Weitere Entscheidung unten: BGH, 26.01.1999

Rechtsprechung
   BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97 (2)   

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BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97 (2) (https://dejure.org/1999,675)
BGH, Entscheidung vom 26.10.1999 - X ZR 69/97 (2) (https://dejure.org/1999,675)
BGH, Entscheidung vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97 (2) (https://dejure.org/1999,675)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 529 Abs. 1
    Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht BT, Schenkungsrückforderung wegen Notbedarfs; zum Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers innerhalb der Zehnjahresfrist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 143, 51
  • NJW 2000, 728
  • ZIP 2000, 191
  • MDR 2000, 873
  • WM 2000, 837
  • DB 2000, 420
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.07.1996 - XII ZR 99/95

    Wirksamkeit der treuhänderischen Rückabtretung von Unterhaltsansprüchen zum

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    bb) Der Bundesgerichtshof hat für den Fall der Überleitung wie des gesetzlichen Übergangs von Ansprüchen auf den Sozialhilfeträger nach §§ 90, 91 BSHG allerdings angenommen, daß eine treuhänderische Rückabtretung übergegangener Ansprüche an den Leistungsempfänger zum Zweck der Prozeßführung unwirksam sei und daß insoweit auch eine Umdeutung in eine rechtswirksame Einziehungsermächtigung ausscheide (Urt. v. 16. März 1994 - XII ZR 225/92, NJW 1994, 1733 f. = FamRZ 1994, 829 ff.; Urt. v. 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95, NJW 1996, 3273 = FamRZ 1996, 1203).

    Daraus, daß bereits ein Verfahren anhängig ist, ergibt sich auch unter dem Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit ein schutzwürdiges Eigeninteresse nicht (vgl. auch BGH, Urt. v. 3. Juli 1996 - XII ZR 99/95, aaO, Entscheidungsgründe unter II.2.c).

  • BGH, 26.11.1986 - VIII ZR 295/85

    Eintritt der Pfandreife bei privaten Pfandleihern

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Die Pfändung bewirkt nämlich keinen Forderungsübergang, sondern nur eine relative Verfügungsbeschränkung (BGHZ 82, 28, 31; vgl. BGH, Urt. v. 26. November 1986 - VIII ZR 295/85, BGHR ZPO § 835 Abs. 1 Einziehung 1; Urt. v. 27. Juni 1985 - I ZR 136/83, NJW 1986, 423).
  • BGH, 24.10.1985 - VII ZR 337/84

    Prozeßstandschaft ohne schutzwürdiges Eigeninteresse

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    dd) Der Zulässigkeit des Vorgehens im Weg einer gewillkürten Prozeßstandschaft steht im vorliegenden Fall auch nicht entgegen, daß diese ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Prozeßstandschafters erfordert (u.a. BGHZ 89, 1, 2; BGHZ 96, 151, 152 f.).
  • BGH, 29.05.1957 - V ZR 74/55

    Auslegung des § 113 Abs 1 LAG

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Auch die den Regelfall bildende Überweisung zur Einziehung hat keinen Forderungsübergang zur Folge (BGHZ 24, 329, 332; BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914).
  • BGH, 27.04.1978 - VII ZR 219/77

    Unterbrechung der Verjährung durch Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Auch die den Regelfall bildende Überweisung zur Einziehung hat keinen Forderungsübergang zur Folge (BGHZ 24, 329, 332; BGH, Urt. v. 27. April 1978 - VII ZR 219/77, NJW 1978, 1914).
  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82

    Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    dd) Der Zulässigkeit des Vorgehens im Weg einer gewillkürten Prozeßstandschaft steht im vorliegenden Fall auch nicht entgegen, daß diese ein schutzwürdiges Eigeninteresse des Prozeßstandschafters erfordert (u.a. BGHZ 89, 1, 2; BGHZ 96, 151, 152 f.).
  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 136/83

    Unterbrechung der Verjährung durch klageweise Geltendmachung einer gepfändeten

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Die Pfändung bewirkt nämlich keinen Forderungsübergang, sondern nur eine relative Verfügungsbeschränkung (BGHZ 82, 28, 31; vgl. BGH, Urt. v. 26. November 1986 - VIII ZR 295/85, BGHR ZPO § 835 Abs. 1 Einziehung 1; Urt. v. 27. Juni 1985 - I ZR 136/83, NJW 1986, 423).
  • BGH, 28.10.1997 - X ZR 157/96

    Ausgleichsansprüche unter gleichzeitig Beschenkten bei Inanspruchnahme eines von

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 28. Oktober 1997 (X ZR 157/96; NJW 1998, 537 ff. = FamRZ 1998, 155 ff., insoweit in BGHZ 137, 76, 79 nur teilweise abgedruckt) lediglich eine Aussage dahin getroffen, daß der Rückgewähranspruch mit dem Eintritt der Notlage entsteht, nicht aber die Frage vertieft, wann die Notlage eingetreten ist.
  • BGH, 19.02.1997 - XII ZR 236/95

    Wirksamkeit einer treuhänderischen Rückabtretung eines übergegangenen

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist dieser Bestimmung jedoch keine Rückwirkung beigelegt worden, so daß zuvor getroffene treuhänderische Abtretungsvereinbarungen zum Nachteil des Hilfeempfängers weiterhin unwirksam sind und auch nicht durch die spätere Rechtsänderung geheilt werden (BGH, Urt. v. 19. Februar 1997 - XII ZR 236/95, NJW-RR 1997, 641 ff. = FamRZ 1997, 608 ff.); gleiches muß für die Frage einer Umdeutbarkeit in eine Einziehungsermächtigung gelten.
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 319/80

    Rechtsfolgen der Überweisung einer gepfändeten Forderung; Schadensersatz wegen

    Auszug aus BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
    Die Pfändung bewirkt nämlich keinen Forderungsübergang, sondern nur eine relative Verfügungsbeschränkung (BGHZ 82, 28, 31; vgl. BGH, Urt. v. 26. November 1986 - VIII ZR 295/85, BGHR ZPO § 835 Abs. 1 Einziehung 1; Urt. v. 27. Juni 1985 - I ZR 136/83, NJW 1986, 423).
  • BGH, 16.03.1994 - XII ZR 225/92

    Abtretungsvereinbarung i. S. des § 32 SGB I

  • BGH, 19.07.2011 - X ZR 140/10

    Schenkung: Beginn der Zehnjahresfrist für den Ausschluss der Rückforderung eines

    Er hat zwar in einer früheren Entscheidung (Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, BGHZ 143, 51, 53) die im Berufungsurteil jenes Verfahrens zugrunde gelegte Annahme, die Schenkung sei mit Eingang des Umschreibungsantrags vollzogen worden, nicht beanstandet.

    Ein Anspruch aus § 528 Abs. 1 BGB entsteht hingegen erst dann, wenn die Erschöpfung des Vermögens eingetreten ist (BGHZ 143, 51, 53).

    Allerdings erfordert es das Interesse aller Beteiligten, dass die Abgrenzung der von der Regelung in § 528 und § 529 BGB erfassten Fälle von den anderen praktisch handhabbar bleibt (BGHZ 143, 51, 55).

  • OLG Köln, 09.03.2017 - 7 U 119/16

    Rückforderung des schenkweise erklärten Verzichts auf einen anlässlich der

    Zutreffend nimmt das Landgericht an, dass die Mutter des Beklagten durch den unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch eine Schenkung an den Beklagten erbracht hat (vgl. BGH NJW 2000, 728, 730 = ZEV 2000, 111; OLG Nürnberg ZEV 2014, 37 = MittBayNot 2015, 30; Münchener Kommentar/Koch, BGB.

    Der nach § 818 Abs. 2 BGB herauszugebende Wertersatz besteht in der durch den Wegfall des Nießbrauches eingetretenen Erhöhung des Verkehrswertes des Immobilie (BGH NJW 2000, 728, 730 = ZEV 2000, 111; OLG Nürnberg ZEV 2014, 38, 40; Münchener Kommentar/Koch § 528 Rdn. 5 Fn. 26).

  • OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16

    Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert

    Hierin liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur eine vorübergehende Zuwendung eines Vermögensvorteils an die Beklagte, sondern eine Schenkung (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, juris Rn. 23; siehe auch OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12, juris Rn. 11 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 26. Februar 2009 - I-22 U 113/08, juris Rn. 27; OLG Köln, Urteil vom 7. April 1997 - 16 U 47/95, juris Rn. 14; vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - XII ZB 479/11, juris Rn. 18 zur Schenkung im Sinne des § 1804 Satz 1 BGB).

    a) Allerdings hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, juris Rn. 25) den Wert der schenkweisen Löschung eines Wohnungsrechts in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts gesehen, da der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekomme.

    Der zu ersetzende Wert dieses Erlangten, der im Wege der Schätzung nach § 287 Abs. 2 ZPO ermittelt werden kann (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, juris Rn. 26), ist dessen objektiver Wert im Sinne des Verkehrswerts (st. Rspr., etwa BGH, Urteile vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 172/05, juris Rn. 39 mwN; vom 21. März 1996 - III ZR 245/94, juris Rn. 35; ausführlich BGH, Urteil vom 24. November 1981 - X ZR 7/80, juris Rn. 48; zum Streitstand siehe Reuter/Martinek, Ungerechtfertigte Bereicherung, 2. Teilband, 2016, § 7 III 3, S. 321 ff.).

    Entstanden ist der Rückforderungs- und damit der Wertersatzanspruch im Sinne des § 818 Abs. 2 BGB (iVm § 528 Abs. 1 BGB) nicht bereits mit der Schenkung, sondern erst mit dem Eintritt des Notbedarfs wegen der Erschöpfung des Vermögens des Schenkers (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, juris Rn. 19).

    Die Revision wird beschränkt auf die Höhe des geltend gemachten Schenkungsrückforderungsanspruchs zugelassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2014 - VIII ZR 334/13, juris Rn. 8), weil der Senat insoweit von der im Urteil des BGH vom 26. Oktober 1999 (X ZR 69/97, juris Rn. 23) sowie den Urteilen des OLG Nürnberg vom 22. Juli 2013 (4 U 1571/12, juris Rn. 21) und des OLG Hamm vom 26. Februar 2009 (I-22 U 113/08, juris Rn. 30) vertretenen Ansicht zur Bestimmung des Wertes einer Schenkung durch Löschung eines Wohnungsrechts abgewichen ist, so dass die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, Divergenz).

  • BGH, 17.04.2018 - X ZR 65/17

    Wirtschaftliche Betrachtungsweise zur Bestimmung des Umfangs des

    Bei Verzicht auf ein Wohnungsrecht ist deshalb die hierdurch eintretende Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks auszugleichen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730 [zu II 2 b, insoweit in BGHZ 143, 51 nicht abgedruckt]).
  • BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20

    Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem

    Außerdem kann der Berechtigte dann, wenn das Wohnungsrecht Dritten nicht zur Ausübung überlassen werden darf, einer anderweitigen Nutzung der Wohnung, etwa einer Vermietung durch den Eigentümer an Dritte, grundsätzlich widersprechen (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730 [zu II 2 b, insoweit in BGHZ 143, 51 nicht abgedruckt]).

    Dieser Wert spiegelt sich regelmäßig in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekommt (BGH, Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17, BGHZ 218, 227 Rn. 13; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 730).

  • OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12

    Unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts:

    Dementsprechend ist der sich hierdurch ergebende Vermögensvorteil dem Beklagten schenkweise zugewendet worden (vgl. BGH NJW 2000, 728).

    Dabei liegt der nach § 528 Abs. 1 BGB herauszugebende Wert der Bereicherung nicht im Wert des Wohnungsrechts für den Wohnungsberechtigten, sondern in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnungsrechts, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugute kommt (vgl. BGH NJW 2000, 728 ff).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 128/99

    Verjährung des Anspruchs wegen Verarmung des Schenkers

    Sind zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstandes zehn Jahre verstrichen, ist der Anspruch auf Herausgabe des Geschenkes nach § 529 Abs. 1 BGB ausgeschlossen, wobei die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Frist bereits eingetreten sein muß (Sen.Urt. v. 26.10.1999 - X ZR 69/97, NJW 2000, 728, 729).
  • LG Köln, 09.06.2016 - 2 O 442/15

    Anspruch des klagenden Sozialhilfeträgers auf Kostenerstattung für die

    Da die Löschung ohne Gegenleistung erfolgte, wurde der sich daraus ergebende Vermögensvorteil dem Beklagten schenkweise zugewendet (vgl. dazu OLG Nürnberg, Urteil vom 22. Juli 2013 - 4 U 1571/12 -, juris Rn. 11 f. und BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97 -, juris Rn. 26).

    Der herauszugebende Wertersatz richtet sich dabei allein nach dem Wertzuwachs, den das Grundstück durch dessen Wegfall erfährt, da dieser dem Beschenkten tatsächlich zugutekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - X ZR 69/97 -, juris Rn. 25; Staudinger a. a. O., Rn. 41).

  • LG Rottweil, 29.05.2015 - 2 O 319/13

    Rückforderung einer Schenkung wegen Bedürftigkeit des Schenkers: Bestimmung des

    Es genügt deshalb nicht, wenn vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist die Umstände eingetreten sind, aus denen sich früher oder später eine Erschöpfung des Vermögens des Beschenkten ergeben kann oder voraussichtlich ergeben wird; es ist vielmehr erforderlich, dass die Erschöpfung des Vermögens innerhalb der Zehn-Jahres-Frist bereits eingetreten ist (BGH NJW 2000, 728; Koch, in: MünchKomm-BGB, 6. Aufl. 2012, § 529 Rn. 3).
  • OLG Köln, 28.03.2007 - 2 U 37/06

    Rückforderung von Ansprüchen eines verarmten Miterben wegen Zuwendung eines

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Beklagten zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 1999 (NJW 2000, 728 ff.).
  • OLG Hamm, 26.02.2009 - 22 U 113/08

    Schenkungsrückforderungsanspruch eines Landkreises gegenüber dem Schwiegersohn

  • LSG Hessen, 07.11.2023 - L 4 SO 202/21

    Sozialhilfe

  • VG Düsseldorf, 22.08.2008 - 21 K 4231/06

    Pflegewohngeld Pflegegesezt Schenkung Schenkungsrückforderung Bedürftigkeit

  • OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 552/18

    Bewertung der schenkweisen Bewilligung der Löschung eines Wohnrechts

  • AG Bingen, 12.03.2015 - 25 C 21/14

    Schenkungswiderruf bei drohender Verarmung - über Vermögensverhältnisse geirrt

  • OLG Hamm, 10.03.2010 - 8 U 5/09

    Haftung des über ein Treuhandmodell an einem geschlossenen Immobilienfonds

  • SG Gießen, 29.06.2021 - S 18 SO 47/19
  • VG München, 20.05.2010 - M 15 K 08.6108

    Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung

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Rechtsprechung
   BGH, 26.01.1999 - X ZR 69/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8631
BGH, 26.01.1999 - X ZR 69/97 (https://dejure.org/1999,8631)
BGH, Entscheidung vom 26.01.1999 - X ZR 69/97 (https://dejure.org/1999,8631)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - X ZR 69/97 (https://dejure.org/1999,8631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines vom Nachlassverwalter gestellten Antrags auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 1; ; BSHG § 90; ; BGB § 528 Abs. 1 Satz 1

  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Ablehnung der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Nachlaßverwalter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - X ZR 69/97
    Was den Oberkreisdirektor betrifft, folgt Unzumutbarkeit insbesondere nicht aus den Überlegungen, die im Fall der Klage des Konkursverwalters der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Arbeitsverwaltung und von Sozialversicherungsträgern entgegenstehen können (hierzu BGHZ 119, 372, 377 f.; BGH, Beschl. v. 27.9.1990 - IX ZR 250/89, NJW 1991, 40).
  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft -

    Auszug aus BGH, 26.01.1999 - X ZR 69/97
    Was den Oberkreisdirektor betrifft, folgt Unzumutbarkeit insbesondere nicht aus den Überlegungen, die im Fall der Klage des Konkursverwalters der Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit der Arbeitsverwaltung und von Sozialversicherungsträgern entgegenstehen können (hierzu BGHZ 119, 372, 377 f.; BGH, Beschl. v. 27.9.1990 - IX ZR 250/89, NJW 1991, 40).
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