte konkrete Verletzungstatbestand zu verstehen (BGH, GRUR 1989, 187 - Kreiselegge II; BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang).

    Danach sind Handlungen nur gleichartig, wenn die weitere Handlung im Vergleich zur im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweist, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen (BGH, GRUR 1989, 187 - Kreiselegge II; BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang).

    Mindestvoraussetzung ist vielmehr, dass auch im zweiten Rechtsstreit die konkrete Ausgestaltung dieser Teile angegriffen wird, sei es in derselben oder abgewandelter Form (BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang).

    Es ist für die "Handlung" im Sinne des § 145 PatG nicht entscheidend, was Inhalt oder gar der Offenbarungsgehalt des der früheren Klage zugrunde liegenden Patents oder seiner sämtlichen (Neben- und Unter-) Ansprüche ist, sondern maßgebend sind allein die in beiden Klagen jeweils konkret verfolgten Handlungen (vgl. BGH, GRUR 1989, 187 - Kreiselegge II; BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang).

  • KG, 06.10.2020 - 5 U 72/19

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch wegen Bewerbung

    Für die Gleichartigkeit reicht es vielmehr aus, dass beide Parteien - wie auch hier - entgeltlich Spiele anbieten, bei denen die Aussicht auf einen Gewinn jedenfalls maßgeblich vom Glück des Spielers abhängig ist (so BGH GRUR 2012, 201, Rn. 19 f. - Poker im Internet; vgl. auch BGH GRUR 2011, 411, Rn. 10 - Glücksspielverband).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2018 - 2 U 33/15

    Umfang des Patentschutzes für ein Verfahren

    Soweit die das Klagepatent II betreffenden Ansprüche zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, sind die angegriffenen Handlungen gleichwohl gleichartig, denn es drängt sich aufgrund des engen technischen Zusammenhangs geradezu auf, diese gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen, damit der Beklagten mehrere Rechtsstreite darüber erspart bleiben (vgl. BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang; Benkard/Grabinski/Zülch, Patentgesetz, 11. Aufl., § 145 Rz. 7 a. E.).
  • LG Mannheim, 02.03.2021 - 2 O 131/19

    (uplink)-Synchronisation - Angemessenheit eines Gegenangebots in

    Eine Klage, die sich gegen komplexe Vorrichtungen oder Verfahren richtet, betrifft erst dann dieselbe Handlung, wenn sie sich gegen denselben, durch den Klageantrag und die Ausgestaltung des konkret angegriffenen Teils definierten Verletzungsgegenstand richtet (vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1988, X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II; BGH, Urt. v.25.01.2011,X ZR 69/08, GRUR 2011, 411 Rn. 24 - Raffvorhang).

    Für einen derartigen engen technischen Zusammenhang reicht eine Übereinstimmung im Oberbegriff der beiden Patente nicht aus; allein maßgebend sind auch insoweit die in den beiden Prozessen konkret verfolgten Handlungen(vgl. BGH, Urt. v. 03.11.1988, X ZR 107/87, GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II; BGH, Urteil vom 25.01.2011,X ZR 69/08, GRUR 2011, 411 Rn. 27 - Raffvorhang).

  • LG Düsseldorf, 28.06.2018 - 4a O 23/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Patents mit der Bezeichnung

    Als gleichartige Handlungen sind nur solche weiteren Handlungen zu verstehen, die im Vergleich zu der im ersten Rechtsstreit angegriffenen Handlung zusätzliche oder abgewandelte Merkmale aufweisen, bei denen es sich wegen eines engen technischen Zusammenhangs aufdrängt, sie gemeinsam in einer Klage aus mehreren Patenten anzugreifen (BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang; BGH, GRUR 1989, 187, 189 - Kreiselegge II).

    Für die Bejahung eines engen technischen Zusammenhangs reicht es nicht aus, wenn einzelne Teile einer Gesamtvorrichtung, deren konkrete Ausgestaltung im ersten Rechtsstreit angegriffen worden ist, auch für die Verwirklichung des im zweiten Rechtsstreit geltend gemachten Verletzungstatbestands von Bedeutung sind (BGH, GRUR 2011, 411 - Raffvorhang).

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2019 - 2 U 29/18

    Abweisung der Klage gegen die Verletzung eines Patents betreffend die Verwendung

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • LG Düsseldorf, 14.02.2019 - 4c O 75/17

    Repeater 1

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 29/10

    Zulässigkeit der klageweisen Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung

  • LG Düsseldorf, 05.07.2018 - 4c O 47/17

    Schutzfähigkeit des Patents mit der Bezeichnung "Verwendung von D als Wirkstoff

  • LG Düsseldorf, 26.04.2022 - 4c O 26/21

    Vorrichtung zur Flüssigkeitszuführung

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 39/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Fahrradkurbelbaugruppe, da die

  • LG Düsseldorf, 26.03.2015 - 4a O 22/14

    Elektrische Heizdecke

  • LG München I, 20.05.2020 - 7 O 8052/19

    Reichweite der Konzentrationsmaxime

  • LG Düsseldorf, 22.01.2015 - 4c O 16/14

    Patentfähigkeit des Klagepatents "Stent-Transplantat-Membran zum Platzieren an

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