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   BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16   

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https://dejure.org/2017,51558
BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,51558)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2017 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,51558)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2017 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2017,51558)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 7 Nr 1 Buchst b Ss 2 EUV 1215/2012, Art 7 Abs 1 S 1 Buchst c EGV 261/2004, Art 267 AEUV
    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-Ia-VO: Erfüllungsort bei Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei zwei Teilstrecken

  • IWW

    Art. 267 AEUV, Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 2... 61/2004, Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Verordnung (EWG) Nr. 295/91, Art. 63 Abs. 1 Buchst. a, Art. 66 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr

  • Wolters Kluwer

    Endziel des Fluggasts als Erfüllungsort bei einer Personenbeförderung auf zwei Flügen ohne nennenswerten Aufenthalt auf dem Umsteigeflughafen; Stützen einer Ausgleichszahlung auf eine auf der ersten Teilstrecke aufgetretene Störung; Zuständigkeit der deutschen Gerichte ...

  • reise-recht-wiki.de

    Vorabentscheidungsersuchen zum Erfüllungsort bei Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei zwei Teilstrecken

  • rewis.io

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-Ia-VO: Erfüllungsort bei Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei zwei Teilstrecken

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luftbeförderung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Luft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Endziel des Fluggasts als Erfüllungsort bei einer Personenbeförderung auf zwei Flügen ohne nennenswerten Aufenthalt auf dem Umsteigeflughafen; Stützen einer Ausgleichszahlung auf eine auf der ersten Teilstrecke aufgetretene Störung; Zuständigkeit der deutschen Gerichte ...

  • rechtsportal.de

    Endziel des Fluggasts als Erfüllungsort bei einer Personenbeförderung auf zwei Flügen ohne nennenswerten Aufenthalt auf dem Umsteigeflughafen; Stützen einer Ausgleichszahlung auf eine auf der ersten Teilstrecke aufgetretene Störung; Zuständigkeit der deutschen Gerichte ...

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Brüssel-Ia-VO: Erfüllungsort bei Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung bei zwei Teilstrecken

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO ist nicht nach Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (ABl. EG L 194, S. 39 vom 18. Juli 2001) ausgeschlossen, weil für Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung und aus jenem Abkommen unterschiedliche Regelungsrahmen gelten (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 = NJW 2009, 2801 = RRa 2009, 234 Rn. 27 - Rehder; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, RRa 2012, 272 Rn. 46, 55, 57 mwN - Nelson u.a.).

    Da die Leistungsstörung in Gestalt einer Verspätung den Flug betraf, für den die Beklagte Vertragspartner der Kläger und zugleich ausführendes Luftfahrtunternehmen war, erscheint dem Senat in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. z.B. EuGH, Slg. 2009, I-6073 Rn. 47 - Rehder) nicht zweifelhaft, dass der geltend gemachte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO als Anspruch "aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. a Brüssel-Ia-VO anzusehen ist.

    aa) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich bereits zur Frage des Gerichtsstands im Fall einer Beförderung von Personen im Luftverkehr von einem Mitgliedstaat in einen anderen auf der Grundlage eines mit einem einzigen, den Flug auch ausführenden Luftfahrtunternehmen geschlossenen Vertrages geäußert: Für eine auf diesen Beförderungsvertrag und die Fluggastrechteverordnung gestützte Klage auf Ausgleichszahlungen ist nach Wahl des Klägers das Gericht des Ortes des Abflugs oder der Ankunft des Flugzeugs entsprechend der Vereinbarung dieser Orte in dem Vertrag nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. b, 2. Spiegelstrich Brüssel-I-VO zuständig (EuGH, Slg. 2009, I-6073 - Rehder).

    Aufgrund der Einheitlichkeit der vertraglichen Beförderungsverpflichtung könnte vielmehr der letzte Ankunftsort als Erfüllungsort auch für Verpflichtungen anzusehen sein, die lediglich den vorangegangenen Flug betreffen, und zwar auch dann, wenn die Unterbrechung der Beförderung in Helsinki nicht als Zwischenlandung einzuordnen wäre (vgl. EuGH, Slg. 2009, I-6073 Rn. 40 - Rehder).

  • BGH, 18.08.2015 - X ZR 2/15

    Zum Gerichtsstand für Ausgleichsansprüche wegen Flugverspätung

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Dieser Annahme stünden die Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Vorlagebeschluss vom 18. August 2015 (X ZR 2/15, RRa 2015, 297) nicht entgegen, da mit der dortigen Vorlagefrage geklärt werden sollte, ob der Begriff "Ansprüche aus einem Vertrag" einen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO auch dann erfasse, wenn der Anspruch gegenüber einem ausführenden Luftfahrtunternehmen verfolgt werde, welches nicht Vertragspartner des betroffenen Fluggastes sei.

    Hinsichtlich der Frage des Erfüllungsortes schließe sich der Senat den Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Vorlagebeschluss vom 18. August 2015 (RRa 2015, 297) an, der für die umgekehrte Fallkonstellation dazu neige, auch den Abflugort des ersten Fluges als Erfüllungsort anzusehen, auch wenn die Verspätung erst auf dem Weiterflug eingetreten und dieser nicht vom Vertragspartner des Fluggastes ausgeführt worden sei.

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastrechteVO ist nicht nach Art. 19 Abs. 1 des Übereinkommens zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999 (ABl. EG L 194, S. 39 vom 18. Juli 2001) ausgeschlossen, weil für Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung und aus jenem Abkommen unterschiedliche Regelungsrahmen gelten (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 = NJW 2009, 2801 = RRa 2009, 234 Rn. 27 - Rehder; Urteil vom 23. Oktober 2012 - C-581/10 und C-629/10, RRa 2012, 272 Rn. 46, 55, 57 mwN - Nelson u.a.).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • EuGH, 07.03.2018 - C-274/16

    Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines

    Auszug aus BGH, 28.11.2017 - X ZR 76/16
    dd) Auch wenn nach alledem die Erwägungen des Gerichtshofs der Europäischen Union im Fall Rehder nahelegen, im Streitfall nicht nur den Abflugort der ersten Teilstrecke, sondern auch das Endziel des Fluggastes als vereinbarten Erfüllungsort anzusehen, legt der Senat das Verfahren im Hinblick auf die beim Gerichtshof der Europäischen Union noch anhängige Rechtssache C-447/16 zur Vorabentscheidung vor.
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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16   

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https://dejure.org/2018,33528
BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2018,33528)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2018 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2018,33528)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2018 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2018,33528)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Zahlungsanspruch auf Ausgleich und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen i.R.d. Beförderungsvertrags (hier: heftiger Schneefall); Ankunftsort als Erfüllungsort

  • rewis.io

    Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung infolge Schneefalls

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Zahlungsanspruch auf Ausgleich und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen i.R.d. Beförderungsvertrags (hier: heftiger Schneefall); Ankunftsort als Erfüllungsort

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Erfüllungsort bei Flugreise mit zwei Teilstrecken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1448
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 07.03.2018 - C-274/16

    Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Da die Frage mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. März 2018 (C-274/16, C-447/16 und C-448/16, NJW 2018, 2105) beantwortet ist, hat der Bundesgerichtshof das Vorabentscheidungsersuchen mit Beschluss vom 3. April 2018 aufgehoben.

    a) Nach dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 7. März 2018 (C-274/16, C-447/16 und C-448/16 - Flightright/Air Nostrum) ist Art. 7 Abs. 1 Buchst. b, 2. Spiegelstrich Brüssel-Ia-VO dahin auszulegen, dass bei einer aus zwei Teilstrecken bestehenden Flugreise "Erfüllungsort" im Sinne dieser Bestimmung der Ankunftsort der zweiten Teilstrecke ist, wenn die Beförderungen auf den beiden Teilstrecken von verschiedenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden und die Klage gemäß der Verordnung Nr. 261/2004 auf Ausgleichszahlung wegen einer großen Verspätung bei dieser aus zwei Teilstrecken bestehenden Flugreise auf eine Störung gestützt wird, die auf dem ersten Flug eingetreten ist, der von dem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wurde, das nicht Vertragspartner der betreffenden Fluggäste ist.

    Eine derartige Beförderung stelle eine Dienstleistung dar, bei der einer der Orte, an denen sie hauptsächlich erbracht werde, C (d.h. der Ankunftsort des zweiten Flugs) sei, weil der Beförderungsvertrag über die aus Teilstrecken bestehende Flugreise die Beförderung der Fluggäste bis zum Ankunftsort der zweiten Teilstrecke umfasse (EuGH, NJW 2018, 2105 Rn. 71 f.).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Dies macht zugleich deutlich, dass ein bestimmtes außergewöhnliches Ereignis wie beispielsweise ein Erdbeben oder ein Orkan nicht schon für sich genommen zur Entlastung des Luftverkehrsunternehmens führt, sondern nur dann, wenn die hierdurch hervorgerufenen Bedingungen für die Durchführung eines geplanten Flugs auch bei Aufbietung aller möglichen und zumutbaren Mittel nicht in der Weise verändert oder sonst beeinflusst werden können, dass ein hiervon betroffener Flug planmäßig durchgeführt werden kann (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008, C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 22 = RRa 2009, 35 - Wallentin-Hermann/Alitalia; BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 11; Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 Rn. 9).
  • BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 78/08

    Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 113/08

    Zu Fluggastrechten bei verspäteten Zubringerflügen

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • EuGH, 09.07.2009 - C-204/08

    DIE FLUGGÄSTE EINES INNERGEMEINSCHAFTLICHEN FLUGES KÖNNEN IHRE KLAGE AUF

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Da die Leistungsstörung in Gestalt einer Verspätung den Flug betraf, für den die Beklagte Vertragspartner der Kläger und zugleich ausführendes Luftfahrtunternehmen war, ist in Anbetracht der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 9. Juli 2009 - C-204/08, Slg. 2009, I-6073 Rn. 47 - Rehder) der geltend gemachte Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO als Anspruch "aus einem Vertrag" im Sinne von Art. 7 Nr. 1 Buchst. a Brüssel-Ia-VO anzusehen.
  • BGH, 12.11.2009 - Xa ZR 76/07

    Außergewöhnliche Umstände als Befreiungsgrund für die i.R.e. Annullierung

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 18.01.2011 - X ZR 71/10

    Zur gerichtlichen Zuständigkeit für die Klage auf Ausgleichszahlung nach der

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Ein solcher Beförderungsvertrag kann entweder mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen selbst bestehen oder mit einem anderen Unternehmen, für welches das ausführende Luftfahrtunternehmen die Beförderungsleistung erbringt (BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 - X ZR 71/10, BGHZ 188, 85 Rn. 26; Urteil vom 12. November 2009 - Xa ZR 76/07, RRa 2010, 34 Rn. 18; Urteil vom 28. Mai 2009 - Xa ZR 113/08, RRa 2009, 242 Rn. 9; Urteil vom 30. April 2009 - Xa ZR 78/08, RRa 2009, 239 Rn. 13).
  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 206/11

    Beschränkung der Revision gegen die Verurteilung zur Mietzinszahlung auf die

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Allerdings muss sich in diesem Fall die Beschränkung den Entscheidungsgründen eindeutig entnehmen lassen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 4; Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, NJW-RR 2012, 759 Rn. 4).
  • BGH, 17.04.2012 - VI ZR 140/11

    Beschränkung der Revisionszulassung auf die Zulässigkeit der Klage:

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Allerdings muss sich in diesem Fall die Beschränkung den Entscheidungsgründen eindeutig entnehmen lassen (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - VIII ZR 206/11, WuM 2012, 163 Rn. 4; Beschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, NJW-RR 2012, 759 Rn. 4).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus BGH, 25.09.2018 - X ZR 76/16
    Dies macht zugleich deutlich, dass ein bestimmtes außergewöhnliches Ereignis wie beispielsweise ein Erdbeben oder ein Orkan nicht schon für sich genommen zur Entlastung des Luftverkehrsunternehmens führt, sondern nur dann, wenn die hierdurch hervorgerufenen Bedingungen für die Durchführung eines geplanten Flugs auch bei Aufbietung aller möglichen und zumutbaren Mittel nicht in der Weise verändert oder sonst beeinflusst werden können, dass ein hiervon betroffener Flug planmäßig durchgeführt werden kann (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2008, C-549/07, NJW 2009, 347 Rn. 22 = RRa 2009, 35 - Wallentin-Hermann/Alitalia; BGH, Urteil vom 21. August 2012 - X ZR 138/11, BGHZ 194, 258 Rn. 11; Urteil vom 16. September 2014 - X ZR 102/13, NJW-RR 2015, 111 Rn. 9).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 102/13

    Fluggastrechte bei großer Verspätung: Entlastung des Luftbeförderungsunternehmens

  • EuGH, 07.09.2017 - C-559/16

    Der Ausgleich, der Fluggästen im Fall der Annullierung oder einer großen

  • BGH, 12.05.2020 - X ZR 10/19

    Ergeben der Zuständigkeit des Gerichts bei Entgegennahme eines vorgerichtlichen

    Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach Art. 7 Abs. 1 FluggastrechteVO ist ein Anspruch aus einem Vertrag über eine Dienstleistung im Sinne dieser Vorschriften (EuGH, Urteil vom 7. März 2018 - C-274/16 u.a., RRa 2018, 173 Rn. 64 - flightright; BGH, Urteil vom 25. September 2018 - X ZR 76/16, NJW-RR 2018, 1448 Rn. 8).
  • AG Köln, 19.02.2021 - 151 C 314/20

    Ausgleichszahlung wegen einer Flugannullierung auch während der Corona-Pandemie

    Dies sind Ereignisse, die nicht zum Betrieb des Luftfahrtunternehmens gehören, sondern als - jedenfalls in der Regel von außen kommende - besondere Umstände dessen ordnungs- und plangemäße Durchführung beeinträchtigen oder unmöglich machen können (BGH NJW-RR 2018, 1448).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.2018 - X ZR 76/16   

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BGH, 03.04.2018 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2018,9770)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2018 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2018,9770)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2018 - X ZR 76/16 (https://dejure.org/2018,9770)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 07.03.2018 - C-274/16

    Die Fluggesellschaft, die in einem Mitgliedstaat nur den ersten Flug eines

    Auszug aus BGH, 03.04.2018 - X ZR 76/16
    Die dem Gerichtshof der Europäischen Union gemäß Art. 267 AEUV mit Beschluss vom 28. November 2017 vorgelegte Frage zur Auslegung von Art. 7 Nr. 1 Buchst. b zweiter Spiegelstrich der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 ist mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. März 2018 in den verbundenen Rechtssachen C-274/16, C-447/16 und C-448/16 beantwortet.
  • EuGH, 06.06.2018 - C-15/18

    Finnair - Streichung

    Auszug aus BGH, 03.04.2018 - X ZR 76/16
    Damit ist der Grund für das Ersuchen um Vorabentscheidung, das beim Europäischen Gerichtshof unter dem Aktenzeichen C-15/18 geführt wird, entfallen.
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