Rechtsprechung
   BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1686
BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68 (https://dejure.org/1974,1686)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1974 - X ZR 76/68 (https://dejure.org/1974,1686)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1974 - X ZR 76/68 (https://dejure.org/1974,1686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft infolge Verletzung eines Patents (Einstellbare Streckwalze für biegsame Materialbahnen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 422
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1959 - I ZR 93/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68
    Denn für die Auslegung eines Patents ist nicht am Wortlaut zu haften, sondern auf den technischen Gesamtzusammenhang abzustellen, den der Inhalt der Patentschrift dem Durchschnittsfachmann vermittelt (Benkard 6. Aufl. PatG § 6 Anm. 86 mit zahlreichen Nachweisen); der Patentanspruch ist nicht wörtlich in philologischer Betrachtung, sondern seinem technischen Sinn nach aufzufassen; d.h. der Erfindungsgedanke muß unter Ermittlung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich aus der Patentschrift ergeben, bestimmt werden (Klauer/Möhring Patentgesetz, 3. Aufl. § 6 Anm. 12; BGH GRUR 1959, 320, 322 - Mopedkupplung).
  • BGH, 10.06.1960 - I ZR 107/58
    Auszug aus BGH, 12.11.1974 - X ZR 76/68
    Der erkennende Senat hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgeführt, daß es einer näheren Begründung des Verschuldens im allgemeinen nicht bedarf, wenn dem Beklagten bei seinen Verletzungshandlungen das Bestehen des Klageschutzrechts bekannt war und er lediglich irrig angenommen hat, der von ihm hergestellte Gegenstand falle nicht darunter (vgl. insbesondere BGH GRUR 1961, 26 - Grubenschaleisen).
  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

    Der Senat hat daher die rein sprachliche Ausdeutung eines in der Patentschrift verwendeten Begriffs abgelehnt und auf den technischen Sinn der in der Patentschrift benutzten Worte und Begriffe abgestellt (Urt. v. 30.6.1964 - X ZR 109/63, GRUR 1964, 612, 615 - Bierabfüllung; Urt. v. 12.11.1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze II; vgl. auch für das Einspruchsverfahren Sen.Beschl. v. 17.1.1995 - X ZB 15/93, GRUR 1995, 330, 332 - Elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14

    Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 17.11.2020 - X ZR 132/18

    Kranarm

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist für die Auslegung eines Patents nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv aus dem Patent ergeben, zu bestimmen ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 12. November 1974 - X ZR 76/68, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; Urteil vom 2. März 1999 - X ZR 85/96, GRUR 1999, 909, 912 - Spannschraube).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

    Nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 3, 365 - Schuhsohle; GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze; GRUR 1984, 425, 426 - Bierklärmittel) sind Begriffe in den Patentansprüchen und in der Patentbeschreibung so zu deuten, wie sie der angesprochene Durchschnittsfachmann nach dem Gesamtinhalt der Patentschrift unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung der Erfindung versteht.
  • LG Düsseldorf, 28.04.2016 - 4a O 154/14

    Auskunftsanspruch und Rechnungslegungsanspruch eines Arbeitnehmers i.R.e.

    Ein enges Verständnis, wonach Glasplatte (1) und -kolben (5) eine vollständig identische Zusammensetzung aufweisen müssen, ergibt sich auch bei der vorzunehmenden funktionsorientierten Auslegung des Patentanspruchs auf der Grundlage der Patentbeschreibung und -zeichnungen (BGH, GRUR 1975, 422 (424) - Streckwalze) nicht.
  • LG Düsseldorf, 12.05.2016 - 4a O 22/15

    Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Rechnungslegung sowie

    Dabei ist bei der für die Bestimmung des Schutzbereichs gebotenen Auslegung des Patentanspruchs nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv für den von dem Klagepatent angesprochenen Fachmann aus dem Patent ergeben (BGH, GRUR 1975, 422 (424) - Streckwalze).
  • LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4c O 51/16

    Fahrradkettenschutz

    Dabei ist bei der für die Bestimmung des Schutzbereichs gebotenen Auslegung des Patentanspruchs nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv für den von dem Klagepatent angesprochenen Fachmann aus dem Patent ergeben (BGH, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze).
  • LG Düsseldorf, 30.11.2017 - 4c O 1/17

    Kühlschrank mit Kühlfächern

    Bei der für die Bestimmung des Schutzbereichs gebotenen Auslegung des Patentanspruchs ist nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv für den von dem Klagepatent angesprochenen Fachmann aus dem Patent ergeben, zu ermitteln ist (BGH, GRUR 1975, 422, 424 - Streckwalze).
  • LG Düsseldorf, 13.09.2016 - 4a O 134/15

    Spritzgussteil mit formschlüssigem Wechselbild

    Dabei ist bei der für die Bestimmung des Schutzbereichs gebotenen Auslegung des Patentanspruchs nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv für den von dem Klagepatent angesprochenen Fachmann aus dem Patent ergeben (BGH, GRUR 1975, 422 (424) - Streckwalze).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 12/15

    Lithiumsilicatmaterials

    Dabei ist bei der für die Bestimmung des Schutzbereichs gebotenen Auslegung des Patentanspruchs nicht die sprachliche oder logisch-wissenschaftliche Bedeutung der im Patentanspruch verwendeten Begriffe maßgeblich, sondern deren technischer Sinn, der unter Berücksichtigung von Aufgabe und Lösung, wie sie sich objektiv für den von dem Klagepatent angesprochenen Fachmann aus dem Patent ergeben (BGH, GRUR 1975, 422 (424) - Streckwalze), zu ermitteln ist.
  • LG Düsseldorf, 31.05.2016 - 4a O 40/15

    Verletzung des Klagepatentanspruchs bzgl. eines Lithiumsilicatrohlings und dessen

  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 102/21

    Zentrifugalreinigungsgerät 1

  • LG Düsseldorf, 14.03.2023 - 4b O 20/22

    Zentrifugalreinigungsgerät

  • LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 40/16

    Gewürzmahlvorrichtung

  • LG Düsseldorf, 07.09.2017 - 4a O 87/16

    Energiemodul

  • LG Braunschweig, 09.11.2004 - 9 O 2925/04

    Biegemaschine

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht